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  1. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Mandelbluete Beitrag anzeigen
    Wieso man den One-Night-Stand-Vater zum bloßen Zahlvater machen sollte, sehe ich nicht wirklich.
    Insoweit stimme ich zu.

    Ob hierfür aber ein gemeinsames Sorgerecht zwingende Voraussetzung ist - ich weiß nicht...

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei Umgang stimme ich Dir zu, bei Sorge nicht.

    Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, braucht man für alles Mögliche eine Zustimmung des anderen Elternteils. Zumindest theoretisch, in der Realität wird das ja laxer gehandhabt. Beispielsweise, um einen Kita-Vertrag für ein Kleinkind zu unterschreiben oder für eine 16-jährige ein Girokonto zu eröffnen.

    Wer jahrelang Unterhaltszahlungen verweigert, zeigt sich i.d.R. auch bei solchen Angelegenheiten nicht sonderlich kooperativ. Die Lebensführung des betreuenden Elternteils und des Kindes kann also ganz schön torpediert werden. Und eine Entziehung des Sorgerechts ist nicht einfach.
    Ich dachte bei der Sorgerechtsentscheidung steht im Mittelpunkt das Wohl des Kindes. Wenn ich keinen Unterhalt zahle dann ist das doch gegen das Wohl des Kindes gerichtet und man müsste mir relativ schnell das Sorgerecht entziehen können.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Das nicht zahlen wollen ist ja erst mal nicht so einfach.

    Und wer nicht zahlen will und sich davor drücken kann, den interessiert auch der Rest der Sorge nicht.
    "Ein Mann kann mit jeder Frau glücklich werden, solange er sie nicht liebt." (Oscar Wilde eigentlich Oscar Fingal O'Flahertie Wills)
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    Für mehr anstelle von .

    Tut mir leid, Hühner...ein Hahn tut, was ein Hahn tun muss.
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    Hey Axel!!!! Zauber dir ein Lächeln ins Gesicht!
    (by kazzayyee)

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei Umgang stimme ich Dir zu, bei Sorge nicht.

    Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, braucht man für alles Mögliche eine Zustimmung des anderen Elternteils. Zumindest theoretisch, in der Realität wird das ja laxer gehandhabt. Beispielsweise, um einen Kita-Vertrag für ein Kleinkind zu unterschreiben oder für eine 16-jährige ein Girokonto zu eröffnen.

    Wer jahrelang Unterhaltszahlungen verweigert, zeigt sich i.d.R. auch bei solchen Angelegenheiten nicht sonderlich kooperativ. Die Lebensführung des betreuenden Elternteils und des Kindes kann also ganz schön torpediert werden. Und eine Entziehung des Sorgerechts ist nicht einfach.
    Dann sollte man vielleicht hier ansetzen. Wenn die gemeinsame Sorge nachgewiesen nicht funktioniert, muss sie im Wohle des Kindes auch wieder aufgehoben oder auf bestimmte Bereiche beschränkt werden können. Wobei letzteres als geringfügigere Ausnahme vom Grundsatz der gemeinsamen Sorge Vorrang haben muss.

    Mandelblüte

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Leider nicht, wünschen tun sich das ja alle anders.

    Aber für mich ist es eben nicht nachvollziehbar, wenn man das Kind nicht sehen darf dann den Kindesunterhalt zu verweigern. Da kann ich keine Sorge um das Kindeswohl erkennen.
    Was wäre denn dein Rezept, wie man einer Mutter beikommen sollte, die den Umgang mit einem willigen Vater verhindert oder hintertreibt - auch die erwischt man doch (leider) immer nur am materiellen Zopf. Ohne wirksame Sanktionen würde dieses Verhalten doch nie geändert und welches Mittel hat man denn sonst außer Zwangsgeldfestsetzungen oder Freiheitsentzug?! Oder muss der Vater nach deiner Ansicht einfach tapfer zahlen und alles weitere ertragen, während die Mutter fröhlich ihr Spiel spielt?

    Ich war glücklicherweise nie in der Situation und ich wäre auch nie auf die Idee gekommen mich meinen väterlichen Pflichten (und ich war nie einer der von dir gern angeführten Wochenendväter) zu entziehen, meine Bereitschaft zu Zugeständnissen hätte aber sicher anders ausgesehen, wenn mir der Umgang mit unserem Kind vorenthalten oder dieser behindert worden wäre. Aber ist zum Glück für mich alles Theorie, leider ich kenn ich in allen möglichen Varianten bedauerliche Fälle, bei einigen möchte man die Mütter, bei anderen die Väter und bei wieder anderen beide kräftig durchschütteln.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Insoweit stimme ich zu.

    Ob hierfür aber ein gemeinsames Sorgerecht zwingende Voraussetzung ist - ich weiß nicht...
    Zwingend nicht. Aber wir gehen nun einmal grundsätzlich von der biologischen Verwandtschaft aus. Und da haben Kind wie Vater ein Recht auch auf die Sorge.

    Wieso soll per se der bloße Erzeuger nur zahlen und alle zwei Wochen mit dem Kind ein Wochenende verbringen, nicht aber ein Mitspracherecht in allen Dingen haben dürfen?

    Dass statistisch in diesen Konstellationen die gemeinsame Sorgen weniger funktioniert, mag sein (vielleicht aber auch nicht: die Eltern haben meist keine gescheiterte Beziehung aufzuarbeiten). Aber das ist dann eine Frage des Einzelfalls und damit für den Richter.

    Mandelblüte

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, entschuldige, das war missverständlich.

    Ich fand es nur interessant, dass sowohl EWK als auch Junior, bei denen ja jeweils die Teilung der Sorge irgendwie funktioniert hat, aus der Perspektive der "armen Frauen" bzw. "armen Männer" argumentiert haben.
    Ich argumentiere in diesem Strang lediglich aus dieser Perspektive, da es das Grundthema des Strangs ist. Immerhin wurde eine seit etlichen Jahren bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung aufgehoben, die in geforderter künftiger Handhabung in den meisten Ländern usus ist - nur in Deutschland wird es von einigen Kreisen nachwievor als Kulturrevolution betrachtet.

    Ich kenne genügend Praxisbeispiele um zu wissen, wie variantereich das Thema Kinder und Familie in allen seinen Facetten sein kann. Bei diesem Titel war es daher aber durchaus opportun die von mir an den Tag gelegte Sichtweise einzunehmen.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hallo,

    beiden Situationen "Vater bezahlt nicht oder nur mit Schwierigkeiten" und "Mutter verhindert oder erschwert den Umgang/das Sorgerecht" ist nur schwer beizukommen.

    Zum einen darf bei allen Maßnahmen nicht das Kindeswohl aus dem Auge verloren werden. Zum anderen gibt es in beiden Konstellationen zig geschickte, raffinierte oder sogar perfide Mittel, seine Interessen durchzusetzen.

    Mandelblüte

  9. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Nett:

    Die Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes. Zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen.
    BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. 1. 2010 - 1 BvR 374/09, NJW 2010, S. 2333-2336

    Mütter: Offensiver Kinderschutz ist angesagt. Das BVerfG, mehrheitlich Männer, hat versagt.

  10. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von axel_k70 Beitrag anzeigen
    Und wer nicht zahlen will und sich davor drücken kann, den interessiert auch der Rest der Sorge nicht.
    Naja, das ist ja das Problem: Wer automatisch das Sorgerecht hat, der MUSS sich eben auch sorgen. Weil seine Kooperation gesetzlich für alle möglichen Verträge erforderlich ist. Es sei denn, er/sie stellt dem anderen Elternteil eine Vollmacht aus. Aber diese Bereitschaft ist eben nicht immer da.

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