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04.08.2010, 15:30Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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04.08.2010, 15:32
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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04.08.2010, 15:37
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das nicht zahlen wollen ist ja erst mal nicht so einfach.

Und wer nicht zahlen will und sich davor drücken kann, den interessiert auch der Rest der Sorge nicht."Ein Mann kann mit jeder Frau glücklich werden, solange er sie nicht liebt." (Oscar Wilde eigentlich Oscar Fingal O'Flahertie Wills)-------------------------------------------------------------------------------------------
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04.08.2010, 15:38
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Dann sollte man vielleicht hier ansetzen. Wenn die gemeinsame Sorge nachgewiesen nicht funktioniert, muss sie im Wohle des Kindes auch wieder aufgehoben oder auf bestimmte Bereiche beschränkt werden können. Wobei letzteres als geringfügigere Ausnahme vom Grundsatz der gemeinsamen Sorge Vorrang haben muss.
Mandelblüte
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04.08.2010, 15:41
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Was wäre denn dein Rezept, wie man einer Mutter beikommen sollte, die den Umgang mit einem willigen Vater verhindert oder hintertreibt - auch die erwischt man doch (leider) immer nur am materiellen Zopf. Ohne wirksame Sanktionen würde dieses Verhalten doch nie geändert und welches Mittel hat man denn sonst außer Zwangsgeldfestsetzungen oder Freiheitsentzug?! Oder muss der Vater nach deiner Ansicht einfach tapfer zahlen und alles weitere ertragen, während die Mutter fröhlich ihr Spiel spielt?
Ich war glücklicherweise nie in der Situation und ich wäre auch nie auf die Idee gekommen mich meinen väterlichen Pflichten (und ich war nie einer der von dir gern angeführten Wochenendväter) zu entziehen, meine Bereitschaft zu Zugeständnissen hätte aber sicher anders ausgesehen, wenn mir der Umgang mit unserem Kind vorenthalten oder dieser behindert worden wäre. Aber ist zum Glück für mich alles Theorie, leider ich kenn ich in allen möglichen Varianten bedauerliche Fälle, bei einigen möchte man die Mütter, bei anderen die Väter und bei wieder anderen beide kräftig durchschütteln.
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04.08.2010, 15:42
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Zwingend nicht. Aber wir gehen nun einmal grundsätzlich von der biologischen Verwandtschaft aus. Und da haben Kind wie Vater ein Recht auch auf die Sorge.
Wieso soll per se der bloße Erzeuger nur zahlen und alle zwei Wochen mit dem Kind ein Wochenende verbringen, nicht aber ein Mitspracherecht in allen Dingen haben dürfen?
Dass statistisch in diesen Konstellationen die gemeinsame Sorgen weniger funktioniert, mag sein (vielleicht aber auch nicht: die Eltern haben meist keine gescheiterte Beziehung aufzuarbeiten). Aber das ist dann eine Frage des Einzelfalls und damit für den Richter.
Mandelblüte
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04.08.2010, 15:47
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Ich argumentiere in diesem Strang lediglich aus dieser Perspektive, da es das Grundthema des Strangs ist. Immerhin wurde eine seit etlichen Jahren bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung aufgehoben, die in geforderter künftiger Handhabung in den meisten Ländern usus ist - nur in Deutschland wird es von einigen Kreisen nachwievor als Kulturrevolution betrachtet.
Ich kenne genügend Praxisbeispiele um zu wissen, wie variantereich das Thema Kinder und Familie in allen seinen Facetten sein kann. Bei diesem Titel war es daher aber durchaus opportun die von mir an den Tag gelegte Sichtweise einzunehmen.
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04.08.2010, 15:53
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Hallo,
beiden Situationen "Vater bezahlt nicht oder nur mit Schwierigkeiten" und "Mutter verhindert oder erschwert den Umgang/das Sorgerecht" ist nur schwer beizukommen.
Zum einen darf bei allen Maßnahmen nicht das Kindeswohl aus dem Auge verloren werden. Zum anderen gibt es in beiden Konstellationen zig geschickte, raffinierte oder sogar perfide Mittel, seine Interessen durchzusetzen.
Mandelblüte
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04.08.2010, 15:56Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Nett:
BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 29. 1. 2010 - 1 BvR 374/09, NJW 2010, S. 2333-2336Die Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes. Zum Wächteramt des Staates zählt nicht die Aufgabe, für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmögliche Förderung zu sorgen.
Mütter: Offensiver Kinderschutz ist angesagt.
Das BVerfG, mehrheitlich Männer, hat versagt.
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04.08.2010, 15:58Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Naja, das ist ja das Problem: Wer automatisch das Sorgerecht hat, der MUSS sich eben auch sorgen. Weil seine Kooperation gesetzlich für alle möglichen Verträge erforderlich ist. Es sei denn, er/sie stellt dem anderen Elternteil eine Vollmacht aus. Aber diese Bereitschaft ist eben nicht immer da.



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