so sicher bin ich da nicht... "Presseerklärung des VAMV"Genau das wird ja nicht passieren.
ich fürchte schon das da mal wieder etwas "übers Knie gebrochen" wird.
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13.08.2010, 08:15Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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13.08.2010, 08:53
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das es dem Lobby-Verband der alleinerziehenden Mütter nicht paßt, wenn Mütter sich nun vermehrt mit Vätern absprechen müssen, ist doch logisch. Man beachte auch mal die Wortwahl in der Presseerklärung:
"Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet."
"Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert."
Das Kinder stets 2 Eltern haben, interessiert den VAMV offenbar nicht. Genau das ist die bereits genannte Kindbesitzer-Mentalität.
In den letzten Jahren hat man überall in Europa Vätern einen Zugang zum SR ermöglicht (Ausnahmen: Schweiz, Österreich, Liechtenstein). Überall hat man damit gute Erfahrungen gemacht, nirgends soll das väterliche SR eingeschränkt werden, im Gegenteil in einigen Ländern wurde sogar die Möglichkeit der hälftigen Betreuung gesetzlich verankert. Frau Schwabs Verein ist also so ziemlich der letzte Dinosaurier in Europa.
Sämtliche Untersuchungen zeigen: Väter mit SR kümmern sich mehr um die Kinder und sind im Trennungsfall die besseren Unterhaltszahler. Somit entpuppt sich Frau Schwabs Ablehnung des väterlichen SR als reine Besitzstandswahrung für Mütter die meinen das Kind gehöre ihnen.
Und da es Dir ja um die sich nicht kümmernden Väter geht: Was machen denn werdende Mütter die keinen Bock auf Kinder haben? Richtig, sie treiben ab oder legen das Kind die Babyklappe. Folglich müßte man dann auch werdenden Vätern Möglichkeiten einräumen ihre Verantwortung abzulehnen.
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13.08.2010, 09:03Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Quatsch...Genau das ist die bereits genannte Kindbesitzer-Mentalität.
meine Kinder haben auch zwei Elternteile... und trotzdem spreche ich im allgemeinen von "meinen Kindern"... genauso wie der Vater von "seinen Kindern" spricht.
wenn man(n) will kann man(n) kann auch überall Gespenster sehen...
ja richtig...Folglich müßte man dann auch werdenden Vätern Möglichkeiten einräumen ihre Verantwortung abzulehnen.
ich bin ja auch der Meinung das man (mit der Gesetzesänderung) einen Weg finden sollte das Sorgerecht problemlos auf einen Elternteil zu übertragen... im Moment ist es doch eher so, dass so eine Sorgerechtsgeschichte ein langer Weg ist... mit Anschuldigungen, Unterstellungen, Gutachten, Gegengutachten, Verletzungen... etc.
Und sowas(!)... ist mit Sicherheit nicht gut für betroffene Kinder!
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13.08.2010, 09:21
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
So meinte ich das nicht.
Wenn Frauen sich das Recht herausnehmen das geborene Kind in die Babyklappe zu legen ohne den Partner darüber zu informieren, sehe ich keinen Grund, warum gleiches nicht auch ein Mann machen dürfte.
Wenn Frauen sich das Recht herausnehmen in den ersten 3 Monaten ihre Elternschaft durch Abtreibung abzulehnen, sehe ich keinen Grund, warum nicht auch ein Mann nach einer Zeugung 3 Monate lang Zeit haben sollte, seine Elternschaft abzulehnen oder anzuerkennen.
Wenn nur wirklich erwünschte Kinder geboren würden, gäbe es auch kaum Väter die sich verdrücken würden, und das ist es doch, was Du willst, oder?
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13.08.2010, 09:45Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
hm hm...Wenn Frauen sich das Recht herausnehmen [...] sehe ich keinen Grund, warum gleiches nicht auch ein Mann machen dürfte.
also geht es im Grunde genommen nicht darum ein Gesetz so zu modifizieren das in Zukunft lange und zermürbende Streitigkeiten verhindert werden können... sondern - natüüüüüüürlich nur aus Gründen der Gleichberechtigung - darum, "den Frauen endlich mal zu zeigen wo der Hammer hängt"?...
na dann... mach mal... aber ohne mich...
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13.08.2010, 19:59
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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13.08.2010, 20:22Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
siehst du... so einfach ist ist es für dich deine Vorurteile zu behalten... ich will sie nämlich gar nicht haben...
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13.08.2010, 21:02
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14.09.2010, 10:03
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Hallo -
ich habe nur mal quer gelesen. Gefunden habe ich keine Definition, d.h. was heisst Sorgerecht, worüber wird eigentlich geredet:
Das Sorgerecht wird in 2 Teile geteilt:
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung:
treffen bei gemeinsamer Sorge beide Eltern gemeinsam:
* Aufenthalt des Kindes
* religiöse Orientierung
* Kindergarteneintritt
* Schulwahl/ -WECHSEL !!!!
* schwerwiegende gesundheitliche Entscheidungen
Entscheidungen des täglichen Lebens:
kann der, bei dem sich das Kind vorwiegend aufhält allein treffen:
* Organisation des täglichen Lebens (SCHULE)!!!!!!
* Freizeitgestaltung des Kindes
* Kleidung
* Hausaufgaben
* Freundeskreis
Besuchsrecht / Umgangsrecht:
Wie oft und wann ein Vater das Kind sieht regelt das Besuchsrecht. Unabhängig davon, ob nach der Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird oder nur einer, hat derjenige, bei dem das Kind sich nicht ständig aufhält und wohnt, das Recht auf regelmäßigen Umgang.
Unterhaltszahlungen:
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Naturalunterhalt (also Betreuung, Kochen, Einkaufen usw.) und auf Barunterhalt (Geld). Leben die Eltern getrennt, so erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung etc., er gewährt Naturalunterhalt. Dieser Elternteil schuldet i.d.R. kein Geld, also keinen Barunterhalt - selbst wenn er gut verdient.
Sorgerecht: Als Mutter 2 er Kinder habe ich bisher alles alleine regeln können, da mein Ex-Mann nicht wirklich sich für die grundlegenden Entscheidungen, wie Schulwechsel interessiert hat. Mir war es nur Recht.
Im Alltag kann ich alle Entscheidungen alleine treffen. Deshalb finde ich spricht nichts gegen ein Sorgerecht für alle Väter und Mütter.
Besuchsrecht: Ab einem gewissen Alter (ab 8 Jahren haben Kinder schon oft einen eigene Meinung zu den Eltern) sollen die Kinder selbst entscheiden, ob sie zum Vater oder Mutter wollen.
Mein Ex-Mann hat die Kinder (jetzt 12 u. 15) moralisch nicht gut behandelt, deshalb haben diese entschieden ihn nicht mehr zu besuchen... es steht Ihnen offen, da ich weder Handys, Telefon, Mails überprüfen kann und auch nicht will. Sie können jederzeit sich mit ihm treffen.
Mir wird immer vorgeworfen, ich hätte die Kinder zu beeinflussen, dass sie zu ihrem Vater gehen. Nein, der Vater hat sich Mühe zu geben, dass die Kinder zu ihm wollen. Es ist wie in jeder Beziehung, der der mir nicht gut tut, da gehe ich doch nicht freiwillig hin.
Unterhaltsrecht: Im Gesetz steht es den KINDERN zu. Da heißt, wenn einer den Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, dann betrifft es die Kinder.
Leider ist es dann die Mutter oder Vater, wo die Kinder leben, die als Wirtschafteinheit mit davon betroffen sind. Dann kommt bei demjenigen der Frust auf.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, ich habe meinen Kindern immer mitgeteilt, was mein Ex-Mann finanziell für Kürzungen und Nichtzahlungen für sie geleistet hat, denn es betrifft auch sie. Wir leben auf Hartz VI Niveau und können uns vieles nicht leisten, weil mein Ex-Mann unter dem Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle zahlt, d.h. es ist nicht genug Geld für Kleidung, für Kino, Sportverein, Schuhe etc. da und das wissen sie genau, wo der Engpass herkommt.
Wie meine Tochter (12) bei Gericht ausgesagt hat: "Sie wolle ihn nicht sehen, weil sie im Moment kein Vertrauen zu ihm habe. Er habe sie in der Vergangenheit zu oft enttäuscht."
Ein Hoch auf alle, die alle Bereiche von einander trennen können.
In der Theorie alles schön und gut, aber die Praxis sieht oft anders aus. Das schaffen die Paare oft nicht alleine. Es wäre vielleicht sinnvoll, dass man bei Trennung zur Mediation verpflichtet wird über Jahre: Dann bleibt zum einen der Kontakt zw. den Beteiligten bestehen und die Kinder erhalten ihre zustehende finanzielle Unterstützung.Geändert von natalis (14.09.2010 um 10:08 Uhr)
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26.09.2010, 19:46
Ergänzungen uns Einwände
Hallo natalis,
eine zusammengefasste Definition der elterlichen Sorge, das ist etwas ganz anderes als „Sorgerecht“, findet sich im § 1626 BGB:
§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze
(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.
(3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Die Summe der von Dir aufgeführten Entscheidungsbefugnisse des ‚Sorgerechts’ bedeutet auch „Erziehungsrecht“. Damit ist sie nicht nur eine Sammlung von Bestimmungsrechten, sondern in Gänze auch moralisch/ethisch eine Pflicht und ein Recht zur Übernahme von Verantwortung fürs Kind.
Umgangsrecht und -Pflicht ist nie ein Ersatz für elterliche Sorge.
Für kritisch halte ich das Verhalten, die ‚defizitären’ Zahlungen des Unterhaltspflichtigen den Kindern zu erzählen. Wer will da abschliessend beurteilen, wie sich Leistungsfähigkeit und ---Bereitschaft verhalten und wie sich das Ganze zu den Ansprüchen und Deinen Leistungsmöglichkeiten verhält? Außer einer Abwertung des Vaters bringt das den Kindern rein gar nichts.
Ich möchte Dir ausdrücklich darin zustimmen, dass getrennte Eltern eigentlich immer mediatorische, psychologische Unterstützung brauchen. Ergänzen möchte ich, dass es dabei in erster Linie nicht um „zustehende finanzielle Unterstützung“ geht, sondern um den Erhalt eines für die Kinder sorgenden Miteinanders der Eltern.
Mit freundlichen Grüßen Leonidas


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