was soll man dem hinzufügen... (auch wenn man es könnteDie einzige wirkliche Einschränkung für Mütter wird sein, daß sie nicht mehr darauf bauen kann sich einen "Erzeuger" zu suchen, und diesen dann vom Kind fernzuhalten. Für manche "Mütter" mag dies ein Verlust sein, für die Kinder ist es definitiv keiner)
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11.08.2010, 23:11Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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11.08.2010, 23:18Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Nochmal:
Das Sorgerecht ist definitiv kein symbolisches Thema, da sich die Eltern
1. bei Gegenständen von erheblicher Bedeutung einigen müssen
2. ein Vertragspartner die Zustimmung beider Elternteile zu einem Vertragsschluss einfordern kann (passiert in der Praxis häufig nicht, ist aber durchaus möglich).
Im Klartext heißt das:
ohne Zustimmung erhält das Kind keinen Pass
ohne Zustimmun erhält ein Jugendlicher kein Girokonto
ohne Zustimmung gibt es evtl. keinen Kita-Vertrag
Ein Vater, der das Sorgerecht nicht nutzt, weil er kein Interesse hat, schafft also für das Kind durchaus Probleme.
Nicht umsonst gibt es ein Register, in dem das alleinige Sorgerecht eingetragen wird - damit die betroffenen Eltern nachweisen können, dass eine Zustimmung des anderen Elternteils nicht erforderlich ist.
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12.08.2010, 07:48
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sehe ich anders. Wie oft eröffnet man ein Girokonto für das Kind? Wie oft beantragt man einen Paß, wie oft macht man eine Kita-Anmeldung?
Das sind gerade mal 3 Unterschriften, wobei sich viele Kitas schon längst auf widerspenstige Elternteile eingestellt haben, und auf die 2. Unterschrift verzichten. Und wenn ich mal so meinen persönlichen Fall betrachte: Mein Kind hat weder Paß noch Girokonto. Für´s Girokonto ist es noch zu klein, und warum ein Kind einen Paß braucht, hat sich mir nie so ganz erschlossen, den braucht man in Europa nicht mehr. Im Falle eines unkooperativen Elternteils kann ein Kind nicht mit in die USA oder nach Australien fliegen, irgendwie keine große Einschränkung, oder?
Um Vätern in 1998 das SR zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber damals das SR vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abgekoppelt, es quasi kastriert, damit die Mutter weiterhin die Kontrolle über den Alltag des Kindes hat. Solange der betreuende Elternteil weiterhin über das ABR entscheiden kann, sehe ich das SR als ein sehr symbolisches Thema an, welches im Alltag kaum Auswirkungen hat. Um Längen wichtiger ist jedoch der psychologische Aspekt, denn es suggeriert Müttern: "Ihr seid nicht mehr die Alleinbestimmerinnen", und den Vätern: "Ihr seid wichtig für das Kind." Beides ist begrüßenswert.
Verachtenswert dagegen ist die Haltung des VAMV zum Thema Sorgerecht. Ernsthaft ging letzte Woche eine Pressemeldung raus, nachdem Vergewaltiger nun das SR beantragen würden. Auch der Gewaltvorwurf wurde wieder rausgekramt, obwohl Väter Kindern nicht mehr Gewalt antun als Mütter.
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12.08.2010, 08:30Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
ich lasse mich gern eines besseren belehren... aber ich glaube das stimmt so nicht... auch innerhalb der EU sind Ausweise erforderlich... Ein Kind ohne Ausweis kann z.B. auch nicht mit auf Klassenreisen in ein Nachbarland.
das gilt auch für Flugreisen innerhalb der EU... also auch kein Urlaub auf Malle oder so.Im Falle eines unkooperativen Elternteils kann ein Kind nicht mit in die USA oder nach Australien fliegen, irgendwie keine große Einschränkung, oder?
Ein Girokonto... na ja... ich finde diese "Taschengeldkonten" für Kinder ganz gut... muß aber nicht unbedingt sein. Aber soweit ich weiß sind auch für ein Sparkonto die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten nötig... ein Sparkonto braucht man (bzw. Kind) ja schon eher mal.
Die Kiga's mögen sich ja inzwischen auf widerborstige Eltern eingestellt haben... das weiß ich nicht. Aber auch in den Schulen wird die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter gefordert... ohne Unterschrift ist z.B. eine Anmeldung in einer weiterführenden Schule schwierig.
das stimmt so nicht!Um Vätern in 1998 das SR zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber damals das SR vom Aufenthaltsbestimmungsrecht abgekoppelt, es quasi kastriert, damit die Mutter weiterhin die Kontrolle über den Alltag des Kindes hat.
Das ABR ist Teil des Sorgerechts und steht grundsätzlich auch beiden Sorgeberechtigten gemeinsam zu... nur auf Antrag und nach Prüfung desselben kann das ABR auf ein Elternteil allein übertragen werden.
kannst du diese Pressemeldung bitte mal verlinken?Verachtenswert dagegen ist die Haltung des VAMV zum Thema Sorgerecht. Ernsthaft ging letzte Woche eine Pressemeldung raus, nachdem Vergewaltiger nun das SR beantragen würden. Auch der Gewaltvorwurf wurde wieder rausgekramt, obwohl Väter Kindern nicht mehr Gewalt antun als Mütter.
Grüße, Max
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12.08.2010, 20:33
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Wozu? Es wird doch gar nicht mehr kontrolliert. Seit Schengen braucht man keinen Paß mehr in der EU. Meine letzten 3 Urlaube (Griechenland, Dänemark, Holland) hab ich ohne Paß gemacht.
Jaja, aber wenn das Kind in der Woche bei der Mutter ist, hat eben die betreuende Mutter in dieser Zeit auch das ABR.
Ja, hier, ich muß mich aber leicht korrigieren. Es ist keine Pressemitteilung des VAMV, sondern ein Interview der VAMV-Chefin:
Dafür hat sie im Kommentarbereich mächtig Haue bekommen. :-)
Alleinerziehenden-Anwältin über Sorgerecht: "Gleiche Rechte, gleiche Pflichten" - taz.de
Die Pressemitteilung ist auf der HP des VAMV zu lesen.
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12.08.2010, 21:08Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
das stimmt nicht...Seit Schengen braucht man keinen Paß mehr in der EU.
(Quelle)Familienangehörige, die Sie auf Ihrer Reise begleiten, müssen grundsätzlich auch über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen. Für minderjährige Kinder, denen unter Umständen noch kein solches Dokument ausgestellt werden kann, sehen die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewöhnlich vor, dass ein besonderer Kinderausweis ausgestellt oder eine Eintragung im Reisepass eines Elternteils vorgenommen wird
sicher hat sie das... gemeinsam mit dem (ebenfalls sorgeberechtigten) Vater. Das heißt aber nicht, dass sie z.B. allein entscheiden darf ob sie mit dem Kind umzieht weil sie vielleicht ein tolles Jobangebot bekommen hat... dazu braucht sie das Einverständnis vom Vater... oder vom Gericht.Jaja, aber wenn das Kind in der Woche bei der Mutter ist, hat eben die betreuende Mutter in dieser Zeit auch das ABR.
danke!Ja, hier...
Ich finde nicht, dass die Dame da etwas furchtbar schlimmes gesagt hat...
ich meine... es soll doch hier um eine eventuelle Gesetzesänderung gehen... sowas sollte meiner Meinung nach gut überlegt sein... da ist es doch ganz normal das man alle (auch die - für wen auch immer - negativen) Seiten anspricht und ggf. berücksichtigt... was soll daran falsch sein?
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12.08.2010, 21:17
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
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12.08.2010, 22:40
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Doch, denn die Ausweispflicht gilt eben nur, wenn man im Ausland mal seinen Paß vorzeigen muß, nicht wenn man ins Ausland über die Grenze fährt. Ich persönlich war schon in nahezu allen EU-Staaten und mußte nirgends meinen Paß vorzeigen, geschweige denn den unseres Kindes. Daher halte ich das als Argument gegen ein gemeinsames Sorgerecht für einigermaßen absurd. Im Zweifel könnte ohnehin das Gericht die Unterschrift ersetzen.
Ja und? Der betreuende Elternteil ist kein Kindbesitzer, der das Kind wie einen Sack Kartoffeln mitnehmen kann, wie es ihm gerade paßt. Diese Zeiten sind glücklicherweise bald vorbei. In Dänemark z.B. ist es nicht anders, da entscheidet bei Nichteinigung über Umzüge das zuständige Gericht, übrigens auch dann wenn der Umgangselternteil wegziehen möchte.
Du findest es nicht unzulässig absolute Ausnahmefälle wie Vergewaltigungen die dann auch noch ausgetragen werden und der Vergewaltiger dann auch noch das SR beantragt heranzuziehen, um das gemeinsame SR, welches nahezu überall in Europa längst Standard ist, in den Schmutz zu ziehen? Das zeigt doch nur, daß der VAMV keine stichhaltigen Argumente hat. Und was die Gewalt betrifft, da sind die leiblichen Mütter lt. Frau von der Leyen bei kleinen Kindern zu 2/3 die Täterinnen, während lediglich 1/3 der Gewalt von leiblichen Vätern und Stiefvätern ausgeht. Auch das ist also kein Argument gegen eine gemeinsame Sorge, im Gegenteil
Für den Satz "Weil die Väter keine Verantwortung übernehmen wollen.", wäre eigentlich eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen diese Dame fällig. Man tausche mal das Wort "Väter" gegen "Schwarze", "Türken" oder "Juden" aus, da wird der faschistoide Charakter ihrer Aussage deutlich. Aber es sind ja nur Väter, die kann man ja bequem in den Schmutz ziehen ohne daß sich groß jemand aufregt.
Wieviel dieser ausgetragenen Vergewaltigungen mit anschließendem sorgerechtsbegehrenden "Erzeuger" gibt es pro Jahr? Vermutlich gerade mal eine Handvoll. Demgegenüber stehen einige hunderttausende Väter die ganz normal die gemeinsame Sorge ausüben werden.
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12.08.2010, 23:16Inaktiver User
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Falls du es nicht mitbekommen hast... es geht mir ausschließlich um "unwillige" Väter... was will ein Vater, der kein Interesse an seinem Kind hat... der es absolut nicht sehen will... mit dem automatischen Sorgerecht?
ich empfinde es eben nicht als "in den Schmutz ziehen" sondern als "Sammeln von Vor- und Nachteilen für eine mögliche Gesetzesänderung" ... es wird doch wohl erlaubt sein auch die Gründe, die nun mal gegen ein automatisches und bedingungsloses Sorgerecht für beide Elternteile sprechen würden auszusprechen ohne das man dafür gleich im Büßerhemd rumlaufen muß...... Aber es sind ja nur Väter, die kann man ja bequem in den Schmutz ziehen ohne daß sich groß jemand aufregt.
es glaubt doch wohl niemand ernsthaft daran das man ein bestehendes Unrecht (Mutter entscheidet allein) ganz einfach dadurch löst das man die Machtverhältnisse komplett umdreht (Mutter hat nix zu sagen)... oder?
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13.08.2010, 08:07
AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter
Wer sein Kind nicht sehen will, der wird wohl kaum vom SR Gebrauch machen.
Solange es nicht, wie beim "Argument" der vergewaltigenden Sorgerechtsbegehrenden Erzeuger, absurd wird, gerne.
Andererseits ist dieses Sammeln ja gar nicht mehr notwendig, denn der Gesetzgeber wurde gezwungen auch unverheirateten Vätern einen Zugang zur Sorge zu ermöglichen. Und ob sich Frau Schwab jemals die Mühe gemacht ihren menschenrechtswidrigen Standpunkt mal kritisch zu hinterfragen, zweifle ich doch sehr an.
Genau das wird ja nicht passieren.


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