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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, andere sind dann z.B. die leiblichen Väter??
    Nun, bei den Zahlungsverpflichteten herrscht ja große Auswahl:
    leiblicher Vater, rechtlicher Vater, sozialer Vater, der Steuerzahler etc. pp.

  2. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Nun, bei den Zahlungsverpflichteten herrscht ja große Auswahl:
    leiblicher Vater, rechtlicher Vater, sozialer Vater, der Steuerzahler etc. pp.
    Kommt halt drauf an, was für Frauen man so kennt.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Im Gegensatz zu Dir bin ich (und mein Kind) betroffen und vermisse ebenfalls wie Du den Blick auf die Kinder und das Kindeswohl. Angeblich soll es ja bei diesen Entscheidungen um das Kindeswohl gehen. Aber auch in dieser Diskussion hier geht es scheinbar hauptsächlich um das Mütter- und Väterwohl und -wehe.

    Im übrigen ist das auch meine Erfahrung mit Jugendämtern, die ich persönlich als sehr väterfreundlich und mütterfeindlich bzw. -misstrauisch erlebt habe. Die Frage nach dem Kind kam dort an allerletzter Stelle. Vater und Mutter sollen zur Mediation gehen und beim Sorgerecht geht es einzig und allein ums Prinzip (das Kind soll - egal was es möchte - zum Vater). Ich habe dann aber mal die Dame vom Jugendamt gefragt, warum eigentlich das Kind nicht mal gehört wird, das sich an vielen Stellen sehr deutlich äußert und nicht zum Vater möchte und sicher seine Gründe dafür hat (die man natürlich auch beseitigen könnte, wenn der Vater mal hinhören und sich wirklich kümmern würde). Das Kind wird aber - wenn überhaupt - erst ganz am Ende gefragt, wobei die beim Jugendamt scheinbar noch nicht mal in diesen Dingen erfahrene Psychologen haben. Stattdessen wird mir kurzerhand Umgangsverweigerung und dem Kind PAS (das Eltern-Entfremdungs-Syndrom) unterstellt. So einfach ist die Welt.

    Dass Ihr mich nicht falsch versteht: für mich und für das Kind ist es nur von Vorteil, wenn das Kind gern zum Vater geht. Wenn das Kind z.B. zu einer neutralen Person sagen würde, dass es gern dort hin geht und dass sich dadurch herausstellt, dass es wirklich nur aus PAS-Gründen mir gegenüber jedesmal sagt, dass es nicht will und sogar schon behauptet, dass es geschlagen wird, wäre ich auch beruhigt und könnte das Kind mit gutem Gewissen gehen lassen. So habe ich aber jedesmal ein mulmiges Gefühl. Denn Fakt ist: selbst im Kindergarten wurde mit Bauchkrämpfen reagiert, als es darum ging, zum Vater zu gehen und auch dort wurde von Schlägen geredet.

    Klar, dass ich das natürlich alles verursacht und verschuldet habe und der Vater nichts damit zu tun hat :-( So sieht es zumindest der Vater, der nach wie vor rigoros auf seinem Sorge- und Umgangsrecht besteht, ohne sich wirklich dafür zu interessieren, was mit dem Kind los ist. O-Ton: "das Kind hat da gar nichts zu sagen. Das ist mein Wochenende." Im übrigen wird natürlich auch kein Unterhalt gezahlt mit dem Argument, dass er ja gern das Kind 50/50 haben würde, was für das Kind aber hieße, dass es von 8 bis 17 Uhr in der Kita sitzt, damit es eine Stunde abends und morgens beim Vater ist. Wo ist da das Kindeswohl? Und was hat das mit Sorge zu tun?

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von fliegerin Beitrag anzeigen
    O-Ton: "das Kind hat da gar nichts zu sagen. Das ist mein Wochenende."
    Da ist was dran. Wenn ein kleines Kind keinen Bock auf die Schule hat, muß es schließlich auch da hin.

    Zitat Zitat von fliegerin Beitrag anzeigen
    Im übrigen wird natürlich auch kein Unterhalt gezahlt mit dem Argument, dass er ja gern das Kind 50/50 haben würde, was für das Kind aber hieße, dass es von 8 bis 17 Uhr in der Kita sitzt, damit es eine Stunde abends und morgens beim Vater ist. Wo ist da das Kindeswohl? Und was hat das mit Sorge zu tun?
    Versteh ich jetzt nicht. Gerade von Müttern wird doch immer die Ganztags-Fremdbetreuung gefordert, damit sie arbeiten gehen können. Da fragt auch niemand nach dem Kindeswohl...

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hallo miteinander,

    Ich muss mir mal Luft machen. Es ist eine Farce für jede Frau die noch ein Kind bekommt.
    Der Unterhalt für Ledige und inzwischen auch für Verheiratete Frauen ist ja nun auch schon aufgehoben geschweige den ledige Mütter bekamen ihn nie.
    Unterhalt für nichteheliche und verheiratete Kinder war auch spärlich, oder manche Kinder bekamen garkeinen Unterhalt.
    Nun auch noch dürfen sich Männer in das Alltagsgeschehen einmischen.
    Frauen sollen den ganzen Tag arbeiten, weil man die Kinder ja alleinerzieht. Männer können sich nun ihre Familie zusammen bauen wie sie wollen.
    Hier ein Kind und noch ein Kind hier ein bischen Unterhalt da auch noch und wenns nicht reicht müssen die Frauen teilen.
    Ein bischen Sorgerecht am Wochenende, und der Frau die es ja sowieso schon schwer hat das leben schwer machen.

    Geheiratet braucht sowieso nicht mehr wozu,
    früher hat man nur wegen dem Kind geheiratet.
    Heute bekommt man dies auch ohne.


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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Da ist was dran. Wenn ein kleines Kind keinen Bock auf die Schule hat, muß es schließlich auch da hin.
    Ja, sicher. Das Argument ist mir ebenfalls bekannt und ist grundsätzlich auch richtig. Wenn aber der Lehrer/die Lehrerin Mist baut mit dem Kind oder man den Eindruck hat, dass da was nicht stimmt, wird man wohl auch als sich verantwortlich fühlender Elternteil einschreiten und mal genauer nachhaken, was da los ist. Und wenn sich trotz diverser Bemühungen nichts wirklich ändert, wird man sich hoffentlich am Ende auch um einen Klassenwechsel oder sogar Schulwechsel bemühen. Klar, den Vater kann man nicht wechseln und der Vater bleibt immer der Vater. Soll ja auch so sein. Insofern hinkt der Vergleich. Aber ein sich kümmernder Vater sollte doch wohl auch ein echtes Interesse an seinem Kind haben und ebenfalls wissen wollen, was da los ist und evtl. was an der Situation ändern, oder sehe ich das falsch?

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Versteh ich jetzt nicht. Gerade von Müttern wird doch immer die Ganztags-Fremdbetreuung gefordert, damit sie arbeiten gehen können. Da fragt auch niemand nach dem Kindeswohl...
    Nicht alle Mütter - auch die berufstätigen nicht - möchten ihre Kinder nur gebären und danach möglichst ganztägig abgeben. Ich bin selbst berufstätig (selbständig), finanziere unser Kind fast von Anfang an allein und arbeite zwar gern, aber nicht nur zum Spass.

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Ich muss mir mal Luft machen. Es ist eine Farce für jede Frau die noch ein Kind bekommt.
    Niemand zwingt euch dazu.

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Der Unterhalt für Ledige und inzwischen auch für Verheiratete Frauen ist ja nun auch schon aufgehoben geschweige den ledige Mütter bekamen ihn nie.
    Unsinn. Der Betreuungsunterhalt nach §1570 BGB wurde auf über 3 Jahre verlängert. Früher lag der Zeitraum mal bei 2 Wochen.

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Unterhalt für nichteheliche und verheiratete Kinder war auch spärlich,
    Der Kindesunterhalt in Deutschland ist der weltweit höchste.

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    oder manche Kinder bekamen garkeinen Unterhalt.
    Richtig. Und erst recht kam nix, wenn Mama unterhaltspflichtig war.

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Nun auch noch dürfen sich Männer in das Alltagsgeschehen einmischen.
    Na sowas aber auch. Was erlauben die sich?

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Frauen sollen den ganzen Tag arbeiten, weil man die Kinder ja alleinerzieht. Männer können sich nun ihre Familie zusammen bauen wie sie wollen.
    Können Frauen auch. Machen Frauen längst.

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Hier ein Kind und noch ein Kind hier ein bischen Unterhalt da auch noch und wenns nicht reicht müssen die Frauen teilen.
    Ein bischen Sorgerecht am Wochenende, und der Frau die es ja sowieso schon schwer hat das leben schwer machen.

    Ja, die Frauen haben es schon wirklich schwer. Wie kann sich ein Vater nur erdreisten nun auch noch das Sorgerecht zu beantragen, so wie es in ganz Europa längst Standard ist?

  8. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von axel_k70 Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Druck damit Väter sich im Alltag ihrer Kinder einbringen. Her damit. Das würde ich nämlich gerne wieder tun. Alltag mit meiner Tochter verbringen.

    Denn was mir hier zu kurz kommt ist das Kinder beide Eltern brauchen. Und dafür ist das Gesetz ein erster klitzeklitzekleiner Schritt.

    Und hiermit fordere ich dann mal die hälftige Aufteilung der Elternzeit. Und dann auch dementsprechende Wiedereingliederungsmaßnahmen für Männer nach der Elternzeit.

    Kann ich ja machen. Betrifft mich ja auch nicht mehr.

    Axel
    Ach, warum denn nur für Männer?

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    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Ja, die Frauen haben es schon wirklich schwer. Wie kann sich ein Vater nur erdreisten nun auch noch das Sorgerecht zu beantragen, so wie es in ganz Europa längst Standard ist?
    Worum geht es hier eigentlich? Geht es wirklich um die Kinder oder geht es nur darum, sich selbst zu bemitleiden? Mit diesem Gejammer auf Mütter- und Väterseite ist den Kindern am wenigsten geholfen. Es ist aus meiner Sicht richtig, dass Mütter für ihren Lebensunterhalt möglichst selbst aufkommen sollten und sich am Lebensunterhalt der Kinder beteiligen. Es ist nicht richtig, dass Exmänner ihr Leben lang für ihre Exfrauen aufkommen sollen.

    Getrennte Väter sollten aber genauso ganz selbstverständlich für ihre Kinder nicht nur sorgen, sondern auch finanziell für sie mitsorgen. Und wenn sie sorgen möchten und so sehr um ihr Sorgerecht kämpfen, dann sollten sie ihre Sorgepflichten ebenfalls übernehmen. Ich kenne einige Männer, die das tun. Ich kenne aber ebensoviele Männer, die groß jammern, dass sie ja nicht beteiligt werden, wenn man sie dann aber in die Pflicht nehmen und beteiligen möchte, haben sie keine Zeit, sind verhindert etc. pp. Das geht dann auch nicht. Warum sitzen denn so wenig Männer mit ihren Kindern beim Arzt im Wartezimmer? Warum fahren selten die Väter die Kinder zu den diversen Terminen? Warum reduzieren die so besorgten Väter nicht ihre Arbeitszeit, um für ihre Kinder zu sorgen? Warum sind die Väter bei Veranstaltungen im Kindergarten in der Minderzahl? Warum nehmen viele Männer sich nicht frei, wenn ihr Kind krank ist? Wo seid Ihr, Ihr besorgten und umsorgenden Väter mit Sorgerecht, wenn Euer Kind Euch braucht?

  10. Inaktiver User

    AW: BVerfG stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von dazz Beitrag anzeigen
    Nun auch noch dürfen sich Männer in das Alltagsgeschehen einmischen.
    ganz so ist es ja nun auch nicht...
    In Angelegenheiten des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben, hat der allein betreuende Elternteil die alleinige Sorgebefugnis einschließlich der diesbezüglichen gesetzlichen Vertretung.

    Beispiele
    :
    - Organisation des täglichen Lebens des Kindes inkl. Freizeitgestaltung und Hausaufgaben, insbesondere Betreuungs- und Erziehungsfragen einschließlich der alltäglichen Entscheidungen im Bereich der schulischen oder beruflichen Ausbildung (wie Nachhilfeunterricht, Teilnahme an schulischen Veranstaltungen etc.);


    - Freizeitgestaltung samt Urlaubsfahrten sowie Beitritt in Sport- und andere Vereine;

    - Anschaffung von Spielzeug (inkl. Audio-, Video-, PC-Zubehör) und Kleidung;

    - Kontakte mit Verwandten, Freunden, Nachbarn etc.;

    - Einzahlungen und Abhebungen von Sparbüchern;

    - medizinische Behandlungen (mit Ausnahme von Operationen, Zahnregulierungen);

    - Verwaltung des Arbeitsverdienstes des Kindes
    (Quelle)

    das Sorgerecht zu haben bedeutet ja nun nicht uneingeschränkt an allen Entscheidungen beteiligt zu werden! Deshalb frage ich mich ja auch, warum dem eine soooo große Bedeutung zugemessen wird...

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