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  1. Inaktiver User

    Frage AE Papa und Beistandschaft

    Hallo,

    unsere Tochter lebt, seit uns die Mutter/Ehefrau verlassen hat, bei mir. Dies ist jetzt 16 Monate her.

    Nach der Scheidung, vor 6 Wochen, habe ich mich um das Thema Kindesunterhalt gekümmert, nachdem in der ganzen Zeit nichts von der Mutter kam (Schulbücher, Klassenfahrten, Taschengeld usw, usw...). Mittlerweile denke ich, dass der Kindesunterhalt meiner Tochter zusteht.

    Ich habe mich an das örtliche Jugendamt gewendet und eine Beistandschaft beantragt.
    Das JA forderte die benötigten Unterlagen bei der Mutter an um die Höhe des Unterhalts berechnen zu können.
    Laut Angaben JA arbeitete die Mutter bis Juni 2010. Mittlerweile ist sie arbeitslos. Laut JA wird die Mutter in ca.1/4 Jahr wieder angeschrieben und aufgefordert ihre Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.
    Weiter gab es keine Erklärung. Mir ist im Moment völlig unklar wie es weiter geht
    Natürlich werde ich nächste Woche zum JA gehen und den weiteren Verlauf zu erfragen.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    LG
    lalu
    Geändert von Inaktiver User (09.07.2010 um 17:50 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Ja hallo!

    Wie alt ist die Tochter?
    Bis zur Vollendung des 12. LJ kannst du parallel beim Amt Unterhaltsvorschuß beantragen. Das ist unabhängig von deinem Einkommen, gezahlt wird immer nur der Mindestsatz und der Staat treibt bei der unterhaltspflichtigen Mutter wieder ein.

    Die Unterhaltsbeistandschaft ist ein deutsches Amt...es steht und fällt also wie fast überall mit der Rührigkeit der Mitarbeiter. Im dümmsten Fall wird die Mutter nur regelmäßig angeschrieben und es passiert nichts weiter. Im besten Fall (ich war vor etlichen Jahren von diesem Bestfall betroffen) sind die da echt hinterher, erwarten, dass bei Arbeitslosigkeit regelmäßige Arbeitsbemühung nachgewiesen wird, dass bei Aufnahme von Arbeit sofort gezahlt wird und kümmern sich um die Ausfertigung eines vollstreckbaren Titels vor Gericht.

    Mit Unterstützung meines Beistands habe ich vor Jahren eine Strafanzeige wegen Verletzung der U.-pflicht durchgebracht. Es gab dann immerhin drei Jahre Bewährung für den Herrn.
    Ich habe zwar nie einen Pfennig/Cent gesehen in all den Jahren, aber ich habe auf die Weise mal bekräftigt, dass man nicht willentlich ein Wunschkind in die Welt setzt und sich dann für seine Aufzucht schlicht nicht verantwortlich fühlt.

    Du solltest regelmäßig nachfragen; ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Beistände durchaus dankbar sind, wenn unterhaltsberechtigte Eltern mitarbeiten und nicht sich entspannt zurücklehnen, weil das Amt das ja von allein macht.
    Frag`einfach, wie es weitergeht und was du dabei vielleicht tun kannst. Bei mir lief das super, weil ich regelmäßig angeben konnte, wo der Herr arbeitete, wenn er es denn mal tat (dummerweise habe ich den gleichen Beruf). Und für die Unterzeichnung eines vollstreckbaren Titels habe ich ihn bei einem JA-Termin nach Absprache unter Vorspiegelung falscher Tatsachen schnell noch drei Zimmer geschleift... plötzlich stand er bei der Beiständin und sollte unterschreiben, dass er unterhaltspflichtig für die Tochter ist, und bevor er so richtig wußte, wie ihm geschah, war das in Sack und Tüten. Hätten wir das schriftlich gemacht, [I]nie[I]hätten wir von ihm Post zurückbekommen.

    Viel Glück! Kayleigh

  3. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Hallo Kayleigh,

    meine Tochter ist 13. Unterhaltsvorschuß geht nicht mehr.

    Das mit dem Nachfragen werde ich wohl machen (müssen). Ich dachte aber eher das ein "starkes Eigeninteresse" als nervend beim JA angesehen wird. Aber die ersten Infos vom JA sind eigentlich mehr wie dürftig.
    Wann wird ein vollstreckbarer Titel eigentlich erwirkt? Geschieht dies am Anfang (es gab bereits ein Gespräch zwischen JA und Mutter) oder erst nach bestimmter Zeit und bin ich als Vater dabei?

    Im Moment ist vieles unklar für mich

    LG
    lalu

  4. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    der titel nutzt dir nichts, wenn die kindsmutter finanziell nicht über den selbstbehalt rauskommt.

  5. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Das mit dem Titel sollte ja das letzte Mittel sein.
    Wenn sie nichts hat kann sie auch nichts zahlen, das ist klar. Will auch nicht auf Teufel komm raus mit ihr streiten, aber wenn halt gar keine
    Reaktion von der Mutter kommt ist das enttäuschend.

  6. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    das gericht wird dir ohne probleme den titel zuerkennen.

    aber ich kenne genügend fälle, egal ob er oder sie, wo der titel da ist-

    und seit jahren nichts an geld rüberkommt.

    weil keins da ist

  7. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    das gericht wird dir ohne probleme den titel zuerkennen.

    aber ich kenne genügend fälle, egal ob er oder sie, wo der titel da ist-

    und seit jahren nichts an geld rüberkommt.

    weil keins da ist
    Stimmt. Geld gab es für uns auch nie.
    Aber ich hätte das sicher mit anderen Augen gesehen, hätte er sich um das Kind bemüht! Das sah übrigens auch das JA so, die fragten auch immer, was er mit ihr unternimmt und ob er ihr mal Klamotten oder Bücher oder so kauft, mit ihr Urlaub macht etc. - nicht ausschließlich der Barunterhalt ist ausschlaggebend bei der Umgehensweise.

    Ich wollte den Titel haben, weil der Kindsvater ggü. der Tochter immer behauptet hat, er würde ja zahlen und wüßte überhaupt nicht, was ich von ihm wollen würde. Nun war das aber absolut gelogen - und wenn das jahrelang so läuft, irgendwann probiert man es auch mal mit der Strafanzeige, nur um ihn in die Beweispflicht zu nehmen.

    Letztendlich ist er mir bis zum 18. Geb. knapp 20.000 Euro schuldig geblieben, nicht eingerechnet, was er dem Staat noch schuldig geblieben ist wegen nicht zurückgezahltem Vorschuß und nicht eingerechnet, was er jetzt weiter zahlen müßte über den 18. hinaus. Es gibt zwar Leute, die da sagen, er ist es seiner Tochter schuldig geblieben - ich seh das aber anders, weil sie ja nicht immer nur einen Schuh oder ein halbes Essen bekommen hat.

    Lalu: was sagt deine Tochter dazu? Hat sie Kontakt zur Mutter? Wenigstens manchmal??

  8. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das mit dem Nachfragen werde ich wohl machen (müssen). Ich dachte aber eher das ein "starkes Eigeninteresse" als nervend beim JA angesehen wird.
    Unterschiedlich. Steht und fällt mit der Affinität zwischen dir und dem Bearbeiter. Du solltest in den Vordergrund stellen, dass es dir um das Kindeswohl und nicht nur um den schnöden Mammon geht - also, dass du erwartest, dass die Kindsmutter irgendein Interesse zeigt.
    Ich hätte absolut die Füße stillgehalten, hätte er als Zeichen des guten Willens mühevolle 20,- Euro im Monat gezahlt oder sowas.

  9. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Meine Tochter hatte in den vergangenen 16 Monaten 3-4 mal Kontakt zur Mutter. Mehr wollten beide nicht.

    Komisch ist nur, seit ich die Beistandschaft beantragt habe, suchte die Mutter in den letzten 4 Wochen 3 mal Kontakt, davon war die Tochter 1 mal für mehrere Tage bei der Mutter. Dies war für meine Tochter und mich vorher nicht vorstellbar.
    Mich lässt die Vermutung aber nicht los das sie nun versucht die Tochter zu beeinflussen. Es geht ihr vielleicht nicht so sehr um die Tochter, aber so wie ich meine Ex kenne will sie den Kindesunterhalt vielleicht sparen, und stattdessen selbst Kindesunterhalt beziehen. Die Rechnung kann aber nie aufgehen, jeder der Kind/Kinder hat weiß, dass der Unterhalt nicht reicht.

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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Mich lässt die Vermutung aber nicht los das sie nun versucht die Tochter zu beeinflussen. Es geht ihr vielleicht nicht so sehr um die Tochter, aber so wie ich meine Ex kenne will sie den Kindesunterhalt vielleicht sparen, und stattdessen selbst Kindesunterhalt beziehen.

    Meinst du mit Beeinflussen, dass deine Ex eventuell möchte, dass euere Tochter bei ihr lebt?
    Was wäre denn so verkehrt dran, wenn das deine Tochter auch möchte?
    Hauptsache das Kind fühlt sich wohl.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Rechnung kann aber nie aufgehen, jeder der Kind/Kinder hat weiß, dass der Unterhalt nicht reicht.
    Das kommt darauf an welche Ausgaben man für das Kind hat.
    Mit 13 braucht sie ja z.B keinen Hort mehr, sondern nur Kleidung, Essen und Schulsachen.

    Ich finde schon, dass bei meinem 14 Jährigen der UH reicht.
    Anders war das noch, als ich für ihn teuere Kinderbetreuung brauchte.

    Außerdem muss der UH ja auch nur für die Hälfte der Kosten reichen, denn die andere Hälfte muss man selbst tragen.

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