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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Häufiger Irrtum bei Müttern: Der Unterhalt soll nicht nur die halben Kosten abdecken, sondern ALLEe regelmäßig anfallenden Kosten.
    Der betreuende Elternteil erbringt seine gleichwertige Leistung durch die Betreuung.
    Wenn z.B. ein Dritter (Großeltern) das Kind betreut, zahlen die Elternteile ja nicht 2fach Unterhalt, sondern jeweils die Hälfte des Unterhaltssatzes.

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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Zitat Zitat von Chris2008 Beitrag anzeigen
    Wenn z.B. ein Dritter (Großeltern) das Kind betreut, zahlen die Elternteile ja nicht 2fach Unterhalt, sondern jeweils die Hälfte des Unterhaltssatzes.
    Ach echt? Wusste ich gar nicht. Wo finde ich denn da Infos?

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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Hallo Yana

    das ergibt sich aus der gemeinsamen Haftung gem. § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB. Schau z.B. mal hier auf S. 14 unter Ziff. 4
    http://www.dfgt.de/Leitlinien_2005/R...hweig-2005.pdf

    Chris

  4. Inaktiver User

    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Zitat Zitat von Yana Beitrag anzeigen
    Mit 13 braucht sie ja z.B keinen Hort mehr, sondern nur Kleidung, Essen und Schulsachen.
    Und was ist mit einer ggf. größeren (und somit wahrsch teureren) Wohnung, weil das 13-jährige Kind auf jeden Fall ein eigenes Zimmer braucht? Strom? Wasser?

    Weiters:

    Geld für Hobbies und sonstige Freizeitaktivitäten, Klassenfahrten, evtl. Busfahrkarte für den Schulweg, Geld für Geburtstagsgeschenke von Freunden...tbc.

    Es fallen ja nicht zwangsläufig weniger Kosten an, nur weil der Beitrag für den Hort wegfällt.

    Außerdem muss der UH ja auch nur für die Hälfte der Kosten reichen, denn die andere Hälfte muss man selbst tragen.
    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seine Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt.

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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    Ich verlinke mal...allerdings wie immer ohne Gewähr:

    Wer schuldet Kindesunterhalt?

    Liebe Grüße,

    Matratze
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

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    AW: AE Papa und Beistandschaft

    @Chris,

    vielen Dank für den Link



    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was ist mit einer ggf. größeren (und somit wahrsch teureren) Wohnung, weil das 13-jährige Kind auf jeden Fall ein eigenes Zimmer braucht? Strom? Wasser?

    Weiters:

    Geld für Hobbies und sonstige Freizeitaktivitäten, Klassenfahrten, evtl. Busfahrkarte für den Schulweg, Geld für Geburtstagsgeschenke von Freunden...tbc.

    Es fallen ja nicht zwangsläufig weniger Kosten an, nur weil der Beitrag für den Hort wegfällt.



    Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt seine Unterhaltspflicht in Form von Naturalunterhalt.
    Ich dachte eben, dass man all diese Kosten unter "Naturalunterhalt" versteht und diese Kosten eben als "andere Hälfte des UH" der Elternteil zu tragen hat, bei dem das Kind lebt.

    Aber jetzt werde ich mir erst mal den Link von Chris durchlesen, vielleicht bin ich dann schlauer.

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