Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
Hat er die Unterhaltsschulden an dich zurückgezahlt oder an den Sohn? Soweit ich weiß, hat nämlich unabhängig vom Titel ab dem 18. Geburtstag das Kind den Anspruch auf den nicht gezahlten Unterhalt.

Das weisst du richtig.

Mein Sohn hat das an mich abgetreten, da er der Meinung war, das mir das Geld auch zustand, ich habe meine Kinder ohne Unterhalt groß gezogen.

Rechtsmässig hätte meinem Sohn das Geld zugestanden.

Zum Glück hat mein Sohn ein anderes Rechtsempfinden und eine Moral als sein Vater.