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    AW: Immer wieder Ärger ... Tochter Ü 18

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Das stimmt nur bei volljährigen Kindern miteinander lebender/verheirateter Eltern.

    Volljährige Kinder geschiedener Eltern haben Anspruch auf Barunterhalt von beiden Eltern, also auch von dem Elternteil, bei dem sie leben. Dieser kann dann natürlich im Gegenzug einen Teil des Unterhaltes für Kost/Logis vom Kind einfordern.
    Das stimmt. Und viele regeln das dann so, dass eben von dem Elternteil, bei dem das "Kind" wohnt, kein Unterhalt in Form von Geld fließt. Aber rein rechtlich hat izzie recht.

    Insgesamt ist bei der Rechnung, die die Meisten hier aufmachen, ein Gedankenfehler. Es sollen ja nicht komplett vom Unterhalt des Vaters alle finanziellen Dinge geregelt werden und von der Mutter nur die ideellen. Wenn jetzt also alle Kosten zusammengerechnet werden, die das Mädchen hat, dann steht für deren Begleichung nicht nur der Barunterhalt des Vaters sondern auch der (momentan fiktive) Barunterhalt der Mutter zur Verfügung.

    Tja, im Moment ist ja kein Kontakt, aber deine Tochter will ja was von dir. Ich schätze mal, wenn du es schaffst, die Füße still zu halten, wird sie auf dich zukommen.

    Parallel würde ich mich - wie hier schon empfohlen - beim Jugendamt beraten lassen. Allerdings würde ich die Infos erst mal nur für mich im Hinterstübchen behalten, nichts davon der Tochter sagen.

    Die soll sich nämlich erst mal selbst vernünftig schlau machen. Wenn wieder Kontakt zur Tochter ist, würde ich ihr empfehlen, sich von einer neutralen Stelle - ebenfalls das Jugendamt - beraten zu lassen, wie die Situation für sie ist und wie sich ihr Unterhalt zusammen setzt. Kannst ihr auch sagen, dann können weder Mama noch Papa schlau daher reden.

    Könnte nämlich ganz interessant werden. Jugendamt bietet an, volljährigen Kindern den Unterhalt zu berechnen, indem sie die entsprechenden Unterlagen von den Eltern einfordern. Der Anspruch wird ermittelt und dann anteilig auf die Eltern (gemessen an deren Gehalt) umgelegt.

    Dann müsste der Ex offen legen - aber nicht für dich, sondern direkt für seine Tochter. Und du weißt dann auch, woran du bist.

    Ehrlich, das wäre mein Weg. Weil du so auch die Tochter in die Pflicht nimmst, sich um ihre Finanzen zu kümmern - und zwar sachlich.

    Viel Glück
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  2. User Info Menu

    AW: Immer wieder Ärger ... Tochter Ü 18

    Hallo,
    also einiges hat sich getan in den letzten tagen. Meine Tochter kam am Dienstag zurück und wollte klären. Sie ist der Meinung, dass sie zwar einen Teil zum Haushaltsgeld dazugibt, aber sich weigert, sich an den Kosten wie Miete, Telefon usw also kosten die auch ohne sie anfallen (gedankenfehler, ich brauch kein großes Haus, das soll verkauft werden wenn sie auszieht).
    Mein Anruf beim Jugendamt ergab, dass sehr wohl auch MIete etc angesetzt werden können, sie selbst rief auch beim Jugendamt an und ein anderer HErr sagte ihr, sie müsse keine MIetkosten tragen. Also auch nicht wirklich ergiebig. Irgendiwe sind sie beim Jugendamt wenig hilfreich.

    Zum Thema Barunterhalt meiner Seite: Mein Verdienst aus meinem Halbtagsjob ist nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen (ich fahre täglich hin und zurück 40km um an den Arbeitsplatz zu kommen) unter dem SElbstbehalt, selbst wenn ich mir einen fiktiven Vollzeitjob anrechnen lassen müsste (den ich nicht habe und der auch nicht an jeder Ecke zu finden ist bei der jetzigen Lage schon gar nicht), so dass ich nicht unterhaltspflichtig bin.

    Ich habe ihr dann vorgeschlagen, sie kann in eine WG ziehen, ich verkaufe das Haus und nehme mir eine 3Zimmerwohnung mit meinem Mann (der unter der Woche gar nicht hier ist). Das fand sie erst toll, nach ein paar STunden war sie aber sehr kleinlaut (keine ahnung welche Infos sie sich dazu eingeholt hat).
    Ich habe alle Kosten mal aufgeführt, durch 3 geteilt und wir sind irgendwo bei 900 Euro für sie gelandet.... Kompromiss ist jetzt der, sie gibt 300 Euro ab für die anfallenden Kosten einschließlich Miete (100 E hab ich mal angesetzt). Sie hat auch noch einen "halben" Hund, der auch noch mitversorgt werden muss. Wir führen Haushaltsbuch und sehen dann weiter. Kindergeld bleibt bei mir. damit fährt sie sicher gut. Wir werden doch wohl noch ein Jahr schulzeit rumkriegen. DAnach wird sie vermutlich auswärts studieren, dann hat sich das thema sowieso erledigt.

    Was ich eigentlich schlimm finde ist die mangelde Unterstützung vom Jugendamt.

    LG Carmen

  3. Inaktiver User

    AW: Immer wieder Ärger ... Tochter Ü 18

    mangelnde unterstützung oder unterschiedliche aussagen?

    da würde ich mich fragen, wer hat bei wem angerufen.

  4. Inaktiver User

    AW: Immer wieder Ärger ... Tochter Ü 18

    @Carmen:
    Das Kindergeld bleibt sowieso bei dir. Laut Aussage der Kindergeldkasse (ich glaube sogar, ich habe das irgendwo schriftlich) ist das Kindergeld gedacht zur Entlastung des Haushaltes, in dem der Kindergeldberechtigte lebt.
    Solange sie bei dir wohnt, bekommst du es. Wenn sie auszieht, bekommt sie es selbst, Berechtigung natürlich vorausgestzt.

    Ansonsten würde ich vielleicht mal einen Termin GEMEINSAM beim JA machen. Wie sie am Telefon getroffene Aussagen interpretiert und dir weiterträgt, weiß man ja auch nicht. Ich habe jedenfalls gute Erfahrungen sowohl mit dem JA als auch mit einer auf Unterhaltsrecht spezialisierten Anwältin gemacht. Du könntest dir natürlich zu diesem Thema auch ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt gönnen (kostet üblicherweise 190,- netto), während das JA kostenlos berät.

    Meine Anwältin hat sich übrigens bei Unterhaltsstreitigkeiten mit dem Jobcenter für meine Tochter in unglaublichem Tempo amortisiert...Also, so richtige Klarheit herrscht da bei den Ämtern auch nicht immer, obwohl die was davon verstehen sollten. Die 550,-, die meine Anwältin gekostet hat, hat sie mir in weniger als 3 Monaten wieder eingespart. Das fand ich ziemlich lohnenswert!

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