Meine Frage,
in meinem Haushalt wohnt 1 volljährige (18) Schülerin (kriege Kindergeld), 1 volljähriger (19) Wehrpflichtiger (kriege kein Kindergeld). Für beide bekomme ich keinen Unterhalt
Bei meinem Ex-Mann wohnt noch ein minderjähriger Schüler.
Mein Ex-Mann verdient Geld, ich bin leider zur Zeit arbeitslos.
Er möchte nun Unterhalt für den Kleinen
Nun wollte ich wissen ob meine beiden Kinder Unterhalt bekommen könnten bzw. wie viel Selbstbehalt uns dreien zusteht bevor ich wie gesagt arbeitslos an Ihn zahlen muss? Anders gesagt, wie viel darf ich in meiner Situation verdienen ohne an meinen Ex-Mann etwas zahlen zu müssen?
Gruß
Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
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29.04.2010, 14:39
Blickt da einer durch, ich find nichts
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29.04.2010, 16:19
AW: Blickt da einer durch, ich find nichts
Die 18-jährige Schülerin hat noch keine Berufsausbildung? Wenn nein, ist sie unterhaltsberechtigt. Sie hat Anrecht auf Barunterhalt von beiden Eltern. Ihren Unterhalt müsste sie gegenüber ihrem Vater geltend machen. Und dann dir einen Anteil für Wohnen, Essen, Dienstleistungen etc. abgeben. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Unterhalt volljähriger Kinder
Wer seinen Grundwehrdienst absolviert, hat weder Anrecht auf Kindergeld, noch auf Unterhalt.
Dein Mann kann aber Unterhalt für das minderjährige Kind beanspruchen, weil du auch diesem Kind gegenüber unterhaltspflichtig bist.
Kannst du mit deinem Mann nicht reden?Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
Christian MorgensternIn einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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30.04.2010, 19:32
AW: Blickt da einer durch, ich find nichts
nein, mit ihm kann man nicht reden. Ich denke - dadurch, dass ich arbeitslos bin kann er nicht viel von mir bekommen. Im Gegenzug könnte aber die Tochter von ihm einreichen denn er arbeitet ja. - danke für die Antwort
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30.04.2010, 20:20
AW: Blickt da einer durch, ich find nichts
Dem volljährigen Kind seid ihr beide gemeinsam barunterhaltspflichtig, anteilig nach euren Einkommen. Diesen Unterhalt muss deine Tochter einfordern, kann sich dafür aber, bis sie 21 Jahre alt ist, Unterstützung vom Jugendamt holen.
Dem Kind, was bei deinem Mann lebt, bist du unterhaltspflichtig. Wenn du denn dafür verfügbares Einkommen/Vermögen hast.
Und diese beiden Unterhalte können nicht gegeneinander aufgerechnet werden, so nach dem Motto, du zahlst nichts, dann zahle ich auch nichts.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
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01.05.2010, 00:22
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01.05.2010, 10:42
AW: Blickt da einer durch, ich find nichts
um den kindesunterhalt wirst du nicht herumkommen, der hat vorrang. das heißt, du musst dich damit abfinden, deinem mann unterhalt für euer gemeinsames kind zu bezahlen.Anders gesagt, wie viel darf ich in meiner Situation verdienen ohne an meinen Ex-Mann etwas zahlen zu müssen?Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
Die Ärzte


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