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    verwirrt Blickt da einer durch, ich find nichts

    Meine Frage,
    in meinem Haushalt wohnt 1 volljährige (18) Schülerin (kriege Kindergeld), 1 volljähriger (19) Wehrpflichtiger (kriege kein Kindergeld). Für beide bekomme ich keinen Unterhalt

    Bei meinem Ex-Mann wohnt noch ein minderjähriger Schüler.
    Mein Ex-Mann verdient Geld, ich bin leider zur Zeit arbeitslos.
    Er möchte nun Unterhalt für den Kleinen
    Nun wollte ich wissen ob meine beiden Kinder Unterhalt bekommen könnten bzw. wie viel Selbstbehalt uns dreien zusteht bevor ich wie gesagt arbeitslos an Ihn zahlen muss? Anders gesagt, wie viel darf ich in meiner Situation verdienen ohne an meinen Ex-Mann etwas zahlen zu müssen?
    Gruß

  2. Moderation

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    AW: Blickt da einer durch, ich find nichts

    Die 18-jährige Schülerin hat noch keine Berufsausbildung? Wenn nein, ist sie unterhaltsberechtigt. Sie hat Anrecht auf Barunterhalt von beiden Eltern. Ihren Unterhalt müsste sie gegenüber ihrem Vater geltend machen. Und dann dir einen Anteil für Wohnen, Essen, Dienstleistungen etc. abgeben. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Unterhalt volljähriger Kinder

    Wer seinen Grundwehrdienst absolviert, hat weder Anrecht auf Kindergeld, noch auf Unterhalt.

    Dein Mann kann aber Unterhalt für das minderjährige Kind beanspruchen, weil du auch diesem Kind gegenüber unterhaltspflichtig bist.

    Kannst du mit deinem Mann nicht reden?
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    AW: Blickt da einer durch, ich find nichts

    nein, mit ihm kann man nicht reden. Ich denke - dadurch, dass ich arbeitslos bin kann er nicht viel von mir bekommen. Im Gegenzug könnte aber die Tochter von ihm einreichen denn er arbeitet ja. - danke für die Antwort

  4. Moderation

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    AW: Blickt da einer durch, ich find nichts

    Dem volljährigen Kind seid ihr beide gemeinsam barunterhaltspflichtig, anteilig nach euren Einkommen. Diesen Unterhalt muss deine Tochter einfordern, kann sich dafür aber, bis sie 21 Jahre alt ist, Unterstützung vom Jugendamt holen.

    Dem Kind, was bei deinem Mann lebt, bist du unterhaltspflichtig. Wenn du denn dafür verfügbares Einkommen/Vermögen hast.

    Und diese beiden Unterhalte können nicht gegeneinander aufgerechnet werden, so nach dem Motto, du zahlst nichts, dann zahle ich auch nichts.
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    Moderation von:
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    AW: Blickt da einer durch, ich find nichts

    Zitat Zitat von Diencosed Beitrag anzeigen
    Anders gesagt, wie viel darf ich in meiner Situation verdienen ohne an meinen Ex-Mann etwas zahlen zu müssen?


    Wenn mein Mann so berechnend sein Einkommen gestalten würde, hätte ich ihn nicht geheiratet. Er wäre für mich unten durch, wenn er nicht für seine Kinder aus erster Ehe auch finanziell sorgen würde.
    LG,
    VN

  6. VIP

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    AW: Blickt da einer durch, ich find nichts

    Anders gesagt, wie viel darf ich in meiner Situation verdienen ohne an meinen Ex-Mann etwas zahlen zu müssen?
    um den kindesunterhalt wirst du nicht herumkommen, der hat vorrang. das heißt, du musst dich damit abfinden, deinem mann unterhalt für euer gemeinsames kind zu bezahlen.
    Immer nur zu meckern auf das blöde Scheißsystem, das ist schön bequem, du bist nicht Teil der Lösung, du bist selber das Problem und feige außerdem, sei nicht so unsportlich, es geht nicht ohne dich, so funktioniert das nicht, es geht nicht ohne dich
    Die Ärzte

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