Hallo an Alle,
wer kennt sich aus und hat damit Erfahrungen :
meine 20- jährige Tochter (Abitur im vorigen Jahr ) überbrückt die Zeit bis zum Studium im Sommer 2010 mit Praktikas ( bisher 2 ohne Vergütung ) , seit einem Monat arbeitet sie als Hilfskraft und bekommt 250,- EUR im Monat. Ihr Vater hat bisher Unterhalt gezahlt, ist aber jetzt der Meinung, wenn sie selbst verdient, muss er nichts mehr zahlen und hat die Zahlung komplett eingestellt ( bisher mtl. 260,- )
Ich denke, das ist nicht korrekt, er muss trotzdem zahlen, wenn auch nicht mehr soviel.
Wohin wende ich mich ( bzw. sie ) ? Anwalt oder Ju-Amt oder gleich beides ? Wer berechnet den Anteil neu ? ( ihr Gehalt ist nicht jeden Monat gleich, da sie unterschiedlich eingesetzt wird )
Danke für Eure Tips !
liebe Grüße, insaaria
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08.04.2010, 22:54
Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
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08.04.2010, 23:47
AW: Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
Gleich zum Anwalt,vorher zum Amtsgericht einen Schein zur Kostenübernahme holen,der Vater läßt sich sonst wohl kaum überzeugen seinen Pflichten nachzukommen.
Deine Tochter bekommt einen Teil des Einkommens angerechnet, hat aber einen Freibetrag.
Pädagogisch ist das natürlich der Supergau, das Kind versucht auf eigenen Füsse zu kommen und wird sofort abgestraft, Gratulation an den Vater, das kluge Kind wird jetz darauf achten nicht zuviel zu verdienen und das Studium hoffentlich geniessen.
Die Studienzeit sollte eine schöne Erinnerung bleiben
viel Erfolg
jackpot
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08.04.2010, 23:50Inaktiver User
AW: Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
Bei uns sah die Situation genauso aus. Als erstes haben wir uns zu dritt zusammengesetzt, um das zusammen zu besprechen. Vater hat dann den Differenzbetrag bezahlt, der meiner Tochter noch bis zum Regelunterhalt (gem. Düsseldorfer Tabelle) fehlte. Da wir aber eine neutrale Stelle wollten, die den Unterhalt ausrechnet (das vermeidet Konfliktpotential zwischen Vater und Tochter), haben wir uns an das Jugendamt gewendet. Das hilft noch bis zum Alter von 21 Jahren des Kindes, die Höhe des Unterhalts festzustellen und gegebenfalls einzufordern. Letzteres mussten wir zum Glück nicht, Vater ist gesprächsbereit.
Viele Grüße !
Tosa
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09.04.2010, 21:23
AW: Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
Also, letztendlich kannst du deiner Tochter ja nur Ratschläge geben, weil es ja ihre Sache ist. Wenn für sie die Ist-Situation - sprich Zahlung eingestellt - so ok ist, solltest du das respektieren. Wenn sie allerdings selbst aktiv werden will, dann würde ich auch immer erst mal den Gang zum Jugendamt wählen.
Tosa hat das ganz gut beschrieben.
Meine Tochter ist letzten Sommer 18 geworden und ist auch dort gewesen und hat ein sehr nettes Info-Gespräch gehabt. Die haben dann für sie die Höhe des Unterhaltes ermittelt - anhand Gehalt Mutter und Vater. Allerdings kümmern die sich meines Wissens nicht mehr um das Einfordern, wenn Kind ü18.
Deine Tochter hätte halt Zahlen in der Hand, mit denen sie dann zum Vater gehen kann. Und sie hätte Zahlen, in welcher Höhe du ihr unterhaltspflichtig bist. Wäre ja auch mal spannend, oder?
Wenn Papa sich trotzdem weigert, kann sie ja immer noch zum Anwalt gehen. Gerade wenn das Verhältnis (zw. Tochter und Vater) an sich gut ist, ist es für Tochter ja nicht gerade einfach, die Sache über einen Anwalt oder sogar über das Gericht regeln zu müssen.
Das wäre also in der Kette der Alternativen immer meine letzte Option.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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17.04.2010, 19:31
AW: Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
Hallo,
leider hat der Vater recht: man muss zwar Unterhalt in der Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn zahlen, aber das gilt für "Abi im Sommer, Studienbeginn im Herbst" und nicht für einen Studienbeginn erst über ein Jahr später. Von der Tochter kann man erwarten, dass sie, wenn sie kein Praktikum mehr macht, ihren Lebensunterhalt selbst verdient. Einen Unterhaltanspruch hat sie wieder, wenn sie eine Ausbildung macht, aber nicht vorher.
Grüße
Kate
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17.04.2010, 19:35Inaktiver User
AW: Unterhaltsproblem bei volljähriger Tochter
vorallem: sie muss das selbst regeln, unterschreiben, beantragen etc.
sie ist volljährig.


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