EWK: jaja, sonst noch was ....
Wünsche dir alles Gute !m![]()
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Ergebnis 51 bis 54 von 54
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13.04.2010, 19:15Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
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13.04.2010, 19:21Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Liebe Cella,
danke für deine "Verteidigung"
Aber, ich mag "schwach und auch "mangelhaft" sein ,aber : verteidigen und meine Schlüsse ziehen kann ich mich selber ganz gut,
zumindest versuche ich es und wenn es um andere geht, die sich
nicht mehr wehren können, kann ich ggf auch noch ganz anders
Die Beiträge nachlesen ,die andere schreiben, kann ich leider aus Zeitgründen (und mangles Interesse) nicht oft,
aber du hast recht, bloss nicht zu ernst nehmen das
Ganze.
O/T nachträgliche herzlichen Gückwunsch und alles Liebe für euch und das Baby......
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13.04.2010, 19:23Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Sheep 68 :danke, du hast mir weiter geholfen und sehr konstruktiv geschrieben
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13.04.2010, 19:49
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Gerne geschehen

Nachtrag: Ganz allgemein noch. Eventuell ist es (vielleicht auch für andere) noch interessant. Zumindest ist es bei uns so:
Sobald das Kind Halbwaisenrente erhält, ist es automatisch selber krankenversichert als Rentner. D.h., Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Halbwaisenrente abgezogen. Eine Familienversicherung ist dann nicht mehr möglich.
Auch muss die Sterbeurkunde des Vaters immer vorgezeigt werden. Sei es bei der Anmeldung in Kindergarten und Schule, bei der Kirche wenn das Kind z.B. Kommunion hat und auch, wenn die Lohnsteuerkarte ausgestellt/geändert werden soll.
Bei mir hat's z.B. ein halbes Jahr gedauert, bis ich ein ganzes Kind auf der Lohnsteuerkarte stehen hatte. Das Urteil vom Gericht war noch nicht da und so hatte mir die Gemeinde nur ein halbes Kind eingetragen. Bürokratie halt.
Lg
sheepEs ist keine Schande hinzufallen - aber es ist eine Schande, nicht mehr aufzustehen!



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