Hallo sinn-sucht!
Das was centralreservation schrieb, solltest du ernsthaft bedenken, gerade was eine evtl. Erbschaft anbelangt. Wenn ein minderjähriges Kind erbt und sein Erziehungsberechtigter das Erbe ausschlägt, z.B. weil der Nachlaß überschuldet ist, wird das Familiengericht dieses nachprüfen und die Fakten werden wohl auf den Tisch kommen, d.h. auch die Halbgeschwister deines Kindes werden davon erfahren. Wäre es nicht besser, sie wüßten es schon vorher, daß sie noch ein kleines Geschwisterchen haben?
Lieber Gruß
Natural![]()
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08.04.2010, 09:14Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
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08.04.2010, 09:39Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Auch wenn es dich vermutlich nicht erreicht: ich rate dir dringend, die Ebenen zu trennen.
Das ALS-Schicksal, das bitter und grausam ist, ist das eine - hat aber nichts damit zu tun, dass man ein Kind nicht anerkennen kann. Ihr habt das Kind bewußt da hineingeboren - dann habt ihr auch die Verpflichtung gehabt, euch über die Konsequenzen Gedanken zu machen und alles zu klären - gerade weil ja absehbar war, dass der Vater sterben wird. Was mir wie wohl jedem anderen auch persönlich von Herzen leid tut, man wünscht das niemand - es lässt sich aber eben nicht ändern, ihr wußtet das und das Kind ist nun eben da und hat ein Recht darauf, kein Schattendasein in seiner väterlichen Verwandtschaft und unter seinen Halbgeschwistern zu führen.
Eine instabile Identität, die durch so eine ungeklärte Situation entstehen kann hat nicht nur juristische sondern auch seelische Folgen, die sehr belastend sein können.
Und klare Verhältnisse müssen nicht zwingend dazu führen, dass der Erstfamilie etwas genommen wird. Du vermischst da zu viel, was nichts miteinander zu tun hat anstatt endlich die Situation zu regeln.
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08.04.2010, 12:07Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Hallo Sinn-sucht,
unabhängig von den ganzen persönlichen Beziehungen und Gründen: Lass Dich doch bitte von einem guten Anwalt/in beraten! Das wird etwas kosten, aber nur dann weißt Du, welche Optionen Dir offen stehen.
Ich mag keine Ferndiagnosen und kenn mich auf dem Gebiet auch nicht gut aus, deshalb nur ein paar Sätze: Falls es kein Testament gab, IST Dein Kind Erbe. Und zwar unabhängig davon, ob die Vaterschaft festgestellt ist oder nicht. Sofern ein Testamentsschein zugunsten der Erstfamilie ausgestellt wurde, ist dieser falsch und muss eingezogen werden. Für die Ausschlagung des Erbes ist es schon zu spät, habe ich gerade mal nachgelesen. D.h., sofern es Schulden gibt (z.B. Kredit wg des Hauses der Erstfamilie), hängt Dein Kind mit drin.
Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass es ein Testamtent gibt. Dann ist Dein Kind pflichtteilsberechtigt, diesen Pflichtteil muss man natürlich nicht beanspruchen und er verjährt soweit ich weiß, bevor Dein Kind volljährig ist. Lass Dich beraten und setz Dich mit den einzelnen Wegen auseinander. Nur so wirst Du m.E. Deiner Verantwortung (Vermögenssorge) gegenüber Deinem Kind gerecht. Auch wenn am Ende die Entscheidung steht, auf finanzielle Vorteile väterlicherseits zu verzichten, ist doch der Weg ein besserer und lässt sich später leichter Deinem Kind erklären.
Abschließend mein Plädoyer: Versuche wenigstens, die Welt der väterlichen Familie für Dein Kind zu erschließen (Da scheint es ja noch Urgroßeltern, Onkel etc. zu geben). Wir kennen die Vorgeschichte und Hintergründe nicht, aber Du wirst Wege finden. Meiner Erfahrung nach kommen erwachsene / halberwachsene Kinder selbst mit der Entdeckung von Halbgeschwistern, die aus einer Untreue in der Ehe hervorgegangen sind, gut klar. Und so scheint es ja bei Euch nicht gewesen zu sein. (?)
ige Grüße,
central
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08.04.2010, 13:31Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Hallo Natural,
nein, das ist sicher nicht der Fall, überschuldet war mein Freund nicht,
aber auch nicht "wohlhabend" und ausser dem Haus gibt es kaum was zu vererben.
Es geht mir in dem Falle wirklich nur darum, das mein Sohn "schwarz auf weiss" belegen kann, wer sein Vater war und ggf. um eine ihm zustehende Halbwaisenrente.Natürlich wird er über seine Identität nicht im Unklaren gelassen, wenn er das Alter hat, deshalb will ich es ja durchziehen !
Was seine Halbgeschwister angeht : der Sohn ist derzeit in therapeutischer Behandlung, weil er mit dem Tod seines Vaters nicht klar kommt, steht kurz vorm Abi. Das und noch andere Gründe, die hier nicht zur Debatte stehen,halten mich davon ab, weitere Familienmitglieder in Kenntnis zu setzen. Was sich dahingend noch tun wird zukünftig, wird sich zeigen .
Lieben Gruss
S.
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08.04.2010, 13:45Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Halllo Central ,
eine Fachanwältin für Familienrecht kenne ich über meinen Job auch privat recht gut und sie hat mir schon vor 2 Jahren angeboten, mir (uns) zu helfen,allerdings ist sie derzeit selber in EZ, denoch werde ich sie ,nach dem JA Termin, mit Sicherheit kontaktieren.
Was seine Familie angeht: ich habe ganz viel "gesammelt" aus dem Leben meines Feundes, kenne seinen Bruder, mit dem ich regelmäßig Kontakt habe, er hat uns auch schon besucht (wohnt jedoch weiter weg) sowie 2 langjährige Kollegen, Freunde, die er ausgebildet hat
und die unserem Sohn später auch gern Auskünfte erteilen.
Was die übrige Familie angeht, es wäre zu privat hier in Details zu gehen, aber es hat trifftige Gründe, warum sie es (noch) nicht wissen sollen.
Wichtig ist mir das sie wenn, es nicht aus entferntem Bekanntenkreis oder so erfahren, daher habe ich stets darauf geachtet, das nur vertrauenswürdige Leute "eingeweiht" wurden.
Wie sich das mit der Zeit entwickelt, wird sich zeigen.
Lieben GRuss
S.
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08.04.2010, 18:08Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Diese Vorgehensweise empfinde ich als schwierig, denn damit entsteht eine Mauer des Schweigens und der Verheimlichungen.
Ich persönlich hätte z.B. ein Problem damit, wenn mir jemand solches über meinen Bruder erzählen würde und ich müsste dann Schweigen und man würde mich zum Mitwisser machen. Und ich wüsste nicht, wie ich nach wie vor ungezwungen mit der Witwe umgehen sollte, die sicherlich auch Kontakt mit mir hätte, immerhin ich wäre ja ihr Schwager.
@sinn-sucht: Wie stellst Du Dir denn vor auf welche Weise die Witwe über diese Geschichte informiert werden soll? Wenn Du dafür eine Lösung hast, dann ist es vielleicht auch einfacher für Dich die für die Vaterschaftsanerkennung erforderlichen Schritte durchzuziehen.
Was rät Dir denn das Jugendamt?
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08.04.2010, 19:56Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Wenn ich es richtig gelesen habe, steht der Termin beim JA noch an ?!
Ich kann zwar als Nichtbeteiligte nicht spekulieren über etwaige
Gründe, die S. hatte auf einer Klärung der Vaterschaft bisher zu verzichten, aber wenn ich es richtig lese, war der Vater des Kindes doch
grundsätzlich damit einverstanden, sein Kind anzuerkennen ?!
Alleiu aus Rücksicht auf die "Zweitfamilie" würde ich nicht auf eine Klärung und ggf. Rechtsansprüche verzichten, da wäre mir MEIN Kind wichtiger, egal ob die Familie Kontakt zum Kleinen suchen würde oder nicht. Aber ich gehe davon aus, dass du weißt was du tust und weshalb.
Wahrscheinlich (nee sicher !) kam sein Tod einfach zu früh,man verdrängt gerne, besonders wenn man liebt und am Leben und an seinen Lieben hängt.
Eine Freundin von mir hat jahrelang den Vater ihres Sohnes verschwiegen, sie hatte schon 2 Kinder aus ihrer Ehe (Mann war auch verstorben), dafür wurde sie von vielen kritisiert und kaum jemand konnte das nachvollziehen. Ich, wir wohnten in einer WG damals, wusste warum sie so handelte und konnte es zumindest akzeptieren.
Das ist länger er, heute : er ist geschieden (war in 1.Ehe kinderlos),
mit meiner Freundin seit 2003 zusammen, seit 2006 verheiratet und haben mittlerweile 3 gemeinsame Kinder.....
Diese Chance hattet ihr leider nicht .
Alles Liebe für euch und die Kraft für richtige Entscheidungen...
Cella
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09.04.2010, 14:22Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Hallo un-klar,
für diese Vorgehensweise sehe ich derzeit keine Alternative ,
es hat allerdings weniger mit der Witwe zu tun als mit einem
der ehelichen Kinder. Ein anderes ist bereits lange ausser Haus,
das habe ich (kaum) kennen gelernt.
Momentan habe ich noch keinen Plan, wie ich das zukünftig, hinsichtlich der Familie, handhaben soll bzw werde, mag sein,dass
ich es zu sehr verdränge oder aufschiebe.
Was den Bruder angeht, dieser hat mit der Witwe kaum, jedenfalls sehr wenig, Kontakt. Er hatte auch mit meinem Freund seit vielen
Jahren wenig Kontakt, das hat sich erst in den letzten Jahren
geändert, als beide wieder aufeinander zugingen, bzw Kontakt suchten. Einen Loyalitätskonflikt sehe ich dahingehend nicht und ich bin froh, das es einen Onkel aus der "Ecke" gibt für meinen Sohn.
Die anderen Geschwister meines Freundes sind nicht informiert.
Lieben Gruss
S.
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09.04.2010, 14:30Inaktiver User
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Hallo Cella,
ja, der Tod kam in der Tat zu schnell, so hätte das trotz dieser Krankheit, keiner erwartet, mich nicht mal die Ärzte, es hatte etwas mit einem Infekt zu tun, der nicht mehr in Griff zu kriegen war.
Mein Freund war ein Mensch, der sich nicht aufgab, eigentlich bis zuletzt gekämpft hat. Leider haben wir das Thema Tod zu sehr verdrängt, auf die lange Bank geschoben, es kam alles anders
und zu früh sowieso. Das kann man nicht rückgängig machen,
aber das mein Partner sein Kind anerkennen wollte, steht fest und
in diesem Sinne werde ich handeln. Dennoch möchte ich niemanden aus der "Erstfamilie" überrollen, womit ich vor allem den Sohn
meine, er könnte derzeit keine seelischen "Enttäuschungen" verkraften....
Alles andere wird sich mit der ZeIt entwickeln.
Lieben Gruss
S.
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09.04.2010, 14:48
AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen
Liebe sinn-sucht,
ich lese die ganze Zeit schon mit und sende dir mal diese hier:
Ich kann dir leider keine praktischen Tipps geben, die hast du jetzt wohl auch erst mal ausreichend.
Nur mal mein Mitgefühl - und kann dich auf rein menschlicher Ebene sehr gut verstehen.
Liebe Grüße
SignoraHerr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)


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