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  1. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn du wüsstest, was ALS für eine Krankheit ist, stellte sich die Frage nicht.....
    Sinn-sucht, ich würde dich wirklich gerne ernst nehmen! Was hat denn die Krankheit deines Partners damit zu tun, dass er nicht auf der Geburtsurkunde als Vater genannt ist?? Du hättest ihn doch als Vater nennen können.

    Versteh ich wirklich nicht.

  2. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    suche frühere Beiträge von sinnsucht - da steht alles drin.
    Geändert von Inaktiver User (06.04.2010 um 23:54 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sinn-sucht, ich würde dich wirklich gerne ernst nehmen! Was hat denn die Krankheit deines Partners damit zu tun, dass er nicht auf der Geburtsurkunde als Vater genannt ist?? Du hättest ihn doch als Vater nennen können.
    Ohne die vorherigen Beiträge von Sinn-sucht gelesen zu haben: Die Aussage "ich würde Dich wirklich gerne ernst nehmen" ist ein bisschen despektierlich...

    Der Vater von sinn-suchts Kind saß vermutlich zum Zeitpunkt der Geburt bereits im Rollstuhl und konnte seine Hände nur noch sehr beschränkt kontrollieren. GGf. hat er auch bereits ein Atemgerät gebraucht. Das macht es natürlich schwerer, beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben. Hättekönntewollte - sicher hätte es dennoch eine Möglichkeit gegeben, aber das zu thematisieren bringt jetzt doch wirklich nichts mehr. Sowohl vor der Geburt eines Kindes als auch wenn jemand schwerst erkrankt ist bleiben eben häufig Dinge liegen, die man besser sofort erledigt hätte.

    Ohne Vaterschaftsanerkennung erfolgt eine Eintragung in die Geburtsurkunde nicht. Reine Namensangabe durch die Mutter ist nicht ausreichend.

    ige Grüße,

    central

  4. Inaktiver User

    Grinsen AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Hallo Centralreservation ,
    danke für deine liebe und informative Antwort !
    Es war in der Tat so, dass mein Partner nicht mehr per Hand schreiben konnte und im Rollstuhl saß; bereits als wir uns kennen lernten. Das alles und auch noch einige andere Umstände, die hier jetzt zu weit führen würden, zu erklären, führten zu der geschilderten Situation.
    Es gibt in der Tat noch Gegenstände, Haarbürste,Zahnbürste, getragene Kleidung, alles konnte ich nicht entsorgen,weil es zu weh tut.
    Und es gibt ganz viele mails ( wir waren 3 Jahre liiert), in denen meine Schwangerschaft und später unser Sohn Thema waren.
    Er hatte auch nie den geringsten Zweifel an seiner Vaterschaft gehegt, zudem wissen etliche Leute, auch ein ehemaliger Kollege von ihm u.a.,das mein Freund zum Empfängniszeitpunkt bei mir war
    und das wochenlang.Es gibt viele Fotos, die meinen Freund und unseren (gerade geborenen und bis zu 8 Monate alten) Sohn zeigen.
    Was das JA mir raten wird, keine Ahnung, Exhumierung, würde ich nie zustimmen, geht auch nicht, (Urnengrab), aber es gibt noch viele lebende Verwandte(Geschwister, Eltern) und 2 eheliche Kinder, wesentlich älter als unser Sohn.
    Meine Sorge wäre auch, ob das JA die Kinder evt. zur Blutprobe bitten, bzw. ein Gericht das anordnen würde, denn sie sollen es nicht wissen, ein Bruder meines Freundes (der informiert ist) wäre jedoch bereit, zur Blutabnahme zu gehen.
    Es geht mir dabei nicht um mich, sondern um unser Kind und ich weiss das dies im Sinne meines Freundes wäre.Ich muss das in Angriff nehmen, mein Sohn wird ja immer älter, weiss ganz genau (von Fotos usw) wer sein Papa war....
    Lieben Gruss
    S.

  5. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Und wer sagt dir, dass das im Sinne deines Kindes (und der Halbgeschwister) ist, dass seine Existenz verheimlicht wird?? Das sind leibliche Verwandte, das ist doch nicht nichts???

    Ich finde deine Haltung schon sehr merkwürdig.

  6. User Info Menu

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und wer sagt dir, dass das im Sinne deines Kindes (und der Halbgeschwister) ist, dass seine Existenz verheimlicht wird?? Das sind leibliche Verwandte, das ist doch nicht nichts???

    Ich finde deine Haltung schon sehr merkwürdig.
    Das dachte ich auch gerade.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  7. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und wer sagt dir, dass das im Sinne deines Kindes (und der Halbgeschwister) ist, dass seine Existenz verheimlicht wird?? Das sind leibliche Verwandte, das ist doch nicht nichts???

    Ich finde deine Haltung schon sehr merkwürdig.
    Das ist ein ganz anderes Thema, kann und will ich hier nicht abhandeln !
    Meinem Sohn fehlt es an nichts (ausser seinem Vater), und er hat auch 2 ältere Geschwister hier, die ihn sehr lieben...

  8. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Das magst du so sehen.

    Ich sehe Eltern, die beide nicht ihrer Verantwortung gerecht geworden sind, ein Kind vernünftig abzusichern und für klare Verhältnisse zu sorgen. Anstatt nette Bildchen fürs Familienalbum zu machen hättet ihr euch lieber damit auseinandergesetzt, was für Folgen euer Tun für das Kind haben kann. Was, wenn dir was passiert? Es ist ja anscheinend jetzt schon nichts geklärt.

    Ich sehe nicht, dass ihr in erster Linie an euer Kind gedacht habt, sorry.

    Und ich kann dem Kleinen und der Erstfamilie nur von Herzen wünschen, dass sie nicht irgendwann alle wegen eurer Haltung böse leiden müssen. Dass solche Heimlichkeiten schwerwiegende psychische Folgen haben können sollte eigentlich bekannt sein. Ich hab das in meinem Umfeld mehrfach erlebt, so verleugnete Kinder, das ist nichts was man einem Kind wünscht. Und dem eigenen schon gar nicht.

    Mehr will ich dazu nicht sagen, damit musst du klarkommen.

  9. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Liebe Sinn-sucht,

    Du solltest Dich nicht nur beim Jugendamt, sondern auch anwaltlich beraten lassen. Und zwar richtig, d.h. nicht von dem Bekannten, der Euch eigentlich bei der Vaterschaftsanerkennung helfen sollte, sondern bei einem auf Familien- und Erbrecht spezialisierten Anwalt/in. Wenn Dein Freund kein Testament gemacht hat, ist Dein Kind Erbe (bitte bedenken: die Erben haften für Nachlassschulden!). Falls es ein Testament gibt, besteht ein Pflichtteilsanspruch Deines Kindes. Eine eigenmächtige Entscheidung Deinerseits, auf Vermögen Deines Kindes zu verzichten, finde ich schwierig.

    Zum Thema Geschwister:
    Nach Deiner Schilderung glaube ich nicht, dass die Halsgeschwister zur Blutuntersuchung herangezogen werden müssen, aber ich bin auf diesem Gebiet keine Expertin.

    Es fällt ohne Kenntnis der Hintergründe schwer, etwas dazu zu sagen, aber die Heimlichtuerei halte ich auch nicht für gut. Dein Ziel besteht doch darin, die Vaterschaft Deines Freundes feststellen zu lassen. Wie heißt es so schön: "Der Teufel ist ein Eichhörnchen" - meist kommen solche Geheimnisse doch irgendwann zu Tage und verursachen Verletzungen, die sich hätten vermeiden lassen.

    Viele Grüße,
    central

  10. Inaktiver User

    AW: Vaterschaft eines Verstorbenenen

    Hallo Central,
    es gibt ( leider) Gründe, so und nicht anders zu handeln, bzw gehandelt zu haben. Was in der Zukunft in dieser Hinsicht (auf die
    Geschwister usw) geschehen wird, kann ich jetzt noch nicht absehen,
    hängt von Faktoren ab, die ich selber nicht beeinflussen kann, das aber wäre ein Thema für sich.
    Thema Erbe /Vermögen : wenn jemand über 6 Jahre an ALS erkrankt war, die letzten 3 davon konnte er nicht mehr arbeiten und wurde pensioniert, sind immense Kosten angefallen, die von der KK nicht in allem getragen wurden. Da hat die "Erstfamilie" gerade mal das Haus halten können und soll diese das veräussern, um meinen Sohn auszuzahlen ?! Würde ich nie erwarten und er später sicher auch nicht, so erziehe ich meine Kinder jedenfalls nicht.
    Mein Kind wächst in einem schönen (eigenen) Haus mit Garten auf,
    muss nicht vom Sozialamt leben, dennoch würde ich für eihn gerne eine Halbwaisenrente erhalten, die ihm später in der Ausbildungsphase z.B. ,zugute käme, diese steht ihm m.E. nach auch zu.
    Lieben Gruss
    S.

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