Hallo , ihr Lieben ! Vielleicht kann mir jemand von Euch sagen , was es bedeutet , wenn ein Prozeß wg Unterhalt vom Amtsgericht an das Oberlandesgericht "gewandert" ist. Der Ex-Mann meiner Nichte weist es von sich , Unterhalt für sein ehelich geborenes Kind aus erster Ehe zu zahlen. Dieses Ansinnen wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen .Die halten es für zumutbar , daß er sich einen 400€ -Job sucht , um den Unterhalt für sein Kind zu sichern.-Ist es also positiv oder negativ für meine Nichte , daß das nächsthöhere Gericht jetzt zuständig ist ? -Kommt es eigentlich auch vor , daß ein Mann ,der über Jahre jede Anordnung eines Gerichtes mißachtet , dafür bestraft wird ? Danke erstmal , LG Elly
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
-
21.02.2010, 16:50
Nächst höheres Gericht , was bedeutet das ?
Man muß auch gönnen können
-
25.02.2010, 10:37
AW: Nächst höheres Gericht , was bedeutet das ?
Hallo , wo seid ihr alle ? Ist das Forum ausgestorben ? LG Elly
Man muß auch gönnen können
-
26.02.2010, 14:43
AW: Nächst höheres Gericht , was bedeutet das ?
Vielleicht verstehen alle anderen deine Frage genau so wenig wie ich?
Aber ich versuche es mal.
Was soll denn das "bedeuten"? Der Prozess "wandert" nicht von alleine. Einer der Prozessbeteiligten - vermutlich Deine Nichte - hat Berufung gegen das Urteil 1. Instanz (Amtsgericht) eingelegt. Dann ist in der 2. Instanz das OLG zuständig.
Erstmal ist das positiv für das Kind - indirekt natürlich auch für die Nichte. Aber was genau meinst Du denn jetzt hier mit dem "nächsthöheren Gericht"? Das nächsthöhere Gericht hat doch schon entschieden, nach dem was Du schreibst. Und hat das erstinstanzliche Urteil zugunsten des unterhaltsberechtigten Kindes abgeändert. Wo ist jetzt das Problem?Der Ex-Mann meiner Nichte weist es von sich , Unterhalt für sein ehelich geborenes Kind aus erster Ehe zu zahlen. Dieses Ansinnen wurde vom Oberlandesgericht zurückgewiesen .Die halten es für zumutbar , daß er sich einen 400€ -Job sucht , um den Unterhalt für sein Kind zu sichern.-Ist es also positiv oder negativ für meine Nichte , daß das nächsthöhere Gericht jetzt zuständig ist ?
Ja. Aber vielleicht schreibst Du mal, was genau für Anordnungen da mißachtet oder ignoriert wurden.Kommt es eigentlich auch vor , daß ein Mann ,der über Jahre jede Anordnung eines Gerichtes mißachtet , dafür bestraft wird ?
Ich verstehe irgendwie Dein Anliegen hier nicht.
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
-
26.02.2010, 16:45
AW: Nächst höheres Gericht , was bedeutet das ?
Was muß ich tun , um einen Beitrag zu löschen ? Elly
Man muß auch gönnen können
-
26.02.2010, 16:51
-
26.02.2010, 17:07Inaktiver User
AW: Nächst höheres Gericht , was bedeutet das ?
Ich vermute mal, dass der Mann in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht verloren hat. Da hatte wahrscheinlich die Mutter des Kindes Unterhaltsklage eingereicht und gewonnen. Der Mann ist dagegen in Berufung gegangen. Diese Berufungsklage hat er zurecht beim Oberlandesgericht eingereicht. Das Amtsgericht reicht die Gerichtsakte so wie sie ist an das Oberlandesgericht, so dass der Prozess eben "hochwandert".
Das Oberlandesgericht prüft nun, ob das Amtsgericht zurecht der Mutter des Kindes Recht gegeben hat. Im Prinzip sitzen da andere Richter, die nochmals die Schriftsätze lesen, Zeugenaussagen prüfen und dann entscheiden. Ob das gut oder schlecht ist, kann man von hier kaum betrachten. Der Mann hatte jedenfalls einen Anwalt, der ihm Chancen aufgezeigt hat, bzw. der Mann fühlt sich so klar im Recht, dass er nichts unversucht lassen will.
Hier kannst Du das auch nochmals nachlesen.
Du kannst Dein Posting löschen, in dem Du in Deinem Ursprungsbeitrag unten den roten Knopf Ändern drückst und dann den Text rauslöschst. Da aber Dein Posting von anderen schon zitiert wurde, bleibt es dort sichtbar, was Du ursprünglich geschrieben hast. Es sei denn Du bittest die Schreiberlingine, Ihre Postings auch zu ändern - und sie tun es dann auch.
Geändert von Inaktiver User (26.02.2010 um 17:19 Uhr) Grund: Was ist die weibliche Form von der Schreiberling? :-o
-
26.02.2010, 17:13
-
26.02.2010, 17:34Inaktiver User
-
26.02.2010, 18:22
-
26.02.2010, 18:32Inaktiver User


Zitieren

.. ganz für mich allein! 


