Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 21
  1. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Vielen Dank erstmal. Das Land, um das es hier geht, ist Thailand. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Mein Bruder kann aber nicht ausschließen, dass die Mutter nicht trotzdem auch einen thailändischen Pass für das Kind beantragt hat (was naheliegt, da es mit dem deutschen Pass nur ein Touristenvisum für 3 Monate erhalten hätte).

    Es gibt einen einige Jahre alten Titel, der mal vor dem Jugendamt ausgestellt wurde. Mein Bruder hat aber immer freiwillig gezahlt. Da das Kind vor 1998 geboren wurde, hätte die Mutter dem beiderseitigen Sorgerecht zustimmen müssen, was sie natürlich nicht hat.

    Dieser Titel ist es jetzt, der ihm Sorgen bereitet. Die Mutter droht nämlich nicht mit einer Klage, sondern mit der Einschaltung eines Inkassobüros. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man einen so persönlichen Anspruch wie Kindesunterhalt an ein Inkassobüro abtreten kann.
    "Leben ist nicht genug," sagte der Schmetterling. "Freiheit, Sonnenschein und eine kleine Blume muss man auch haben." (H.C. Andersen)

  2. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Hallo,

    wenn es einen Unterhaltstitel gibt, sollte sich Dein Bruder schleunigst um eine Abänderung bemühen.

    Ich kenne mich nicht gut im Familienrecht aus, kann mir aber gut vorstellen, dass die Tatsache, dass das Kind jetzt in Thailand lebt, bei der Frage der Bedürftigkeit zu berücksichtigen ist (von den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle kann man dort ja durchaus leben).

    Mandelblüte

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Vollstreckung aus Unterhaltstiteln:

    § 60 Satz 1 SGB VIII: "Aus Urkunden, die eine Verpflichtung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 zum Gegenstand haben und die von einem Beamten oder Angestellten des Jugendamts innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn die Erklärung die Zahlung einer bestimmten Geldsumme betrifft und der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat."
    Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII kann das Jugendamt (die Urkundsperson beim Jugendamt) die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings zu beurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Dass auch Inkassobüros Zwangsvollstreckung betreiben:

  4. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Vollstreckung aus Unterhaltstiteln:



    Nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII kann das Jugendamt (die Urkundsperson beim Jugendamt) die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings zu beurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
    Tom, leider verstehe ich nicht so ganz, was Du mir hiermit sagen willst.
    "Leben ist nicht genug," sagte der Schmetterling. "Freiheit, Sonnenschein und eine kleine Blume muss man auch haben." (H.C. Andersen)

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Zitat Zitat von nisabelle Beitrag anzeigen
    Tom, leider verstehe ich nicht so ganz, was Du mir hiermit sagen willst.
    Das war nur die erläuternde Ergänzung des Zitates, welches auf § 59 Bezug nimmt. Das wesentliche steht im Zitat.

  6. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Danke.

    Selbstverständlich können Inkassobüros die Zwangsvollstreckung betreiben lassen, wie jeder andere Gläubiger auch. Meine Frage war eher, ob es vielleicht gegen Treu und Glauben verstößt, eine Kindesunterhaltsforderung an ein Inkassobüro abzutreten sprich zu verkaufen. Denn der Sinn des Kindesunterhalts ist ja ein sehr spezifischer.
    "Leben ist nicht genug," sagte der Schmetterling. "Freiheit, Sonnenschein und eine kleine Blume muss man auch haben." (H.C. Andersen)

  7. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Zitat Zitat von nisabelle Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich können Inkassobüros die Zwangsvollstreckung betreiben lassen, wie jeder andere Gläubiger auch. Meine Frage war eher, ob es vielleicht gegen Treu und Glauben verstößt, eine Kindesunterhaltsforderung an ein Inkassobüro abzutreten sprich zu verkaufen. Denn der Sinn des Kindesunterhalts ist ja ein sehr spezifischer.
    nein, meines Wissens theoretisch nicht. Praktisch sind Inkassobüros an der Übernahme solcher Einzelaufträge überhaupt nicht interessiert - ich bin mir sogar ziemlich sicher, das die sowas niemals annehmen würden.

    Aber einen Anwalt oder anderen Vertreter zu beauftragen, der die Vollstreckung durchführt, ist natürlich gar kein Problem, wenn man den Titel schon hat. Und so ist ja hier.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

  8. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Zitat Zitat von nisabelle Beitrag anzeigen

    Da das Kind vor 1998 geboren wurde, hätte die Mutter dem beiderseitigen Sorgerecht zustimmen müssen, was sie natürlich nicht hat.
    Auch heute ist es noch so, dass es ein gemeinsames Sorgerecht nur gibt, wenn die Mutter dem zustimmt.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    Zitat Zitat von Tahnee Beitrag anzeigen
    Auch heute ist es noch so, dass es ein gemeinsames Sorgerecht nur gibt, wenn die Mutter dem zustimmt.
    Aber schau mal hier: Auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird sich hier etwas ändern.

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt wenn Mutter mit Kind im Ausland

    tom57, diese Änderung mag ja irgendwann kommen, aber z. Zt. gibt es das nun mal nicht.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Antworten
Seite 2 von 3 ErsteErste 123 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •