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  1. Inaktiver User

    smile Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Von dem Urteil könnten 1,5 Millionen Väter von 1,6 Millionen Kindern betroffen sein.

    F.A.Z.

    ... Doch sehen die Straßburger Richter in dieser Bevorzugung von unverheirateten Müttern einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.

    Mutter verweigerte Zustimmung zu gemeinsamen Sorgeerklärung

    Der 45 Jahre alte Beschwerdeführer hat eine uneheliche Tochter, die 1995 geboren wurde. Sie wuchs bei beiden Eltern auf, bis diese sich 1998 trennten. Danach lebte das Kind bis zum Januar 2001 beim Vater. Nach dem Umzug des Kindes in die Wohnung der Mutter trafen die Eltern unter Vermittlung des Jugendamtes eine Umgangsvereinbarung, die regelmäßigen Kontakt des Vaters mit dem Kind vorsah.

    Die Mutter war aber nicht bereit, einer gemeinsamen Sorgeerklärung zuzustimmen. ...

    Die Straßburger Richter teilten die Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter grundsätzlich dem Kindeswohl zuwiderlaufe. Der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Prüfung des alleinigen Sorgerechts der Mutter im Hinblick auf den verfolgten Zweck, nämlich den Schutz der Interessen des unehelichen Kindes, sei nicht verhältnismäßig, befand die Kammer des Straßburger Gerichtshofs mit sechs Stimmen zu einer Stimme. ...
    Der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter sprach von einem klugen Urteil. Das deutsche Recht müsse für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit eröffnen, per Gerichtsverfahren über ein gemeinsames Sorgerecht entscheiden zu lassen. Das Problem liege in der Realität aber meistens woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach einer Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein, argumentierte der Verband. Dies verkenne auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil nicht.

    Der Verband der Evangelischen Frauen in Deutschland und die Männerarbeit in der Evangelischen Kirche erklärten gemeinsam, Kinder hätten ein Recht auf Mutter und Vater. Männern, die sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen, dürfe der Zugang zu den Kindern nicht verwehrt werden.
    Ich halte es für konsequent. Warum soll Gleichberechtigung nicht einmal auch in die andere Richtung laufen. Und wenn Väter Verantwortung übernehmen wollen, warum soll man sie hindern. Dass es ihnen letztlich generell nur darum ginge, in die Sorge der Mütter hineinzureden, das hielte ich für eine bösartige Unterstellung.
    Geändert von Inaktiver User (03.12.2009 um 16:55 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    [...]
    Ich halte es für konsequent. Warum soll Gleichberechtigung nicht einmal auch in die andere Richtung laufen. Und wenn Väter Verantwortung übernehmen wollen, warum soll man sie hindern. Dass es ihnen letztlich generell nur darum ginge, in die Sorge der Mütter hineinzureden, das hielte ich für eine bösartige Unterstellung.
    Diese Unterstellung wird leider immer wieder durch die Realität belegt.

    Es gibt bestimmt auch Väter, die echtes Interesse an den Kindern habe und sich verantwortungsbewusst an der Erziehung beteiligen, ich kenne einige, es gibt aber auch die Väter, die aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes der Mutter und dem Kind nur Steine in den Weg legen - sich aber sonst einen Dreck um ihr Kind scheren.
    Auch da kenne ich Exemplare.

    Wie so oft gibt es immer zwei Seiten einer Medaille.

    HexeVersteckse
    "Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet."

  3. gesperrt

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von HexeVersteckse Beitrag anzeigen
    Diese Unterstellung wird leider immer wieder durch die Realität belegt.

    Es gibt bestimmt auch Väter, die echtes Interesse an den Kindern habe und sich verantwortungsbewusst an der Erziehung beteiligen, ich kenne einige, es gibt aber auch die Väter, die aufgrund des gemeinsamen Sorgerechtes der Mutter und dem Kind nur Steine in den Weg legen - sich aber sonst einen Dreck um ihr Kind scheren.
    Auch da kenne ich Exemplare.

    Wie so oft gibt es immer zwei Seiten einer Medaille.

    HexeVersteckse
    Sehe ich auch so. Ich habe zum Glück dass alleinige Sorgerecht, obwohl ich den Vater immer mit einplane. Aber sein Interesse ist nicht sehr groß und es fehlt viel Interesse und Engangement.

    Ich glaube, dass er sich nicht mehr engagieren würde, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht hätten.

    Das die Realität leider anders ist, bestätigt sich auch darin, dass viele Väter sich von Unterhaltszahlungen drücken und teilweise ins Aulsand verschwinden, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen.

    Die Väter, die wirklich sich um ihre Kinder kümmern möchten, aber denen es durch die Mütter verweigert wird, sind m.A. nach in der Minderzahl. Aber für die finde ich es gut, dass es diese Entscheidung gibt.

    Es scheint so zu sein, dass die falschen Frauen auf die richtigen Männer zu treffen und umgekehrt .

    Wildblume

  4. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Dann haben die Herren freie Fahrt, die Mütter zu gängeln, ihnen ins Leben zu pfuschen (nein, du ziehst nicht mit dem neuen Partner zusammen, weil ICH es so sage!) wie es ihnen gerade paßt.
    Denn sie haben ja ein SorgeRECHT, aber keine SorgePFLICHT!
    Erinnern wir uns doch noch bitte an dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2008 (1 BvR1620/04): Umgangsunwillige Väter können nicht zum Umgang mit ihren Kindern gezwungen werden.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und wenn Väter Verantwortung übernehmen wollen, warum soll man sie hindern.
    Hier entlarvt sich die männliche Denke selbst. Es geht ihnen um Wollen, Lust haben.
    Männer sollten registrieren, dass im Artikel 6 des Grundgesetzes etwas von "zuvörderst den Eltern obliegender PFLICHT" steht. Nicht vom Wollen!

    Die Herren glauben, sie hätten Narrenfreiheit und könnten Rosinenpickerei betreiben!
    Wenn er gerade Bock hat, kann er seinen Willen durchsetzen und das Kind sehen. Wenn eine neue Trulla oder sonstwer auf der Matte steht und er gerade keinen Bock hat, kann frau nix machen.
    Die Launen können sich stündlich ändern.


    Es gibt noch einen letzten Weg, um dem juristischen Sumpf um "ledige Väter" zu entkommen und sich wenigstens etwas zu schützen:
    Back to the roots!
    Wer ein Kind von mir haben will, dem muss ich es vorher wert sein, geheiratet zu werden.
    Ich bin nicht der Brüter für einen "ledigen Vater" mit Kinderwunsch.
    Wer sich nicht für mich als Frau entscheiden kann, der muss sich seine Leihkuh anderweitig organisieren.

    Das ist zwar keine Garantie für ein glückliches und scheidungsfreies Leben, aber es siebt jede Menge Luftikusse aus, die nicht mal wissen, wie echte V E R A N T W O R T U N G geschrieben wird.
    Geändert von Inaktiver User (04.12.2009 um 17:52 Uhr)

  5. User Info Menu

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Bin auch sehr skeptisch. Der Vater meines Kindes wird triumphieren und dieses Urteil gegen mich benutzen. Zwar sind wir schon seit zig Jahren getrennt, er hat von Anfang an regelmäßigen Kontakt gehabt, natürlich auch zu Zeiten, als er keinen Unterhalt gezahlt hat. Aber er kann einfach nicht aufhören, mich mit seinem Haß zu verfolgen. Er versucht mein Kind gegen mich aufzuhetzen und beleidigt mich oft. Und jetzt soll ich mein Sorgerecht mit ihm teilen? Ich suche mir schon mal einen guten Anwalt!

  6. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Ich bin gespannt, wie die Bundesregierung dies umsetzt. Es wird wohl nicht vor 2011 passieren.

    Meiner Meinung nach muss auf jeden Fall die sehr häufige Konstellation beachtet werden, dass das Kind in eine von vornherein überhaupt nicht existente Elternbeziehung hineingeboren wird. Das ist nämlich der große Unterschied zur geschiedenen Ehe.

  7. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich halte es für konsequent. Warum soll Gleichberechtigung nicht einmal auch in die andere Richtung laufen.
    Ich sehe das genauso.
    Was mich wunderte: warum hast du diesen Beitrag bei den Alleinerziehenden eingestellt und nicht irgendwo bei Gesellschaft?

    Und wenn Väter Verantwortung übernehmen wollen, warum soll man sie hindern.
    Sehe ich ebenso.

    Hier haben schon einige Mütter geantwortet... ich fasse mal so zusammen: Es gibt sonne und sonne Väter. Manche übernehmen konkret Verantwortung, manche nicht.

    Die für mich vollkommen ungeklärte Frage ist: Wer befindet darüber, ob das Verhalten des Vaters verantwortlich ist? Woran will man das messen? Wer entscheidet das?

    Ganz, ganz heikles Thema, finde ich.

    Denn die Palette reicht halt von absoluten Halodris, denen man tatsächlich keine halbe Stunde freiwillig das Kind überlassen würde bis hin zu Müttern, die sich beschweren, dass der Vater an seinen Wochenenden völlig verantwortungslos mit dem Kind umgeht, denn er gibt der Zweieinhalbjährigen Butterbrot mit frischem Knoblauch drauf.

    Letzteres persönlich erlebt.
    Im O-Ton.
    (Und von dem Kaliber einiges mehr)

    Es ist ja nicht immer verantwortungslos, was Mütter als verantwortungslos empfinden.
    Und viele, viele Väter ruhen sich schlicht darauf aus, dass die Frauen von allein sich stets und ständig kümmern, sorgen, machen, tun.

  8. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meiner Meinung nach muss auf jeden Fall die sehr häufige Konstellation beachtet werden, dass das Kind in eine von vornherein überhaupt nicht existente Elternbeziehung hineingeboren wird. Das ist nämlich der große Unterschied zur geschiedenen Ehe.
    Ich verstehe nicht so ganz, was du meinst, rosemary.

    Ich war z.B. nicht verheiratet mit dem Vater meines Kindes. Aber ich würde unsere Beziehung bei Geburt aber doch als "existente Elternbeziehung" bezeichnen. Nur halt im Schwangerschaftsmodus...

  9. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Ich meine den Teil der Väter, die das Kind zwar gezeugt haben, dann aber kein Interesse mehr zeigen. Ihnen von Gesetzes wegen das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter zu übertragen, das kann nicht der Sinn sein. Aber so wird es wohl auch nicht kommen.

  10. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...
    Was mich wunderte: warum hast du diesen Beitrag bei den Alleinerziehenden eingestellt und nicht irgendwo bei Gesellschaft?

    ...
    Weil es für mich zunächst ein familienrechtliches Problem Alleinstehender ist.

    Wenn es Team meint, der Strang sei in einem anderen Unterforum besser aufgehoben, dann kann er ja verschoben werden.

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