Es geht hier um Sorge-RECHT. Wie schön. Interessiert mich nicht, denn es geht hier nicht um S...PFLICHT!!!!, wie bei denjenigen, die den Alltag und ihre PROBLEME mit den Kinder haben. Wenn ich ein RECHT habe, kann ich wählen! Ich habe die PFLICHT, meine Kind (sorry: unser) Kind PFLICHTGEMÄSS zu versorgen und zu erziehen..... DIESE DISKUSSION KOTZT MICH AN! DENN WENN PFLICHTEN=PROBLEME INS SPIEL KOMMEN SIEHT DIE WELT GLEICH ANDERS AUS! nix mehr rechte sondern... auf wiedersehn... sorry, aber welcher mann ist schon daran interessiert, sein kind aus alter beziehung entsprechend zu U M S O R G E N: Kein verständnis. No way
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06.12.2009, 22:51
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
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06.12.2009, 22:51Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das verstehe ich nicht. Das Urteil sagt doch ganz klar, dass unverheiratete Männer nach der jetzigen Regelung gegenüber den Frauen benachteiligt werden. Diese bekommen das Sorgerecht automatisch.Gem. Sorgerecht - ok, aber besser wirklich nach einer bestimmten Fristzeit (Beweiszeit) vom Vater beantragbar
Wenn man diese Diskriminierung beseitigen will, geht das meiner Meinung nach nur, indem man sie wirklich gleichberechtigt. Also beiden Elternteilen die gemeinsame Sorge zuspricht.
Und damit ist dann auch ausgeschlossen, dass sich ein Elternteil erst "bewähren" muss, damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommen kann. Die Mutter bekommt das Sorgerecht ja auch unabhängig von ihrer tatsächlichen Eignung.
Hier ein Beispiel, wie ungerecht die bisherige Regelung war:
Eine unverheiratete Mutter konnte bisher ihr Kind zur Adoption freigeben. Ohne dass der nichteheliche Vater ohne Sorgerecht irgendetwas dagegen machen konnte.
Auch konnte die Mutter das Kind in ein Heim geben. Der Vater ohne Sorgerecht konnte rein gar nichts dagegen unternehmen.
Wenn man jetzt eine Neuregelung aufstellt, nach der der Vater das Sorgerecht erst bekommt, nachdem er erst jahrelang "brav" war, kann man sich vorstellen, wie leicht es für eine Mutter ist, dem Vater den Umgang mit seinem Kind so sehr zu erschweren, dass sich dieser gar nicht bewähren kann.
Viele hier vergessen auch, das ein einmal erteiltes gemeinsames Sorgerecht jederzeit wieder entzogen werden kann.
Die elterliche Sorge setzt sich ja aus einer Vermögenssorge (also dem Unterhalt), und der Sorge um die Person des Kindes (sog. Personensorge) zusammen. Steht in § 1626 Absatz I BGB.
Wenn nun ein Vater beispielsweise seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, erfüllt er seine Sorgepflicht schon nicht.
Und das ist ein wichtiger Grund, um ihm das Sorgerecht wieder zu entziehen.
Aber es ist halt ein Unterschied, ob sich ein Vater sein Sorgerecht erst verdienen muss. Denn dann steht er erstmal in dem Verdacht, vielleicht doch ungeeignet zu sein. Bei der Mutter, die vielleicht auch ungeeignet ist, besteht der Verdacht erstmal nicht.
Oder ob dem Vater das Sorgerecht automatisch zusteht, und diesem das Sorgerecht erst entzogen wird, wenn er seine Pflichten verletzt.
Ich für meinen Teil würde sowieso sofort jeglichen Kontakt zu einem Kind abbrechen, dessen Mutter mich mit überhöhten Unterhaltsforderungen oder der Einhaltung des Umgangsrechts erpressen würde. Alleine schon dem Kinde zuliebe. Ich bin ein erwachsener Mann, der sicher unter so einer Situation leiden würde. Aber das Kind, um das es primär geht, würde noch viel stärker leiden, wenn es zwischen zwei sich hassenden oder ständig streitenden Eltern aufgerieben würde. Schade nur dass hier viele Frauen schon so ein schlechtes Bild von Männern haben, dass sie sie generell unter Verdacht stellen, nicht im besten Interesse des Kindes handeln zu können. Und andererseits die Schwächen ihrer Geschlechtsgenossinnen nicht sehen können- oder wollen.
Im Interesse des Kindes ist so eine Einstellung wohl auch nicht. Denn das Kind merkt ja, dass Mami Männer nicht mag, oder nicht für vertrauenswürdig hält. Und Kinder übernehmen diese Einstellung auch leicht. Und brauchen später dann Jahre, um diese Einstellung überwinden zu können. Und als erwachsener Mann dann selbstbewusst zu seinem Geschlecht stehen zu können, oder als erwachsenen Frau eine vertrauensvolle Beziehung zu einem Mann aufbauen zu können. Wer in einem solchen Fall das Kind mehr schädigt- der Vater, der keinen Unterhalt zahlt, oder die Mutter, die das Kind nur negativ beeinflusst, sei dahingestellt.Geändert von Inaktiver User (06.12.2009 um 22:56 Uhr)
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06.12.2009, 22:55Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sorry Juleh68, aber du gibst das perfekte Beispiel über das, worüber ich gerade schrieb. Nur weil du schlechte Erfahrungen mit einem Mann gemacht hast, stellst du alle andere unter Generalverdacht, sich nicht um ihre PFLICHTEN zu kümmern? Kannst du bei so einer Einstellung deinem Kind überhaupt eine vorurteilsfreie Einstellung gegenüber Männer vermitteln?
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06.12.2009, 23:07
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Meim Sohn geht regelmäßig zu seinem Vater, und auch immer wann er will. Hör auf mit "dem kind etwas vermitteln", das muss der vater, bei dem er oft ist, schon selber vermitteln. es geht hier auch meines Erachtens nicht um Vermitteln um des Kindes Willen, sondern darum, dass sich Vater einmischt mla so zwischen Tür und Angel, wo er möchte und genauso raushält, wo er möchte. Punkt.
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06.12.2009, 23:13Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das Urteil lässt Spielraum. Wurde ja schon erörtert.
Eröffnet neue Konflikte.Wenn man diese Diskriminierung beseitigen will, geht das meiner Meinung nach nur, indem man sie wirklich gleichberechtigt. Also beiden Elternteilen die gemeinsame Sorge zuspricht.
Falls ja, wird es sicherlich eine weitaus leichtere Aberkennungsprozedur geben...
Aber mal abwarten, was die Studie des BMFJSF ergibt. Diese mag dann eine gesetzliche Neugestaltung anregen.
Das EU-Urteil lässt Spielraum; es ist eine Einzelfallentscheidung und - ich meine - die Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Mitgliedsstaaten der EU.
Bitte um Korrektur, falls das nicht stimmen sollte.
Interessant. Und ich bezahle quasi den Ex nochViele hier vergessen auch, das ein einmal erteiltes gemeinsames Sorgerecht jederzeit wieder entzogen werden kann.
Die elterliche Sorge setzt sich ja aus einer Vermögenssorge (also dem Unterhalt), und der Sorge um die Person des Kindes (sog. Personensorge) zusammen. Steht in § 1626 Absatz I BGB.
Wenn nun ein Vater beispielsweise seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, erfüllt er seine Sorgepflicht schon nicht.
Und das ist ein wichtiger Grund, um ihm das Sorgerecht wieder zu entziehen.


Aber es müssen schon schwerwiegende Verfehlungen vorliegen, bis das Sorgerecht aberkannt werden würde. Vor allem, wenn es nich qua Gesetz, sondern qua Willenserklärung ermöglicht wurde.
Interessante Gedankenspiel: Ist bei einer Sorgerechtsaberkennung vllt. der ledige VAter mehr geschützt als der geschiedene?
Hm. (Jetzt dürft ihr die Keule auspacken.) Das könnte sich dann natürlich auch ändern.
Mein Ex kann nicht klagen. Er hat so viele Rechte und nicht mal finanziell was zu leistenIch für meinen Teil würde sowieso sofort jeglichen Kontakt zu einem Kind abbrechen, dessen Mutter mich mit überhöhten Unterhaltsforderungen oder der Einhaltung des Umgangsrechts erpressen würde.
Und davon gibt es noch ne Menge... die werden aber nicht durch die Presse gezerrt.
Und auch nicht vor Gericht (von mir natürlich auch nicht
... )
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06.12.2009, 23:16Inaktiver User
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06.12.2009, 23:17Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
@Juleh68:
Doch beim Sorgerecht und den Sorgepflichten geht es ausschließlich um das Kindeswohl. Und von erwachsenen Menschen sollte man auch erwarten können, dass sie ihre persönlichen Abneigungen soweit überwinden, dass sie gemeinsam zum Wohl des Kindes handeln.
Wenn der Vater sich nicht um das Kind kümmert, ist das eine Sache. Die sicher nicht in Ordnung ist. Aber wenn die Mutter dem Kind den Vater schlecht macht, dann ist das auch nicht in Ordnung. Und so emotional und schlecht wie du hier über Männer im Allgemeinen redest, und davon sprichst ob Männer überhaupt das Sorgerecht erhalten sollen, deutet das schon darauf hin, dass du deine eigenen Belange über das Wohl des Kindes stellst.
Ich mag dir hier nichts unterstellen, aber aus deinen Postings kann man das schon schließen.
Aber wenn dich, wie du schreibst, dass SorgeRECHT nicht interessiert, warum postest du dann überhaupt in diesem Strang?
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06.12.2009, 23:18Inaktiver User
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06.12.2009, 23:20
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sory, aber sollen die entsprechenden Väter erst mal PFLICHTtmäßig dingfest gemacht werden, d. .h. zahlungsmäßig (ich selber habe keine probleme, aber ich kenne einige, denen es anders geht als mir), bevor hier großartig nach RECHTEN geschrien wird, denn, die MERHRZAHL derer, die sich pflichtlos (so oder so) fühlt, ist ja wohl inn der Überzahl. Da bin ich gnadenlos. MICH fragt auch keiner, wie ich das auf die Reihe kriege....
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06.12.2009, 23:25Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Vor Gericht kann man nur klagen, wenn man prozessfähig ist. Und Jugendliche und Kinder unter 18 sind das im Allgemeinen nicht (nur bei Sonderfällen, sind aber hier nicht relevant). Deshalb müssen ihre Eltern für sie klagen, oder sie verteidigen usw.
Das geht auch bei gemeinsamen Sorgerecht.
Die Mutter klagt für das Kind dann den Unterhalt ein.
Oder der Vater klagt für das Kind die Erlaubnis ein, mit auf den Schulausflug fahren zu dürfen.
Das Kind wird dann immer von dem Elternteil vertreten, der gerade nicht verklagt wird.
Wenn das Kind beispielsweise gegen beide Eltern klagen möchte, kann es durch einen exteren Vertreter vertreten werden. Steht in den §§ 1629 fortfolgende BGB.Geändert von Inaktiver User (06.12.2009 um 23:29 Uhr)


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