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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Ebenso wirst Du erkennen, daß mit Ausnahme von Deutschland, Liechtenstein und Österreich jedes europäische Land dem Vater die Möglichkeit einräumt das SR zu erhalten. Auch die Schweiz steuert gerade um. In vielen Ländern erhält er es sogar automatisch.

    .......Unverschämt ist es vielmehr Vätern das automatische Sorgerecht zu verweigern. Man kann hier sehr gut erkennen, daß es überhaupt nicht um das Kindeswohl geht, sondern allein um die Zementierung von mütterlichen Vorrechten, die sich längst als überholt herausgestellt haben.
    Wenn Du die Veränderungen in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, hier vor allem Familiengericht verfolgt hättest, würdest Du wissen, dass alle nichtehelichen Väter das Sorgerecht erhalten können.

    Allerdings ist es ja wohl vonnöten, die tatsächliche Vaterschaft zu prüfen (was heutezutage kein großer Akt mehr ist). Denn sonst könnte ja jeder Hansel behaupten, Vater zu sein. Eine Automatismus ist da nicht die Lösung. Es sei denn, den Fall hattest Du aufgeführt, dass während der bestehenden Schwangerschaft der werdende Vater seine Vaterschaft gegenüber den Behörden angezeigt hat, dann bekommt er die gemeinsame Sorge auch automatisch.

    Und Du hast immerhin auch den Fall angedeutet, dass eine Mutter einen Vater angibt, der es nicht ist. Sollen alle Kuckuckskinder auch aus nichtehelichen Verhältnissen automatisch einen zufällig angegebenen Vater erhalten?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  2. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ich frage mich gerade ob wirklich alle Väter so glücklich darüber wären...

    es wäre ja vielleicht doch mal interessant zu hören was ein Gesetzentwurf in dieser Richtung so an Diskussionen mit sich bringt...
    Du meinst, wenn die Mutter dem Vater das Baby übergibt - weil sie arbeiten gehen möchte oder in Urlaub fahren

  3. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du meinst, wenn die Mutter dem Vater das Baby übergibt - weil sie arbeiten gehen möchte oder in Urlaub fahren
    das auch... aber solche Dinge kommen ja erst später.

    Ich dachte eigentlich an Väter, die nicht unbedingt viel davon halten Vater zu werden... solche, die schon beim ersten Anzeichen der Schwangerschaft aus verschieden Gründen das Handtuch werfen, weil sie nichts mit einem Kind anfangen können (oder wollen). Die gibt es ja nun auch!

    Und ob die nun sooooo glücklich darüber wären wenn sie per Gesetz "zwangsverpflichtet" werden, sich immer wieder mit den Belangen eines (von ihnen nicht gewollten) Kindes auseinanderzusetzen?

    Ich habe da so meine Zweifel...

  4. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich dachte eigentlich an Väter, die nicht unbedingt viel davon halten Vater zu werden... solche, die schon beim ersten Anzeichen der Schwangerschaft aus verschieden Gründen das Handtuch werfen, weil sie nichts mit einem Kind anfangen können (oder wollen). Die gibt es ja nun auch!
    eben - an die dachte ich auch

    denen gehört automatisch Sorgerecht gegeben - und das Baby vor die Tür gelegt

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Hier wird schon wieder zur Regel gemacht, was nicht die Regel ist. DAS sind komische Konstruckte.

    Zitat Zitat von Latona Beitrag anzeigen
    Dass sie sich trotzdem danach als sorgerechtsberechtigte Väter bewähren müssen, steht auf einem anderen Blatt.
    Wieso? Bewähren vor wem? Müssen das die Mütter auch?
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
    -
    Schau auf deine Haut und lies
    Such wo meine Zunge war
    Such mein Lied in deinem Haar
    Willst Du mein Gefühl verstehen
    Mußt Du Dich in Dir ansehen
    Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
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  6. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Wieso? Bewähren vor wem? Müssen das die Mütter auch?
    sagen wir mal so:

    Grundsätzlich muss es einen guten Grund dafür geben, dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Sorgerecht zu geben.

    die Situation ist einfach nicht symmetrisch.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    sagen wir mal so:

    Grundsätzlich muss es einen guten Grund dafür geben, dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, Sorgerecht zu geben.

    die Situation ist einfach nicht symmetrisch.
    Der Grund ist: Es ist der Vater. Reicht das nicht, fürs erste?
    Fürs zahlen reichts. Geht das etwa nach Geschlecht? Das wäre schäbig...vor allem wär es gegen das Kindeswohl, meistens.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Der Grund ist: Es ist der Vater. Reicht das nicht, fürs erste?
    Fürs zahlen reichts. Geht das etwa nach Geschlecht? Das wäre schäbig...vor allem wär es gegen das Kindeswohl, meistens.
    Wie oft soll das denn hier noch wiederholt werden. Jeder nichtehelicher Vater kann das Sorgerecht beantragen, auch ohne Zustimmung der Mutter. Lest Ihr alle die entscheidenden Urteile nicht? Lest Ihr das neue Gesetz über das Familiengericht nicht?

    Es ist schäbig, immer wieder dieselben Parolen hier zu posten.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Stimmt, es ist immer wieder das Selbe.

    Nochmal: Mir geht es darum das er es nicht beantragen muß, sondern "hat". So wie die Mutter.
    Beantragen heißt, er muss beweisen. Und das kanns nicht sein. Das muss die Mutter, zu recht, ja auch nicht. Es ist noch immer eine Beweislastumkehr, keine Gleichberechtigung. Obwohl diese im GG steht.
    Genereller Vateschaftstest bei der Geburt, es wäre so einfach und tut dem Kind nicht weh. Ganz im Gegenteil.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wenn Du die Veränderungen in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, hier vor allem Familiengericht verfolgt hättest, würdest Du wissen, dass alle nichtehelichen Väter das Sorgerecht erhalten können.
    Wenn Du diese Veränderungen verfolgt hättest, würdest Du wissen, daß kein nichtehelicher Vater das Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann.


    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und Du hast immerhin auch den Fall angedeutet, dass eine Mutter einen Vater angibt, der es nicht ist. Sollen alle Kuckuckskinder auch aus nichtehelichen Verhältnissen automatisch einen zufällig angegebenen Vater erhalten?
    Die Gesetzesänderung ist ganz einfach:
    Vater des Kindes ist, wer es gezeugt hat. Fertig.

    Das automatische Sorgerecht für alle Väter kann ohnehin nur ein erster Schritt sein. Zusätzlich sollte jeder Vater die Möglichkeit haben nach einer Trennung das Kind hälftig zu betreuen.

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