Wenn Du die Veränderungen in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, hier vor allem Familiengericht verfolgt hättest, würdest Du wissen, dass alle nichtehelichen Väter das Sorgerecht erhalten können.
Allerdings ist es ja wohl vonnöten, die tatsächliche Vaterschaft zu prüfen (was heutezutage kein großer Akt mehr ist). Denn sonst könnte ja jeder Hansel behaupten, Vater zu sein. Eine Automatismus ist da nicht die Lösung. Es sei denn, den Fall hattest Du aufgeführt, dass während der bestehenden Schwangerschaft der werdende Vater seine Vaterschaft gegenüber den Behörden angezeigt hat, dann bekommt er die gemeinsame Sorge auch automatisch.
Und Du hast immerhin auch den Fall angedeutet, dass eine Mutter einen Vater angibt, der es nicht ist. Sollen alle Kuckuckskinder auch aus nichtehelichen Verhältnissen automatisch einen zufällig angegebenen Vater erhalten?
Antworten
Ergebnis 201 bis 210 von 265
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23.12.2009, 10:18
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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23.12.2009, 10:41Inaktiver User
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23.12.2009, 10:50Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
das auch... aber solche Dinge kommen ja erst später.

Ich dachte eigentlich an Väter, die nicht unbedingt viel davon halten Vater zu werden... solche, die schon beim ersten Anzeichen der Schwangerschaft aus verschieden Gründen das Handtuch werfen, weil sie nichts mit einem Kind anfangen können (oder wollen). Die gibt es ja nun auch!
Und ob die nun sooooo glücklich darüber wären wenn sie per Gesetz "zwangsverpflichtet" werden, sich immer wieder mit den Belangen eines (von ihnen nicht gewollten) Kindes auseinanderzusetzen?
Ich habe da so meine Zweifel...
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23.12.2009, 12:06Inaktiver User
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23.12.2009, 16:38
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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23.12.2009, 16:42Inaktiver User
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23.12.2009, 18:01
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
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Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
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23.12.2009, 18:45
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Wie oft soll das denn hier noch wiederholt werden. Jeder nichtehelicher Vater kann das Sorgerecht beantragen, auch ohne Zustimmung der Mutter. Lest Ihr alle die entscheidenden Urteile nicht? Lest Ihr das neue Gesetz über das Familiengericht nicht?
Es ist schäbig, immer wieder dieselben Parolen hier zu posten.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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23.12.2009, 19:07
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Stimmt, es ist immer wieder das Selbe.
Nochmal: Mir geht es darum das er es nicht beantragen muß, sondern "hat". So wie die Mutter.
Beantragen heißt, er muss beweisen. Und das kanns nicht sein. Das muss die Mutter, zu recht, ja auch nicht. Es ist noch immer eine Beweislastumkehr, keine Gleichberechtigung. Obwohl diese im GG steht.
Genereller Vateschaftstest bei der Geburt, es wäre so einfach und tut dem Kind nicht weh. Ganz im Gegenteil.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
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23.12.2009, 20:54
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Wenn Du diese Veränderungen verfolgt hättest, würdest Du wissen, daß kein nichtehelicher Vater das Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter erhalten kann.
Die Gesetzesänderung ist ganz einfach:
Vater des Kindes ist, wer es gezeugt hat. Fertig.
Das automatische Sorgerecht für alle Väter kann ohnehin nur ein erster Schritt sein. Zusätzlich sollte jeder Vater die Möglichkeit haben nach einer Trennung das Kind hälftig zu betreuen.



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