Eben nicht.
"...und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere."
Für beide Rechtsverhältnisse müssen also gleiche Bedingungen gelten.
In Frankreich z.B. bekommt jeder Vater Sorgerecht.
@rosemary:
Für Männer und Frauen müssen gleiche Zugänge zur Sorge geschaffen werden. Will man also zwischen "guten" und "schlechten" Vätern unterscheiden, müssen diese Bedingungen auch für Mütter gelten.
Der grundgesetzliche Schutz der Ehe hat mit dem Sorgerecht des Vaters nix zu tun, sag ich doch.
Antworten
Ergebnis 181 bis 190 von 265
-
22.12.2009, 10:47
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
-
22.12.2009, 10:54
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Falsch: Im Juristen-Französisch ist inzwischen auch gar nicht mehr von einem "Sorgerecht" die Rede, sondern vielmehr von einem "Hauptwohnsitz" des Kindes. Der "Hauptwohnsitz" entscheidet darüber, welcher der beiden Elternteile die diversen Steuerabschreibungsrechte und den Anspruch auf die sozialen Leistungen geltend machen kann.
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
22.12.2009, 16:38
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
In D wird an einem Muttermythos festgehalten, der nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat.
Es hat sich NICHT rausgestellt, das die Gebärende zum Kind gehören MUSS. Im Gegenteil. Bevor Väter aus den Familien verdrängt wurden, haben sie viel Erziehungsarbeit geleistet.
Was das ganze mit dem Schutz der Ehe zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Es geht ums Kind, nicht um die Elternbeziehung.
Nochmal die Frage: Was spricht, gegen generellen Vaterschaftstest nach der Geburt und daraus resultierendem Sorgerecht?
Wenn die Mutter sich weigert, gehört sie bestraft. Denn sie Verletzt damit das Recht des Kindes, seine Wurzeln zu kennen.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
-
Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
-
-
22.12.2009, 16:42Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
was dagegen spricht?
dass man nicht 2 Menschen gemeinsam Sorgerecht geben kann, die sich vielleicht nicht kennen und nicht vertragen.
auch wenn sie einzeln vielleicht jeder gut für das Kind sorgen könnten.
und dass es künstlich und nicht gerechtfertigt ist, jemandem Sorgerecht zu geben, der nie mit dem Kind zusammengewohnt hat - und das oft auch nicht vorhat.
-
22.12.2009, 17:15
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Du sagst es selbst, VIELLEICHT. Ich habe nichts dagegen Sorgerecht abzuerkennen, wenn einer sich nicht kümmert. Aber bis dahin bin ich für gleiche Rechte von Müttern und Vätern. Wer nix verbrochen hat, wird momentan beim Sorgerecht bestraft. Ich finde es nicht ok das Väter erst was beweisen müssen, Mütter aber nicht. Das ist Beweislastumkehr, für die es keinen Grund gibt. DAS ist nicht gerechtfertigt.
Wie soll ein Vater mit dem Kind zusammen wohnen, wenn er keine Rechte hat?Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
-
Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
-
-
22.12.2009, 18:07
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Von der ersten Sekunde des Lebens an braucht ein Baby eine Bezugsperson und es ist 9 Monate im Bauch der Schwangeren groß geworden. In meinen Augen gibt es keine engere Bindung.
Väter in einer zusammenlebenden Beziehung wachsen später in diese Beziehung hinein. Dass sie zum Teil Großartiges leisten, bezweifelt niemand hier. Aber ein Vater, der irgendwo in der Welt lebt und nie einer feste Beziehung mit der Schwangeren gelebt hat, was soll der mit einem Baby?
richtig, es geht in erster Linie um das Baby, das sofort eine Bezugsperson und einen Versorger braucht. Oder sollen erst mal alle nichtehelich geborenen Kinder in einer Krippe untergbracht werden, bis ein Gericht entschieden hat, wo das Kind sich aufhalten kann?
Schöne Theorie, wie willst Du eine Mutter bestrafen, die beim Standesbeamten den Namen des Kindesvaters nicht angibt? Das darf sie in jedem Land der Welt - straffrei! Und wenn die Mutter unsicher ist, wer der Vater sein könnte.
Ein genereller Vaterschaftstest per DNA wäre verfassungswidrig. Wenn ein nichtehelicher Vater eine Vaterschaftsklage einreicht (er hat das Recht, die Mutter hat das Recht, das Baby vertreten durch das Jugendamt als Beistand hat das Recht) so ordnet das Familiengericht eine DNA-Untersuchung an. Und nur eine Einzelfallentscheidung macht Sinn.
Da das GG Familie unter einen besonderen Schutz stellt, ist ein Sorgerechtsentzug so ziemlich der heftigste Hammer, den ein Familiengericht aussprechen kann. Es müssen beweisbare kriminelle Handlungen an einem Kind vorgenommen worden sein, bevor dieser hammer greift.Ich habe nichts dagegen Sorgerecht abzuerkennen, wenn einer sich nicht kümmert.
Der Vorwurf eines bekümmerten Vaters, die Mutter kümmere sich nicht, reicht niemals aus.Geändert von Opelius (22.12.2009 um 18:23 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
22.12.2009, 18:51
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das sehen die Mütter, die das Kind nach der Geburt umbringen, wohl anders.
Der Vater kann sich auch 9 Monate freuen und eine - andere - intensive Bindung haben. Ich will das Kind ja keiner Mutter wegnehmen. Nur den Vater auf Augenhöhe bringen.
Und woher weisst du, das es sich um einen solchen Vate handelt? Das sind Vermutungen. Daraus Gesetze zu machen, ist schäbig.Väter in einer zusammenlebenden Beziehung wachsen später in diese Beziehung hinein. Dass sie zum Teil Großartiges leisten, bezweifelt niemand hier. Aber ein Vater, der irgendwo in der Welt lebt und nie einer feste Beziehung mit der Schwangeren gelebt hat, was soll der mit einem Baby?
Wieso so kompliziert? Das gericht hat 9 Monate Zeit.richtig, es geht in erster Linie um das Baby, das sofort eine Bezugsperson und einen Versorger braucht. Oder sollen erst mal alle nichtehelich geborenen Kinder in einer Krippe untergbracht werden, bis ein Gericht entschieden hat, wo das Kind sich aufhalten kann?
Und die "sofortige" Bezugspersion kann auch der Vater sein, wenn man endlich vom Muttermythos in D wegkommt.
Ja, noch ist es Straffrei. Das gehört, meiner Meinung nach, geändert. Vor allem bei den vielen Kuckuskindern, die es gibt. Wenn sie es nicht weiß muß man mehrere testen.Schöne Theorie, wie willst Du eine Mutter bestrafen, die beim Standesbeamten den Namen des Kindesvaters nicht angibt? Das darf sie in jedem Land der Welt - straffrei! Und wenn die Mutter unsicher ist, wer der Vater sein könnte.
Wieso soll das Verfassungswiedrig sein, bei einer Klage aber nicht?Ein genereller Vaterschaftstest per DNA wäre verfassungswidrig. Wenn ein nichtehelicher Vater eine Vaterschaftsklage einreicht (er hat das Recht, die Mutter hat das Recht, das Baby vertreten durch das Jugendamt als Beistand hat das Recht) so ordnet das Familiengericht eine DNA-Untersuchung an. Und nur eine Einzelfallentscheidung macht Sinn.
Die Einzelfallentscheidung säht Streit ("Vertraust du mir etwa nicht"). Der generelle DNA Test macht viele bescheissereien nichtig.
Komisch, beim Vater soll das reichen. Zweierlei Maß.Da das GG Familie unter einen besonderen Schutz stellt, ist ein Sorgerechtsentzug so ziemlich der heftigste Hammer, den ein Familiengericht aussprechen kann. Es müssen beweisbare kriminelle Handlungen an einem Kind vorgenommen worden sein, bevor dieser hammer greift.
Der Vorwurf eines bekümmerten Vaters, die Mutter kümmere sich nicht, reicht niemals aus.
Wenn das ein Hammer ist, rat mal wie es Vätern ohne Rechte geht.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
-
Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
-
-
22.12.2009, 19:19
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Ein Familiengericht klärt erst nach der Vollendung der Geburt auf Antrag Verwandschaftsverhältnisse. Denn erst mit der Geburt erhält ein Mensch seine bürgerlichen Rechte (Ausnahme Erbrecht). Denn nicht jede Schwangerschaft führt auch zu einer Lebendgeburt.Wieso so kompliziert? Das gericht hat 9 Monate Zeit.
Ach, soll etwa das Familiengericht etwa alle Männer, die z.B.in einem festgelegten Zeitraum eine Diskothek besucht haben, zum DNA Test einladen?Vor allem bei den vielen Kuckuskindern, die es gibt. Wenn sie es nicht weiß muß man mehrere testen.
Kann es sein, dass Du einfach nicht verstehen willst?Wieso soll das Verfassungswiedrig sein, bei einer Klage aber nicht? Die Einzelfallentscheidung säht Streit ("Vertraust du mir etwa nicht"). Der generelle DNA Test macht viele bescheissereien nichtig.
Generelle DNA-Untersuchungen kann per Gerichtsbeschluß bei schwerwiegenden Verbrechen (Mord) angeordnet werden, aber nicht um aus Tausenden einen Vater zuzuordnen. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung, wenn der mögliche Vater festgestellt werden möchte. Streit unter Eheleuten und Pärchen geht den Staat und die Öffentlichkeit nichts an.
Der deutsche Gesetzgeber hat längst auf dass Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes reagiert. Seit dem 1.9.2009 gilt das neue Gesetz in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Antragsberechtigt sind zum ersten Mal auch nichteheliche Väter. Du beklagst den alten Rechtszustand, der die alleinige elterliche Sorge bei der nichtehelichen Mutter sah.Komisch, beim Vater soll das reichen. Zweierlei Maß.
Wenn das ein Hammer ist, rat mal wie es Vätern ohne Rechte geht.
Kein Vater ist jetzt mehr rechtlos.Geändert von Opelius (22.12.2009 um 19:33 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
22.12.2009, 19:54
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Man kann alles ändern, wenn man will. Ich hab ne gute Bekannte, die Schwanger ist. Ihr Freund hat die Vaterschaftserklärung jetzt schon unterschrieben, vor der Geburt. Wenn das Kind sterben sollte, ist das halt nichtig. Nicht mehr und nicht weniger.
Wie wärs wenn Frauen sich einfach merken, mit wem sie geschlafen haben? Die ganze disco, ist wohl kaum, der Regelfall. Also wieder Mutmaßungen.Ach, soll etwa das Familiengericht etwa alle Männer, die z.B.in einem festgelegten Zeitraum eine Diskothek besucht haben, zum DNA Test einladen?
Doch doch, ich verstehe. Frauen wollen ihre Macht behalten. Wie kommst du auf Tausende?Kann es sein, dass Du einfach nicht verstehen willst?
Generelle DNA-Untersuchungen kann per Gerichtsbeschluß bei schwerwiegenden Verbrechen (Mord) angeordnet werden, aber nicht um aus Tausenden einen Vater zuzuordnen. Es handelt sich um eine Einzelfallprüfung, wenn der mögliche Vater festgestellt werden möchte. Streit unter Eheleuten und Pärchen geht den Staat und die Öffentlichkeit nichts an.
Ich muß also erst der Mutter ans Bein pinkeln um gleiche Rechte zu erhalten. Was hat das mit Kindeswohl zu tun?
Nein, ich beklage, nach wie vor, fehlende Gleichstellung. Väter müssen erst was beweisen, Mütter nicht. Nochmal, das ist Umkehrung der Beweislast. Das ist Schäbig.Der deutsche Gesetzgeber hat längst auf dass Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes reagiert. Seit dem 1.9.2009 gilt das neue Gesetz in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Antragsberechtigt sind zum ersten Mal auch nichteheliche Väter. Du beklagst den alten Rechtszustand, der die alleinige elterliche Sorge bei der nichtehelichen Mutter sah.
Kein Vater ist jetzt mehr rechtlos.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
-
Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
-
-
22.12.2009, 20:56
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Im Gegenteil. Seit Jahrtausenden hat ein Kind 2 Elternteile. Erst unsere "moderne" Kultur kommt auf die abstruse Idee einen davon als wichtiger und den anderen davon als unwichtiger zu deklarieren.
Die Versorgung ist heute übrigens auch durch viele andere Personen als die Gebärende gewährleistet, auch durch den leiblichen Vater.



Zitieren
