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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Ich habe mal nachgeschaut, was dieser Anwalt noch auf Anfragen bzgl. Kindesunterhalt geantwortet hat und da hat er anscheinend keine Ahnung.

    Bei Kindern unter 18 bezieht er das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind lebt, in die Berechnung mit ein (Summe der Netto-Einkommen beider Eltern = Familien-Nettoeinkommen, das die Stufe der DT bestimmt, anschließend Quotierung; bei Kindern über 18 soll plötzlich nur noch der zahlen, bei dem das Kind nicht lebt.

    Also genau falsch herum.
    Das ist Unsinn. Soweit ich gehört habe, sind beide Eltern (wenn nicht verheirated) bem 18. Jährigen BARunterhaltspflichtig. Natürlich kann man sich mit dem Kind einigen, das es was abgeben muss. Aber erstmal hat es ein recht auf Bares. Wenn noch andere Dinge gezahlt werden ist das eine FREIWILLIGE Leistung die NICHT automatomatisch als Unterhalt gilt. Aber das sehen viele Mütter leider anders.
    Vor 18, ist mir egal ob der Unterhalt verrechnet wird. Aber wenn das Kind erwachsen ist, soll es in die Lage versetzt werden, eigene Entscheidungen zu treffen.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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  2. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    ... die NICHT automatomatisch als Unterhalt gilt.
    das ist auch nicht automatisch so.

    beide Elternteile haben ab dem 18. Geburtstag es Kindes eine Barunterhaltspflicht weil Betreuung nicht mehr nötig ist. Je nach Einkommen der eine mehr, der andere weniger... oder auch umgekehrt...

    ich bin sicher, die meisten jungen Erwachsenen dürfen ganz eigenständig entscheiden ob sie das Kindergeld und Unterhalt von beiden Elternteilen nehmen und ihr Leben damit selber finanzieren... oder ob sie bei einem der Elternteile wohnen bleiben und sich dafür (z.B. mit dessen Unterhaltsanteil) an den anfallenden Kosten beteiligen wollen.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    das ist auch nicht automatisch so.

    beide Elternteile haben ab dem 18. Geburtstag es Kindes eine Barunterhaltspflicht weil Betreuung nicht mehr nötig ist. Je nach Einkommen der eine mehr, der andere weniger... oder auch umgekehrt...

    ich bin sicher, die meisten jungen Erwachsenen dürfen ganz eigenständig entscheiden ob sie das Kindergeld und Unterhalt von beiden Elternteilen nehmen und ihr Leben damit selber finanzieren... oder ob sie bei einem der Elternteile wohnen bleiben und sich dafür (z.B. mit dessen Unterhaltsanteil) an den anfallenden Kosten beteiligen wollen.
    Ich glaube letzteres ist der Knackpunkt. Kinder werden oft nicht gefragt. Der betreuende Elternteil setzt automatisch seine Naturalien mit dem Unterhalt gleich. Wenn der andere Part das macht, gibts Krawall, zu recht.
    Erst sind Frauen jahrelang ohne Job und dann sollen sie Unterhalt zahlen? Das wird nix. Würde man hier genauso Streng mit ihnen umgehen, wie mit Vätern (bis zur Beugehaft, fiktives Gehalt usw.), dann würden sicher mehr Mütter ihre Pflicht sehen. Momentan zahlen aber, prozentual gesehen, mehr (bei weitem) Unterhaltspflichtige Mütter nicht, als Väter.

    Um zum Thema zurück zu kommen: Was spricht nochmal gegen einen Vaterschaftest bei der Geburt und automatisches Sorgerecht für beide?
    Das der Vater ein Idiot sein könnte? Das gibts auf beiden Seiten. Ist kein Geschlechterding.
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen

    Um zum Thema zurück zu kommen: Was spricht nochmal gegen einen Vaterschaftest bei der Geburt und automatisches Sorgerecht für beide?
    Das der Vater ein Idiot sein könnte? Das gibts auf beiden Seiten. Ist kein Geschlechterding.
    Ich frage mich da nur, weshalb, wenn beide Elternteile so sehr an der elterlichen Sorge interessiert sind, weshalb sie dann nicht geheiratet haben - dann haben sie auch kein Problem mehr.

    Vater Staat greift in meinen Augen schon genug in die Privatsphäre von Eltern ein, muss er jetzt auch noch Zwangs-Vaterschaftstests durchführen?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen

    Der Menschengerichtshof hat die deutsche Praxis nichteheliche und eheliche Väter bei der Vergabe des Sorgerechts nicht gleichzustellen als menschenrechtswidrig verurteilt. Ich bin höchst gespannt, wie es der Gesetzgeber nun hinbiegen will hier eine Gleichstellung herzustellen.
    Du hast das Urteil leider nicht verstanden.

    Der europäische Gerichtshof hat eine Gleichstellung von ledigen und geschiedenen Vätern nicht gefordert. Das ließe sich mit unserem Art. 6 GG, wonach nicht nur die Familie, sondern auch die Ehe geschützt ist, gar nicht vereinbaren. Bemängelt hat der europ. Gerichtshof, dass es den ledigen Vätern verwehrt ist, auch gegen den Willen der Mutter gerichtlich ein Sorgerecht einzuklagen.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Du hast das Urteil leider nicht verstanden.

    Der europäische Gerichtshof hat eine Gleichstellung von ledigen und geschiedenen Vätern nicht gefordert.

    Das wird anders gesehen:

    dass die Anwendung des § 1626a Abs. 2 BGB unverheiratete Väter wegen ihres Geschlechts und im Verhältnis zu geschiedenen Vätern diskriminiere.


    haufe.de - Recht


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ließe sich mit unserem Art. 6 GG, wonach nicht nur die Familie, sondern auch die Ehe geschützt ist, gar nicht vereinbaren. Bemängelt hat der europ. Gerichtshof, dass es den ledigen Vätern verwehrt ist, auch gegen den Willen der Mutter gerichtlich ein Sorgerecht einzuklagen.
    Und genau darauf bin ich höchst gespannt, denn der deutsche Gesetzgeber plant ja offensichtlich die Möglichkeit das Sorgerecht einzuklagen. Dumm nur, daß dies vermutlich erneut grundgesetz- und menschenrechtswidrig wäre, denn die Bedingungen dafür müssen schließlich für Mütter und Väter dieselben sein.
    Mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe hat das nur sehr entfernt zu tun, denn das würde ja bedeuten, daß das automatische Sorgerecht für unverheiratete Mütter grundgesetzwidrig wäre.
    Irgendwie habe ich das Gefühl einige Leute sollten sich nochmal genauer mit dem Gleichheitsgrundsatz zwischen Mann und Frau, der sowohl im Grundgesetz als auch in den Menschenrechten verankert ist, auseinandersetzen, anstatt weiterhin für sich geschlechtsspezifische Vorteile rausholen zu wollen. Es erinnert doch stark an die 50er-Jahre-Patriarchen. Die wollten auch nix abgeben.

  7. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen
    Das wird anders gesehen:

    .
    Wird es nicht.

    Der Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung in der Frage des Sorgerechts für ein nicht ehelich geborenes Kind, wie er nach § 1626a BGB in Deutschland bestehe, diskriminiere den Vater und verletze damit die Europäische Menschenrechtskonvention
    aus deinem link.

    Dem Vater soll eine gerichtliche Einzelfallprüfung zugestanden werden.

    Mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe hat das nur sehr entfernt zu tun, denn das würde ja bedeuten, daß das automatische Sorgerecht für unverheiratete Mütter grundgesetzwidrig wäre.
    Die Ehe ist im Gegensatz zu anderen Lebenspartnerschaften grundgesetzlich geschützt. Punkt. Vielleicht ändert sich das einmal, derzeit ist es jedenfalls so.

    Das wiederum hat mit dem Sorgerecht der unverheirateten Mutter nichts zu tun, denn wenn das Paar nicht verheiratet ist, greift ja auch der Art. 6 nicht ein.

  8. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    @kritzmix,

    lesen hilft.

    In Deinem Link steht es doch alles drin.

    Beanstandet wurde nur, dass der Vater das Sorgerecht nicht selbst beantragen und das ganze gerichtlich überprüfen lassen kann.
    Und da stehen auch Beispiele, wie das in anderen Ländern ist.
    In Dänemark und Italien gibt es automatisch gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern zusammen wohnen.
    Beispiele von Ländern, in denen auch der ONS-Vater automatisch Sorgerecht bekommt, stehen da keine.
    Geändert von Inaktiver User (22.12.2009 um 10:40 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Beispiele von Ländern, in denen auch der ONS-Vater automatisch Sorgerecht bekommt, stehen da keine.
    Im Gegenteil:

    Ferner kam der EGMR zu dem Ergebnis, dass es stichhaltige Gründe geben könne, dem Vater eines nicht ehelich geborenen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge zur Vermeidung der Gefährdung des Kindeswohls abzusprechen.
    Dies gelte etwa, wenn zwischen den Eltern keine oder wenig Kommunikation stattfinde.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von kritzmix Beitrag anzeigen

    Und genau darauf bin ich höchst gespannt, denn der deutsche Gesetzgeber plant ja offensichtlich die Möglichkeit das Sorgerecht einzuklagen. Dumm nur, daß dies vermutlich erneut grundgesetz- und menschenrechtswidrig wäre, denn die Bedingungen dafür müssen schließlich für Mütter und Väter dieselben sein.
    Mit dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe hat das nur sehr entfernt zu tun, denn das würde ja bedeuten, daß das automatische Sorgerecht für unverheiratete Mütter grundgesetzwidrig wäre.
    .
    Es wäre grundgesetzwidrig einer Neugeburt keinen rechtlichen Status zukommen zu lassen, weil Deinem Gedanken folgend erst die Abstammung gerichtlich geklärt werden müsste.
    Es ist in allen Kulturen seit Urzeiten Usus, dass mit der Vollendung der Geburt, die Mutter schon einmal feststeht - und nicht erst per Gerichtsurteil festgestellt werden muss. Die Vaterschaft ist geklärt, wenn die Eltern verheiratet sind oder gemeinsam leben (im letzteren Falle muss nir der Vater seine Vaterschaft dem Standesamt erklären), in allen anderen Fällen bleibt eine Mutter eine Mutter und die Abstammung vom Vater muss noch geklärt werden , was heute per DNA einfacher ist als vor 50 Jahren, wo das bis zum 3. Lebensjahr des Kindes sich hinziehen konnte.

    Ich denke es nicht nur nach dem Grundgesetz, sondern aus jahrtausendlanger Erfahrung, für ein Neugeborenes überlebenswichtig, dass seine Zuordnung und seine Versorgung durch die ihn Gebärende sichergestellt ist.
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