Rosienenpickerei will fast jeder betreiben. Auch die Mütter. Sie sind, bei Volljährigkeit des Kindes, unterhaltspflichtig, zahlen aber zum Großteil nicht. Sicher gibt es dafür Gründe. Aber wenn schon auf Pflichten pochen, dann für beide.
Und ein Vater kann auch aus anderen Gründen gegens Gym sein. Halt sein Teil der Erziehung. Da muss man sich einigen, wobei KEINE Seite mehr zählt.
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21.12.2009, 18:55
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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21.12.2009, 19:08
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Da bin ich aber froh, dass in Nordrhein-Westfalen seit wenigen Jahren ausschließlich die Empfehlung der Grundschule und nur zum geringen Teil der Wille der Eltern für die Entscheidung einer weiterführenden Schule zählt.
Was Du ansprichst, ist ja das Dilemma von Eltern, die nicht (mehr) gemeinsam mit den Kindern leben. Letztere werden gerne und recht häufig zum Miesmachen des anderen Elternteils mißbraucht.
Und das ist in meinen Augen soetwas von schäbig! Dann geht es garnicht mehr um gemeinsame Sorge für die Kinder, sondern aus anderen (in meinen Augen primitiven) Gründen, um dem anderen einen reinzuwürgen.
Wieso Mütter, bei denen die Kinder leben, keinen Unterhalt mehr leisten wollen, sobald die Kinder 18 sind, erschließt sich mir nicht. Sie haben sie an der Backe!Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.12.2009, 19:09
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
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21.12.2009, 19:43
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Mein Vater war Lehrer. Er hat es gehasst, das entscheiden zu müssen...
Was Du ansprichst, ist ja das Dilemma von Eltern, die nicht (mehr) gemeinsam mit den Kindern leben. Letztere werden gerne und recht häufig zum Miesmachen des anderen Elternteils mißbraucht.
Und das ist in meinen Augen soetwas von schäbig! Dann geht es garnicht mehr um gemeinsame Sorge für die Kinder, sondern aus anderen (in meinen Augen primitiven) Gründen, um dem anderen einen reinzuwürgen.
Wieso Mütter, bei denen die Kinder leben, keinen Unterhalt mehr leisten wollen, sobald die Kinder 18 sind, erschließt sich mir nicht. Sie haben sie an der Backe!
Miesmachen ist etwas, das beide können. Leider. Und sie tun es auch, beide. Da ist einer nicht besser wie der andere.
An der Backe haben heisst nicht, bar Unterhalt zu zahlen.
Oder es bekommt nur das nötigste und wird vor dem Fernseher geparkt. Wer weiß das schon. Es ist ihre Entscheidung mehr zu zahlen. Aber dem Kind steht Barunterhalt von BEIDEN zu. Das auszuhebeln ist nicht rechtens. Das ist eine Pflicht, auch für Mütter.
Zitat von izzie
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21.12.2009, 19:55Inaktiver User
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
volljährige lassen sich ja nun nicht so einfach irgendwo parken...

Und... "es steht ihm zu!" Ja, klar steht es ihm zu!
aber genauso hat es mit diesem Unterhalt für seine Bedürfnisse (wohnen, essen, kleiden... etc.) selber zu sorgen!
spricht irgend etwas dagegen die Ansprüche des volljährigen Kindes gegen die des Elternteils, bei dem es wohnt aufzurechnen?
So... und im übrigen ist die Diskussion um volljährige Kinder und deren Unterhalt haarscharf knapp am Thema vorbei... das Sorgerecht hat sich ja mit dem 18. Geburtstag des Kindes für beide Elternteile erledigt.
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21.12.2009, 20:04
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Das Einkommen der Kindesmutter ist bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen und auch nicht relevant. Die Kindesmutter leistet nämlich Unterhalt in natura, also durch Gewährung von Wohnung, Essen, Kleidung, etc. , so dass ausschließlich der Vater barunterhaltsverpflichtet ist.
Frag einen AnwaltDie Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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21.12.2009, 20:30
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Aber nicht zur freien Verfügung, sondern für das hierMeines Erachtens nichts.Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Übrigens nur, wenn sie geschieden sind, Kinder miteinander verheirateter Eltern haben diesen Anspruch auf Barunterhalt nicht.
Die Auskunft des Anwaltes, die im Zitat fett markiert ist, lese ich so zum ersten Mal, grundsätzlich liest man immer von der Barunterhaltspflicht beider Eltern, eine Aufrechnung mit dem weiterhin geleisteten Naturalunterhalt des Elternteils, bei dem das volljährige Kind lebt, ist aber grundsätzlich möglich und ja wohl auch sinnvoll, schließlich ist es Barunterhalt und kein Taschengeld.Geändert von izzie (21.12.2009 um 20:37 Uhr) Grund: ergänzt
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21.12.2009, 21:04
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Ich lese das auch zum ersten mal. Und ich hab nen Anwalt gefragt.
Das mit dem Aufrechnen, find ich doof. Der Vater hat bei Umgang auch meist Kosten, die aber nicht aufgerechnet werden dürfen. Ich hab mit 16 in der Ausbildung Geld verdient, ab 18 das Kindergeld oben drauf. Aber ich hab auch Kostgeld gezahlt. Ob die Eltern den Unterhalt wirklich fürs Kind nutzen, weiß niemand. Und auch 18 Jährige, kann man sehrwohl parken.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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21.12.2009, 21:08
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Was hat bitte das eine mit dem anderen zu tun? Ich bin dafür, daß jeder Elternteil automatisches Sorgerecht bekommt, und die Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit begrenzt wird, ja und? In vielen europäischen Staaten ist die Dauer der Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit begrenzt, insofern sehe ich da überhaupt kein Problem.
Der Menschengerichtshof hat die deutsche Praxis nichteheliche und eheliche Väter bei der Vergabe des Sorgerechts nicht gleichzustellen als menschenrechtswidrig verurteilt. Ich bin höchst gespannt, wie es der Gesetzgeber nun hinbiegen will hier eine Gleichstellung herzustellen.
Oh doch. Die meisten europäischen Staaten haben eine automatische Sorgerechtsvergabe für Elternteile, egal ob unverheiratet oder verheiratet.
Falsch. Unterhaltspflichtig für seine Kinder ist ein Vater sowieso, egal ob mit oder ohne Sorgerecht.[/QUOTE]
Nee. Rosinenpickerei betreibt der Gesetzgeber, indem er das väterliche Sorgerecht von einem Trauschein bzw. Mamas Gnaden abhängig macht.
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21.12.2009, 21:14
AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter
Ich habe mal nachgeschaut, was dieser Anwalt noch auf Anfragen bzgl. Kindesunterhalt geantwortet hat und da hat er anscheinend keine Ahnung.
Bei Kindern unter 18 bezieht er das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind lebt, in die Berechnung mit ein (Summe der Netto-Einkommen beider Eltern = Familien-Nettoeinkommen, das die Stufe der DT bestimmt, anschließend Quotierung; bei Kindern über 18 soll plötzlich nur noch der zahlen, bei dem das Kind nicht lebt.
Also genau falsch herum.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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