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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Rosienenpickerei will fast jeder betreiben. Auch die Mütter. Sie sind, bei Volljährigkeit des Kindes, unterhaltspflichtig, zahlen aber zum Großteil nicht. Sicher gibt es dafür Gründe. Aber wenn schon auf Pflichten pochen, dann für beide.

    Und ein Vater kann auch aus anderen Gründen gegens Gym sein. Halt sein Teil der Erziehung. Da muss man sich einigen, wobei KEINE Seite mehr zählt.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Rosienenpickerei will fast jeder betreiben. Auch die Mütter. Sie sind, bei Volljährigkeit des Kindes, unterhaltspflichtig, zahlen aber zum Großteil nicht. Sicher gibt es dafür Gründe. Aber wenn schon auf Pflichten pochen, dann für beide.

    Und ein Vater kann auch aus anderen Gründen gegens Gym sein. Halt sein Teil der Erziehung. Da muss man sich einigen, wobei KEINE Seite mehr zählt.
    Da bin ich aber froh, dass in Nordrhein-Westfalen seit wenigen Jahren ausschließlich die Empfehlung der Grundschule und nur zum geringen Teil der Wille der Eltern für die Entscheidung einer weiterführenden Schule zählt.

    Was Du ansprichst, ist ja das Dilemma von Eltern, die nicht (mehr) gemeinsam mit den Kindern leben. Letztere werden gerne und recht häufig zum Miesmachen des anderen Elternteils mißbraucht.

    Und das ist in meinen Augen soetwas von schäbig! Dann geht es garnicht mehr um gemeinsame Sorge für die Kinder, sondern aus anderen (in meinen Augen primitiven) Gründen, um dem anderen einen reinzuwürgen.

    Wieso Mütter, bei denen die Kinder leben, keinen Unterhalt mehr leisten wollen, sobald die Kinder 18 sind, erschließt sich mir nicht. Sie haben sie an der Backe!
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  3. Moderation

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Rosienenpickerei will fast jeder betreiben. Auch die Mütter. Sie sind, bei Volljährigkeit des Kindes, unterhaltspflichtig, zahlen aber zum Großteil nicht.
    Vielleicht, weil das volljährige Kind, das weiter bei seiner Mutter daheim wohnt, i.d.R. weiterhin von ihr Wohnraum, Essen, Kleidung, Taschengeld, Schulbedarf, Fahrservice, Geld für Klassenfahrten etc. bekommt?
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Da bin ich aber froh, dass in Nordrhein-Westfalen seit wenigen Jahren ausschließlich die Empfehlung der Grundschule und nur zum geringen Teil der Wille der Eltern für die Entscheidung einer weiterführenden Schule zählt.
    Mein Vater war Lehrer. Er hat es gehasst, das entscheiden zu müssen...

    Was Du ansprichst, ist ja das Dilemma von Eltern, die nicht (mehr) gemeinsam mit den Kindern leben. Letztere werden gerne und recht häufig zum Miesmachen des anderen Elternteils mißbraucht.

    Und das ist in meinen Augen soetwas von schäbig! Dann geht es garnicht mehr um gemeinsame Sorge für die Kinder, sondern aus anderen (in meinen Augen primitiven) Gründen, um dem anderen einen reinzuwürgen.

    Wieso Mütter, bei denen die Kinder leben, keinen Unterhalt mehr leisten wollen, sobald die Kinder 18 sind, erschließt sich mir nicht. Sie haben sie an der Backe!

    Miesmachen ist etwas, das beide können. Leider. Und sie tun es auch, beide. Da ist einer nicht besser wie der andere.

    An der Backe haben heisst nicht, bar Unterhalt zu zahlen.

    Zitat Zitat von izzie
    Vielleicht, weil das volljährige Kind, das weiter bei seiner Mutter daheim wohnt, i.d.R. weiterhin von ihr Wohnraum, Essen, Kleidung, Taschengeld, Schulbedarf, Fahrservice, Geld für Klassenfahrten etc. bekommt?
    Oder es bekommt nur das nötigste und wird vor dem Fernseher geparkt. Wer weiß das schon. Es ist ihre Entscheidung mehr zu zahlen. Aber dem Kind steht Barunterhalt von BEIDEN zu. Das auszuhebeln ist nicht rechtens. Das ist eine Pflicht, auch für Mütter.
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  5. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Oder es bekommt nur das nötigste und wird vor dem Fernseher geparkt.
    volljährige lassen sich ja nun nicht so einfach irgendwo parken...

    Und... "es steht ihm zu!" Ja, klar steht es ihm zu!

    aber genauso hat es mit diesem Unterhalt für seine Bedürfnisse (wohnen, essen, kleiden... etc.) selber zu sorgen!

    spricht irgend etwas dagegen die Ansprüche des volljährigen Kindes gegen die des Elternteils, bei dem es wohnt aufzurechnen?


    So... und im übrigen ist die Diskussion um volljährige Kinder und deren Unterhalt haarscharf knapp am Thema vorbei... das Sorgerecht hat sich ja mit dem 18. Geburtstag des Kindes für beide Elternteile erledigt.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    An der Backe haben heisst nicht, bar Unterhalt zu zahlen.
    Oder es bekommt nur das nötigste und wird vor dem Fernseher geparkt. Wer weiß das schon. Es ist ihre Entscheidung mehr zu zahlen. Aber dem Kind steht Barunterhalt von BEIDEN zu. Das auszuhebeln ist nicht rechtens. Das ist eine Pflicht, auch für Mütter.
    Das Einkommen der Kindesmutter ist bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen und auch nicht relevant. Die Kindesmutter leistet nämlich Unterhalt in natura, also durch Gewährung von Wohnung, Essen, Kleidung, etc. , so dass ausschließlich der Vater barunterhaltsverpflichtet ist.

    Frag einen Anwalt
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  7. Moderation

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Aber dem Kind steht Barunterhalt von BEIDEN zu.
    Aber nicht zur freien Verfügung, sondern für das hier
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    aber genauso hat es mit diesem Unterhalt für seine Bedürfnisse (wohnen, essen, kleiden... etc.) selber zu sorgen!

    spricht irgend etwas dagegen die Ansprüche des volljährigen Kindes gegen die des Elternteils, bei dem es wohnt aufzurechnen?
    Meines Erachtens nichts.
    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Das Einkommen der Kindesmutter ist bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen und auch nicht relevant. Die Kindesmutter leistet nämlich Unterhalt in natura, also durch Gewährung von Wohnung, Essen, Kleidung, etc. , so dass ausschließlich der Vater barunterhaltsverpflichtet ist.
    Ab 18 sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. Übrigens nur, wenn sie geschieden sind, Kinder miteinander verheirateter Eltern haben diesen Anspruch auf Barunterhalt nicht.

    Die Auskunft des Anwaltes, die im Zitat fett markiert ist, lese ich so zum ersten Mal, grundsätzlich liest man immer von der Barunterhaltspflicht beider Eltern, eine Aufrechnung mit dem weiterhin geleisteten Naturalunterhalt des Elternteils, bei dem das volljährige Kind lebt, ist aber grundsätzlich möglich und ja wohl auch sinnvoll, schließlich ist es Barunterhalt und kein Taschengeld.
    Geändert von izzie (21.12.2009 um 20:37 Uhr) Grund: ergänzt
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Ich lese das auch zum ersten mal. Und ich hab nen Anwalt gefragt.

    Das mit dem Aufrechnen, find ich doof. Der Vater hat bei Umgang auch meist Kosten, die aber nicht aufgerechnet werden dürfen. Ich hab mit 16 in der Ausbildung Geld verdient, ab 18 das Kindergeld oben drauf. Aber ich hab auch Kostgeld gezahlt. Ob die Eltern den Unterhalt wirklich fürs Kind nutzen, weiß niemand. Und auch 18 Jährige, kann man sehrwohl parken.
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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Aha, Deine Einstellung ist schon bemerkenswert! Einerseits automatisches Sorgerecht für den nichtehelichen Vater, aber Begrenzung der Unterhaltspflicht auf den 18. Geburtstag des Kindes.
    Was hat bitte das eine mit dem anderen zu tun? Ich bin dafür, daß jeder Elternteil automatisches Sorgerecht bekommt, und die Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit begrenzt wird, ja und? In vielen europäischen Staaten ist die Dauer der Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit begrenzt, insofern sehe ich da überhaupt kein Problem.

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    So hat aber der Europäische Gerichtshof nicht geurteilt.
    Der Menschengerichtshof hat die deutsche Praxis nichteheliche und eheliche Väter bei der Vergabe des Sorgerechts nicht gleichzustellen als menschenrechtswidrig verurteilt. Ich bin höchst gespannt, wie es der Gesetzgeber nun hinbiegen will hier eine Gleichstellung herzustellen.

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und so ist es in den umliegenden Ländern auch nicht geregelt.
    Oh doch. Die meisten europäischen Staaten haben eine automatische Sorgerechtsvergabe für Elternteile, egal ob unverheiratet oder verheiratet.

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wenn der nichteheliche Vater das Sorgerecht bekommen möchte, so kann er das in Zukunft auch ohne Einwilligung der Mutter erhalten, aber er geht damit auf die Verpflichtung ein, Unterhalt bis zum Ende der Ausbildung zu zahlen und bei behinderten Kinder ein Leben lang.
    Falsch. Unterhaltspflichtig für seine Kinder ist ein Vater sowieso, egal ob mit oder ohne Sorgerecht.[/QUOTE]


    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Was Du wünscht, ist nichts anderes als Rosinenpickerei.
    Nee. Rosinenpickerei betreibt der Gesetzgeber, indem er das väterliche Sorgerecht von einem Trauschein bzw. Mamas Gnaden abhängig macht.

  10. Moderation

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Ich lese das auch zum ersten mal. Und ich hab nen Anwalt gefragt.
    Ich habe mal nachgeschaut, was dieser Anwalt noch auf Anfragen bzgl. Kindesunterhalt geantwortet hat und da hat er anscheinend keine Ahnung.

    Bei Kindern unter 18 bezieht er das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind lebt, in die Berechnung mit ein (Summe der Netto-Einkommen beider Eltern = Familien-Nettoeinkommen, das die Stufe der DT bestimmt, anschließend Quotierung; bei Kindern über 18 soll plötzlich nur noch der zahlen, bei dem das Kind nicht lebt.

    Also genau falsch herum.
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