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  1. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Juleh68 Beitrag anzeigen
    Sory, aber sollen die entsprechenden Väter erst mal PFLICHTtmäßig dingfest gemacht werden, d. .h. zahlungsmäßig (ich selber habe keine probleme, aber ich kenne einige, denen es anders geht als mir), bevor hier großartig nach RECHTEN geschrien wird, denn, die MERHRZAHL derer, die sich pflichtlos (so oder so) fühlt, ist ja wohl inn der Überzahl. Da bin ich gnadenlos. MICH fragt auch keiner, wie ich das auf die Reihe kriege....
    Schön das du hier gnadenlos bist. Fragt sich nur ob nur gegen den Vater, oder ob auch das Kind die Konsequenzen tragen muss..

    Ausserdem ist es wohl in deinem Bekanntenkreis so, dass sich viele pflichtenlos fühlen. In meinem gibt es mehrere, die die Pflichten gerne übernehmen würden. Wenn sie denn nur dürften.

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    @Woidlersepp...
    und warum haben die jeweiligen männer /frauen sich nicht nach der geburt des kindes schon um das jeweilige sorgerechrt bemüht? ... sondern werden jetzt auf auf einmal nach irgendwelcher rechtssprechung aktiv? Außerdem kann ich posten wo ich will

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    @Woidlersepp,
    welche konsequenzen? ...

  4. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    @Juleh68: Die Männer haben sich bemüht. Die Mütter wollten nicht. Die Männer wollten noch ein gutes Verhältnis nach der Trennung mit den Müttern herstellen. Aber diese wollten das Sorgerecht einfach nicht teilen. Warum hätten sie auch sollen, für die Frau ist das gemeinsame Sorgerecht ja zuerst eine Belastung. Mit alleinigem Sorgerecht können sie tun und lassen, was sie wollen. Mit gemeinsamen müssen sie sich vielleicht mit einer anderen Meinung auseinandersetzen.

    Edit: Die Konsequenzen sind zum Beispiel, dass die Kinder ihre Väter und andere Männer ganz einfach negativer sehen, wenn sie es von der Mutter oft genug zu hören bekommen. Kinder sind sehr leicht beeinflussbar..

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Woidlersepp,
    ich bitte darum... ich würde liebend gerne insbesondere leidige themen mit meinem ex erziehungsgerecht besprechen und lösen. Nur ganz ehrlich: die MEHRZAHL der Väter (und gerade unehelich) legen da nicht so wirklich Wert drauf. Sorry, meine erfahrungen

  6. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Juleh68 Beitrag anzeigen
    Es geht hier um Sorge-RECHT. Wie schön. Interessiert mich nicht, denn es geht hier nicht um S...PFLICHT!!!!, wie bei denjenigen, die den Alltag und ihre PROBLEME mit den Kinder haben. Wenn ich ein RECHT habe, kann ich wählen! Ich habe die PFLICHT, meine Kind (sorry: unser) Kind PFLICHTGEMÄSS zu versorgen und zu erziehen..... DIESE DISKUSSION KOTZT MICH AN! DENN WENN PFLICHTEN=PROBLEME INS SPIEL KOMMEN SIEHT DIE WELT GLEICH ANDERS AUS! nix mehr rechte sondern... auf wiedersehn... sorry, aber welcher mann ist schon daran interessiert, sein kind aus alter beziehung entsprechend zu UMSORGEN: Kein verständnis. No way
    Warum schreibst Du dann hier?
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2009 um 06:42 Uhr)

  7. Moderation

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    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Viele hier vergessen auch, das ein einmal erteiltes gemeinsames Sorgerecht jederzeit wieder entzogen werden kann. ... Wenn nun ein Vater beispielsweise seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, erfüllt er seine Sorgepflicht schon nicht.
    Und das ist ein wichtiger Grund, um ihm das Sorgerecht wieder zu entziehen.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber es müssen schon schwerwiegende Verfehlungen vorliegen, bis das Sorgerecht aberkannt werden würde.
    Den Unterhalt nicht zu zahlen, ist kein Grund für den Entzug des Sorgerechts, sich jahrelang nicht zu kümmern, auch nicht (Auskunft des hiesigen Jugendamtes). Selbst eine langjährige Haftstrafe reicht nicht aus, das Kindeswohl muss aktuelle und konkret gefährdet sein (z.B. Vernachlässigung, Verwahrlosung, Verweigerung notwendiger medizinischer Behandlung, häusliche Gewalt, Missbrauch, ...).

    Ich stimme lynxlynx zu, falls das gemeinsame Sorgerecht die Regel wird, egal, ob die Eltern verheiratet sind/waren oder nicht, dann muss es im Gegenzug einfacher werden, dem Elternteil, der sich nicht kümmert, nicht zahlt oder die Zusammenarbeit der Eltern wiederholt torpediert (durch Verschleppen von Unterschriften, nicht sinnvollen Einschränkungen des Lebens des Kindes, z.B. Verweigerung der Erlaubnis zur Klassenfahrt/Lesenacht/Sportverein etc.), das Sorgerecht vorübergehend oder ganz zu entziehen.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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  8. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ich für meinen Teil würde sowieso sofort jeglichen Kontakt zu einem Kind abbrechen, dessen Mutter mich mit überhöhten Unterhaltsforderungen oder der Einhaltung des Umgangsrechts erpressen würde.
    Tja, siehst du, so eine Einstellung ist leider nicht selten.

    Dass es um den Unterhalt des Kindes geht, interessiert viele Väter eben nicht.

    Und diese faktische Möglichkeit, den Kontakt abzubrechen, das ist auch der gravierende Unterschied zwischen dem Verhältnis Mutter-Kind und Vater-Kind. Die Mutter bringt das Kind auf die Welt und hat schon logischerweise deshalb die "Sorge" um das Kind.

    Ungleichbehandlung bedeutet nämlich noch lange nicht immer Ungerechtigkeit.

  9. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie kann ich im NAMEN eines Kindes, mit gemeinsamen Sorgerecht, gegen den anderen Sorgerechtsinhaber klagen?

    Rein formell ist mir das vollkommen unklar.
    Es ist im Grunde ein Offtopic, weil es um diese Schuldengeschichte ging. Und noch dazu habe ich ganz allgemein geantwortet, weil du es (eben ganz allgemein) so dargestellt hast, als müsste man das alleinige Sorgerecht haben, um im Namen des Kindes zu klagen. Das halte ich aber für nicht richtig. Wenn der Vater das Kind schlägt, kann ich ihn anzeigen. Und natürlich kann ich auch vor Gericht (einen Antrag stellen?) erwirken, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird, wenn ich der Meinung bin, er soll es nicht länger haben.

    Das geht doch alles, auch ohne allein das Sorgerecht zu haben.

  10. Inaktiver User

    AW: Straßburg stärkt Sorgerecht lediger Väter

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Ich stimme lynxlynx zu, falls das gemeinsame Sorgerecht die Regel wird, egal, ob die Eltern verheiratet sind/waren oder nicht...
    Wieso "wird"?
    Jetzt bin ich total verwirrt.
    Das ist die Regel, solange die Mutter nicht widerspricht.
    Mein Kenntnisstand.

    Seid ihr euch sicher, dass ihr wisst, worüber ihr hier diskutiert? Oder bin ich total falsch informiert?

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