Liebe Foris,
muss heute euren Rat einholen, weil ich das Gefühl habe ich drehe mich nur noch im Kreis und komme so nicht weiter.
Folgende Situation: Meine Tochter ist jetzt 18 geworden und wohnt noch bei mir und meinem neuen Mann. Ihr Vater zahlt relativ püntklich Un terhalt, allerdings ein vom ihn berechneter, er weigert sich eine aktuelle Gehaltsbescheinigung rauszurücken. Nachdem sie nun 18 ist, sieht er nicht mehr ein, das Geld an mich zu zahlen, es tut ihm wohl weh allein der Gedanke, dass ich vielleicht 3 Nudeln davon für mich abzwacken würde.
Ich sehe wiederum nicht ein, dass sie das Geld von ihm bekommt und hier wohnt und isst, Fahrkarte, Taschengeld und was eben so dazugehört von mir bekommt. Ich könnte ihr natürlich eine Rechnung stellen und sie gibt dann einen Betrag an mich ab.
Nachdem es jetzt wieder Streit wegen des Unterhalts gab, habe ich mich endlich mal an das Jugendamt gewandt, allerdings bekam ich dort die Auskunft da meine Tochter 18 ist müsste sie selbst gegen ihren vater vorgehen bezüglich Bescheinigung, Unterhalt einklagen usw. Das will sie aber auf keinen Fall, sie hält sich da raus, sie weiss "sowieso nicht wem sie glauben soll" (Oton)
Ich brauche den Unterhalt aber hier zum Leben, habe selbst nur ein Halbtagsgehalt von 1000 Euro. Mein neuer Mann verdient zwar Geld, muss aber einerseits selbst Unterhalt bezahlen für seinen sohn aus erster Ehe, andererseits ist er natürlich nicht zjum Unterfalt für meine Tochter verpflichtet (natürlich wird sie trotzdem auch indirekt von ihm unterstützt).
Was soll ich nur machen, der Unterhalt wird von ihm dauernd als Druckmittel eingesetzt, so nach dem Motto wenn du nicht spurst, dann gibts eben gar nix mehr. Muss dazu sagen, er verdient SEEEEEHR gut, ihm tut es sicherlich nicht weh. Weh tut ihm wohl nur der Gedanke, dass ich nicht in der Gosse lande. Ich weiss nicht, warum er mich fertig machen will, ich habe ihm nix getan, er ist damals wegen einer anderen Frau gegangen, mein "Fehler" war wohl, ihm keine Träne nachzuweinen.
Ach ja, Anwalt habe ich auch überlegt, allerdings wird das wohl mit sehr hohen Kosten verbunden sein, und vermutlich müsste dann mein jetziger Ehemann wohl für die Anwaltskosten aufkommen, weil ich ja nur 1000 Euro verdiene. Wie hoch ist eigentlich mein Selbstbehalt, wenn ich arbeite und verheiratet bin? Mein Ex behauptet 750 Euro, den Rest müsste ich meiner Tochter zur Verfügung stellen.
LG carmen
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Ergebnis 1 bis 6 von 6
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18.11.2009, 14:23
Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
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18.11.2009, 14:28Inaktiver User
AW: Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
der unterhalt steht deiner tochter zu.
gesetz. ende punkt.
du musst tatsächlich mit ihr verhandeln, was sie abgeben sollte, muss und co.
ist so.
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18.11.2009, 14:30Inaktiver User
AW: Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
ich kann dir nur raten, hänge das geld dran, schnapp die tochter und lasst euch beraten.
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18.11.2009, 16:49Inaktiver User
AW: Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
@Carmen66,
ist deine Tochter in Ausbildung oder geht sie noch zur Schule?
Der Unterhalt für Volljährige ist ab diesem Zeitpunkt durch beide Elternteile in bar zu leisten. Anteilig des Einkommens der Eltern. Siehe hier
Wenn deine Tochter noch zur Schule geht, zählt sie zu den privilegierten Minderjährigen und kann also noch das JA um Hilfe bei der Unterhaltsermittlung bitten. Geht aber nur, wenn sie noch kein eigenes Einkommen hat.
Solltest du nicht in der Lage sein, Barunterhalt zu leisten, bekommst du nicht mehr das Kindergeld, sondern der Vater. Er hat das Recht dieses Geld auf das Konto deiner Tochter zu überweisen. Guckst du hier, es sei denn, du lässt das komplette Kindergeld bereits auf das Konto deiner Tochter überweisen.
Du musst dich in diesem Fall dann mit deiner Tochter einigen, inwiefern sie sich an Kost und Logis beteiligt.
Der Weg zum Anwalt lohnt sich also auf jeden Fall für den Vater.
Hast du noch minderjährige Kinder im Haushalt zu betreuen? Hat er nur dieses eine Kind oder gibt es Geschwister?
Dann stehen die in der Rangfolge beim Unterhalt noch vor dem volljährigem Kind. Da man bei einem volljährigem Kind davon ausgeht, dass es sich sich u.U. allein versorgen kann, wird man von dir keine gesteigerte Pflicht zur Unterhaltserbringung erwarten, d.h. du musst dir keine Vollzeitstelle suchen, damit du über den Selbstbehalt von 1100 € kommst.
Hier noch ein Link.
Ich kann dir nur empfehlen mit deiner Tochter offen zu reden, damit auch sie weiß, was auf euch als Familie zu kommt.
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18.11.2009, 17:18
AW: Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
So, hillary hat ja schon alles wirklich wissenswerte zusammengefasst. Von mir auch noch ein wenig dazu, habe die Abwicklung gerade mit meiner im August 18 gewordenen Tochter durch.
Ich denke, deine Tochter wird sich in dem Moment sperren, wo sie das Gefühl hat, "gegen einen von euch" vorgehen zu müssen, klagen zu müssen.
Der von Hillary beschriebene Weg zum Jugendamt hat eigentlich "nur" eine beratende Funktion - und zwar für deine Tochter. Wenn sie es möchte (und nur dann!), werden beide Elternteile angeschrieben und um Offenlegung der Einkommen gebeten, damit dann die entsprechenden (Bar-)Anteile ermittelt werden können. Was sie dann mit dieser Information in der Hand macht, ist ihre Sache!
Versuche, ihr zu vermitteln, dass dieses Beratungsgespräch nur in ihrem Sinne sein kann, weil es ihrer Information dient und ihr auch viel Unsicherheit nehmen wird.
Ich habe in der Geschichte damals gemerkt, wie unerfahren und ängstlich meine Tochter in solchen Dingen ist/war - und dass sie mit bestimmten Dingen ganz anderes verbindet (aufgrund mangelnder Erfahrung und Infos natürlich) als ich.
Meine Tochter war damals froh, mich dabei zu haben. Und ich selbst habe dabei auch noch einiges "gelernt". Mir ist dabei erst so richtig bewusst geworden, dass sie nicht nur für ihr Leben und ihre Entscheidungen selbst verantwortlich ist - sondern auch für ihre Finanzen. Und zwar nicht nur, was ihren Vater betrifft, sondern auch, was mich betrifft.
Ich sehe anhand deines Textes, für was du dich noch verantwortlich fühlst, was jetzt aber in ihren eigenen Zuständigkeitsbereich gehört. Sie erhält den Unterhalt ihres Vaters, hätte wohl auch ein wenig Anspruch auf Unterhalt von dir. Du bekommst wohl noch das Kindergeld ausgezahlt.
Du musst ihr kein Taschengeld mehr zahlen. Sie ist volljährig und hat Geld auf dem Konto. Du musst ihr auch nicht mehr die Busfahrkarte zahlen. Das ist ihr Zuständigkeitsbereich! Und sie hat Geld auf dem Konto. Auch sonstige Extras musst du ihr nicht mehr zahlen - ist ihre Sache!
Ihr reines Leben (also Lebensmittel, Strom, Wasser etc.) ist teilweise abgedeckt durch das Kindergeld. In der Regel (so zumindest das Jugendamt damals zu meiner Tochter und mir) wird es so gehandhabt, dass der Barunterhaltsanspruch, den das Kind gegenüber dem Elternteil hat, bei dem es lebt, aufgehoben wird durch die Unterkunft und Verpflegung, die man bietet.
Versuche, die aufgeheizte Atmosphäre runter zu fahren und auf die Sachebene mit deiner Tochter zu gelangen.
Es geht doch um Klarheit für alle gleichberechtigten Beteiligten - und deine Tochter ist einer davon. Das muss auch ihr klar werden.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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21.11.2009, 16:45Inaktiver User
AW: Tochter 18 und wieder Theater beim unterhalt -Selbstbehalt?
Richte bei der Bank ein gesondertes Konto auf den Namen der Tochter ein, auf dem Du als Gläubigerin eingetragen bist, wo sie alleine nicht verfügen kann, sondern immer nur gemeinsam mit deiner Unterschrift.
Das ist eine vernünftige Lösung, wenn der Vater Prinzipienreiterei betreibt, das Geld müsse unbedingt direkt an die Tochter gehen.
Darauf könnt ihr den Unterhalt laufen und davon sollten die fixen Ausgaben und Lebenshaltungskosten für die Tochter (Fahrkarten, WG-mäßig berechneten Mietanteil, Essensanteil etc.) abgehen, teils z.B. per Dauerauftrag an Dein Haushaltskonto, teils via Überweisung bei konkretem Bedarf.
Als Jugendliche oder junge Erwachsene bekommt sie das Konto meist kostenfrei. Das geht alles. Mache Dich schlau bei deiner Bank. Ich habe früher in der Bank gearbeitet, das kam häufiger vor.
Nebeneffekt ist, dass Tochter das Haushalten und Kalkulieren der Ausgaben lernt und sieht, wofür der Unterhalt verwendet wird, wie teuer das Leben ist und für wie wenig die Unterhaltsumme tatsächlich ausreicht...
Sich zurückziehen und den Eltern sagen 'Macht's mal mit dem Geld untereinander aus!' ist sehr bequem. Durch das Konto wird sie miteinbezogen und bekommt live mit, wie es sich anfühlt, wenn die Zahlung mal ausbleibt oder verspätet eintrifft und dadurch z.B. das Schulticket nicht pünktlich zum 1. des Monats da ist.
Im Moment schirmst Du sie von der Realität und der Erkenntnis, dass das Leben Geld kostet, noch ab. Warum eigentlich?


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