Lese hier schon länger mit und habe mich jetzt registriert, da ich/wir vielleicht jemadnen finden, der vor einer ähnlichen Problematik stand bzw. sich einfach auskennt und was dazu sagen kann.
Folgende Situation ganz kurz:
Beziehung zu meiner Lebenspartner mit Kind 4 Jahre alt. Ist was festes, 2. Kind geplant. Vater des 1. Kindes ist verstorben.
Kind bezieht Rente, Mutter ebenso.
Daher erstmal keine Heirat/Adoption, da wir grade das Geld einfach gut brauchen können, v.a. wenn ein 2. Kind kommt. Schlechtes Gewissen nicht vorhanden, da schließlich auch lange genug Rente einbezahlt wurde (aber das ist auch nicht das Thema).
Problemstellung: Ich als "quasi Stiefvater" habe absolut keine Rechte. Kann fürs Kind nichts unterschreiben, nicht mal für den Kindergartenausflug... Wenn der Mutter was zustößt und sei es nur ein 2 wöchiger Klinikaufenthalt, kann das Kind mir im prinzip entzogen werden. Vom worst case mal ganz abgesehen, wenn ihr wirklich was zustoßen sollte. Es gibt dann auch noch Ihre Ex-Schwiegereltern, die das Kind gerne nähmen und im entsprechenden Falle sofort auf der Matte stehen würden. Das wollen wir aber beide nicht. Sie sind nur eben verwand und haben erstmal bessere Karten. Sicherlich würde ich ein Rechtstreit viellicht irgendwann gewinnen, aber das will ich dem Kind natürlich nicht antun.
Nun wollen wir eine Art Vollmacht für mich, die mir im Prinzip die gleichen Rechte einräumt wie einem Erziehungsberechtigten, inkl. dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Geht sowas? Wir wollen zwar zum Notar und uns da beraten lassen und dann ggf. das ganze festklopfen lassen, aber vielleicht gibts ja schon im Vorfeld Erfahungswerte, die man nutzen kann.
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06.10.2009, 10:59
Vollmacht, Vormund, Pflegschaft oder ?
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06.10.2009, 11:16
AW: Vollmacht, Vormund, Pflegschaft oder ?
Soweit ich weiß regelt dies dann im Falle des Schlimmsten das Familiengericht.
Dort wird zum Wohl des Kindes entschieden. Wahrscheinlich wird das Kind gefragt und das Jugendamt.
Könnte also sein, dass die Großeltern zum Zug kommen. Sind ja verwandt.
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06.10.2009, 20:47Inaktiver User
AW: Vollmacht, Vormund, Pflegschaft oder ?
Warum sollte das nicht gehen?
Die Rente für das Kind bleibt, egal in welchem Verhältnis du zum Kind stehst.
Aber ich würde mal 60 EUR in eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht investieren.
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06.10.2009, 23:05
AW: Vollmacht, Vormund, Pflegschaft oder ?
Ich glaube aber, im Falle einer Adoption (wie oben angedeutet) dann doch nicht. Adoption heißt doch (in diesem Fall), "an Vater statt". Der Adoptivvater übernimmt doch ALLE Rechte und Pflichten und die "offizielle" Verbindung zum leiblichen Vater existiert dann nicht mehr - also auch keine Halbwaisenrente.
Ansonsten, für kleinere und kurzfristige Geschichten hilft erst mal eine entsprechende Vollmacht der Mutter. Ich habe auch eine solche Vollmacht für die Tochter meines Freundes, die bei uns lebt - in unserem Fall von Vater UND Mutter unterschrieben.
Für das ganz "große Drama" kann wohl wirklich nur der Anwalt/Notar helfen vorzusorgen.
Ich finde es klug, dass ihr vorsorgen wollt. Mache dir bitte aber vollumfänglich klar und bewusst, welche Folgen manche Entscheidungen haben können - im negativen Fall. Du musst einfach z. B. bei einer Adoption wissen, dass du im Falle einer Trennung dann selbstverständlich auch für dieses Kind Unterhalt zu zahlen hast. Da DARF es auch dann keine Unterschiede zwischen diesem und möglichen weiteren geben. Kannst/könntest du das?!
Ansonsten ist es doch so: Meist hat man die momentane Situation vor Augen, wenn man sich über den worst case Gedanken macht. JETZT hättest du wohl im Fall des Falles wirklich schlechte Karten beim Familiengericht. Wenn allerdings ein paar Jahre vergehen, noch weitere(s) Kind(er) folgen, ihr wirklich zur Familie zusammenwachst - und dann passiert etwas.... Dann wohl eher gute Karten.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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07.10.2009, 12:59Inaktiver User
AW: Vollmacht, Vormund, Pflegschaft oder ?
Ich interpretiere §1755 BGB eher so, das die Rente bis zur Volljährigkeit bleibt. Unterhalt ist was anderes.
Aber ich bin Laie und keine Fachfrau, deswegen rate ich grundsätzlich zur Rechtsberatung. Gute Rechtsanwälte oder eventuell Rechtspfleger am Amtsgericht erteilen die auch zu vernünftigen Preisen.


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