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    Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Hallo zusammen,

    ich habe mich vor wenigen Tagen von meinem Freund getrennt. Jetzt versuche ich mich zum ersten mal in diese ganze Materie "Alleinerziehend" einzulesen und schon tauchen die ersten Fragen auf. Vielleicht kann mir ja die ein oder andere hier beantwortet werden.

    Vielleicht noch zur Situation: wir sind nicht verheiratet, ich habe das alleinige Sorgerecht und gehe in Teilzeit arbeiten, könnte die bisherige Wohnung und den Lebensunterhalt aber trotzdem nicht ohne Hilfe, d.h. Unterhalt finanzieren.
    Wir haben uns friedlich getrennt (soweit das halt geht) und uns für die erste Zeit auch geeinigt, wie wir das mit unserer Tochter regeln wollen (wir haben uns im Prinzip für das Nestmodell entschieden), wie wir es mit unserer Wohnung, gemeinsamen Vetrrägen etc. machen. Auch, wieviel mir mein Ex-Freund weiterhin bezahlen wird, damit ich die Wohnung halten kann und vernünftig über die Runden komme mit der Kleinen.

    Bin ich, auch wenn wir uns gütlich trennen, trotzdem verpflichtet dem Jugendamt zu melden, dass ich nun alleinerziehend bin? Ist es wichtig, dass das irgendwo vermerkt wird? Evtl. auch für spätere Streitigkeiten, die ja leider nie auszuschließen sind?
    Die Summe, die er mir im Moment bezahlen möchte, haben wir für uns ausgerechnet. Ich habe mir die Düsseldorfer Tabelle angesehen und auch ungefähr abgeschätzt, ob es so hinkommt. Er verdient weniger als die 1500,- netto, die dort als 1. Grenze mit 281,- angesetzt werden und zahlt zudem noch Kredite ab. Also würde der Kleinen da sowieso höchstens dieser Betrag als Unterhalt zustehen, eher weniger, oder? Dann kommt es nämlich schon hin mit dem, was er uns zahlt. Und so lange er das zuverlässig macht und sich zuverlässig mit um unsere Tochter kümmert, würde doch kein Grund für mich bestehen zum Jugendamt zu gehen, oder?

    Ich habe von der Möglichkeit gelesen, in Steuerklasse 2 zu wechseln, das geht aber nur, wenn er sich ummeldet, oder? Er wohnt jetzt nämlich bei seinem Freund und möchte erstmal mit im Mietverrag stehen bleiben. Ich glaube aber, dass er sich auch noch große Hoffnung macht, dass sich zwischen uns wieder alles kitten lässt. Ich glaube das nicht, aber es wäre für mich ok, wenn er sich erstmal nicht ummeldet. Kann man eine Art "Beleg" unterschreiben, dass man nun getrennte Haushalte führt, um die Steuerklasse wechseln zu können? Wobei dann sicher das Einwohnermeldeamt fragen würde, wo er denn jetzt wohnt, oder?

    Fragen über Fragen und es werden sicher noch viel mehr.......

    Ich würde mich freuen, die ein oder andere Antwort lesen zu können.

    Liebe Grüße
    Brittchen
    Unsere süße Tochter bereichert unser Leben seit Dezember 2006
    und unser Söhnchen verzaubert uns seit März 2013


    Wir sind komplett!

  2. Inaktiver User

    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Hallo!
    Ich würde dir auf jeden Fall raten, die Trennung offiziel zu machen. Jetzt läuft es im Guten, was ist wenn sich das ändert? Wenn es Probleme beim Unterhalt, den Besuchsterminen gibt? Auf das Ummelden würde ich in jedem Fall bestehen, er kann ja trotzdem im Mietvertrag stehen bleiben. Du würdest ohne Meldebescheinigung beispielsweise keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Und auch falsche Hoffnungen bei deinem Ex Partner wecken, wenn du entschlossen bist die Trennung erstmal durchzuziehen. Auf Steuerklasse 2 kannst du wechseln als Alleinerziehende, das ist sehr ratsam. Viel Glück! LG, Grace

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    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Der Kindesunterhalt geht IMMER vor...die Kreditraten kommen danach !
    Oh Cherie, du machst misch Haut von die Gans...

    Einem Hörigen die Freiheit erklären zu wollen, ist wie die Quadratur des Kreises!

    ...das Geheimnis liegt in der Sauce...


    Ich bin immer auf der Höhe, Herr Inspector!

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    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Zitat Zitat von Brittchen79 Beitrag anzeigen
    Bin ich, auch wenn wir uns gütlich trennen, trotzdem verpflichtet dem Jugendamt zu melden, dass ich nun alleinerziehend bin? Ist es wichtig, dass das irgendwo vermerkt wird? Evtl. auch für spätere Streitigkeiten, die ja leider nie auszuschließen sind?
    Eine Verpflichtung besteht meines Wissens nicht.
    Ist aber nicht verkehrt die Profis den Kindesunterhalt berechnen zu lassen.
    Das Kindergeld, das Du bekommst, wird hälftig angerechnet.

    Ich habe von der Möglichkeit gelesen, in Steuerklasse 2 zu wechseln, das geht aber nur, wenn er sich ummeldet, oder?
    Yep.
    Bringt nicht viel, aber ein bissi.

    Ich glaube das nicht, aber es wäre für mich ok, wenn er sich erstmal nicht ummeldet. Kann man eine Art "Beleg" unterschreiben, dass man nun getrennte Haushalte führt, um die Steuerklasse wechseln zu können?
    Keine Chance.


    Liebe Grüße,

    Matratze
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

    Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.

  5. Inaktiver User

    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Brittchen,
    welche Steuerklasse hast du denn bis jetzt gehabt? Er bleibt eh in der I.

    Dem JA melden muss man nix, aber es schadet auch nicht, wenn man es für den Ernstfall schwarz auf weiß und mit Stempel hat. Die Rechnung mit dem Betrag haut ungefähr hin, aber ein vernünftiger Titel hat was, auch Sicherheit für den Vater der Kleinen. Manchmal behaupten Väter auch ganz gern, das sie ja viel zu viel zahlen müssen. Das JA benötigt zur Berechnung die Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate.

  6. User Info Menu

    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Solange mit dem Ex alles zur beiderseitigen Zufriedenheit läuft, muss man auch kein Amt einschalten.
    Wenn es später mal Streitigkeiten mit dem Vater gibt, kann man sich immer noch Hilfe holen.
    Um in die Steuerklasse 2 zu kommen (was wirklich kaum was bringt), muss sich dein Ex aber tatsächlich ummelden. Das wäre auch von Vorteil, wenn mal einer von euch beiden arbeitslos wird. Im Falle von Harz IV würde dann nämlich der Ex, da er ja offiziell noch mit dem anderem zusammenwohnt, finanziell in die Pflicht genommen werden.
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  7. gesperrt

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    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    nein verpflichtet bist Du auf keinen Fall.

    Nur, es könnte in Euerem Fall ja nun auch so aussehen, daß Du für Dein Kind auch Gelder beim Jugendamt beantragen könntest, wenn der Vater so wenig verdient, daß der sogar unter dem Mindestsatz der Düseldorfer Tabelle liegt ... dann kann er ja nicht viel mehr als den Eigenbehalt verdienen .. oder???

    laß dich doch einfach beraten, ob das Jugendamt in Euerem konkreten Fall nicht Zuschüsse und Vorauszahlungen gewährt ...

    denn dein Kind sollte doch auch nicht auf etwas verzichten müssen, nur weil man nicht zum Amt gehen möchte.

    Gruß, B.

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    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Danke für eure Antworten

    @Blondine: Sind denn der Eigenbehalt 770,- oder 900,-. So ganz werde ich nicht schlau aus der Tabelle. Und dann sind da halt noch die Schulden, die er abbezahlt.

    Nein, auf keinen Fall soll die Kleine auf etwas verzichten, weil ich nicht zum Amt möchte!
    Es gibt eigentlich keinen richtigen Grund, warum ich nicht zum Amt möchte. Es ist eher, weil alles erstmal "sacken" muss.
    Außerdem hab ich ein bisschen die Befürchtung, dass ich mit dem genau ausgerechneten Unterhalt eher schlechter dastehe als mit dem, was wir uns ausgerechnet haben. Dann könnte ich mich zwar z.B. um Wohngeld kümmern, aber da hab ich größte Bedenken, ob ich da die derzeitige Wohnung genehmigt bekommen würde. Aber wie gesagt, es muss sowieso erstmal alles sacken und es sind auch erst die ersten paar Tage um seit der Trennung.

    Kann ich mir denn einen Beratungstermin beim Jugendamt geben lassen, mir den zustehenden Unterhalt und andere Zuschüsse ausrechnen lassen und diese dann gegebenenfalls nicht beantragen, weil wir es unter uns regeln können/wollen?

    @Kupferkanne: ich hatte es so verstanden, dass beim Berechnen des Unterhaltes nicht nur der Eigenbehalt, sondern auch Schulden beachtet werden müssen und dann wirklich nicht mehr viel bleibt, was angerechnet werden kann.

    @Matraze: zu diesem "Nachweis über getrennte Haushaltsführung" hatte ich irgendwo gelesen, dass es ja auch vorkommt, dass Ex-Partner trotz Trennung in einem gemeinsamen Haus wohnen, aber jeder für sich selber einkauft, kocht, wäscht, etc. Aber du hast Recht, das stelle ich mir auch schwierig zu beweisen vor.

    @Hillary: ich bin auch in der Steuerklasse 1. In der 2 hätte ich ca. 25,- mehr (zumindest hab ich mir das ausgerechnet) und ich wäre schon froh über jeden Euro mehr in der Kasse.
    Brittchen
    Unsere süße Tochter bereichert unser Leben seit Dezember 2006
    und unser Söhnchen verzaubert uns seit März 2013


    Wir sind komplett!

  9. Inaktiver User

    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Zitat Zitat von Brittchen79 Beitrag anzeigen
    Danke für eure Antworten

    @Blondine: Sind denn der Eigenbehalt 770,- oder 900,-. So ganz werde ich nicht schlau aus der Tabelle. Und dann sind da halt noch die Schulden, die er abbezahlt.

    Nein, auf keinen Fall soll die Kleine auf etwas verzichten, weil ich nicht zum Amt möchte!
    Es gibt eigentlich keinen richtigen Grund, warum ich nicht zum Amt möchte. Es ist eher, weil alles erstmal "sacken" muss.
    Außerdem hab ich ein bisschen die Befürchtung, dass ich mit dem genau ausgerechneten Unterhalt eher schlechter dastehe als mit dem, was wir uns ausgerechnet haben. Dann könnte ich mich zwar z.B. um Wohngeld kümmern, aber da hab ich größte Bedenken, ob ich da die derzeitige Wohnung genehmigt bekommen würde. Aber wie gesagt, es muss sowieso erstmal alles sacken und es sind auch erst die ersten paar Tage um seit der Trennung.

    Kann ich mir denn einen Beratungstermin beim Jugendamt geben lassen, mir den zustehenden Unterhalt und andere Zuschüsse ausrechnen lassen und diese dann gegebenenfalls nicht beantragen, weil wir es unter uns regeln können/wollen?

    @Kupferkanne: ich hatte es so verstanden, dass beim Berechnen des Unterhaltes nicht nur der Eigenbehalt, sondern auch Schulden beachtet werden müssen und dann wirklich nicht mehr viel bleibt, was angerechnet werden kann.

    @Matraze: zu diesem "Nachweis über getrennte Haushaltsführung" hatte ich irgendwo gelesen, dass es ja auch vorkommt, dass Ex-Partner trotz Trennung in einem gemeinsamen Haus wohnen, aber jeder für sich selber einkauft, kocht, wäscht, etc. Aber du hast Recht, das stelle ich mir auch schwierig zu beweisen vor.

    @Hillary: ich bin auch in der Steuerklasse 1. In der 2 hätte ich ca. 25,- mehr (zumindest hab ich mir das ausgerechnet) und ich wäre schon froh über jeden Euro mehr in der Kasse.
    Dann beantrage beim Finanzamt die II, steht dir aber nur zu, wenn er nicht bei dir gemeldet ist.
    Die 770 € selbstbehalt gelten für einen ALG1 Empfänger, die 900 € für jemanden der Arbeit hat und auf das Netto kommt das hinten in der entsprechenden Zeile steht.
    Bei den Schulden wird geprüft, was nach deren Abzug bis zum Selbstbehalt übrig ist. Ergibt das eine sehr hohe Minderung beim KU, also der Regelsatz wird nicht errreicht, bzw. noch nicht mal die Höhe des staatlichen Unterhaltsvorschusses, dann kann der Unterhaltspflichtige aufgefordert werden, zuerst den KU zu bezahlen und dann seine Restschulden zu begleichen.
    Das erfordert aber einen Titel.

    Soweit mir bekannt ist, aber ich übernehme keinerlei Garantie, beträgt der UHV 125 € für Kinder unter 6 Jahren.
    Bei HartzIV kenne ich mich noch nicht aus.

    Das du u.U. schlechter dastehen kannst als ihr ausgemacht habt, kann durchaus sein.
    Deswegen mein Einwurf weiter oben, auch Sicherheit für den Vater.
    Solange ihr miteinander klar kommt, lass es so wie es ist, aber wenn es hart kommt, den Weg zum Amt. Und staatliche Hilfe bekommst du nur, wenn keine weitere volljährige Person in deinem Haushalt gemeldet ist. Ich musst beim FA nachweisen, das meine volljährigen Kinder Schüler/ Studenten ohne eigenes Einkommen sind, sonst hätte ich die Stkl. II nicht mehr nutzen können. Waren bei mir 40 € netto mehr im Monat.

  10. User Info Menu

    AW: Trennung - verpflichtet Jugendamt einzuschalten?

    Zitat Zitat von Brittchen79 Beitrag anzeigen
    @Matraze: zu diesem "Nachweis über getrennte Haushaltsführung" hatte ich irgendwo gelesen, dass es ja auch vorkommt, dass Ex-Partner trotz Trennung in einem gemeinsamen Haus wohnen, aber jeder für sich selber einkauft, kocht, wäscht, etc. Aber du hast Recht, das stelle ich mir auch schwierig zu beweisen vor.
    Sagen wir mal so:

    Du kannst es probieren.

    Das Gesetz siehr Haushaltsgemeinschaft gegeben an bei Eltern des Kindes.

    Aber, es sieht tatsächlich eine Widerlegungsmöglichkeit vor.

    Definiert sie allerdings nicht näher.

    Alles was Du oben aufgezählt hast, war richtig (keine gemeinsame Kasse, Konten, Zimmer, Wäsche, Kochen (ab und zu aber erlaubt).

    Das Problem wird in der Anerkennung durch den einzelnen Sachbearbeiter liegen.

    Klage im zweifelsfall mit ungewissem Ausgang.

    Ich persönlich kenne noch kein passendes Urteil dazu.
    Ich hatte auch noch keinen solchen Fall durchzukämpfen.

    Eine möglichst gute Vorbereitung inklusive formvollendeter schriftlicher Ausführungen wäre hier ratsam bei Abgabe der Steuererklärung.

    Kann durchgehe oder auch nicht.

    Klage ist eine Frage der Geldmittel.

    Mir wären wasserdichte Konstruktionen wie Ummeldung also lieber.
    Da muss ich mich nicht streiten (mit dem Finanzamt).

    Liebe Grüße,

    Matratze
    Now, bring me that horizon.

    Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.

    Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
    NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
    Kein Foster - keine Rettung.
    Smashie starb am 17.09.2016.
    Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
    Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.

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