Hallo,
ich bin seit 2008 alleinerziehend und habe seit einger Zeit einen neuen Partner, der allerdings derzeit noch nicht bei uns lebt (wir führen eine Fernbeziehung, was sich aber schnellst möglich ändern soll).
Mein Freund hat ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Kindern. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass er irgendetwas einem Sorgeberechtigten vergleichbares werden kann. Adoptieren wird er die Kinder nicht, denn sie haben ja einen Vater, der das Sorgerecht auch durchaus ernst nimmt. Aber gibt es etwas, womit es ihm beispielsweise ermöglicht würde, im Falle eines Falles im Krankenhaus Informationen über den Gesundheitszustand der Kinder zu bekommen, wenn sie dort liegen würden? (Ein besseres Beispiel fällt mir gerade nicht ein.) Das bekommen ja sonst nur Verwandte. Wir möchten eben seinen Status als meinen neuen Lebenspartner (und Quasi-Stiefvater) offiziell festhalten. Gibt es da etwas in der Art in Deutschland?
LG, Beni
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10.09.2009, 23:02
Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
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11.09.2009, 07:59Inaktiver User
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Hallo!
Ich denke, da gibt es keine Möglichkeit. Schon gar nicht, wenn dein Ex Mann und du euch das Sorgerecht teilt. Ich bin sogar mit meinem neuen Partner verheiratet, er hat trotzdem keinerlei REechte an den beiden Kindern aus meiner ersten Ehe. Adoption kommt bei uns auch nicht in Frage. Ich möchte das nicht. Aber, wenn du da etwas herausfindest, wäre ich sehr interessiert daran. LG,Grace
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11.09.2009, 08:21
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
In welchem Umfang das möglich ist, weiß ich jetzt nicht...
Aber die große Tochter meines Freundes lebt bei uns und nachdem wir mal die Situation hatten, dass die Mutter im Urlaub war und mein Freund in der Zeit ins Krnkenhaus musste und ich also diejenige war, die da ein paar Entscheidungen zu treffen hatte, haben mir danach (übrigens auf Anraten der damaligen Klassenlehrerin) die Eltern eine Vollmacht ausgestellt, die mir Rechte verliehen hat, die ich sonst nicht gehabt hätte.
Müssen aber beide Eltern unterschreiben. Und für den Notfall kann das absolut sinnvoll sein.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
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11.09.2009, 09:25
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Danke, Signora, das hilft mir schon mal weiter. Wie habt ihr diese Vollmacht denn gestaltet? Was muss da alles rein, und wie belegt man, dass die Unterschriften auch wirklich die der Eltern sind? Oder lässt man sowas dann von einer offiziellen Stelle beglaubigen?
Eigentlich ist sowas ja auch nur in Notfällen nötig. Bei Entscheidungen wie Schulwahl und dergleichen ist es ja sinnvoll, dass das nach wie vor wir Eltern entscheiden, da hat mein Freund ja auch nicht wirklich viel mit zu tun.
LG, BeniGeändert von Beni (11.09.2009 um 12:42 Uhr)
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11.09.2009, 12:36
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Im absoluten Notfall tun die Ärzte was getan werden muss, unabhängig davon, wer das Kind begleitet!
Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen auch beide jeder weiteren Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen, die auch beim Jugendamt, Kinderarzt etc. hinterlegt werden kann.
Wichtig ist der Zusatz..."erteilen wir bis auf Widerruf"...Herrn XY, die Vollmacht...blabla...
Das kann gelten für das abholen und bringen zur Kita/Schule, für das Verabreichen von Medikamenten, für Begleitungen zu Vorsorgeuntersuchungen.Oh Cherie, du machst misch Haut von die Gans...
Einem Hörigen die Freiheit erklären zu wollen, ist wie die Quadratur des Kreises!
...das Geheimnis liegt in der Sauce...
Ich bin immer auf der Höhe, Herr Inspector!
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11.09.2009, 18:51Inaktiver User
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Kupferkanne hat den möglichen Weg aufgezeigt, einen anderen gibt es nicht, wenn das gemeinsame Sorgerecht der leiblichen Eltern besteht.
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12.09.2009, 03:07
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Wir haben z.B. diese Vollmacht bei der Schule hinterlegt. Ich durfte Entschuldigungen unterschreiben und die Lehrer sollten mir auch Auskunft erteilen, falls nötig.
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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06.11.2009, 16:32
AW: Verhältnis des neuen Partners zu den Kindern "legalisieren"?
Wir sind eine der brühmtberüchtigten Patchworkfamilien und haben das bei den Schulen auch gemacht - gegenseitig. Sinnig für Notfälle kann eine Generalvollmacht sein, die man z. B. im Potemonaie oder in der Tasche griffbereit hat, auch z. B. beim Kinderarzt und bei Musikschule etc. .
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Schwierig finde ich auch den Todesfall des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind wohnt - dann kann das Kind nur wählen, wo es wohnen will, wenn ihr verheiratet seid - und das Kind relativ alt.
Darüber hinaus ist es sinnvoll, ein Testament zu machen, falls einem von Euch ein Haus oder eine Wohnung gehört, die ihr zusammen bewohnt. Sonst tritt der oder die Ex als Vermögensverwalter der Kinder ein und das kann ganz übel enden.
Alles sehr kompliziert....


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