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Thema: Kindergeld

  1. Inaktiver User

    Frage Kindergeld

    Situation:

    Kind Nr. 2 (Schülerin, 15 Jahre) lebt beim Vater, welcher Kindergeldberechtigt ist, in einem anderen Ort.


    Ab ca. August 2010: Kind (dann immer noch Schülerin und 16 Jahre alt) wird voraussichtlich zu mir und meinem Mann ziehen und ICH möchte dann das Kindergeld beziehen.

    Wie stellt man das um?

    Einfach einen Kindergeldantrag be der Familienkasse stellen?

    Aber der Vater bezieht ja, muss der das dann irgendwie "kündigen"?

    Wer hat davon eine Ahnung? Och Mönsch, sagt jetzt nicht, "googel halt", dazu hab ich im Moment gar keine Lust
    Hätte erst mal gerne Erfahrungen von euch gehört.

    Danke sehr vielmals!!

  2. Inaktiver User

    AW: Kindergeld

    Bei mir mit dem Kindergeld nach Volljährigkeit lief das so: Tochter hat Antrag gestellt, KG auf eigenes Konto zu beziehen. Kindergeldkasse schickte daraufhin ein Formular zwecks Einverständniserklärung zu mir. Nachdem ich das unterschrieben zurückgeschickt habe, wurde das KG umgestellt. Viel anders dürfte das bei dir auch nicht laufen, günstig wäre allerdings, wenn du die KG-Nummer hättest.
    Wenn das bezugsberechtigte Kind hauptsächlich bei dir lebt, hast du auch den Anspruch auf das KG, dein Ex kann sich also nicht weigern.
    Üblicherweise reicht es, die Kindergeldkasse anzurufen und mit Nennung der KG-Nummer um ein Antragsformular zur Umstellung zu bitten, die schicken dir das dann zu.

  3. Inaktiver User

    AW: Kindergeld

    Oh, danke kayleigh_68

    Nein, Probleme mit dem Ex wird es sowieso nicht geben, wir verstehen uns prima.

    Es ging mir nur rein ums Prozedere. Aber wie von dir geschildert leuchtet es mir ein.

    Danke schön!

  4. Moderation

    User Info Menu

    AW: Kindergeld

    Genau so habe ich es auch gemacht. Allerdings habe ich formlos mitgeteilt, dass das Kind ab xxx beim Vater lebt. Das war alles. Bei dir müsste das also der Vater der Kindergeldkasse mitteilen.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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  5. Inaktiver User

    AW: Kindergeld

    Ah gut, skirbifax, dann hätte ich ja fast gar keine Arbeit dran

    Ausser Kontonummer mitteilen.


  6. User Info Menu

    AW: Kindergeld

    Wir haben gerade dieser Tage diesen Fall.

    Große Tochter meines Freundes hat zwar Jahre hier gewohnt, kurzzeitig jetzt drei Monate bei der Mutter - und die Mutter hat die ganzen Jahre das Kindergeld erhalten (haben die beiden dann mit Unterhalt verrechnet)

    Und nun ist das Mädchen hier wieder eingezogen. Da es in der Vergangenheit doch etwas durcheinander lief mit den Finanzen, hat Freund jetzt gesagt, dann soll auch das Kindergeld offiziell hierher kommen.

    Rief also bei der Familienkasse an, um sich zu erkundigen. Er hat sich daraufhin einen Antrag auf Kindergeld von deren Seite runtergeladen - und eine Haushaltsbescheinigung, in der das Einwohnermeldeamt die Zugehörigkeit des Mädchens zu seinem Haushalt bestätigen muss.

    Voilá!
    Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
    ----------------------------------------------------
    Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt (...geklaut...)

  7. Inaktiver User

    AW: Kindergeld

    Ah, Signora, das wäre dann, wie ich das sehe, genau unser Fall!!

    Das heisst also, man holt sich, sobald das Kind hier gemeldet ist, eine Haushaltsbescheinigung, diese dem KiGeldantrag beilegen - fertsch!!!

    Dankeeee!

    Hach, ihr seid alle sooo klasse!!!

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