So, meine "Kleine" wird nächsten Monat 18! Uuups - es war doch erst "gestern"...
Vom Vater bin ich seit der Schwangerschaft getrennt.
Die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss haben wir voll ausgeschöpft, es gab immer wieder mal Zahlungen, immer wieder mal keine Zahlungen, zwischendurch Unterhaltsvorschuss...
Nun ist beim Vater über Jahre sowohl dem Jugendamt gegenüber als auch mir (bzw. meiner Tochter) gegenüber ein Schuldenberg angehäuft, der nicht ohne ist.
Vor ca. 2 Jahren hat er Privatinsolvenz angemeldet, da kam dann mal aus der Insolvenzmasse eine größere Zahlung, zwischendurch je nach "Können" floss auch danach dann teilweise wieder Unterhalt. Allerdings hat sich z.B. auch in der Zeit danach wieder ein kleinerer Schuldenberg angehäuft, weil er zwischendurch eben auch nichts zahlte.
Das waren immer schwierige Zeiten für uns, da finanziell über die Runden zu kommen. Ich arbeite zwar, aber so üppig ist mein Gehalt nicht. Und eine zweite Tochter habe ich auch.
Nun, letztens war meine Tochter zur Beratung beim Jugendamt, weil sie ja demnächst volljährig wird (mich hat sie mitgenommen).
Da haben wir dann erfahren, dass - sollte aus der Insolvenzmasse z.B. noch etwas kommen oder eben auch dieser inzwischen wieder angelaufene neue Schuldenberg zurück gezahlt werden - dieses Geld auf ihr Konto geht. Weil: Ist ja der Kindesunterhalt. Einerseits...
In meinen Augen andererseits: Ich habe doch aber dieses Geld mehr oder weniger ausgelegt. Ich habe z.B. Schulden gemacht, um sie mit auf Klassenfahrt fahren zu lassen etc. - und der Alltag mit allem drum und dran ist ja auch nicht grad billig.. Müsste das Geld deshalb nicht trotzdem mir ausgzahlt werden (immer voraus gesetzt, da kommt überhaupt noch etwas) - weil es ja den Zeiten der Minderjährigkeit entstammt?
Wenn ich mir vorstelle, dass da eventuell eine größere Summe an sie ausgezahlt wird, mit der sie in dem Alter natürlich "lauter schöne Dinge" anstellen kann, während ich immer noch an den Schulden abtrage, die so über die Jahre zusammen gekommen sind, wird mir irgendwie anders.
Bin ich da jetzt völlig verdreht mit meiner Sichtweise? Wie seht ihr das oder wie habt ihr sogar evtl. solche Fälle geregelt?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 59
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13.07.2009, 12:44
Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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13.07.2009, 12:51
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Signora, hast Du denn mit deiner Tochter nicht mal darüber gesprochen, daß sie Dir das Geld, sollte es denn überhaupt kommen, auf Dein Konto überweist? In einem guten Tochter-Mutter-Verhältnis solte man, denke ich, darüber reden können. Oder denkst Du, sie schaltet da auf stur und behält das Geld?
Als zweites würde ich durchaus nochmal mit dem Jugendamt reden und ihnen versuchen, klar zu machen, daß das Geld bitte an Dich überwiesen wird, denn schließlich sind das Unterhaltsschulden aus der Zeit vor ihrem 18. Geburtstag und da wäre der Unterhalt, wäre er normal geleistet worden, ja auch an Dich als Mutter ausbezahlt worden.Geändert von Tahnee (14.07.2009 um 00:23 Uhr) Grund: was ergänzt
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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13.07.2009, 12:58
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Die Schulden hat der Vater doch nicht gegenüber deiner Tochter, sondern dir. Du bist der Gläubiger, nicht deine Tochter!
Er schuldet dir den Kindesunterhalt, den du für das Kind verwendet hättest.
Die Schulden bei der Unterhaltsvorschusskass muss er ja auch an diese zurückzahlen und nicht an deine Tochter, bloß weil sie jetzt 18 ist.
Deine Tochter hat nur Anspruch auf den Barunterhalt, den er ihr seit ihrem 18. Geburtstag schuldig bleibt.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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13.07.2009, 15:54
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
@Tahnee
Erst mal hast du natürlich recht: Ein Mutter-Tochter-Gespräch steht an. Und ich denke auch, dass meine prinzipiell Tochter versteht, um was es geht. Ganz grundsätzlich hatte ich es ja schon in diesem Gespräch beim Jugendamt angesprochen.
Tatsache ist aber auch: Ich bin mir bei meiner Tochter nicht sicher, wie sie damit umgeht, wenn dann irgendwann - sagen wir mal ne Phantasiesumme - 1000 € auf ihr Konto überwiesen werden, von denen ich ja gar nichts erfahre, weil dann sämtliche Kommunikation über sie läuft. Und sie ist ständig klamm. Sie könnte immer sagen, da kam nichts... Verstehst du? - Wenn die Versuchung in Form eines tatsächlichen Euro-Betrages auf ihrem Konto landet - nein, ich würde für meine Tochter nicht die Hand ins Feuer legen.
@tahnee + izzie
Mit dem Jugendamt hatte ich danach nochmal telefoniert, und die Sachbearbeiterin hatte sich extra noch bei den Kollegen schlau gemacht, weil sie es selbst so "falsch" fand - konnte es sich zuerst auch gar nicht vorstellen.
Aber Antwort war: Nein, sobald Tochter 18 ist, hat sie einen Anspruch darauf, den Rest muss man im Innenverhältnis klären.
Wenn jetzt aber einer von euch es anders WEIß - also so richtig mit Nachweis, wäre ich natürlich dankbar.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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13.07.2009, 18:55Inaktiver User
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Hallo,
ich glaube nicht, daß das so einfach ist. Der Kindesunterhalt steht ja nicht nur dem Kind für Essen, Wohnen und Kleidung usw. zu, sondern auch der alleinerziehenden Mutter, weil die den Hauptteil der Versorgung, Betreuung und Erziehung übernimmt.
Unterhaltsgeld ist ja auch eine Art Bezahlung für Betreuungsarbeit. Da solltest du unbedingt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen!!
Da wird sich doch sicher eine Lösung finden lassen.
LG
Bratislavva
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13.07.2009, 20:08
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Hallo Bratislavva,
ja, ich hoffe, es wird sich eine einfache, unkomplizierte Lösung finden.
Und - ganz ehrlich - es ist recht unwahrscheinlich, dass vom Vater überhaupt noch Geld kommt. (Ich rege mich also über ungelegte Eier auf, wo die Wahrscheinlichkeit recht groß ist, dass sie nie gelegt werden
)
Allerdings geht es mir hier nicht nur ums Geld, dass ich (evtl.) bekomme oder nicht.
Irgendwie geht es mir hier auch um die Sache an sich - sozusagen ums Prinzip
Mein/unser Fall wird ja kein Einzelfall sein...
Und ich bin die letzten Tage sehr am überlegen, ob ich aus der Sache was grundsätzlich Größeres mache oder eben (wenn ich jetzt - auch vom menschlichen Verständnis her - total daneben liege mit meinen Gedanken) es auf sich beruhen lasse und "nur" übers Innenverhältnis mit meiner Tochter gehe und dann hoffe...Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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16.07.2009, 11:02
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Signoro, bei uns hier ein ähnlicher Fall.
Der Vater meiner Tochter, 19 Jahre hat seit der Trennung, damals war sie 3 Jahre stets schlecht gezahlt. Klar, die ersten Jahre gabs UVG, da gings. Dann mal einige Monate bezahlt, dann wieder einige Jahre nicht. Jedenfalls sammelte sich im Laufe der Jahre ein Unterhaltsrückstand von 14.000,-- € an.
Seit der Volljährigkeit meiner Tochter zahlt er direkt an sie monatlich 350,-- € ab. Zuerst wollte er sie mit 6.000,-- € abfinden. Zum Glück hat sie sich nicht darauf eingelassen. Klar, mir hat das Geld jahrelang gefehlt. Aber ich habe mich damals erkundigt, ab der Volljährigkeit steht dem Kind das Geld direkt zu.
Da ich seit 1 Jahr wieder alleinlebend bin, hat sie mir mtl. 200,-- € Kostgeld gegeben. Sie ist seit letztem Jahr in Ausbildung. Letzten Monat ist sie mit ihrem Freund in eine Wohnung gezogen. Mittlerweile sehe ich es so, dass sie mit diesem Geld vom Unterhaltsrückstand und ihrer Ausbildungsvergütung ein finanz. eigenständiges Leben führen kann. Denn ich könnte sie nicht unterstützen.
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16.07.2009, 11:05
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Wer bekommt denn vom Gericht den Titel für den Kindesunterhalt, die Mutter oder das Kind, vertreten durch die Mutter?
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16.07.2009, 11:24
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Hallo Signora,
ich fürchte, das Jugendamt hat recht.
In Zweifelsfragen hilft ein Anwalt für Familienrecht ein.
Die Situation ergibt sich ja daraus, dass das Kind Anspruchsberechtigter ist.
Hier mal in link:
Titel auf Unterhalt Minderjährige, was passiert mit Volljährigkeit des Kindes Scheidung tut weh
Liebe Grüße,
MatratzeNow, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
Kein Foster - keine Rettung.
Smashie starb am 17.09.2016.
Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.
Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.
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16.07.2009, 14:04
AW: Unterhaltsschulden über Jahre-Rückzahlung direkt an volljähriges Kind?
Danke matratze,
war sehr informativ!
Liebe GrüßeHerr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
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