Habe mich längst infomiert und derzeit gibt es so gut wie keine sichere Alternative, wo man den Doppeleffekt, Zinsen+Absicherungsauszahlung noch vor der Ablaufzeit erhalten könnte.
Oder weist du eine Alternative? Her damit.
Die vielen unfreundlichen Reaktionen auf meine vielleicht etwas aussegewöhnlichen Gedanken finde ich fragwürdig.
Wildblume
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Thema: Wie Kind absichern?
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14.07.2009, 08:16
AW: Wie Kind absichern?
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14.07.2009, 11:32
AW: Wie Kind absichern?
Hallo,
bist Du irgendwie auf Deine Tochter als Versorgerin angewiesen? Kannst Du aus irgendeinem Grund nicht für Dich alleine sorgen?
Nur dann ergibt das Ganze Sinn.
Natürlich kann Deine Tochter irgendwann für Dich unterhaltspflichtig werden. Ist sie dann nicht leistungsfähig, springt ja Vater Staat durch Sozialleistungen ein. Du bist also (halbwegs) abgesichert.
Außerdem ist der Selbstbehalt des Kindes gegenüber unterhaltsberechtigten Eltern relativ hoch. Es mag deshalb sein, dass Deine Tochter Dir gegenüber nie unterhaltspflichtig sein wird, weil sie nicht hinreichend leistungsfähig ist.
Man kann natürlich alles versichern (wir Deutschen sind ja schon irgendwie Vorsorge-Freaks). Man muss aber abwägen, ob man das Risiko, um das es geht, nicht selbst tragen kann oder ob man es lieber auf einen Dritten (Versicherer) abwälzt und den dafür bezahlt.
Ganz ehrlich: für mich ist das eine Schnappsidee (entschuldige die harten Worte).
Mandelblüte
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14.07.2009, 13:44
AW: Wie Kind absichern?
Schnappsidee
, nein, ich bin ja tolerant.
Schade, dass ihr mich nicht versteht und mir komische Fragen stellt. Aber wahrscheinlich habe ich mich nicht richtig ausdrücken können.
Weder bin ich irgendwie finanziell auf meine Tochter angewiesen und hoffe es, nie in den kommenden Jahren sein zu müssen.
Ich kann seid Jahren sehr gut für mich alleine (und auch für meine Tochter) sorgen.
Ich habe nur eine bessere Möglichkeit gesucht, gespartes Geld so günstig und sicher "anzulegen", dass ich neben der ersparten Leistung auch noch den Effekt habe, falls einem von uns was passiert, dass der Andere dann die Summe ausgezahlt bekommt.
Meine LV läuft ja auf den Namen meiner Tochter. Wenn mir was passiert, bekommt sie sofort die ganze Summe ausgezahlt, egal wie lange die Versicherung noch läuft. Das gleiche "Spiel" hatte ich anders rum auch gedacht. Aber das funktioniert komischer Weise nicht und bisher konnte mir keiner, auch keine Versicherung erklären, warum minderjährie Menschen ältere Menschen nicht mit einer LV absichern können, wenn der ältere Mensch diese LV abschließen muss, weil der minderjährige Mensch noch nicht rechtsfähig ist.
Nun alles klar
?
Und kommt mir nicht wieder mit dem Sparstrumpf
. Denn der bringt ja nun am wenigsten Zinsen, dass weis schon mein Kind.
Wildblume
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14.07.2009, 15:57
AW: Wie Kind absichern?
vor ca 2 jahren habe ich eine LV mit einer laufzeit von ca 16 jahren auf meinen namen abgeschlossen, die begünstigte für mein ungeplantes, vorzeitiges ableben ist dann meine tochter.
ich wollte vorsorge betreiben, und die beträge in raten, bzw zweckgebunden auszahlen, falls tochter im alter von ca 18 jahren (noch)nicht in der lage ist, mit geld sinnvoll umgehen zu können- zweck ist ausbildung, FS, eigene bude...was in der hinsicht. nicht aber klamotten etc..........
meine kleine ist übrigens 5, also haben wir noch ein wenig zeit.
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14.07.2009, 20:28Inaktiver User
AW: Wie Kind absichern?
Nein... ich formuliere so knapp.
Ich finde, das Problem bei einer RLV liegt auf der Hand.
Ohne Tod der Person kein Geld.
Und damit ist (hoffentlich) die Wahrscheinlichekeit unglaublich gering, dass Du aus der RLV überhaupt Geld siehst.
Bei der alten Tante wäre das realistischer, beim alten Onkel noch mehr...
und daher wirst Du vermutlich nur Geld bezahlen... und es nie wieder sehen.
Daher finde ich den Vergleich mit üblichen Verzinsungen etc. einfach nicht passend.
Da müsstest Du schon eine Kapitallebensversicherung o.ä. Konstrukte überlegen! Das ist zugleich eine Geldanlage.
Willst Du Dich aber einfach absichern, für den Fall, dass Deine Tochter stirbt, kannst Du das tun, habe ich ja geschrieben. Sie muss nur volljährig sein und das Geschäft selbst abschließen (wollen); sonst ist das rein rechtlich ein "In-sich-Geschäft"
Guck mal hier...Insichgeschäft ? Wikipedia
und deshalb geht das nicht...mit minderjährigen Kindern/Schutzbefohlenen etc.
LG
LL
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14.07.2009, 20:34Inaktiver User
AW: Wie Kind absichern?
Eine Risikolebensversicherung?
Das habe ich auch gemacht - mit ähnlicher Laufzeit. Sie soll eben meinen Kleinen absichern, falls es mich zu früh erwischt.
Ich mache mir nur Sorgen, ob der jobtechnisch und finanziell immer wackelige Ex dann doch auf dieses Geld und anderes Vemögen zugreifen könnte - oder es bei Arbeitslosigkeit von ihm von Amtes wegen weg ist / verbraucht werden muss. Also würde das Kind in diesem Falle für den Vater zahlen... Da scheint es ja Grenzen zu geben.
Aber welche?
Aber was Konkretes für diesen (ungewöhnlichen?) Fall scheint hier niemand zu wissen.
Muss ich doch irgendwo einen Sozialrechtler finden...
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15.07.2009, 10:07
AW: Wie Kind absichern?
Hallo,
das Problem, dass nach dem eigenen Tod die Kinder durch den Ex gesetzlich vertreten werden und man dem in finanziellen Fragen nicht so recht traut, haben ja viele Alleinerziehenden.
Das Ganze lässt sich durch ein Testament regeln, in dem auch Testamentsvollstreckung angeordnet wird, regeln.
Damit kann man auch gleich mitregeln, dass das Kind nicht schon mit 18 über das Vermögen verfügen darf, sondern erst später.
Mandelblüte
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15.07.2009, 13:55Inaktiver User
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17.07.2009, 08:46Inaktiver User
AW: Wie Kind absichern?
Mandelbluete,
das ist auch eine Vertrauensfrage. Bei uns wäre da niemand so richtig da bzw. ich würde es niemandem meiner Bekannten zumuten wollen, weil sie alle mehr oder wenig selbst hochbelastet sind, mit Ehe, Kindern, Enkeln, Beruf, alten Eltern ...
Stieße mir etwas zu, würden sich meine Söhne an meine langjährige Steuerberaterin und ihren Mann, meinen Scheidungsanwalt vor vielen Jahren, wenden. Beide kenne ich als pragmatisch und nicht dem Zank zugeneigt. Es würde dann etwas kosten und das wäre in Ordnung.
Deswegen habe ich es nach dem Abi meines ersten Sohnes so geregelt, dass er mündig über das Geld verfügen kann, sobald mir etwas zustößt, auch Krankenhaus oder so oder ich unvermutet in eine Subraumspalte falle und nicht mehr auffindbar bin und sogar jetzt schon. Da war er knapp 19 und ging eh' für ein Jahr zum Work&Travel nach Australien. Im Nachhinein sehe ich das als eine gute Lösung, denn wir hatten vor und nach dem Work&Travel einige schwere Zeiten und Auseinandersetzungen miteinander und es hat ihn darin bestätigt, dass ich Vertrauen in ihn habe, dass er erwachsen ist, auch wenn ich mal herummeckere oder mich mütterlich bevormundend oder so verhalte.
Wobei ich wirklich sicher bin, dass er es auch kann - Irrtümer, die jeder Erwachsene zwischen 18 und 100 Jahre machen kann, einbegriffen. Es gab einfach einen Moment, in dem ich wusste und fühlte: So ist diese meinige Entscheidung richtig für uns, dass ich da ein Stück loslasse - auch Macht, in diesem Fall finanzielle Macht.
Mein jüngerer Sohn ist 18 und hat gerade das Abi hinter sich. Ich überlege hin und her und ich fühle und weiß: Es ist zu früh für ihn - und für mich, dass ich diese Vollmachten für ihn ausstelle, auch wenn sich dadurch momentan Schieflagen einstellen und genaugenommen dieser Zustand auch nicht befriedigend ist. Aus Erfahrung mit dem Größeren weiß ich, dass dies ein halbes Jahr später anders sein kann und wir uns in dieser Zeit beide weiterentwickelt haben können um diesen Punkt anzugehen.
Insofern denke ich oft: Wenn ich nochmal auf die Welt komme, werde ich die Ehe mit dem Vater schon diesebezüglich verantwortungsvoller angehen - zumal dieser für alles, was in seinem Verantwortungsbereich liegt, auch sehr verantwortungsbewusst ist; d.h., würden wir noch in Ehe leben, würde er die Kinder als seinem Verantwortungsbereich zugeordnet betrachten und da wäre es okay.
Insgesamt bin ich zu der Überzeugung gekommen, ich lebe auf diesen Punkt bezogen besser noch eine Weile weiter, was ich hiermit pflichtgemäß tue
Was ich in dem Zusammenhang auch wichtig finde und was ich fast schon im Nachhinein als positiv sehe: Der Vater ist nach den (mickrigen) gesetzlichen nachehelichen Grundlagen nicht in Bringeschuld, also keine Belastungen welcher Art auch immer zu erwarten.
Liebe lynxlynx,
ich habe - auf Deine letzte Frage bezogen - es immer als praktisch empfunden mich anwaltlich beraten zu lassen - an einem bestimmten Zeitpunkt sogar von drei Anwälten unabhängig voneinander und dann die Auskünfte gegeneinander abgewogen - nicht zu vergessen die Interessen des Vaters und der Söhne mit erwogen - und darauf fußend selbst entschieden wie vorzugehen und das war dann genau das Richtige und letztlich finanziell und sozial effektiver als nur für mich herumzumurksen.
So wie ich mein Auto zur Werkstatt in fachlich versierte Hände bringe.
Allen hier ein schönes WE.
.Geändert von Inaktiver User (17.07.2009 um 10:03 Uhr)



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