Hallo,
ich bin mit drei Kindern ca. 25 Jahre alleinerziehend gewesen, jetzt ist der jüngste noch bei mir,er ist im Mai volljährig geworden.
Er wird noch min. 1 Jahr Schule machen und dann eine Ausbildung.
Seit ca. 1 Jahr hat er einen Nebenjob (5.-Std.).
Der Vater zahlte bisher Unterhalt (312,-) über das Jugendamt. Kontakt möchte er nicht zu seinem Sohn. Er hat eine junge Frau und ein eigenes Kind von 9 Jahren. Jetzt zahlt er anscheinend nichts mehr und als ich ihn deshalb am Telefon sprechen wollte, legte er den Hörer auf.
Ich kann unsere Miete durch den fehlenden Unterhalt nicht zahlen.
Ich selber habe nach langer Krankheit eine neue Anstellung gefunden und würde eigentlich 120,- Wohngeld-Anspruch haben. Da mein Sohn aber diesen Nebenjob hat( ich finde es sehr unterstützenswert, dass er sich diesen gesucht hat), wird dies Geld zu meinem Einkommen dazugerechnet und ich bekomme kein Wohngeld.
Wenn mein Sohn mir das fehlende Wohngeld geben sollte, dann würde er diese Arbeit hinschmeißen. Das möchte ich auch nicht. Wir haben deshalb spannungsreiche (Kurz-)Gespräche, die meist damit enden, dass er beleidigt die Arbeit hinschmeißen will und ich nachgebe. Es ist sowieso nicht so einfach, mit ihm zu reden.
Da ich keine Berufsausbildung habe und über 50 Jahre alt bin, sind meine Chancen, wesentlich mehr zu verdienen als jetzt (700,- netto) nicht groß. In unserer Kleinstadt gibt es nicht viele Jobs.
Das einfachste wäre, wenn wir jeder für sich wohnen könnten, denn so ist es eine ungünstige Verflechtung der Finanzen. Außerdem bin ich durch meine Erkrankung nicht sehr belastbar und habe das Gefühl, dass mein Sohn und ich uns gegenseitig im Weg stehen und uns nicht gut tun.
Beim Bafög-Amt habe ich erfahren, dass mein Sohn nur einen Anspruch auf ergänzendes Bafög hätte, wenn er
1. mehr als 2 Stunden Zeit( mit Wartezeit) von der Haustür bis zum Unterrichtsbeginn tägl. benötigen würden und sich
2. im letzten Jahr einer allgemein-schulischen Ausbildung befinden würde(das ist ab August so).
Nur: Ich möchte eigentlich nicht so weit weg ziehen.
Der Unterhalt kann dann vom Vater(der zZ. nicht zahlt) ja auch noch um das monatlich stark schwankende Nebeneinkommen meines Sohnes gekürzt werden. Und das Bafög ist abhängig von der Höhe des Unterhaltes, allerdings ist es beim Baföf-Bezug erlaubt, bis zu einer gewissen Grenze Nebeneinkommen zu haben. Ich könnte meinem Sohn momentan keinen Unterhalt zahlen.
In früheren Forenbeiträgen habe ich gelesen, dass der Unterhalt auf das Konto meines Sohnes überwiesen werden muss und das Kindergeld auch.???
Es muss doch eine Stelle geben (bitte nicht das Jugendamt!) die uns beraten kann. Wer weiß da etwas?
Viele Grüße
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 19
-
14.06.2009, 16:11
Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Geändert von munterefrau (14.06.2009 um 22:00 Uhr)
-
14.06.2009, 17:22Inaktiver User
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Hier kannst Du Dir Beratung und Unterstützung holen
Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht - alle Informationen beim VAMV
Der Vater kann ja nicht einfach selbständig seine Unterhaltszahlungen einstellen!! Da solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten.
Wenn Dein Einkommen so gering ist, dann kannst Du Dir beim nächsten Amtsgericht einen Beratungschein holen. Da zahlst Du nur einen Betrag von ca. 20 € und der Rest wir gezahlt.
Ansonsten gibt es für dringende Fälle auch den Unterhaltsvorschuss, der aber wohl nur bis zum 18 Lebensjahr gilt. Da kannst Du die Unterhaltsvorschusskasse fragen.
LG
Finja
-
14.06.2009, 18:21
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Liebe Finja
,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Morgen werde ich mir solch einen Schein beim AG besorgen u. Termin beim Anwalt machen.
LG
muntereFrau
ich hoffe, das mit den Smileys habe ich hingekriegt
Geändert von munterefrau (14.06.2009 um 18:39 Uhr)
-
14.06.2009, 20:33Inaktiver User
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Ich komme übrigens aus NRW! Ich hoffe, dass es in anderen Bundesländern keine anderen Regelungen für die Scheine gibt!

Deine Smileys sind perfekt!
Finja
-
14.06.2009, 22:15
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Unterhaltsvorschuss gibt es leider nur maximal 6 Jahre lang und längstens, bis das Kind 12 ist.
A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
Moderation von:
Alle Jahre wieder...
----------
-Rezeptideen und Rezepte für Kinder-
---
3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum------------------Hochzeit
-------------------------
-Reisen 
-
15.06.2009, 14:48
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
----------------------------------------------------
Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
-
15.06.2009, 15:47Inaktiver User
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Das der Unterhaltsvorschuß nur 6 Jahre lang gezahlt wird war mir klar, aber ich dachte, dass es wenigstens bis zum 18 Lebensjahr gilt.
mal wieder eine völlig schwachsinnige Regelung!! Ich wußte auch, dass sie jetzt den Unterhaltsvorschuss um ein paar Euro gekürzt haben, weil ja das Kindergeld erhöht wurde!
Der Sohn kriegt den Schein natürlich auch. Kann auch sein, dass er da hin muss und es nicht reicht, wenn die Mutter ihn holt. Aber das finde ich jetzt das geringste Problem!
Und ich als Mama würde ihn da nicht alleine hingehen lassen, es sei denn, er will das unbedingt. Ist ja nicht angenehm mit 18 Jahren schon zum Anwalt zu müssen, weil der Vater nicht zahlt!!!
Kenne ich selber und fand das immer sehr unangenehm!!
-
15.06.2009, 16:13
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Das glaube ich... Kommt auf meine bald 18-jährige auch demnächst zu.
Allerdings muss eben trotzdem das "Kind" selbst diese Entscheidung treffen. Begleiten kann man es auf Wunsch dann ja auf jeden Fall.Herr, gib mir die Gelassenheit, die Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Verleihe mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann und schenke mir die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden!
----------------------------------------------------
Reife ist der Zustand kurz bevor die Verrottung einsetzt
(...geklaut...)
-
15.06.2009, 19:08
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Hallo liebe Frauen,
ich habe jetzt einen Schein vom Amtsgericht und bald auch einen Anwaltstermin. Durch die eingeschränkten Öffnungszeiten konnte nur ich dort hingehen und habe mir von meinem Sohn eine Vollmacht geben lassen.
Mein Sohn sträubt sich sehr, er möchte nicht zum Anwalt gehen. Ich glaube auch, dass ihn das sehr belastet. Er will nicht wahrhaben, dass er seinem Vater so wenig wert ist, denke ich.
Da meine Finanzen so knapp kalkuliert sind, bekomme ich jetzt auch kein Geld mehr vom Konto, da ja der Unterhalt fehlt.
Ich freue mich über eure mentale Unterstützung, das tut wirklich gut.
-
15.06.2009, 21:40Inaktiver User
AW: Sohn 18, Schüler mit Nebenjob, Auszug möglich?
Wenn Du wirklich nicht genug Geld für Lebensmittel etc. hast, dann solltest Du dich nochmal ans Arbeitsamt wenden oder Sozialamt. Ich glaube, es gibt so eine Soforthilfe???? Erklär, dass du dich darum kümmerst, aber dass ihr momentan buchstäblich nichts zu Essen habt.
Kuck auch mal hier:
Kindesunterhalt | Unterhalt Kinder | Unterhalt Kind
Dein Sohn tut mir leid! Ich kenne da wie gesagt selbst. Es vermittelt dem Kind so eine Wertigkeit. Bzw. so ein du-bist-es-nicht-wert!!
Das macht mich wütend!
Freut mich, dass Du den Schein bekommen hast und den Anwaltstermin hast!!!
LG
Finja


Zitieren

