Hallo,
aus aktuellem Anlass:
kann mir jemand erklären wie die Rechtslage ist (Sorgerecht, Besuchsrecht, Unterhaltspflicht) wenn man ein Kind bekommt ohne verheiratet zu sein?
Soweit ich weiß, hat man das alleinige Sorgerecht wenn man den Vater des Kindes dem Jugendamt bzw. dem Notar nicht mitteilt.
Kann der Vater das Sorgerecht einklagen?
Wie ist das mit dem Unterhalt?
Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
Vielen Dank für eure Antworten!
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 23
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23.05.2009, 15:22
Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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23.05.2009, 15:43Inaktiver User
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Hallo scharfe_garnele,
beim BMJ kannst Du Dir hier eine Broschüre herunterladen, die m. E. gut verständlich und umfangreich ist. Einen Großteil Deiner Fragen beantwortet sie sicher.
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23.05.2009, 16:40Inaktiver User
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Einer unverheirateten Mutter obliegt das alleinige Sorgerecht, sofern sie keine Sorgeerklärung abgegeben hat. Der KV wird bei einer Sorgerechtsklage i.d.R. kein Recht bekommen. Unterhalt kann über eine Beistandschaft beim Jugendamt (kostenlos) oder über einen Anwalt geltend gemacht werden. Zu finanziellen Unterstützungen informierst du dich am besten bei der ARGE...
BTW: Ein Umgangsrecht steht dem KV aber zu...das hat mit dem Sorgerecht nix zu tun.Geändert von Inaktiver User (23.05.2009 um 16:43 Uhr)
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23.05.2009, 17:41
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
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24.05.2009, 08:31
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
ich denke Dein Problem ist Deine pers. Einstellung.
Du bekommst ein Kind.
Der Vater scheint Dir sehr wohl bekannt zu sein.
was soll dieses: "ich geb ihn nicht an " ???
nicht beim Jugendamt,
keinem Notar .. wieso überhaup Notar ... ist der Vater verstorben und Du verzichtest so auf einen Erbanspruch des Kindes ???
Ansonsten mußt Du nämlich nicht zum Notar .. der stellt nämlich keine Geburtsurkunden aus.
ich nehme mal an, das ganze ist eh oberflächliches BlaBla ... und der vater des werdenden kindes weiß eh schon Bescheid.
Dann hast Du es doch auch gar nicht mher in der Hand, entscheidet Du nicht alleine.
Die meisten Männer lassen sich ihre Rechte nicht nehmen und tun das nötige, damit die Vaterschaft anerkannt und bestätigt wird ...
irgendwo solltest Du dich damit auseinandersetzen, daß Dein Kind nunmal einen Vater hat .. und es sein Recht ist, zu wissen wer das ist ... und auch den Namen in der Geburtsurkunde zu lesen...
die eigenen Wurzeln sind wichtig für den Menschen ...
Du als Mutter hast kein Recht einfach drauf zu verzichten ... damit nimmst Du dem Kind etwas.
Selbstverständilich ist es auch in Unterhaltsfragen von wesentlich Vorteil, wenn der Vater feststeht. Was sonst ???
Gruß, B.
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24.05.2009, 08:42
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
@ Blondine
Aha! Und wer hat dir das alles so genau erzählt?
Schön, dass du auch schon Bescheid weißt!
@all
danke für eure Infos!Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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24.05.2009, 08:49
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
woraus ich irgendwie nicht schlau werde...
Gibt man den Namen des Vaters nicht an, besteht keine Sorgerechtspflicht für ihn, sehr wohl aber Unterhaltspflicht?
Wer steht denn dann in der Beweispflicht? Ich meine, rein theoretisch könnte man dann einfach XY angeben und der muss dann zahlen oder beweisen dass er nicht der Vater ist?!
Ist für diese Fälle nicht generell das Jugendamt zuständig?Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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24.05.2009, 08:57Inaktiver User
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Nein, so ist das nicht. Die Broschüre hast Du Dir nicht angesehen, stimmt's? Da steht alles drin.
Vater (also rechtlich) ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist
oder
2. der die Vaterschaft anerkannt hat (z. B. beim Jugendamt)
oder
3. dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde (Klageverfahren beim Amtsgericht/Familiengericht)
Dieser ist verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu leisten. Und ihm steht ein Umgangsrecht zu.
Das Sorgerecht hat damit nichts zu tun, dazu bedarf es (bei nicht verheirateten Eltern) eine übereinstimmende Sorge-Erklärung (z. B. beim Jugenamt).
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24.05.2009, 10:18
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
danke midnightblue,
ich habe mir die Broschüre angeguckt - aber ich gebe zu, aus diesem juristischen Fachdeutsch nicht immer schlau zu werden...obwohl dies sicher noch die einfachere Variante ist...Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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24.05.2009, 12:40
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
scharfe_garnele, was denn nun? Sorgerecht für den bloß nicht, aber Unterhalt soll fließen oder wie? Kläre doch erstmal auf, was Du genau willst. Wenn Du den Vater nicht angibst, besteht natürlich auch keine Unterhaltspflicht. Warum auch. Wenn Du den Vater nicht angibst, mußt Du zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuß beantragen. Wobei es da sehr gut sein kann, daß die sehr genau nachfragen (und das zu recht, wie ich finde), warum Du den Vater nicht angeben willst und damit jetzt das JA mit Unterhaltsvorschuß für 72 Monate (länger wird der nämlich nicht gezahlt) einspringen soll.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.


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