also damit das hier mal klar gestellt wird:
es geht hier nicht um mich oder meine aktuelle Situation.
Aber die Rechtslage scheint ja so eindeutig nicht zu sein?
Mir leuchtet es nämlich auch nicht ganz ein, wieso der Vater zwar Unterhalt zahlen muss, aber gleichzeitig kein Sorgerecht beantragen kann. Oder hab´ich das falsch verstanden?
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 23
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24.05.2009, 14:21
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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24.05.2009, 21:25
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Genau so ist es bei unverheirateten Eltern. Der Vater ist dem Kind und der Mutter unterhaltspflichtig und er hat natürlich ein Umgangsrecht, das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommt er aber nur, wenn die Mutter einverstanden ist. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
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24.05.2009, 21:44
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Traurig diese Frage.
Warum bist Du denn mit dem Kindesvater, für Dich wird er vermutlich nur der "Erzeuger" sein, in die Kiste gekrabbelt?
Ein Kind hat immer zwei Elternteile! So ist esund so wird es wohl immer bleiben, auch wenn Mütter das hinterher nicht mehr so gerne wahr haben wollen!
"Menschen die wir lieben, ruhen nicht in der Erde, sondern in unseren Herzen."
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26.05.2009, 08:54
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Moin Knuddelik,
die oder der TE schrieb, dass es nicht um sie/ihn selbst geht.
Warum Menschen miteinander in die 'Kiste' krabbeln ist sicher vielschichtig, warum dabei ein Kind entstehen kann auch.
Männer tragen da - öhm - 50% Verantwortung, oder nicht?
Sicher hat ein Kind 2 Elternteile.
So ist es und so bleibt es, auch wenn 'Väter' das hinterher nicht mehr so gerne wahrhaben wollen.
Sag mal, ist es nicht eher so, dass es bedeutend mehr alleinerziehende Mütter gibt als Väter?
Ist das allein den Müttern anzulasten?
Sicher gibt es auch Mütter, die gegen die Väter agieren.
Auch.
Liebe Grüße,
MatratzeNow, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
Kein Foster - keine Rettung.
Smashie starb am 17.09.2016.
Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.
Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.
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26.05.2009, 10:01
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
keine Ahnung .. aber es ist schon die Uraltmasche : ich frag doch nur für einen Freundin .. oder rein aus Interesse ????
für mich klingt es unlogisch, daß man Unterhalt von jemandem fordert und dieser Mann dann für ein Kind aufkommen soll ...
seine Vaterschaft aber ungeklärt bleibt, er nicht genannt werden soll bzw
das Ganze auch nicht beurkundet werden soll.
Ich denke, Frau wird sich irgendwo entscheiden müssen.
Entweder oder ...
und wählt sie das oder, dann hat sie allerdings immer noch das Problem, daß der Kindvater vermutlich auch denken und handeln kann ... seine Interessen bzw. die seinen Kindes auch vertritt.
und ja, ich pers. sehe die Interessen des Kindes im Vordergrund.
Und für ein Kind ist es eindeutig von Vorteil, wenn bekannt ist, wer der Vater ist .. und dies auch beurkundet wird.
ein Kind hat Anspruch auf seine Wurzeln .... und auf jede Art der Zuwendung, die sein Vater ihm geben kann ...
Und dieses Recht verliert es icht einfach, nur weil der Mutter oder dem Vater oder beiden Eltern sogar dieser Gedanke irgendwie unangenehm ist ... aus welchem Grund auch immer.
Gruß, B.Geändert von Blondine (26.05.2009 um 10:12 Uhr)
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26.05.2009, 14:42
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Das wird so auch offiziell nicht funktionieren, mangels Begründung der Unterhaltsforderungen.
Es sind für mich zwei Aspekte:und ja, ich pers. sehe die Interessen des Kindes im Vordergrund.
Und für ein Kind ist es eindeutig von Vorteil, wenn bekannt ist, wer der Vater ist .. und dies auch beurkundet wird.
ein Kind hat Anspruch auf seine Wurzeln .... und auf jede Art der Zuwendung, die sein Vater ihm geben kann ...
Und dieses Recht verliert es icht einfach, nur weil der Mutter oder dem Vater oder beiden Eltern sogar dieser Gedanke irgendwie unangenehm ist ... aus welchem Grund auch immer.
Der Vater ist dem Kind bekannt.
Der Vaterschaft ist festgestellt.
Dem Kind kann der Vater bekannt sein, obwohl die Vaterschaft als solche nicht festgestellt ist.
Es ist nicht immer von Vorteil, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
Es gibt einzelne vorstellbare Fälle wo dies nicht der Fall ist.
Nicht nur der Vater ist zum Unterhalt verpflichtet, sondern (später) auch des Kind dem Vater gegenüber.
Das Kind hat Anspruch seine Wurzeln zu kennen.
Anspruch auf Zuwendung oder Liebe oder Fürsorglichkeit oder so hat es nicht.
Auch bei diesem Punkt kann ich mir durchaus vorstellen, dass es Einzelfälle gibt, die einen Kontaktabbruch zum Wohl des Kindes notwendig erscheinen lassen.
Liebe Grüße,
MatratzeNow, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
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Smashie starb am 17.09.2016.
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06.06.2009, 14:56
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Der Hintergrund meiner Frage gestaltet sich viel harmloser.
In meinem Umfeld bekommen viele Frauen Kinder von ihrem Partner ohne zu heiraten und ohne an Heirat überhaupt zu denken.
Oft ist es auch so, dass die Männer nicht heiraten wollen, aber dennoch mit ihrer Partnerin ein Kind möchten.
Manchmal ist es auch aus finanziellen Gründen besser so, z.B. wenn der Partner Insolvenz angemeldet hat.
Ich finde die Rechtsfrage im Falle einer Trennung aber nicht ganz uninteressant, für die Frau und auch für den Mann.
Ob man dieses Lebensmodell dann gut oder schlecht heißen mag, steht nochmal auf einem anderen Blatt, das möchte ich hier aber nicht diskutieren und halte es daher für OT.
Daher würde ich mich über weitere Diskussionsbeiträge zum Thema:
Kinder ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
bzw. persönliche Erfahrungen oder Ratschläge
weiterhin freuen.
Grüße
scharfe_garneleIch höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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06.06.2009, 15:01
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
@ izzie.
Ich denke, der Vater ist nur dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, nicht der Mutter gegenüber?Genau so ist es bei unverheirateten Eltern. Der Vater ist dem Kind und der Mutter unterhaltspflichtig und er hat natürlich ein Umgangsrecht, das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter bekommt er aber nur, wenn die Mutter einverstanden ist. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Und das mit dem Unterhalt ist ja jetzt überhaupt so eine Sache, wegen des neuen "Betreuungsgesetzes".Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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06.06.2009, 15:08
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Nein, der Vater ist in den ersten drei Jahren, wenn die Mutter nicht arbeitet aufgrund der Betreuung des Kindes, auch der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig. Er muß also sowohl Kindesunterhalt als auch Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen. Das ist schon einige Jahre so.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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07.06.2009, 13:16
AW: Kind ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
@tahnee,
danke!Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)


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