Hallo,
der Ex-Mann meiner alleinerziehenden Freundin, mit dem sie einen neunjährigen Sohn hat, hat ihr letzte Woche so nebenbei mitgeteilt, dass er so wenig verdiene, dass nach allen Ausgaben nicht mehr genügend Geld für seine Bedürfnisse übrig bleibt und er deshalb den Unterhalt für den Jungen kürzen will; und zwar
- am liebsten um die Hälfte, damit ihm wenigstens das Existenzminimum bleibt
- und in den Ferien, da der Junge ja dann sowieso zum Teil bei ihm ist und sie ja deswegen keine Ausgaben habe.
Ich glaube nun zu wissen, dass der Ferienanteil bereits in die Unterhaltsberechnungen mit einfließt und deshalb nicht gekürzt werden kann, insoweit konnte ich sie schon ein wenig beruhigen.
Was die Sache mit dem Existenzminimum bedeuten soll, kann ich nicht einordnen. So viel ich weiß, hat der Mann einen normalen Vollzeitjob in einem weltweit agierenden Unternehmen, ist auch vollbeschäftigt (keine Kurzarbeit). Wenn ihm Geld fehlt, sollte er da nicht erst mal Wohngeld oder ähnliches beantragen?
(oder weniger ausgeben, er lebt nicht gerade unbescheiden, meiner Meinung nach...).
Wisst Ihr Näheres?
Ich habe meiner Freundin natürlich geraten, erst mal abzuwarten, was er denn konkret tut, in diesem Monat kam das Geld ja in voller Höhe. Aber sie ist nun ziemlich beunruhigt, was ihm (nach bereits voraus gegangenen Schikanen in den letzten Jahren) nun wohl wieder einfällt.
Danke für Eure Hilfe.
Fröhliche Ostern wünscht Euch
Clarissa
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Thema: Unterhaltskürzung möglich?
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13.04.2009, 13:47
Unterhaltskürzung möglich?
Unser Leben ist, wozu unser Denken es macht.
-Marc Aurel-
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13.04.2009, 13:54Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
anwalt- wenn der kindsvater den unterhalt kürzen will muss er gesunkene einkommensverhältnisse offenlegen.
alles andere ist pfusch am bau.
anwalt, familiengericht.
nicht abwarten sondern sich möglichst bald schlau machen, lassen.
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13.04.2009, 17:39Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Er muss einen Antrag auf Unterhaltsänderung einreichen, von sich aus kann und darf er gar nichts kürzen.
Wenn du mal nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 googelst, findest du die geltenden Richtlinien und der SBH findet sich dort auch unter Bedarfskontrollbetrag.
Vom dort eingetragenen Satz wird das hälftige Kindergeld abgezogen, da es eigentlich beiden Eltern zusteht, (ebenso wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verfahren)
Zahlt der Vater weniger als 100% des Regelsatzes wird ihm das Kindergeld auch nur im Verhältnis angerechnet.
Sollte er jetzt also wirklich weniger zahlen als tituliert, kann Mutter klagen.Geändert von Inaktiver User (13.04.2009 um 20:46 Uhr) Grund: Tippfehler
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13.04.2009, 17:54
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Danke für Eure Antworten!
Das klingt doch eher positiv, laut meiner Freundin verdient er nicht weniger als die ganze Zeit bisher, also hat er wohl gar keine Handhabe, den Unterhalt zu kürzen.
Das JA hat ihr übrigens schon letztes Jahr geraten, einen Antrag auf Neuberechnung bzw. Neufestlegung zu stellen, weil es doch unwahrscheinlich ist, dass er in fünf Jahren keine Gehaltserhöhung gehabt haben soll.
Das hat sie aber noch nicht gemacht, weil sie keinen weiteren Streß mit ihm will. Wenn er jetzt aber einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, wäre das sicherlich ein Mittel, ihn mal in die Schranken zu weisen
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Viele Grüße,
ClarissaUnser Leben ist, wozu unser Denken es macht.
-Marc Aurel-
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13.04.2009, 19:34Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Wenn er Ärger haben will, dann kann er kriegen.
Mensch Meier, es geht ums Geld fürs Kind, nicht für Mutti.
In fünf Jahren keine Gehaltserhöhung ist allerdings nicht ungewöhnlich, aber das er jetzt auf einmal weniger haben soll, das schon eher.
Also wenn er eigenmächtig kürzt, sofort das JA einschalten.
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13.04.2009, 19:43Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
wenn schon das jugendamt ihr geraten hat, da etwas zu unternehmen- dann wirds jetzt aber massig zeit.
denn mit stilhalten -um stress zu vermeiden- das ist, sorry, ne lahme entschuldigung fürs nichtsunternehmen. gerade weil es nicht um sie sondern den unterhalt vom kind geht.
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13.04.2009, 20:38
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Ist der Unterhalt tituliert, kann er ihn nicht einfach kürzen.
Falls noch kein Titel vorliegt, sollte deine Freundin das dringend nachholen, geht auch beim Jugendamt.
Und mit den Ferien hast du Recht, da ist keine Unterhaltskürzung vorgesehen, da bereits bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
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13.04.2009, 20:54
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Im Moment zahlt er ja, da gab es noch keinen Grund, etwas zu unternehmen.
Allerdings fängt er ständig Krach mit ihr an wegen allem Möglichen, angefangen von zu teuren Hobbies für das "verwöhnte Kind" (=> Sportverein...!) bis hin zu Kontaktverweigerung, weil er grad etwas Besseres vorhat (=> fliege kurz nach Malle, kann am Wochenende nicht).
Oder er lässt sie in den Ferien hängen, obwohl sie auch Vollzeit arbeitet und nur sechs Wochen Urlaub im Jahr hat, usw.
Immerhin ist er bekannt beim JA, weil er selbst die Einladungen vom Amt gerne mal ignoriert.
Bedeutet der "Titel" die vor vielen Jahren mal unterzeichnete Anerkennung der Unterhaltspflicht? Ein solches Dokument liegt vor.
Viele Grüße,
ClarissaUnser Leben ist, wozu unser Denken es macht.
-Marc Aurel-
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13.04.2009, 21:17Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Und die darin vereinbarte Summe. Man kann aber auch alle 2 Jahre das JA bitten, die Einkommensverhältniss zu überprüfen. Können beide Elternteile machen.
Hmm, im Prinzip ist es wurscht für was der Unterhalt fürs Kind beim Kind verwendet wird, ob auch fürn Sport oder für Nachhilfe oder schlicht und einfach nur für essen, trinken, Miete und Versicherung. So lange Mutti sich dafür keine Fingernägel machen lässt oder auch allein in den Urlaub düst.
Mein Ex war da auch mal so komisch, haben sie wohl alle an sich, aber nachdem ich ihm die Kosten für die kinder aufgelistet hatte, war er ganz ruhig. Es hätte vorn und hinten nicht gereicht.
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16.04.2009, 09:07Inaktiver User
AW: Unterhaltskürzung möglich?
Wo ist hier das Problem, er zahlt und gut ist.
Wenn er kürzen will muss er Unterhaltsabänderungsklage stellen.
Da werden die Umstände geprüft.
Die Aussichten auf Erfolg einer solchen Klage sind in den letzten Jahren gestiegen, früher wurden diese Klagen mit dummfrechen Sprüchen von den Richtern abgetan, mittlerweile können auch diese sich nicht den aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt verschließen.
V.G.


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