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    Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Hallo, ich lese jetzt seit einiger Zeit verschiedene Beiträge durch aber irgendwie ist jede Situation anders. deswegen schreibe ich hier und bitte um Eure Meinung.

    aktuell: Meine 19jährige tochter hat gerade Abi gemacht und möchte im Sommer anfangen ein BA studium in Soz.Pädagogik zu machen. Da ihr Freund, mti dem sie dann zusammen ziehen will, 300km entfernt wohnt, hat sie ganz bewusst dort nach einem Studienplatz gesucht und auch gefunden. Also wird sie wohl im Sommer ausziehn. Die Frage ist jetzt, inwieweit ich ihr Unterhalt zahlen muss.

    Momentan ist es so, dass sie noch K-Unterhalt vom Vater und Kindergeld bekommt, welches an mich geht und ich dafür ihre Kosten die hier anfalle trage. Sobald sie auszieht, bekommt sie natürlich das Kindergeld sowie den Unterhalt, den ihr vater dann (vielleicht) noc zahlt, auf ihr eigenes KOnto. Ich bin wieder verheiratet, habe noch eine 17jährige TOCHTER DIE bei mir lebt und verdiene derzeit 1030 EUro netto. Leider kann ich meine Stundenzahl nicht einfach aufstocken um mein gehalt zu erhöhen.

    Da ich nur halbtags arbeite, habe ich schon vor einiger Zeit begonnen, im Haus hier nachmittags Kosmetik und Nägel anzubieten (habe eine 2. Ausbildung zur Kosmetikerin vor ein paar Jahren gemacht). Allerdings bringt das nicht viel ein, da auch ziemliche Kosten anfallen. Ich habe ein Gewerbe angemeldet, also zahle ich auch Handwerkskammer, Steuerberater, Finanzamt usw. Es bleiben vielleicht unterm Strich momentan vielleicht 100-200 Euro, natürlich versuche ich, das zu erhöhen, ist aber sehr unsicher, auch weil die Leute immer mehr sparen.
    Bei der Scheidung habe ich damals das erst zwei jahre alte haus übernommen, einfach weil ein verkauf sehr unwirtschaftlich gewesen wäre (und immer noch ist), da die Restschulden fast so hoch sind wie der Wert des Hauses. Ausserdem lässt sich ein Haus nicht einfach so verkaufen und wenn dann nur unterm wert. Also war vor fünf Jahren das die beste Lösung.

    Nun ist es so, dass ich mit meiner Diskussionen darüber führe, ob ihr bei Auszug auch von mir Unterhalt zusteht. Sie wird während des BA-Studiums ca 400 euro verdienenm, bekommt ausserdem die 164 euro kindergeld und - so wie es aussieht - bezahlt ihr vater weiter ihren Unterhalt von derzeit 475. Sie hätte also ca genauso viel EInkommen wie ich. Ihr vater verdient ca 5000 Euro monatlich und ich 1000. Da ist es nach meinem Verständnis doch so, dass ich ihr keinen Unterhalt mehr zahlen muss (muss finanziell sowieso rechnen, wie ich das hinkriege, wenn ihr anteil wegfällt). Mein neuer Mann muss nicht für meine Kinder aufkommen (obwohl er das indirekt natürlich jetzt auch tut, weil wir in einen topf wirtschaften). Er zahlt auch noch Unterhatl für seinen volljährigen sohn, der ebenfalls studiert. Ach ja, irgendwo habe ich gelesen, dass der Bedarf eines studierenden Kindes bei 640 EUro liegt. Da liegt sie ja erheblich drüber, bzw wenn sie von ihrem Vater keinen Unterhatl bekommen würde, hätte sie einen Anspruch von 80 Euro oder so, der dann noch entsprechend auf ex und mich aufgeteilt werden würde. Da ich berufstätig bin, allein 150 Euro Spritkosten habe um zur Arbeit zu fahren, nur 1030 Euro verdiene, müsste ist sowieso unter dem selbstbehalt liegen?
    #
    Ziemlich lang und ziemlich wirr, ich hoffe, ihr blickt da durch. wAS SOLL ich jetzt bloss machen?

    LG carmen

  2. Inaktiver User

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    bei der bafög-stelle bei der uni klären lassen.

    bafög selbst wird deine tochter vermutlich nicht bekommen.

    aber da sie verpflichtet ist, nach abschluss der schule ihren beitrag zu ihrem eigenen unterhalt zu leisten, muss bzw. sollte sie bafög beantragen.

    dann wirds genau ausgerechnet. aber ihr wisst dann wo ihr dran seid

  3. Inaktiver User

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Genauso ist das.
    Bei mir studieren beide Kinder, als ich noch meinen Job hatte, bekamen sie kein Bafög. Ich hatte 500 € netto mehr als du. Vollzeit.
    Mittlerweile bin ich arbeitslos, sie bekommen von mir das komplette Kindergeld überwiesen + meinen Anteil am Unterhalt, der nach Neuberechnung von 266 € auf 43 € gesunken ist. Bei dir dürfte es weniger sein, da du noch ein Kind hast. Ist das in der Lehrausbildung oder noch Schule?
    Meine Große hat Bafögantrag gestellt und dem ist nun stattgegeben worden. Sie studiert allerdings im Ausland und hat daher einen erhöhten Satz. Der Kleine wurschtelt sich mit 164 € Kindergeld + 43 € Mama + 133 € Papa durchs Studium, kommt aber am WE heim.
    Wie das aussieht, wenn ich demnächst in Hartz4 falle...

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    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    BAFÖG wird sie nicht kriegen, weil zumindest ihr vater viel zuviel verdient. mit einem nettogehalt von ihm mit 5000 euro und meinen 1000 euro hätten wir ja zusammen 6000 euro (in dem Fall, aber nur in dem Fall schade dass wir geschieden sind) fällt sie sicherlich nicht unter die grenze. er KANN ja auch unterhalt zahlen nur ich eben nicht. wie kann man als vater nur so doof sein, wenn es einem gut geht so einen aufstand zu machen. wenn ich 5000 Euro netto hätte, wrüde ich ihr sehr gerne 500 euro abgeben.

    @hillary: sch..., dass du arbeitslos bist. nix in Aussicht? hartz IV ist mist.
    lg carmen

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    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Zitat Zitat von carmen66 Beitrag anzeigen
    ... Sie wird während des BA-Studiums ca 400 euro verdienen...
    Ist das ein Nebenjob, damit anrechnungsfrei weil überobligatorisch, oder woher kommt das Geld?

    Zitat Zitat von carmen66 Beitrag anzeigen
    ...so wie es aussieht - bezahlt ihr vater weiter ihren Unterhalt von derzeit 475...
    Ach ja, irgendwo habe ich gelesen, dass der Bedarf eines studierenden Kindes bei 640 EUro liegt...
    Stimmt, der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt bei 640 €, abzüglich Kindergeld, so daß 476 € von beiden Eltern zu tragen sind, je nach Verdienst und unter der Voraussetzung, daß die 400 € der Tochter komplett anrechnungsfrei wären.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  6. Inaktiver User

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    carmen, ist völlig klar, dass sie vorraussichtlich kein bafög bekommt.

    aber sie muss trotzdem den antrag stellen.

    und dort hingehen. sonst wird es ihr ausgelegt, dass sie sich ihrer pflicht der mitwirkung entzieht.

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    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Zitat Zitat von carmen66 Beitrag anzeigen
    ...wie kann man als vater nur so doof sein, wenn es einem gut geht so einen aufstand zu machen. wenn ich 5000 Euro netto hätte, würde ich ihr sehr gerne 500 euro abgeben...
    Ja, was denn nun?
    In Deinem 1. Posting las es sich so, als würde er freiwillig den Differenzbetrag weiter zahlen!
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  8. Inaktiver User

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Nicht nur wenn die Tochter auszieht, hat sie Anspruch auf Barunterhalt gegen beide Eltern.

    Ab dem 18.Lebensjahr ist das so - sogar wenn sie nur zu Hause wohnt. Da entfäll nämlich das Sorgerecht zugunsten der Unterhaltsverpflichtung.

    Zur Berechnung ein interessanter (nicht kommerzieller Link):
    Unterhalt volljähriger Kinder

    Dabei wird dann auch das höhere Einkommen des Vaters, das eigene Einkommen der Tochter und deine Unterhaltsverpflichtung gegenüber deiner anderen Tochter berücksichtigt.

    Notfalls vom Jugendamt ausrechnen lassen.

    Ich finde das eine faire Regelung.
    Geändert von Inaktiver User (05.04.2009 um 16:57 Uhr)

  9. User Info Menu

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Ok, das mit dem BAFÖG hab ich jetzt kapiert, dachte immer, wenn sowieso klar ist, dass es nix gibt, muss man auch nix beantragen.

    @meatlof: Sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt hab. Es ist so, dass ihr vater einmal zu ihr sagt, er wird ihr weiter die 475 oder wie auch immer zahlen, aber nur, wenn ich ihr auch Unterhalt zahle weil er nicht einsieht, dass ich nichts bezahle und nur er.

    Das resultiert aber hauptsächlich daraus, weil er meint, ich würde soviel verdienen mit meiner selbständigen Nebentätigkeit. Leider ist das nicht so, schön wärs. Ich kämpfe noch ganz schön, überlege immer wieder, aufzugeben und mir lieber einen 400 Euro job nebenbei zu suchen, was aber lt steuerberater auch nicht so einfach ist. das ist wieder eina nderes thema. fakt ist, dass ich kaum mehr als 1031 Euro aus meinem Angestelltenverhältnis verdiene, jeden tag für einen halbtagsjob 40 km fahre und dementsprechend auch hohe Kosten habe, um an meinen Arbeitsplatz zu kommen. Ist alles nicht schlimm, bin froh dass ich arbeit habe. nur ist doch wohl klar, dass ich mit grob gesagt 1000 euro nicht noch unterhalt zahlen kann, wo ich mich ohne meinen mann selbst nicht von dem geld ernähren könnte.

    lg carmen

  10. User Info Menu

    AW: Vollj. Tochter will zum Studieren ausziehn-Unterhalt

    Zitat Zitat von carmen66 Beitrag anzeigen
    @meatloaf: Sorry wenn ich mich unklar ausgedrückt hab...
    Ok, dann bleibt noch die Frage, woher die 400 € Deiner Tochter kommen?

    Im Übrigen habe ich auch 2 Söhne in Ausbildung, meine 15-jährige Tochter lebt bei mir, und es liegen ähnliche Einkommensdifferenzen vor wie bei Dir.
    Allerdings will mein Ex nur max. 250 € pro Sohn zahlen; nächsten Monat ist der Verhandlungstermin für den Ältesten.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

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