Lilly, ihr seid beide erwachsen.
Lös Dich von ihm.
Er schadet Dir, er schadet dem Kind.
Du musst ihm was entgegen setzen, sonst ändert sich doch nix.
Gemeinsamer "Beratungstermin", wo er doch noch mal offiziell über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt wird, ist da vielleicht gar nicht so übel.
Sei mal frech!
Lieben Gruß,
Matratze
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Ergebnis 21 bis 30 von 78
Thema: Keine Unterstützung durch KV
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09.03.2009, 19:29
AW: Keine Unterstützung durch KV
Now, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
NYC's ACC platzierte sie auf der berüchtigten **Kill List**
Kein Foster - keine Rettung.
Smashie starb am 17.09.2016.
Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
Sie war eine sehr liebe, menschenliebende zarte Fee.
Es ist ein Privileg die tägliche **Kill List** zu bekommen.
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11.03.2009, 22:47
AW: Keine Unterstützung durch KV
Natürlich entscheide ich mit, und zwar wann es mir reicht. Und nun reicht es mir. Endlich. Nach ewigem hin & her, und anderthalb Jahren des Kämpfens habe ich die Nase voll. Voll von seinen Respektosigkeiten, seiner Verantwortungslosigkeit sich selbst und dem Kind gegenüber, von seiner Entscheidung, sich NICHT zu entscheiden, einfach von allem... Sehr befreiend, dieses Gefühl
Zitat von Matratze

Das haben wir leider erfolglos hinter uns. Er hat damals entsetzt geschaut wie wenig offizielle Rechte er eigentlich hat (alleiniges Sorgerecht), und meinte dann, wie würden das schon alleine ohne JA wieder hinbekommen. Eigentlich hat er wohl eher gedacht "die Alte wickel ich schon wieder um den Finger"
Zitat von Matratze

Spiele momentan mit dem Gedanken, erstmal Kontaksperre zw. ihm & Kind
Zitat von Matratze
Ist doof fürs Kind, aber alles andere hatten wir bereits, daher sind mir irgendwie die Hände gebunden. Wenns nicht nach seiner NAse läuft hat er ja eh keinen Bock. Wenns ihm wichtig ist soll er zu JA gehen und Besuchsrecht über die regeln.
So, noch schnell zu Rest, den ich bisher nicht beantwortet hatte:
Ist Studium, Anspruch auf Bafög habe ich nicht, das kann man immer nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragen, mein Studium ist zu weit fortgeschritten.Verdienst Du denn während der Ausbildung nichts??? oder ist es ein Studium, dann hättest Du ja Anspruch auf Bafög?
Er zahlt ja zur Zeit, aber es ist halt ne sehr unsichere Sache. Ich bekomme staatliche Leistungen für mein Kind, d.h. anteilige Miete und Geld zum Lebensunterhalt, Kindergeld... Alles zusammen knapp 500 €. Kindesunterhalt wird da eh angerechnet, von daher hätte ich von diesem Unterhaltsvorschuss z.Zt. keinen Cent.Auch wenn er nichts zahlen kann (wegen offiziell zu wenig Geld) hast Du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der wird vom JA gezahlt und beträgt neu 117,00 €/Monat.
Die finanzielle Situation ist tatsächlich so verfahren wie es aussieht, da haben sich schon diverse "Insider" die Zähne dran ausgebissen
Hoffe einfach, dass der Umzug in allen Bereichen etwas Ruhe in unser Leben bringt.
liebe Grüsse,
lilly_lotta
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12.03.2009, 07:46
AW: Keine Unterstützung durch KV
Ja, so ist die "Rechts"lage, Alleinerziehende werden dazu genötigt, ihr Studium aufzugeben und lieber ohne Ausbildung schön Hartz IV zu beantragen. Ich fürchte, ein anderer Sachbearbeiter wird dir da auch nicht weiterhelfen.
Ich fände es gut, wenn du deinen Fall mal der von der Leyen darstellst, gerade weil es kein Einzelfall ist. Das Thema muss endlich mal auf den politischen Tisch!
Aber schauen wir doch mal, was du aktuell für Möglichkeiten hast.
Nach einem Umzug ist erst mal noch Hartz IV aktuell.
Zunächst muss davon ausgehend die Kinderbetreuung geregelt werden:
Nach einem Umzug könntest du auf die Betreuung durch deine Familie zurückgreifen. Du schreibst nicht, wie alt dein Kind ist, aber ab einem Jahr gibt es ja schon Krippen. Ansonsten kann man auch eine Tagesmutter suchen. Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Dann die Frage, wie du deinen Lebensunterhalt sicherstellst, wenn du dich wieder zum Studium zurückmeldest, und aus dem Hartz IV-Bezug fällst. Als erstes würde ich beim Bafögamt nachhaken, ob es wirklich keine Möglichkeit gibt, für das Reststudium noch Bafög zu beziehen, angesichts deiner Situation. Wenn Ausnahme, dann doch eher hier als bei der Arge. Je nachdem, wie lang dein Studium noch dauert, wäre ja auch ein verzinsliches Darlehen zu überdenken, auch wenn du hinterher mit den Schulden dastehst. Lohnt sich das? Ich meine, was studierst du? Wirst du damit später anständig verdienen, oder ist damit ein Gehalt vergleichbar mit der Aldi-Verkäuferin zu erwarten? Sollte man abwägen, um sich darüber klarzuwerden, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt!!!
Neben der Baföggeschichte, kannst du noch Wohngeld und eben den Unterhaltsvorschuss beantragen und wenn deine Eltern mitbetreuen, kannst du dir noch einen Job suchen, in den Semesterferien sogar voll reinklotzen und was ansparen.
Und die Studiengebühren würde ich an der betreffenden Uni abklären, ob es nicht Stipendien oder eben auch wieder Kredite gibt.
LG
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12.03.2009, 10:11
AW: Keine Unterstützung durch KV
Mein Mann - der Eierakrobat!
Ja - super!
Sieh es von der lustigen Seite und stell Dir das bildlich vor, kann auch entzücken.
Mach Deine Aktionen unabhängig von ihm, reagier nicht bloß auf das was er tut, sondern guck nur auf Dich und das Kind.
Konsequenz wird ihn irritieren.
Dir schafft es Spielräume.
Thema Studium/Bafög und Sozialleistungen ist wirklich dumm.
Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt der Knackpunkt darin, dass im Gesetz formuliert ist, dass der grundsätzliche Anspruch (Wortlaut "dem Grunde nach" reicht. Es kommt dabei also nicht auf eine inhaltliche Anspruchsberechtigung oder tatsächlichen Bezug an.
Hierin liegt allerdings auch die rechtliche Lücke, der Mangel im Gesetz.
Es gibt Studiengänge, die begründen zwar einen "ordentlichen" Studentenstatus, sind aber von vorherein nicht Bafög-würdig, da beispielsweise extern und berufsbegleitend.
In diesem Fall wird die Leistung gewährt.
Darin kann ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip bestehen.
Ebenso, weil es eine gesellschaftliche Gruppe (Babypausierer) benachteiligt.
Der größte Widerspruch liegt m. M. n. im tatsächlichen Nichtbezug der Bafögleistung.
Das Geld steht Dir ja nicht zur Verfügung.
Und hier gilt eigentlich grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip.
Just my 2 cents. Wer den Atem hat, möge sich hier bis zum Europäischen Gerichtshof durchklagen.
Aber das Wichtigste kommt noch:
Einen schönen, lustigen, blauen Tag wünsch ich Euch Beiden!Now, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
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Smashie starb am 17.09.2016.
Ihre grünen Funkelaugen gibt's nicht mehr.
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12.03.2009, 20:27
AW: Keine Unterstützung durch KV
Mein Mann - der Eierakrobat!


Genau so ist esWenn ich das richtig verstanden habe, liegt der Knackpunkt darin, dass im Gesetz formuliert ist, dass der grundsätzliche Anspruch (Wortlaut "dem Grunde nach" reicht. Es kommt dabei also nicht auf eine inhaltliche Anspruchsberechtigung oder tatsächlichen Bezug an.
Hierin liegt allerdings auch die rechtliche Lücke, der Mangel im Gesetz.
Werde mich nach dem Umzug nochmal reinhängen, vielleicht habe ich Glück. Gerade die Härtefallregelung ist eine Ermessenssache der Sachbearbeiter, vllt. habe ich Glück. Ziehe ja in ein anderes Bundesland...
Hoffe, dass ich es weiterhin schaffe, über seinen Attacken zu stehen, das ist wirklich alles andere als leicht.
liebe Grüsse
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16.03.2009, 11:56Inaktiver User
AW: Keine Unterstützung durch KV
Das geht schon mal gar nicht.
Du bist als Mutter in der Pflicht, den Umgang zu unterstützen.
§ 1684 BGB
Umgang des Kindes mit den Eltern
Buch 4 (Familienrecht)
Abschnitt 2 (Verwandtschaft)
Titel 5 (Elterliche Sorge)
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.
(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.
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16.03.2009, 12:12
AW: Keine Unterstützung durch KV
Aber das kann nicht bedeuten, dass der Umgang ausschließlich nach seinen Wünschen geregelt wird oder eben in diesem konkreten Fall gar nicht geregelt wird, sondern dass er erwartet, nach spontaner Ankündigung Umgang haben zu können.
Natürlich soll die Mutter den Umgang unterstützen. Aber eben den geregelten, fest vereinbarten und zuverlässigen Umgang.
Eine Kontaktsperre kann dir negativ ausgelegt werden, das kommt beim JA gar nicht gut an. Sag denen doch, dass du an einem geregelten Umgang Interesse hast, bislang mit dem Kindsvater aber keine verlässliche Regelung gefunden werden konnte. Und dann wird man weitersehen.
Ich habe immer den Umgang gefördert. Habe versucht, feste Termine für einen längeren Zeitraum zusammen mit meinem Ex abzusprechen. Absprechen ging noch, bloß gehalten hat er sich nicht dran. Habe ihm immer wieder hinterher telefoniert, um für die Kinder was zu vereinbaren. Mal kam er, mal nicht.
Ich mache das nicht mehr. Ich habe ihm gesagt, dass er die Kinder natürlich jederzeit sehen kann, dass wir aber auch Termine und Pläne haben und dass er sich deswegen vorher melden soll.
Tja, und seitdem vergehen schon mal 2-3 Monate, bis ihm seine Kinder "wieder einfallen". dann holt er sie ab (nach dem Frühstück oder nach dem Mittagessen), sie machen irgendwas, was möglichst wenig oder gar nichts kostet und pünktlich vor der nächsten Mahlzeit, also 2-3 Stunden später, stehen sie wieder vor der Tür. Keine Ferien, keine Wochenenden, keine Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke.A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
(George R. R. Martin)
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16.03.2009, 19:21
AW: Keine Unterstützung durch KV
Ich weiss nicht, ob du alles gelesen hast, aber ich bin prinzipiell nicht daran interessiert den Umgang zwischen Vater und Kind zu vereiteln. Ich habe alles, aber auch ALLES seit der Geburt des Kindes versucht, um den Umgang in irgendwelche halbwegs geregelten Bahnen zu lenken, und das in jeder Hinsicht auf meine Kosten. Ich war beim JA, ich war beim sozialen Dienst, wir hatten auf meinen Wunsch Gespräche mit einer Pädagogin. ER hat sich um gar nichts gekümmert, ausser darum, wie er mir das Leben zur Hölle machen kann.
Zitat von Inaktiver User
An die Vereinbarungen, die wir mit der Pädagogin getroffen hatten, hat er sich NICHT EINMAL gehalten!!! Das JA selbst hält Kontaksperre für den gegenwärtigen Zeitpunkt für das Beste, und das schon seit geraumer Zeit!! Dennoch wollte ich dem Kind Umgang ermöglichen. Aber es geht eben nicht, wenn er sich aufführt wie ein 17jähriger.
Für mich hat es sich für den Moment erledigt. Nach Beendigung des Studiums werde ich D ohnehin aller Voraussicht nach verlassen, das ist schon seit Ewigkeiten geplant, lange vor dre Geburt des Kindes. Er wusste das immer, und unter diesen Umständen sehe ich keinen Grund, irgendwo in der Nähe zu bleiben, um den Kontakt meines Kindes zu einem absolut Verantwortungslosen und desinteressierten Vater weiterhin zu fördern.
Vielleicht ist es mir in dem Rahmen dieses Forums auch nicht gelungen, die Ausmaße der ganzen Sache zu transportieren, aber alle Menschen, die das Theater was er abliefert im RL mitbekommen, ob meine oder seine Familie, Taufpaten des Kindes, seine eigenen Freuden....,sagen schon ewig, ich solle dafür sorgen, dass er aus unserem Leben verschwindet.
Wenn es den Eindruck hinterlassen haben sollte, dass ich eine der bösen Frauen bin, die dem Vater das Kind entziehen möchte, dann entspricht das nicht der Realität. Mir geht es sehr schlecht mit der Situation, und das schon seit der Geburt. Ich versuche immer wieder, eine gute Einigung im Interesse des Kindes zu finden und kome ihm über die Maße hinaus entgegen. Er hingegen terrorisiert mich regelrecht, und das kann auch nicht im Kindesinteresse sein...
So war es auch bei uns, in den besten Fällen.
Zitat von izzie
Und sowas kann ich momentan auch nicht mit mir vereinbaren, für so eine Gewissen-Befriedigungs-Tour ist das Kind noch zu klein. Ähnliches gab es bei uns ja auch schon, und das bringt das Kind für Tage völlig durcheinander...
Zitat von izzie
liebe Grüsse,
lilly_lotta
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17.03.2009, 08:27Inaktiver User
AW: Keine Unterstützung durch KV
Lilly_lotta, bei mir hast du nicht den Eindruck einer Umgangsverweigerin hinterlassen.
Ich wollte nur den rechtlichen Aspekt ins Rennen bringen: da kann er dir u.U. an den Karren fahren, wenn er den Umgang einklagte.
Denn nicht das JA entscheidet darüber. Sondern das Familiengericht. Wenn er also klagen würde, kann sich das JA seine "Empfehlungen" an den Hut stecken, die wären nicht mal das Papier wert.
Ich finde es auch unverantwortlich vom JA, das zu empfehlen. Denn im Falle einer Klage bist du in der Verantwortung und stehst vor Gericht.
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17.03.2009, 08:44
AW: Keine Unterstützung durch KV
Huch Umpapah,
die Empfehlung vom JA ist dann ja ganz schön fahrlässig!Now, bring me that horizon.
Mein Avatar zeigt Euch Smashie. - Sie wurde nur 3 Jahre alt.
Sie kam als Streuner mit einem Trichter um die Beine, den sie sich dann selbständig ausgezogen hat.
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Smashie starb am 17.09.2016.
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