Hallo,
Habe einen Rechtsbeistand vom Jugendamt seit mein Sohnca. 12 Jahre
alt ist,wird im Mai 18.Geht zum Gymnasium.Schuldauer noch 3 Jahre.
Habe einen Unterhaltstitel ohne Zeitbegrenzung,Vater soll monatlich
240,00 Euro zahlen.Bin Alleinerziehend,mit noch einer Tochter aus
anderer Beziehung.Es gab immer wieder keine Zahlungen,dann
nach längerer Zeit Pfändung des Gehaltes etc.Letztes Jahr stellte der Vater im Mai Zahlungen ein,Krankheitsfall,dann wieder Aufnahme der Arbeit.Hat regelmäßiges Einkommen.Hatte immer regelmäßig Gespräche,Rechtsbeistand wollte Unterhalt neu berechnen,immer zugunsten des Vaters.Ich mußte
darauf hinweisen,das ich einen festen Unterhaltstitel habe.
Auf meine Frage warum der fehlende Unterhalt nicht eingefordert wurde:noch offen 1300,00,fehlen auf meinem Konto,sagte Er mir
wegen der Fairness dem Vater gegenüber,der ja auch eine Familie hat.Der Vater meines Kindes hat aber meinen Grundbesitz ,Hält Pferde etc. Lapidare Antwort:inerresiert ihn nicht,der Titel ist 30 Jahre gültig
kann dann immer noch pfänden.Der Mann sei krank,muß soviel
Kilometer zur Arbeit fhren etc.Habe versucht ihm meine enge finanzielle Situation zu erklären,ist aber nicht darauf eingegangen.
Mein Sohn war auch dabei und fand es unglaublich.Er hat dann
alles aufs Band gesprochen und wollte dann den Vater anschreiben.Meinem Sohn hat er abgeraten sich einen Anwalt
zu nehmen um Unterhalt einzuklagen.War ziemlich fertig nachdem Gespräch.Habe von anderen gehört,das dieser Rechtsbeistand Frauen gegenüber Vorbehalte hat .Was soll ich tun?
Gilt der Unterhalt noch ,wenn mein Sohn 18 ist?
Danke
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23.01.2009, 17:10
Unterhaltstitel,Rechtsbeistand des Jugendamtes,fühle mich nicht richtig vertreten für
Geändert von rhapsody (23.01.2009 um 17:14 Uhr)
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24.01.2009, 18:07
AW: Unterhaltstitel,Rechtsbeistand des Jugendamtes,fühle mich nicht richtig vertreten
Wenn Du das Gefühl hast, dieser Rechtsbeistand berät dich zugunsten deines Exmannes - aus welchen Gründen auch immer -, dann solltest du dir wirklich eine zweite Meinung einholen; egal was dir dieser Rechtsbeistand rät.
Nach dem neuen Unterhaltsrecht gehen ja die Kinder in Bezug auf Unterhalt immer vor den Ehefrauen. Das heißt, dein Sohn hat nach dem Selbstbehalt deines Ex Vorrang vor der neuen Ehefrau. Er muss den Vorrang nur mit weiteren Geschwistern teilen.
Wie alt ist eigentlich deine Tochter? Aus deinem Bericht kann man leider nicht lesen, ob du selbst Einkommen erzielst. Falls sie kein Baby mehr ist, oder Du Betreuung (Krippe/KiGa) für sie hast, wäre es ja auch gut, selbst eine Arbeit zu suchen. Das entspannt ungemein, nicht mehr jedem Cent hinterherklagen zu müssen. Wenn Du Arbeit hast, und es trotzdem nicht reicht, bleibt wirklich nur ein Klageweg.
Ciao Tammy
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24.01.2009, 19:35
AW: Unterhaltstitel,Rechtsbeistand des Jugendamtes,fühle mich nicht richtig vertreten
Meine Tochter ist 8 Jahre,ich arbeite seit sie 11/2 J.ist.
Für meinen Sohn habe ich bisher alle sonstigen Kosten abgedeckt,
hatte damals auf Ehegattenunterhalt verzichtet,bezahlt an
Kindesunterhalt hat der Kindesvater 80,00 Euro im Monat für die
ersten Jahre.Das Gericht hat dann unbefristet Unterhalt auf 240,00
festgesetzt.Da ich selbst nicht viel so viel verdiene,erhalte auch
keine staatlichen Zuschüsse,bin ich auf das Geld angewiesen.
Ich möchte das der Vater seiner Verantwortung nachkommt Da mein
Sohn oft bis Spätnachmittags Schule hat,viel lernen muß und ich
möchte das er ein gutes Abi macht,ist ein Nebenjob nicht möglich.
Ist denn das Jugendamt nicht verpflichtet fehlenden Unterhalt anzumahnen und in Form von Ratenzahlung zurückzufordern?
Ich denke,ich werde mir nochmal Rat einholen,ist hier auf dem
Jugendamt schwierig,wegen der kleinen Örtlichkeit,kennt jeder
jeden.Vielleicht telefonisch nochmal per Anwalt?
Rhapsody
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03.02.2009, 09:12Inaktiver User
AW: Unterhaltstitel,Rechtsbeistand des Jugendamtes,fühle mich nicht richtig vertreten
Lass dir den Titel aushändigen und leite selber eine Pfändung ein bzw schick dem KV den Gerichtsvollzieher auf den Hals.
Das kannst du natürlich auch über einen Anwalt machen...die Beistandschaft muss aber in dem Fall vorher (schriftlich) beendet werden, da der RA ansonsten nicht für dich tätig werden darf.
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03.02.2009, 22:20Inaktiver User
AW: Unterhaltstitel,Rechtsbeistand des Jugendamtes,fühle mich nicht richtig vertreten
@rhapsody,
wenn der Titel über das JA erstellt wird, dann nicht zugunsten des Vaters, sondern nach den Unterlagen, die er einreicht.
Zahlt er nicht, sondern drückt sich, musst du das JA informieren, die gucken nicht was bei dir auf dem Konto einläuft. Solange du, bzw dein Junge nicht zucken, denken sie, alles läuft geregelt.
Der Unterhalt läuft bis dein Sohn 18 ist, dann wird neu berechnet, dann wird dein Einkommen mit herangezogen.
Eine Pfändung kannst du beantragen, informiere den Beistand vom JA und dann marschiere aufs Amtsgericht.
Der Unterhaltstitel an sich reicht nicht aus, die Pfändung muss beantragt werden.
Solange der Vater deines Kindes dem JA nichts schuldet, rührt sich das nicht von allein.
Grundbesitz zählt übrigens nicht als Einkommen beim KU, das wird erst akut, wenn es um Hartz4 geht.


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