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  1. User Info Menu

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Hallo,
    was ich nicht verstehe du schreibst du bekommst von beiden Unterhalt, solange du noch Zuhause wohnst muß nur der andere Elternteil Barunterhalt bezahlen bei dem du nicht wohnst.

    Das Geld was dein Vater bezahlt ist für Miete , Wasser, Strom Essen usw. gedacht.
    Deine Mutter macht ja Dinge für dich, deshalb muß sie erst bezahlen wenn du alleine wohnst und wenn sie kann, ihr Freund ist dir nicht Unterhaltpflichtig.

    Vom Staat bekommst du nichts da du unter 25 noch Zuhause wohnen mußt / wieder wenn du Hartz IV beantragst, da mußt du dannn halt arbeiten.
    Gehst du noch zur Schule???

    Oder kannst zum Vater ziehen??

    Nina

  2. Inaktiver User

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    @nina1961,
    das mit dem Barunterhalt stimmt so nicht ganz. Auch wenn das volljährige privilegoierte Kind noch bei den Eltern wohnt, ist auch der Elternteil, der Wohnung gewährt barunterhaltspflichtig.
    Ich bin seit 18 Jahren alleinerziehend, Mutter zweier Kinder, die Abitur gemacht haben und studieren. Keines meiner Kinder ist bisher wirtschaftlich selbstständig. Ich und ihr Vater sind unterhaltspflichtig. da ich früher mehr verdient habe und für weniger Kinder zuständig bin als mein Ex, habe ich einen höheren Unterhaltssatz an die Kinder gezahlt als ihr Vater.
    Amtlich beurkundet! Keines meiner Kinder hat mich verklagt, der Titel ist auf Wunsch ihres Vaters entstanden.
    Es war eine persönliche Abmachung zwischen meinen Kiddis und mir, das sie nur eine Art Abschlag von mir erhielten, als sie noch zuhause wohnten. Ihre Handy und Klamottenkosten habe ich nicht mehr bezahlt.
    Wir haben uns aber auch mal hingesetzt und die Lebenshaltungskosten genau aufgestrippt. Zusammen!

    ***

    "Im Übrigen besteht ein enger Zusammenhang zwischen elterlicher Sorge und Kindesunterhalt, denn : der Elternteil, der das Kind betreut, erfüllt in der Regel schon durch seine Pflege- und Erziehungsleistung seinen Unterhalt, und zwar im Sinne des sogenannten Naturalunterhalts als Kindesunterhalt. Der andere Elternteil ist dem Kind gegenüber zur Erbringung von Barunterhalt als Kindesunterhalt verpflichtet.

    Und genau hier hakt das ganze beim Volljährigen. "

    Wo bitte muss der, durch einen Erziehungsbrechtigten noch gepflegt oder erzogen werden?

    "Dem unterhaltsbedürftigen Kind wird keine eigene Erwerbstätigkeit zugemutet, solange es sich in einer Schul- bzw. Berufsausbildung befindet. Schließlich soll eine solche Ausbildung die Basis für eine angemessene berufliche und wirtschaftliche Selbständigkeit bilden. Während dieser Zeit sind also die Eltern verpflichtet sowohl den allgemeinen Unterhalt des Kindes (Wohnung, Nahrung etc.) als auch die speziellen Ausbildungskosten aufzubringen."
    Quelle

    Es bedeutet nicht, das der bei dem das volljährige Kind lebt, dem Kind alles gewähren muss, aber auch nicht, dass er weiterhin frei über den Unterhalt, den der Nichtsorgeberechtigte fürs Kind zahlt, verfügen kann.
    In einer Bedarfsgemeinschaft wird ein volljähriger Schüler im Haushalt mit 281 € berechnet, nur mal so als Richtzahl. Da ist das Kindergeld schon drin!
    Deswegen interessiert mich ja mal woraus die TE die von ihr genannte Summe hat.
    Meine Große musste als Student in einer Großstadt mit nicht mal 2 Dritteln dieser Summe auskommen und es geht.
    Geändert von Inaktiver User (16.12.2008 um 20:25 Uhr)

  3. User Info Menu

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Ich habe beim Jugendamt angerufen und die können mir nicht weitehelfen.
    Meine Mutter und mein Vater haben genug Geld, wir sind keine armen Leute. Den Betrag von 891 Euro habe ich aus der Tabelle meiner Mutter und hier ist das Kindergeld schon mir drin.

    @Frank62: Warum sollte ich mir die diversen Gründe nicht leisten können??? Ich hätte ja eigentlich genug Geld zur Verfügung!!!!
    Ich bekomme es nur nicht!!!!

    @Blondine: Ich habe an jedes kleine Sümmchen gedacht.. Und ich habe mich nicht über die Tabelle beschwert, sondern nur gesgt, dass wenn es sie schon in der Form gibt, dass ich dann nicht von meiner Mutter Geld gestrichen bekommen möchte, obwohl das Geld eigentlich für mich da wäre, wenn ich das Geld auf mein Konto bezahlt bekäme....
    Da ich jeden Beleg bei meiner Mutter abgeben muss. In der Tabelle ist also wirklich alles drin, was ich verbrauche. Und Fahtkosten entstehen für sie nicht, da ich ein eigenes Auto habe, was ich mir selbst durch arbeiten finanziere!!!!

    Lg Lisa

  4. Inaktiver User

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Zitat Zitat von LiMW Beitrag anzeigen
    Ich habe beim Jugendamt angerufen und die können mir nicht weitehelfen.
    Meine Mutter und mein Vater haben genug Geld, wir sind keine armen Leute. Den Betrag von 891 Euro habe ich aus der Tabelle meiner Mutter und hier ist das Kindergeld schon mir drin.

    @Frank62: Warum sollte ich mir die diversen Gründe nicht leisten können??? Ich hätte ja eigentlich genug Geld zur Verfügung!!!!
    Ich bekomme es nur nicht!!!!
    Na ja dann ist schon mal die 1. Lehre des Lebens, von hätte, wenn und aber kann man nicht leben.
    Du musst es HABEN.
    Und das Wörtchen „eigentlich“ sagt es schon.
    Du hast das Geld NICHT, deshalb kannst du es dir nicht leisten.
    Du hast NIX zur Verfügung, deine Eltern haben Geld zur Verfügung, mehr aber auch nicht.
    Da kannst lange mit deine Tabellen wedeln und winken.
    Auch das ist eine Lehre des Lebens, recht haben bedeutet nicht zwangsläufig Recht bekommen.
    Schaue doch mal beim ALDI vorbei und sage an der Kasse, eigentlich hätte ich……

    Da wirst du dich wohl arrangieren müssen mit deinen Eltern, die haben, im Gegensatz zu dir, Geld.
    Bevor du beginnst deinen Eltern zu erklären, was sie mit ihren sauer verdienten Geld gefälligst zu tun und zu lassen haben solltest vielleicht mal deine Anspruchshaltung überprüfen.
    Natürlich kannst du auch auf die Tabellen verweisen, wie gesagt, der Weg über die Gerichte kann lang werden und um das durchzuhalten braucht man, na wer hätte das gedacht, GELD.
    Auch eine Lehre des Lebens, es kostet alles Geld.
    Gleich werden die Moralapostel über mich herfallen, wie man nur alles über Geld erklären kann, ja ja solange man vom Geld der Anderen leben kann ist leicht reden.
    V.G.

  5. Inaktiver User

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    ich fallen nicht über dich her, frank.

    ich gebe dir uneingeschränkt recht.

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    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Natürlich hätte ich Geld, wenn ich nicht so blöd gewesen wäre und meiner Mutter das Geld anvertraut hätte. Die es ja nur für mich verwalten sollte und nicht für sich ausgeben sollte. Im Gesetz ist es ja so geregelt, dass der Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr an das Kind überwiesen wird... Und nicht mehr an den Elternteil, bei dem das Kind wohnt..
    Man kann aber auch sagen, dass die Mutter das Geld weiter verwalten soll.. Was ich ja dummer weise getan habe... Denn wenn ich mit 18 gesagt hätte, dass das Geld nun zu mir überwiesen werden soll und dann immer mir meiner Mutter Miete usw. agberechnet hätte, hätte ich jetzt um die 900 Euro mehr auf meinem Konto...

    Aber natürlich muss ich mich mit der jetztigen Situation arrangieren, was bleibt mir auch anderes übrig....
    Ich wollte ja auch nur wissen, ob dieses Geld, was sie jetzt von meinem Geld auf dem Konto hat, irgendwie für mich erreichbar ist...

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    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    und meine Mutter kann ja mir ihrem Geld machen was sie will, dagegen sage ich ja auch nichts...
    Aber halt nicht mit meinem bzw. dem meines Vaters!!!!

  8. Inaktiver User

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    wenn du sie vor gericht ziehst- vielleicht

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    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Was für mich ja nicht in Frage kommt, da ich nicht soviel Geld habe...
    Ach was bin ich froh, wenn ich endlich selbst richtig Geld verdiene und nicht mehr auf das nicht-vorhandene Wohlwollen von meiner Mutter angewiesen bin...
    Danke für die Antworten...

  10. Inaktiver User

    AW: Hilfe!!!DRINGEND!!!!

    Zitat Zitat von LiMW Beitrag anzeigen
    Ach was bin ich froh, wenn ich endlich selbst richtig Geld verdiene und nicht mehr auf das nicht-vorhandene Wohlwollen von meiner Mutter angewiesen bin...
    Danke für die Antworten...
    Das ist ein guter Vorsatz, sehr löblich aber auch hier greifen die Gesetze des Lebens vollumfänglich, vom WOLLEN allein wird auch nichts, T U N.
    Es reicht schon, wenn du nur Geld verdienst und dich „nach oben“ arbeitest, da kannst du dann „richtig Geld“ verdienen.
    V.G.

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