Ich noch mal:
mir ging es eigentlich nur darum, dass ich finanziell nicht in der Lage bin, den Lebensunterhalt meiner Tochter alleine vorzustrecken, nur weil der Vater nicht die nötigen Unterlagen einreicht.
Alles andere interessiert mich nicht; es gibt ein Leben nach dem Ex![]()
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 34
-
08.12.2008, 20:35
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
Geändert von Schmusibusi (08.12.2008 um 20:36 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
-
08.12.2008, 22:12Inaktiver User
-
09.12.2008, 05:51Inaktiver User
-
09.12.2008, 19:43
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
@Frank62:
Hast du es denn noch immer nicht begriffen?
Die Fragestellerin möchte kein Geld von ihrem Ex, sondern lediglich die für den Bafög-Antrag ihrer Tochter notwendigen Unterlagen.
-
09.12.2008, 20:13Inaktiver User
-
09.12.2008, 21:00
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
Du solltest dich schlicht und ergreifend nur auf die Fragestellung beziehen. An keiner einzigen Stelle fragt die Eröffnerin des Threads danach, wie sie am besten ihren Ex abzocken kann.
Alles was sie wissen möchte ist, was sie (oder ihre Tochter) tun kann, damit ihre Tochter endlich den kompletten Bafög-Antrag abgeben kann.
Natürlich geht es auch hier um Geld, aber nicht um das von Vattern.
... oder hab ich da was zwischen den Zeilen übersehen (was evtl. nur du sehen kannst)?
-
10.12.2008, 15:55Inaktiver User
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
Um Bafög zu bekommen, braucht nunmal jeder Student die Gehaltsunterlagen der Eltern.
Schmusi, deine Tochter war sicher schon bei der Studienberatung!? Es gibt an jeder Uni die Möglichkeit sich durch einen Rechtsanwalt, der Fachanwalt für Sozialrecht ist, beraten zu lassen.
@ Frank62....ich bin immer wieder "begeistert" über deine Posts hier....lass es doch einfach mal gut sein
.
Meine Tochter studiert auch seit Oktober und hatte mit ihrem Vater große Schwierigkeiten, wegen der Antragsformalitäten.
Und nein, sie wollte und will ihm nicht die "Hosen" ausziehen.
Sie geht nebenbei jobben, soweit es die Lernzeiten zulassen.
Jedoch musste meinem Ex bei Gericht erst die Richterin sagen, dass seine Tochter nicht arbeiten gehen muss. Sie kann, aber ihr selbstverdientes Geld wirkt sich nicht auf den Bafög-Elternanteil aus, so wie er es gern gehabt hätte.
Wer es nachlesen möchte:
Während des Studiums sind Studenten grundsätzlich nicht verpflichtet, nebenher zu arbeiten. Einkünfte aus Studentenjobs bleiben unberücksichtigt.
Studenten können Unterhalt beanspruchen, solange sie die durchschnittliche Studiendauer nicht wesentlich überschreiten. Ein Student mit eigenem Haushalt ist mit 600 €/monatlich zu veranschlagen. Für eine Promotion können Studenten regelmäßig keinen Unterhalt verlangen. Bis zum 2. bis 3. Semester können sie auch die Fachrichtung wechseln, wenn sich herausstellt, dass die erste Studienwahl unrichtig war. Nach Beendigung des Studiums - hier spielen die konkreten Gründe keine Rolle - müssen sich Studenten nach einer Bewerbungsfrist von 3 Monaten eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Erwerbstätigkeit von Studenten neben der Ausbildung wird grundsätzlich für überobligationsmäßig - also es besteht keine Verpflichtung - gehalten und bleibt deshalb in aller Regel anrechnungsfrei. Der Ferienjob eines unterhaltsberechtigten Studenten ist also eine solche überobligationsmäßige Arbeit - ausnahmsweise kommt eine Anrechnung hoher Einkünfte aus Billigkeitsgründen in Betracht (OLG Koblenz - 13. Februar 1989 - 13 UF 682/88).
LG
Jule
-
10.12.2008, 16:00
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
Weiss nicht, ob das schon jemand gesagt hat: Ich konnte damals als Härtefall das Geld vor der Bewilligung aus einem anderen Topf bekommen. Da gibt es/ gab es schon Mittel und Wege - wenn der Vater die Unterlagen nicht beibringt.
Und zwar mit Hilfe des Amts - ohne Anwalt
-
10.12.2008, 16:26Inaktiver User
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
Was ich „soll“ und was ich nicht „soll“ überlasse bitte mir, ist das o.k. ?
Richtig, zumindest sagt es hier keiner offen. Ich habe auch an keiner Stelle jemandem unterstellt, dass er abzocken möchte.
Übersehen hast du nichts. Wenn der Vater aber ein sehr gutes Einkommen hat gibt es kein Bafög und er muss zahlen, richtig?
Der Umweg über die Auskunft für das Bafög wird gern als „Abkürzung“ genutzt, sozusagen wird das Bafög Amt gern mal schnell vor den Karren gespannt.
Freut mich, wenn ich dich begeistern kann. Wann ich oder welche Post ich schreibe entscheide ich allein und du kannst versichert sein, ich werde dich NICHT fragen.
Ja und dann gibt es Urteile, Talente und Neigungen können sich auch im 27. Lebensjahr noch ändern, so dass den Eltern durchaus noch die Finanzierung eines weiteren Studienganges zuzumuten ist.
Man muss nicht wirklich jeden Mist den Richter erzählen gleich hinnehmen, denn wenn es so wäre würde sich an das Bafög direkt das Vorruhestandsgeld anschließen.
V.G.
-
10.12.2008, 16:34
AW: Vater bringt nicht die Bafögunterlagen zusammen
warum sollte ein vater oder eine mutter nicht zahlen müssen wenn die finanziellen mittel vorhanden sind? wer sein geld nur für sich verwenden möchte, sollte keine in die welt setzen. ist ja auch eine möglichkei.
renard



Zitieren

