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  1. User Info Menu

    Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Liebes Forum,

    es ist sehr wahrscheinlich, daß ich für meine Tochter, die im April 3 wird, keinen Kindergartenplatz erhalte. Laut Aussage der Stadt sind alle Kindergärten voll. Dabei habe ich sie schon im letzten Jahr im Kindergarten angemeldet, in dem auch mein Sohn betreut wird.

    Hat jemand schon mal dagegen geklagt? Ich lebe seit September getrennt und hätte evtl. ab März eine Arbeit.
    Was soll ich tun?
    Muß die Stadt evtl. die höheren Kosten für eine Tagesmutter tragen? Ich habe doch einen Rechtsanspruch.

    Danke im voraus für Eure Hilfe.

    elnette

  2. gesperrt

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    wann beginnt denn das Kindergartenjahr ... ich denke nicht, daß das mit dem Rechtsanspruch während des laufenden Kindergartenjahres gilt.
    also wenn, dann hastdu den Ansrpuch icht direkt ab geburtstag des Kindes, sondern mit beginn des neuen Jahres ... und ja, da könntest Du klagen ... nur ich pers. würde mir nicht groß was davon versprechen, denn klagst Du am ende einen KiGaPlatz ein, der wer weiß wo jwd liegt .. ob das dann praktikabel ist ... keine Ahnung.
    ich meine, wenn es wirklich keine Plätze gibt, dann hast Du einfach schlechte Karten.

    Bei uns hat die Gemeinde wegen gestiegenem Betreuungsbedarf und Elternengagement diese Richtung allerdings einiges unternommen ... neue Gruppen gegründet ... evtl. engagierst du dich also besser für neue Kindergartenplätze . Halte ich pers. für sinnvoller als dieses Einklage eines Einzelplatzes ...

    Gruß, B.

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Bevor Du gleich mit einer Klage spekulierst, würde ich erstmal Widerspruch dagegen einlegen. Oder hast Du das gar nicht schriftlich? Wenn nicht, widerspruchsfähigen Bescheid verlangen, daß die Stadt trotz geltenden Rechtsanspruchs, noch dazu wo Du durch den Kita-Platz die Möglichkeit hättest, zu arbeiten, keinen Platz zur Vefügung stellen kann.

    Dann wie gesagt, Widerspruch einlegen an den nächsten Vorgesetzten und dann kann man immer noch weiter sehen.

    Blondine, mit laufendem KiTa-Jahr hat das aus meiner Erfahrung wenig zu tun. Sicher sind die meisten Wechsel bzw. Eingewöhnungen im August/September, da die Wechsel in die Schule bzw. Vorschule anstehen. Trotzdem sollte es in einem vernünftig geführten KiGa möglich sein, auch dazwischen Kinder afzunehmen. Schließlich ziehen auch Kinder weg oder ähnliches.
    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Vielen Dank erstmal für Eure Antworten!
    Ich war davon ausgegangen, daß per Gesetz der Platz dem Kind mit dem 3.Geburtstag zusteht. Denn das ist ja auch der Zeitpunkt wo die Elternzeit aufhört.
    Schriftlich habe ich bisher nichts, ich habe nur mündliche Aussagen. Aber das ist ein sehr guter Hinweis. Ich werde mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Das hat ja auch nochmal eine andere Qualität.
    Nein, ich werde wohl erstmal auch nicht klagen sondern mich bis in die höheren Instanzen durchtelefonieren.
    Werde weiter berichten. Danke.

  5. gesperrt

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Zitat Zitat von Tahnee
    Bevor Du gleich mit einer Klage spekulierst, würde ich erstmal Widerspruch dagegen einlegen. Oder hast Du das gar nicht schriftlich? Wenn nicht, widerspruchsfähigen Bescheid verlangen, daß die Stadt trotz geltenden Rechtsanspruchs, noch dazu wo Du durch den Kita-Platz die Möglichkeit hättest, zu arbeiten, keinen Platz zur Vefügung stellen kann.

    Dann wie gesagt, Widerspruch einlegen an den nächsten Vorgesetzten und dann kann man immer noch weiter sehen.

    Blondine, mit laufendem KiTa-Jahr hat das aus meiner Erfahrung wenig zu tun. Sicher sind die meisten Wechsel bzw. Eingewöhnungen im August/September, da die Wechsel in die Schule bzw. Vorschule anstehen. Trotzdem sollte es in einem vernünftig geführten KiGa möglich sein, auch dazwischen Kinder afzunehmen. Schließlich ziehen auch Kinder weg oder ähnliches.

    Nunja, ich schätze mal, dafür gibt es im dann endloslange Wartelisten .. und da sind alle Kinder drauf, die sich auch schon im letzten Jahr angemeldet haben ... vermutlich nach Geburtsdaten sortiert .. und das älteste Kind rutscht dann nach ...

    und vermutlich hat auch dieses Kind dann eine Mutter, die berufstätig sein muß ...

    ich pers. glaube nicht, daß die TE die einzig Betroffene ist ..

    Gruß, B.

  6. Inaktiver User

    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Der Kindergarten und der Hort, in die meine Kinder gingen, sortierte keineswegs allein nach dem Geburtsdatum. Soziale Aspekte spielten dabei eine ganz wichtige Rolle.
    Und eine allein erziehende berufstätige Mutter hatte da in jedem Fall Vorrang.

    Elnette: Geh nicht gleich auf Konfrontationskurs - die Gefahr ist groß, dass jemand auf der anderen Seite dann "mauert".
    Such das Gespräch mit dem Träger, schildere sachlich deine Situation. Damit wirst du weiter kommen als wenn du gleich mit einer Klage drohst.
    Wenn es im Einzugsbereich des Kindergartens natürlich mehrere Mütter gibt in deiner Situation, dann wird es wohl nach Alter oder Anmeldezeitpunkt gehen.

    Kannst du auf einen anderen Kindergarten ausweichen? Es ist nicht schön, zwei Kinder in zwei Kindergärten zu haben - aber besser als gar nichts ist es allemal.

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Vielen Dank Gute Laune auch für Deine Antwort,

    vielleicht hast Du Recht. Ich sollte die Ruhe bewahren, bin nur so wütend, weil ich die Anmeldung doch schon quasi von Geburt an getätigt habe.
    Ich werde mich bemühen es ruhig anzugehen. In den anderen umliegenden Kindergärten ist nichts frei, ich habe dort überall angerufen und habe natürlich auch schlechte Karten, da ich nicht auf den Wartelisten stehe. Ich war vielleicht zu naiv und hatte mich eben auf die mündliche Zusage meines Favoritenkindergartens verlassen. Damals war ich ja auch noch nicht getrennt und die Lage nicht so akut.

    Man könnte mir wohl einen Platz irgendwo außerhalb anbieten aber ich habe leider nur ein Fahrrad...

    vielen Dank erstmal,
    elnette

  8. Inaktiver User

    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Zitat Zitat von elnette
    Vielen Dank Gute Laune auch für Deine Antwort,

    vielleicht hast Du Recht. Ich sollte die Ruhe bewahren, bin nur so wütend, weil ich die Anmeldung doch schon quasi von Geburt an getätigt habe.
    Ich werde mich bemühen es ruhig anzugehen. In den anderen umliegenden Kindergärten ist nichts frei, ich habe dort überall angerufen und habe natürlich auch schlechte Karten, da ich nicht auf den Wartelisten stehe. Ich war vielleicht zu naiv und hatte mich eben auf die mündliche Zusage meines Favoritenkindergartens verlassen. Damals war ich ja auch noch nicht getrennt und die Lage nicht so akut.

    Man könnte mir wohl einen Platz irgendwo außerhalb anbieten aber ich habe leider nur ein Fahrrad...

    vielen Dank erstmal,
    elnette
    Soweit ich weiß, ist ein Weg von 30 Minuten zumutbar. Ich habe das Urteil nicht mehr parat, bin mir aber sicher, das vor wenigen Jahren zu diesem Thema gelesen zu haben.

    Es gibt keine Garantie für einen Platz zum Geburtstag und auch keine für eine bestimmte Einrichtung.

    Gruss

    vita

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    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Nabend Ihr Lieben

    Wir hier beantragen einen Gutschein der die Stundenanzahl bestimmt die einem zu steht. Dieser wird ein halbes Jahr bevor das Kind 3 Jahre alt wird beantragt. Bearbeitungszeit ca 4 Wochen

    Was den Kindergarten betrifft kommt man ja meistens auf eine Liste.Ist man wie in deinem Fall *noch* zuhause kann es Dir passieren das Du auf der Liste etwas nach hinten rückst aufgrund weil es andere Eltern nötiger haben wegen der Arbeit. Die Wartezeiten können im schlimmsten falle sogar bis zu 2 Jahre dauern wenn Euer Örtchen nicht das grösste ist und es dort nur bedingt Kindergärten gibt. Stehst Du aber in Arbeit muss man Dir sofort einen Kindergarten zuweisen und das von jetzt auf gleich.

    Was mich allerdings stutzig macht ist , das deine Kita wo ja dein erstes Kind ist nicht gleich sagt Fr. ....... klar nehmen wir Ihr Kind.Also bei mir ging das reibungslos Geschwisterkinder werden nicht abgelehnt sondern sofort genommen.


    Hier habe ich etwas gefunden vieleicht hilft es ja

    Müssen die Eltern ein Ersatzangebot annehmen?

    Ja, wenn es für sie sozial verträglich ist. Zu beachten sind also die sozialen Umstände des Einzelfalles.

    Der Bedarfsträger hat allerdings zunächst darauf hinzuwirken, dass ein ausreichendes Angebot an Vormittagsplätzen zur Verfügung steht.

    Kann es plötzlich zu einer Unterversorgung in einer Gemeinde kommen?

    Nein, die örtlichen Träger haben eine Bedarfsplanung auf 6 Jahre im voraus zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Gemäß dieser Bedarfsplanung hat die Gemeinde 90 % des errechneten Bedarfs vorzuhalten.

    Reicht ein Platzvorhalt von 90 % der Bedarfserrechnung?

    Zunächst ja, denn nach den Bestimmungen des KJHG muss dieser Prozentsatz vorgehalten werden, um die Voraussetzungen für eine Vollversorgung zu gewährleisten.

    Melden dann aber mehr Eltern ihre Kinder an, dann muss jeder Rechtsanspruch erfüllt werden. Auch wenn er bei 100 % liegt.

    Besteht der Rechtsanspruch vor Ort?

    Nein, er muss aber ortsnah sein. Hier muss der Einzelfall betrachtet werden. Für Eltern ohne Kraftfahrzeug sicher ortnaher als für mobile Eltern.

    Sind Wartelisten rechtswidrig?

    Nein, denn die Wartelisten sind normalerweise Anmeldelisten für Kinder unter 3 Jahren, die mit dem 3. Geburtstag in den Kindergarten möchten. Es können auch ältere Kinder auf der Warteliste stehen, wenn die Eltern freiwillig auf den Anspruch zunächst verzichtet haben oder einen späteren Wechsel anstreben.

    Ist das 3. Lebensjahr oder eine Fristensetzung entscheidend?

    Das dritte Lebensjahr ist entscheidend. Die frühere Fristenregelung ist aus dem KitaG nach dem Ende der Übergangsfrist wieder gestrichen worden, da sie sonst im Widerspruch zum KJHG gestanden hätte.

    Ist der Rechtsanspruch einklagbar?

    Ja, denn er ist ein bundes- und landesgesetzlicher Anspruch!!

    Hat die Klage sofort bindende Wirkung für die Träger?

    Nein, aber es kann eine einstweilige Verfügung innerhalb von 3 Tagen erwirkt werden, die umgesetzt werden muss. Ansonsten sind hohe Ordnungsstrafen fällig.

    Ein angedachtes Aussitzen der Klage durch den Träger ist somit nicht möglich.

    Gegen wen muss ich klagen?

    Gegen den örtlichen Träger. In Landkreisen und kreisfreien Städten ist jeweils das Jugendamt zuständig. Die Aufgaben des Jugendamtes können auch an kreisangehörige Gemeinden abgegeben werden. Diese unterliegen dabei den selben gesetzlichen Vorgaben, die der Kreis erfüllen muß. Sollte dies nicht geschehen, muß man sich an das Kreisjugendamt wenden, damit dieses in der Gemeinde eingreift.

    Gibt es auch einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung?

    Nein, einen Anspruch gibt es nicht. Aber, die Träger haben auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung zu stellen. Somit muss zumindestens ein Angebot existieren.

    Man kann zudem versuchen, sich auf § 5 KJHG zu beziehen, der das Wunsch- und Wahlrecht behandelt.

    Ich hoffe es hat Dir weiter geholfen nun viel Glück Wiwi

    LG Nici

  10. User Info Menu

    AW: Kein Kindergartenplatz - wer hat Erfahrung mit Klage?

    Hallo nici,

    vielen Dank für Deine ausfürhliche Antwort. Leider bin ich immer noch nicht weiter aber ich werde berichten, wie sich die Sache entwickelt.

    Dankeschön, elnette.

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