Hallo und guten Abend,
ich bin neu hier und bitte Euch herzlich um Hilfe: ich bin alleinerziehende Mutter und lebe mit meinem 16jährigen Sohn und meiner 18jährigen Tochter in einem Haushalt, beide Kinder besuchen das Gymnasium. Mein 13jähriger Sohn lebt seit 3 Jahren bei seinem Papa (3 Kinder von 2 Vätern). Zur Zeit bin ich arbeitslos und das Thema "Finanzen" kocht hier regelmäßig hoch, besonders seit meine Große volljährig ist. Der Vater der beiden Großen zahlt jetzt 348 Euro für den 16jährigen und 311 Euro für die 18jährige. Meine Tochter scheint etwas "argwöhnisch" zu sein, ob sie auch genug vom Unterhalt des Vaters "abbekommt". Meine Überlegung ist: wäre es vielleicht besser, wenn sie ihr Kindergeld und den Kindesunterhalt auf's eigene Konto bekäme, und wir hier sozusagen "abrechnen"? Mein Arbeitslosengeld beträgt z.Zt. knapp 1100 Euro, wäre das mein Selbstbehalt, und was müßte meine Tochter dann bezahlen, wenn sie den Unterhalt und das KG in die eigene Tasche bekäme? Ich denke, dass ich von meinem Selbstbehalt die Miete allein begleichen müßte, oder müßte meine Tochter sich daran beteiligen? Ich suche immer und immer wieder im internet, werde aber nicht fündig: was müssen die unterhaltsberechtigten volljährigen eigentlich von ihrem Unterhalt bezahlen? Da ich kaum Geld hab, gewähr ich bis dato freie Kost und Logis sowie Taschen/Kleidungsgeld von monatlich 100 Euro. Was müßte ich zahlen (wenn überhaupt), wenn ich auch Barunterhalt zahlen würde und müßte meine Tochter von ihrem Unterhalt vom Vater und von ihrem Kindergeld etwas an mich abgeben oder kann sie ihren ganzen Unterhalt plus KG für sich behalten? Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand etwas weiterhelfen könnte.
Viele Grüße von Guesh
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24.11.2008, 00:55
Unterhalt bei volljährigen Schülern
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24.11.2008, 01:40
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Also, vielleicht solltest Du einfach mal googlen, wofür der Unterhalt des Vaters zählt.
Zitat von Guesh
Nach meiner Kenntnis ist mit Deiner Betreuung der Unterhalt für Deine Tochter erledigt.Ob jetzt bei einer 18-jährigen für die Betreuung noch etwas anfällt, kann ich jetzt nicht mit Sicherheit sagen.
Der finanzielle Unterhalt des Vaters ist für die anfallenden Kosten. Dazu gehört auch die Miete.
Falls Deine Tochter ausziehen möchte - sie ist 18 und könnte das - verbleibt ihr der Unterhalt vom Vater und das Kindergeld. Du wärst dann eventuell auch unterhaltspflichtig, müsstest aber nichts zahlen wegen des Selbstbehalts.
Eventuell deswegen, weil möglicherweise sie sowieso keinen Unterhalt verlangen dürfte, weil ein selbständiges Wohnen teurer käme und Du zum Mehrausgleich nicht verpflichtet wärest.
Dann würden ihr aber sicher keine 100EUR Taschengeld mehr verbleiben.
Wie wäre es denn, wenn Du die Ausgaben für den Haushalt einmal auflisten würdest? Alle Jugendlichen, die ausziehen, wundern sich immer sehr, wieviel Geld für Toilettenpapier und ähnlichen Kram anfallen.
Und glauben, wenn sie ihren Eltern 200 EUR rüberreichen, dass der Lebensunterhalt mehr als gedeckt ist.
Ich kann Dir nur sagen, wenn Du Hartz IV bekommen würdest, ziehen die Dir für den Wohnanteil Deiner Tochter die ortsübliche Miete ab. (War Student, ohne eigenes Einkommen)
Bei Schule würde Deine Tochter wohl zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Wäre aber noch unlustiger, weil die dann Unterhalt und Kindergeld abziehen würden.
So oder so gehen die aber immer davon aus, dass die Zahlungen des Vaters auch die Miete mit enthalten.
Aber, um die emotionale Seite der Diskussionen abzukürzen:
Haushaltsbuch führen und der Tochter mal beweisen, was das Leben kostet.
Liebe Grüße
angie
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24.11.2008, 06:52
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hallo angie,
vielen Dank für Deine Antwort! Da wir das Thema Finanzen bereits kurz vor ihrem 18. Geburtstag hatten (der Vater streut leider seinen Argwohn mit hinein "...ich befürchte, dass der Unterhalt nicht nur in die Kinder gesteckt wird"), hab ich meiner Tochter bereits eine ausführliche Aufstellung über ALLE Kosten gemacht, die hier so anfallen, ich hab wirklich alles aufgelistet, bis hin zur Fernsehzeitung, die vierteljährlich abgebucht wird, jede Versicherung und und und. Das hab ich alles auf den Monat runtergerechnet und durch 3 geteilt. Somit hatte sie schwarz auf weiß, welche Kosten auf sie eigentlich entfallen. Sie hatte das auch alles verstanden und von sich aus gesagt, dass sie dann ja besser damit fährt, wenn sie von mir die 100 Euro für TG und Kleidung bekäme und der Unterhalt und das KG direkt an mich gehen, da es anders rum viel teurer für sie wäre. Nun bin ich leider wieder arbeitslos, und ich hab meiner Tochter sofort gesagt, dass ich die 100 Euro nicht aufrechterhalten kann. Vorher bekam sie 50 Euro und ich hab meinen Möglichkeiten entsprechend für Kleidung gesorgt. Der Vater zahlt seit ihrem 18. Geburtstag 20 Euro mehr (er hatte vorher 640 für beide gezahlt), nun hat er sich an der D. Tabelle orientiert und zahlt 348 für den Sohn und 311 für die Tochter). Nun hat sie Schiß, dass sie mit 70 Euro nicht auskommt. Ich rate ihr seit langem sich einen kleinen Nebenjob zu suchen, das wurde über Monate vehement von ihr torpediert, nun hat sie wohl die Kurve gekriegt und will arbeiten, findet aber auf die Schnelle nichts. Jetzt war sie das Wochenende beim Vater und kommt mit argwöhnischen Gedanken nachhause, die ihr Papa anscheinend sehr unterstützt hat (was sie mir gestern in einem späten Brief so geschildert hat).
Um nicht ständig von Emotionen abhängig zu sein (denn die kochen hier immer wieder mit schöner Regelmäßigkeit hoch) bin ich geneigt mit ihr zum Anwalt zu gehen und ausrechnen zu lassen, was ihr defintiv an Unterhalt zusteht (also auch von mir), und dann berechnen, was sie hier abgeben muss, wenn sie hier weiterhin wohnen möchte.
Einfach mal zu meiner emotionalen Seite: ich bin seit 16 Jahren alleinerziehend und es war logischer Weise immer schwer das hier alles zu wuppen (u.a. jährliche Klassenfahrten, Fahrten mit Hort oder Kinderladen), ich selbst war zuletzt vor 14 Jahren im Urlaub (1 Woche Dänemark), und JETZT muss ich mich vor meiner Tochter rechtfertigen, wo das Geld hingeht und ob sie nicht doch vielleicht viiiiiel zu wenig Geld von mir bekommt......ich finde das mehr als bitter, echt. Außerdem hab ich keinen Bock ständig in Angst leben zu müssen, was jetzt wohl wieder kommt, wenn sie von ihrem Vater nachhause kommt, und der ihr mal wieder entsprechendes Gedankengut mitgegeben hat......was haltet Ihr von dem Gang zum Anwalt?
Dankende Grüße von Guesh
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24.11.2008, 07:44Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Der Unterhalt steht deiner Tochter zu und nicht dir.
Sie ist volljährig und damit kann sie allein darüber verfügen.
Du bist ebenfalls, unabhängig vom Unterhalt den der Vater zahlt, bahrunterhaltspflichtig.
Du schreibst selbst, dass deine Tochter misstrauisch ist, was das Geld angeht.
Gehe davon aus, dass die Jugendlichen ganz genau wissen, was ihnen zusteht und was nicht.
Das ist regelmäßig Thema bei denen.
Wenn du Pech hast, dann musst du deiner Tochter den gesamten Unterhalt, den du vom Vater ab der Volljährigkeit deiner Tochter eingestrichen hast, an sie bezahlen.
V.G.
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24.11.2008, 07:58
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Guten Morgen,
ich weiß nicht. ob es wirklich "Pech" für mich wäre, wenn sie den Unterhalt vom Vater und ihr KG selbst erhalten würde....sie müßte dann ja schließlich ihren Mietanteil an mich zahlen und sich vom restlichen Geld komplett selbst unterhalten. Und DAS würde um einiges teurer für sie werden als so, wie wir es bisher gehandhabt haben....es ist ja nicht so, dass der Unterhalt und das KG als "Taschengeld" zu sehen sind.....das haben manche Jungerwachsene vielleicht so im Kopf, aber ich wäre nicht bereit (und auch nicht in der Lage) sie hier kostenlos wohnen und essen zu lassen, muss ich ja auch nicht, da sie als Volljährige nicht mehr zu betreuen ist.
VG von Guesh
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24.11.2008, 08:29Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Guten Morgen Guesh,
also... die rein rechliche Seite kannst du hier mal nachlesen...
Zitat von Guesh
... praktisch sieht es meiner Meinung nach so aus, dass sich die jungen Erwachsenen durchaus anteilig an den entstehenden Haushaltskosten beteiligen sollten... gerade dann, wenn das Geld knapp ist! Wie hoch diese Beteiligung allerdings auszufallen hat ist eine Verhandlungssache zwischen euch beiden... eine feste Vorgabe gibt es meines Wissens dafür nicht!
Grüße, Max
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24.11.2008, 08:47Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Mit Pech meinte ich, dass wenn sie rückwirkend den Unterhalt von dir begehrt.
Zitat von Guesh
V.G.
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24.11.2008, 09:00
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hallo Max,
ja, die Seite hatte ich auch schon gelesen, aber trotzdem vielen Dank dafür! Wenn ich ganz genau rechne, dann entfällt auf meine Tochter ein Mietanteil (incl. Gas, Wasser u. Strom) von 267 Euro. Dann kämen noch die Kosten für z.B. Ernährung, anteilige Telefon/Internetkosten, GEZ, Wasch- u. Putzmittel, das könnte man sicher mit monatlich 200 Euro veranschlagen. Dann wäre ihr Anteil schon mal 467 Euro. Ihr Unterhalt beträgt 311 vom Vater und 154 KG, zusammen also 465 Euro. Durch meine Arbeitslosigkeit wäre mein Selbstbehalt wohl 900 Euro, blieben 200 Euro für Unterhaltsverpflichtungen für meine 3 Kinder. Das wären pro Kind grob 70 Euro, dann hätte meine Tochter also 535 Euro. Wie, bitteschön, will sie damit hier bei mir klarkommen...??? Ich versteh das alles nicht....ich hatte ihr das doch schon mal alles vorgerechnet, und da hat sie ganz schnell gesagt, dass lieber alles beim Alten bleiben soll, sprich der Unterhalt und das KG sollen weiterhin an mich gehen und ich geb ihr das pauschalierte Taschen/Kleidungsgeld und zahle alle restlichen Kosten für sie. Ich möchte gern versuchen so weit wie möglich endlich mal die Emotionen aus dieser Sache zu nehmen und mit FAKTEN arbeiten! Ständig von Gefühlen abhängig zu sein ist schrecklich....und hilft niemandem.
Das Jugendamt kann UNS nicht weiterhelfen, sondern höchstens meiner Tochter, eine Beratung für Eltern von Volljährigen ist nicht vorgesehen. Naja, ich weiß nicht, wie das mit Anwälten ist: beraten die nur die volljährigen Unterhaltsberechtigten, oder auch Kind und Eltern zusammen, hat da jemand Erfahrungen?
VG von Guesh
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24.11.2008, 09:13Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hallo Guesh,
so etwa sieht die Rechnung bei uns auch aus... nur das ich durch meine Berufstätigkeit ein bisschen mehr Spielraum habe.
Wenn das nicht so wäre müßte meine Große aber auch "mit ran"... und das weiß sie auch...
hmmm... Emotionene rausnehmen ist schwierig... das kenne ich von mir auch... es sind und bleiben eben "mein kleinen"... auch wenn sie es längst nicht mehr sind...
Zitat von Guesh
wenn deine Tochter meint sie würde irgendwie übervorteilt, frage doch sie doch mal ob sie sich schon mal ein bisschen umgesehen hat wie teuer eine Wohnung incl. Nebenkosten so ist... was Lebensmittel, Getränke, Telefon, Internetanschluß, GEZ, Versicherungen und das ganze drumherum monatlich so kosten wenn sie sich völlig unabhängig von dir machen will... und dann frag sie doch einfach mal ob sie sich vielleicht lieber auf die eigenen Füße stellen möchte als sich vernünftig mit die zu einigen...
Vielleicht klappt es ja auf die Art?
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24.11.2008, 09:39
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Ja, genau DAS werde ich auch machen.....schließlich hat sie kein RECHT hier zu wohnen, meine Betreuungspflicht ist mit der Volljährigkeit beendet, ich glaub, das muss ich ihr nochmal deutlich machen (leider...). Mit meinem 16jährigen hab ich diese Probleme überhaupt nicht....der jobbt in der Apotheke und wenn er z.B. Schuhe braucht, dann fragt er mich, ob's finanziell drin ist und dass er einen Teil des Schuhgeldes beisteuert, da er einen etwas teuren Geschmack hat. Er guckt eher, ob WIR das hinkriegen....meine Tochter ist in der Hinsicht nicht an einem WIR interessiert, sie weist mich auf meine Pflichten als Mutter hin und findet es total Scheiße, dass sie z.B. einen Obolus zu einer Klassenfahrt dazulegen soll......oh was hatten wir hier schon für Dramen! Selbst vor 2 Jahren war auch ihr Klassenlehrer der Meinung, dass die Jugendlichen einen Teil der Klassenfahrt beisteuern können.....ach was sind die Erwachsenen auch immer blöd! Für die eigene Reise selbst etwas beisteuern...? Das geht ja mal gar nicht.....und damals hab ich von Hartz IV gelebt und musste unterschreiben, dass ich die Kosten in Höhe von über 300 Euro übernehmen werde. Meine Tochter meinte seinerzeit, dass "sie keine Lust habe sich einen Job zu suchen um was beizusteuern".....ich hätte k***** können!!!!! Somit zieht sich das Thema Geld schon etwas länger hin, aber jetzt hab ich das Gefühl, dass es seinem Höhepunkt entgegen steuert.....ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es mir manchmal wünsche, dass sie auszieht und ich dann endlich in Frieden mit meinem Sohn zusammen leben kann...!!
Zitat von Inaktiver User


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