Ich weiß, es ist schwer zu verstehen, wie so vieles.Zitat von Guesh
Dein Kind ist minderjährig PRIVILEGIERT.
V.G.
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24.11.2008, 13:13Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
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24.11.2008, 13:28Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hallo Frank,
Zitat von Inaktiver User
ich kann mich natürlich irren, aber ich glaube das "privilegiert" bezieht sich nur auf die Unterhaltsleistung...
es bedeutet, dass das volljährige Kind mit minderjährigen Kindern gleichgestellt ist... die Eltern also einer erhöhten Erwerbspflicht unterliegen... auch liegt der Selbstbehalt der einzelnen Elternteile bei einem privilegierten Kind genau wie bei minderjährigen Kindern nur bei 900€ anstatt bei 1100€
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass irgend jemand ein Elternteil (gegen seinen Willen) dazu zwingen kann das volljährige Kind bei sich wohnen zu lassen...
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24.11.2008, 13:53Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hi,
Zitat von Inaktiver User
nee, das regelt wohl die Harz IV Behörde es sei denn, du zahlst alles.
Kann sein, dass du recht hast. Ist bei mir zum Glück gaaaanz weit weg.
Ist wirklich richtig entspanntes wirtschaften, da glänzt die Bilanz.
V.G.
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24.11.2008, 13:54
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Ja, genauso hatte ich das auch verstanden!
Zitat von Inaktiver User
Hach, so nebenbei hab ich gerade festgestellt, dass der Unterhalt, den sich der KV ausgerechnet hat, wohl leider etwas falsch ist......ich versuch das mal zu schildern (in der Hoffnung, dass man mich versteht..): Mein Ex und ich haben 2 Kinder. Dann hat er nochmal 2 Kinder (beide minderjährig) bekommen, ist also 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig. Ich hab mir gerade die D. Tabelle ausgedruckt und studiert. Zum einen sagt das Gesetz, dass der Unterhalt für Volljährige nur bei Vorlage der Einkommen BEIDER Elternteile berechnet werden kann, meinen Einkommensnachweis hat mein Ex-Gatte nicht vorliegen. Also ist er von seinem alleinigen Einkommen ausgegangen und hat in die allerletzte Tabelle auf Seite 6 (wo "Ab 4. Kind" steht) gesehen, sein Einkommen befindet sich anscheinend in Stufe 5, d.h. er zahlt für die 18jährige 311 und für den 16jährigen 348,50. In dieser Tabelle (daher auch "ab 4. Kind") wird ein Kindergeld in Höhe von Euro 179 zugrunde gelegt. Meine Kinder bekommen aber nur 154 Euro KG.....also zieht er sich schon mal zuviel vom Unterhalt ab (die Beträge in der Tabelle berücksichtigen ja schon entweder das hälftige KG bei Minderjährigen und das voll KG bei Volljährigen). Oder ist die Orientierung an dieser Tabelle richtig, da er insgesamt 4 Kinder hat? Kann man anhand der D. Tabelle überhaupt berechnen, wie hoch der einzelne Unterhaltsanspruch bei mehreren U-Berechtigten ist? Die sicherste Sache wäre wohl, wenn meine Tochter sich von mir und ihrem Vater die Einkommensnachweise anfordert und sich ihren Unterhalt von der Ö. Rechtsberatung ausrechnen lässt....
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24.11.2008, 14:13Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Hallo Guesh,
Zitat von Guesh
diese Unterhaltsberechnung ist mir auch zu schwierig...
wenn du alle Zahlen vorliegen hast könntest du aber mal in den Link gucken, den ich dir heute früh eingestellt hatte... auf der Seite gibt es auch ein Unterhaltsforum mit sehr kompetenten Leuten...
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24.11.2008, 15:13
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Danke für den Tip, Max. Das wird bestimmt noch lustig, wenn's um die Einkommens-Nachweise des Kindsvaters geht.....er ist selbständig, sagt mir aber, dass er Angestellter ist....er hatte sich vor einigen Jahren 30.000 Euro von seiner Oma geliehen (weiß ich durch die Kinder, denen hatte er das gesagt), damit er die Firma mit seinem Kollegen aufmachen kann. Heute heißt es, er sei selbständig......naja, eigentlich wär's ja auch nicht meine Aufgabe, seine Vermögensverhältnisse zu checken (darf ich ja auch gar nicht, Tochter ist ja volljährig). Auf jeden Fall werd ich meiner Tochter heute im Gespräch darauf ansprechen, dass der Unterhalt mal offiziell und rechtlich lückenlos berechnet werden soll, so kann keiner von irgendeiner Mauschelei o.ä. sprechen. Dann weiß jeder, was ihm zusteht und was er zahlen muss. Fakten sind besser als "ich bin der Meinung" oder "ich dachte mir".....bin sehr gespannt, wie das Gespräch heute mit meiner Tochter verlaufen wird!
Edit: Bin ja den ganzen Tag am Lesen und Stöbern.....ich hab ja gerade was ganz Neues gefunden (war eine "Eltern-Seite", wo's juristischen Rat gab). Da hatte ein Vater ein eigentlich recht hohes Nettoeinkommen, war aber 3 Kindern und der Exfrau gegenüber unterhaltspflichtig. Da hab ich dies gefunden:
"Laut Einkommen wäre das Einkommensgruppe drei der Düsseldorfer Tabelle, da er aber für insgesamt 5 Personen Unterhaltspflichtig ist, erfolgt eine Herabstufung in die Einkommensgruppe eins der Düsseldorfer Tabelle."
Das dürfte dann auch bei meinem Ex-Mann zutreffen (4 Kinder und er selbst). Wenn das SO ist, dann dürfte er deutlich weniger Unterhalt zahlen als er es jetzt tut.....wieder ein Hinweis mehr, dass der Unterhalt exakt und von kompetenter Stelle errechnet werden muss!!!Geändert von Guesh (24.11.2008 um 15:45 Uhr)
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24.11.2008, 19:25
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Zitat von Guesh
Und grüß mal Deine Tochter von mir.
Mein 18 jähriger Sohn bekommt 20 Euro Taschengeld , die ich ihm gebe von den 60 Euro "Unterhalt", den sein Vater manchmal zahlt! ;-)
VeWeNicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca
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26.11.2008, 21:56Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
privilegierte Kinder im Unterhaltsrecht sind die Kinder, die bereits volljährig sind, aber noch in der Schulausbildung stecken.
Ihnen steht durch beide Eltern Barunterhalt zu, da der Barunterhalt des Vaters theoretisch mit der Betreuungsleistung durch die Mutter zu verrechnen war.
Nix anderes ist damit gemeint.
Das Kindergeld wird hälftig vom Unterhalt abgezogen und ist eine Elternschaft bezogene Unterstützung des Staates.
Das muss dem volljährigen Kind, wenn es noch zuhause wohnt, nicht ausgezahlt werden, das kann man als Elternteil selber entscheiden!!!
Außerdem bekommst in Stkl.II, den Haushaltsfreibetrag und das ALg ist für Eltern mit Kindern im Haushalt auch etwas höher als für Singles.
Dein ALG wird bis zur Grenze von 770 € in die Unterhaltsberechnung mit einbezogen, da wird aber ebenfalls für den jüngeren Bruder ein Pauschbetrag errechnet und abgezogen. Kann gut sein, das du ca 40 € monatlich zahlen müsstest.
Hart, aber wahr.
Kannst mit deiner Tochter wirklich nur mal einen Kostenplan aufstellen und sie dazu fragen, wie sie sich das denkt.
Der Vater ist insgesamt für 4 Kinder unterhaltspflichtig, ui - dafür zahlt er aber recht viel. Schwerverdiener?
Hinweise hier besonders Punkt 5 zu beachten.
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01.12.2008, 16:04
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Danke, hillary. In meinem Fall wäre aufgrund der Erwerbslosigkeit ja der Selbstbehalt 770 Euro, darin ist ja ein Mietanteil von 360 Euro beinhaltet (meine Miete beträgt incl. allem 800 Euro). "Darf" man als Elternteil denn überhaupt einen Mietanteil vom Kind fordern, wenn dieses seinen Unterhalt und das KG auf's eigene Konto ausgezahlt bekommt?
Ich hab in diversen Gesprächen meiner Tochter nochmal eine genaue Kostenaufstellung gemacht (u.a. auch einen Mietanteil ihrerseits mitgerechnet), sie hat sich sehr schnell dagegen entschieden, den Unterhalt und das KG auf's Konto zu bekommen und dann mit mir abzurechnen, da sie sich das gar nicht leisten kann (...ach was, soweit war ich mit ihr vor einem halben Jahr schon mal).
Eure Beiträge hier haben mir sehr geholfen, ich möchte allen Beteiligten dafür sehr sehr herzlich danken!!! Ich habe meiner Tochter meinen Entschluß mitgeteilt: sie bekommt -solange ich arbeitslos bin- weiterhin ihre 70 Euro für Taschengeld und pauschaliertes Kleidungsgeld, ICH verwalte hier die Finanzen und bin ab jetzt nicht mehr bereit darüber zu diskutieren oder mich zu rechtfertigen, weder vor ihr noch vor ihrem Vater. Solltes es wegen des Geld nochmals zu Streiterein o.ä. kommen, dann werde ich sie bitten hier auszuziehen. Basta. Das hat sie verstanden und akzeptiert. Ich hatte ihr meine Grenzen aufgezeigt und ihr gesagt, dass diese ernst zu nehmen sind. UND ich hab ich deutlich gemacht, dass sie zwar aufgrund ihrer Volljährigkeit einen Anspruch auf Barunterhalt von mir hat, aber KEINEN Anspruch mehr auf Wohnraum hier bei mir hat. Dies hab ich ihr anhand von Gesetzestexten vor die Nase gelegt, damit sie es nachlesen kann und es nicht heißt, dass das MEINE Auslegungen oder Bestimmungen sind. Nach einigen Tagen ist sie dann zu mir gekommen und hat mir gesagt, dass sie meine Ansagen akzeptiert/respektiert und verstanden hat. Nun werde ich sehen, wie sich die Zukunft gestaltet......und wenn nötig dann meine Konsequenzen ziehen (wobei ich natürlich hoffe, dass das nicht notwendig wird).
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01.12.2008, 21:51Inaktiver User
AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern
Ich drücke dir die Daumen und in der Regel verstehn die Kids dann schon um was es geht.
Zitat von Guesh
Mit dem Mietanteil deinerseits, da diskutieren wir mal lieber nicht drüber, weil ich das für eine willkürliche Zahl vom Gesetzgeber halte, die so nicht haltbar für einen Mehrpersonenhaushalt ist.
Hast du mal wegen Wohngeld nachgefragt?
Immerhin seid ihr 3 Personen.


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