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  1. Inaktiver User

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Zitat Zitat von Guesh
    Ja, genau DAS werde ich auch machen.....schließlich hat sie kein RECHT hier zu wohnen, meine Betreuungspflicht ist mit der Volljährigkeit beendet
    ja stimmt schon... aber da sie noch zur Schule geht hast du ja trotzdem noch eine Unterhaltsverpflichtung... wenn sie also wirklich ausziehen würde...

    was ich damit sagen will... bevor du in dieses Gespräch mit ihr gehst solltest du dir auch darüber klar sein, dass sie ja nun aus lauter Bockigkeit auch sagen könnte das sie ausziehen möchte!
    Dann würde "ihr Anteil" (Unterhalt + Kindergeld) in deinem Haushalt wegfallen... und ggf. müßtest du sogar noch ein paar Euronen draufpacken...

    na ja... auf der Basis, dass ihr beide im schlimmsten Fall eigentlich nur "verlieren" könnt, und eigentlich keiner in der besseren Position ist, könnte sich vielleicht eine Lösung finden lassen... WG-Basis oder sowas in der Art...

    Zitat Zitat von Guesh
    .....ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es mir manchmal wünsche, dass sie auszieht und ich dann endlich in Frieden mit meinem Sohn zusammen leben kann...!!
    hm hm... das kann ich verstehen... ... meine Große kostet auch viele Nerven... da kommt man schon mal auf merkwürdige Gedanken! ... Aber man weiß ja nie wie sich die "lütten" entwickeln... vielleicht ist die Situation im Moment ja noch gar nicht sooooo nervenaufreibend?!?...

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    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Ja, meiner Bar-Unterhaltspflicht bin ich mir durchaus bewußt. Und im Falle eines Auszuges würde ich selbstverständlich sofort mein Einkommen lückenlos nachweisen, und dann können die geeigneten Stellen gern ausrechnen, was ich unter Berücksichtigung meines Selbstbehalts und unter Berücksichtigung der anderen beiden unterhaltsberechtigten Kinder noch an meine Tochter zahlen muss. Ja, ich müßte im Falle eines Auszuges meiner Tochter knapp kalkulieren, auf der anderen Seite möchte ich die nächsten Jahre nicht in einer Situation leben, in der meine Tochter mir ständig Argwohn entgegen bringt, ob ich mich nicht vielleicht an ihrem Unterhalt bereichere......und ich mich immer wieder rechtfertigen muss, dass ich das NICHT tu.
    Naja.....ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit ihr suchen, ich hatte gestern nach endlosen Diskussionen schon angedeutet, dass es vielleicht besser wäre, wenn sie ihr KG und ihren Unterhalt selbst bekäme und wir dann abrechnen. DAS findet sie aber irgendwie doch nicht so prickelnd.....prompt überreichte sie mir spät am Abend nach unserem Gespräch einen Brief, in dem sie das ganze Thema wieder etwas runterkochen wollte.......leider muss ich sagen: ich denke, sie hat mir nur deshalb den "Runterkoch-Brief" geschrieben, da sie eigentlich genau weiß, dass sie im geschilderten Fall doch finanziell schlechter dastehen würde als jetzt.......trotzdem möchte ich dieses Thema nochmal ganz sachlich mit ihr durchsprechen. Wir müssen mittel- bis langfristig eine Lösung finden, dieser immer wiederkehrende Nervenkrieg belastet die gesamte häusliche Situation und wie gesagt: hier gibt's auch noch einen Bruder, der meine Nähe sucht, mich um Rat bittet und mich scheinbar als Mutter noch sehr schätzt. Für IHN möchte ich auch noch Nerven und Kraft haben, und......ach ja, da war noch was: für MICH möchte ich auch noch Nerven und Kraft haben, und so ganz nebenbei muss ich mich um Bewerbungen kümmern, aber das nur am Rande.

  3. Inaktiver User

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Zitat Zitat von Guesh
    ......ach ja, da war noch was: für MICH möchte ich auch noch Nerven und Kraft haben
    ja... DAS solltest du wirklich nicht aus den Augen verlieren!!...

    und manchmal muß man als Mutter dann auch mal ganz hart sein und das Kind vor die Wahl stellen sich entweder einzubringen... oder aber sich mit allen Konsequenzen abzunabeln...

    Ich habe mein Weiblein (sie ist jetzt fast 21) schon vor längerer Zeit vor diese Entscheidung gestellt... sie hat sich damals für die erste Möglichkeit entschieden... ... und bis auf einige kleinere "Ausreißer" klappt unsere Familien-WG inzwischen recht gut.

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    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    und manchmal muß man als Mutter dann auch mal ganz hart sein und das Kind vor die Wahl stellen sich entweder einzubringen... oder aber sich mit allen Konsequenzen abzunabeln...
    ...ich glaube, ich werde Dich zitieren, wenn ich mit meiner Tochter spreche

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Zitat Zitat von Guesh
    ...ich glaube, ich werde Dich zitieren, wenn ich mit meiner Tochter spreche
    danke...

    Ich wünsche dir eine angenehme, ruhige und sachliche Diskussion mit deiner Tochter...

    ach... bitte vergiss nicht... sie ist 18! Das ist genau das Alter in dem man gegen die Eltern aufbegehren muß... auch wenn man es ja eigentlich gar nicht unbedingt will...

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    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Danke Max :-) Eine rechtliche Frage hab ich noch: Durch die Volljährigkeit bin ja auch ich bar-unterhaltspflichtig. Heißt das, dass ich meiner Tochter auch sagen dürfte, dass sie ausziehen soll? Natürlich würde ich dann meinen Mögichkeiten entsprechend Unterhalt an sie zahlen. Oder muss ich warten bis sie von sich aus irgendwann ausziehen möchte?

  7. Inaktiver User

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Solange deine Tochter den ersten Bildungsweg geht, Abi usw. ist sie minderjährig privilegiert.
    Einfach ausgedrückt, alle Rechte wie ein minderjähriges Kind aber auch die Rechte eines Erwachsenen, sie kann es sich aussuchen.
    Ich würde da nicht in den „Krieg“ ziehen.
    V.G.

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    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Liebe Guesh,
    ich denke, du hast alles getan,was du tun konntest. Tu dir jetzt selber einen Gefallen und höre auf, dich zu rechtfertigen. Die Situation ist klar...du hast alles gesagt, was es zu diesem Thema zu sagen gibt. Jedes weitere Gespräch ist müßig und lässt vielleicht nur wieder die Emotionen hochkochen.
    Deine Tochter kennt den Stand der Dinge...du musst jetzt *einfach* *nur* noch konsequent sein.
    Dass es ihr SO nicht gefällt kann ich nachvollziehen, ändert ja aber nichts an eurem *Ist-Zustand*, den sie aber für sich selber ändern kann, wenn sie sich ein wenig selber dazu verdienen würde.
    Ich wünsche dir gute Nerven!

    herzliche Grüße
    Lill

  9. Inaktiver User

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Zitat Zitat von Guesh
    Danke Max :-) Eine rechtliche Frage hab ich noch: Durch die Volljährigkeit bin ja auch ich bar-unterhaltspflichtig. Heißt das, dass ich meiner Tochter auch sagen dürfte, dass sie ausziehen soll? Natürlich würde ich dann meinen Mögichkeiten entsprechend Unterhalt an sie zahlen. Oder muss ich warten bis sie von sich aus irgendwann ausziehen möchte?
    Wenn du sie rausschmeißt dann wird das vor Gericht wie der Rausschmiss einer Minderjährigen gewertet. Wenn sie mit 18 auszi9eht, dann musst du bezahlen und kannst nix machen. Ist eine Sche*** zeit, musste aber durch.
    V.G

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt bei volljährigen Schülern

    Dass ich dann Unterhalt zahlen müßte, wenn ich sie "der Wohnung verweise", ist mir klar. Was ich aber noch nicht verstehe: das Gesetz sagt doch, dass Volljährige "nur" Anspruch auf Barunterhalt haben, NICHT mehr auf Betreuung. Mütter, die freie Kost und Logis anbieten, dürfen das ja nicht mal als Unterhaltsleistung geltend machen. Im Gesetz wird immer wieder betont, dass BEIDE Elternteile bei Volljährigkeit des Kindes zum Barunterhalt verpflichtet sind, also auch der Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Also wenn das Kind Anspruch auf Barunterhalt hat, dann kann es doch nicht gleichzeitig einen Anspruch darauf haben, dass es zuhause wohnen bleibt solange es ihm genehm ist...?

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