Rosarote Brille bringt auch nur Ärger. Erkundige dich wegen dem Wohngeld besser genau. Normalerweise wird angerechnet, was der Kindsvater zahlen müsste und nicht, was du bekommst. Ist ne ziemlich komplizierte Sache an öffentliche Gelder zu kommen, wenn eigentlich jemand anderes Zahlungspflichtig wäre. Vielleicht hast du Glück und die sehens nicht so eng und holen es sich direkt bei ihm zurück.
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Thema: Wohnungsgröße und Kosten!
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23.11.2008, 21:18
AW: Wohnungsgröße und Kosten!
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23.11.2008, 21:47Inaktiver User
AW: Wohnungsgröße und Kosten!
Wenn der Vater umschult bekommt er ALG1, das gibts schriftlich und da kann der Unterhalt in dieser Zeit verringert werden.
Blinvorliebe lass dir eine Kopie von ihm geben und mach dich mal auf zur Wohngeldstelle in der Stadt-/Gemeindeverwaltung.
450 € warm klingt nach Sozialwohnung, ist eine?
Frag da gleich auf der Verwaltung mal nach, vielleicht können die da auch Tipps geben.
Hm, Eigenheim und dein Ex bleibt drin? Wie hoch ist das Haus belastet oder ist es schuldenfrei?
Zugewinn oder Gütertrennung vereinbart?
Achso, zur Eingangsfrage zurück, wir leben zu dritt auf 52 m², meine Kinder haben/hatten jeder ihr eigenes Zimmer, ich kein Schlafzimmer. Miete beträgt warm 370 €, waren 25% meines damaligen Einkommens. Ist aber Wohneigentum.
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07.12.2008, 14:48
AW: Wohnungsgröße und Kosten!
Da muss ich mal den Kopf schütteln....
Zitat von Golda
Liebe Blindvorliebe. Mit 1350 für Dich und zwei Kinder liegst Du unter dem Existenzminimum!!!!! Das heisst, Du hast Anspruch auf staatliche Unterstützung, z.B. Hartz 4. Klar kannst Du es realisieren, auch ohne Ämter, aber warum?
Du gehst doch arbeiten, aber es reicht nicht. Du versorgst zwei Kinder und bist durch die Trennungssituation in die schlechte Lage gerutscht. Warum sollst Du alles alleine auf Deinen Schultern tragen? Scheu Dich nicht und schöpfe die Dir zustehende Unterstützung aus.
Hartz 4 (und Du liegst darunter wohlgemerkt!) bedeutet auch, dass Du andere Vergünstigungen bekommen kannst: Schulbücher (ganz wichtig), Eintrittsgelder, Milchgeld in der Schule und vieles mehr.
Hier in NRW hast Du mit zwei Kindern Anspruch auf 75 qm bei entsprechendem Mietpreis. Du kannst auch einen Eigenanteil zahlen und eine etwas höhere Miete wird noch akzeptiert.
Wenn Dein Ex Dir dann tatsächlich die Summe zahlen kann, umso besser.Wenn man einen Fehler gemacht hat, kommt manchmal etwas ganz Wunderbares dabei heraus.


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