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  1. User Info Menu

    Frage Unterhalt trotz neuem Kind??

    Hallo,

    ich möchte es kurz machen oder jedenfalls versuchen..

    Ich war 18 Jahre verheiratet und seit 2 Jahren sind wir geschieden. Aus der Ehe hervor gegangen sind 2 Kinder, meine Söhne sind jetzt 21 und 18 Jahre alt.

    Der Ältere studiert im dritten Semester, bekommt Bafög und bekommt keinen Unterhalt, weder von mir noch seinem Vater und kommt recht gut zurecht. Er wohnt auch nicht mehr zu hause.

    Mein Kleiner ist dabei sein Abitur zu machen und lebt bei mir.

    Jetzt hat der Vater der Kinder mit seiner derzeitigen Freundin wieder ein Kind bekommen, am 3. Oktober.

    Ich muss sagen er hat nie den Unterhalt bezahlt den er hätte zahlen müssen, da er wenig verdient (sagt er jedenfalls) und ich hatte schon immer Kämpfe diesbezüglich. In den letzten, sag mal so, 2 Jahren war etwas Ruhe in den Kahn gekommen. Er hat "fast" jeden Monat 60 Euro überwiesen. Nicht viel, aber ich erkenne es an..

    Diese Zahlung hat er nun leider auch eingestellt.

    Ich verdiene allein, nicht genug, lebe in dem Haus das mich belastet, zumindest finanziell, und sorge seit 7 Jahren in allem allein für unser Kinder..

    Was soll ich tuen? Was kann ich tuen?

    Ich müsste mir wieder einen Anwalt suchen, denn seit der Scheidung habe ich keinen gebraucht..

    Aber wie erreiche ich ihn auch so?
    Ich denke er kann nicht seine Unterhaltszahlungen einstellen, weil er noch ein Kind hat, oder?

    Wer weiss wie meine rechtlichen Ansprüche da sind??


    Danke..

    Liebe Grüße VeWe
    Nicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca

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    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    ich denke, im guten Einvernehmen wirst Du keine Unterhaltsleistung mehr von Deinem Ex bekommen.
    Er hat Dir einen Minibetrag von gelegentlich 60 € überwiesen. Jetzt hat er das Gefühl, dass er für seine neue Frau und sein neues Baby sorgen muss. Du bist ja bisher ganz gut klar gekommen, denkt er sich.
    Du brauchst Hilfe vom Anwalt. Er kann Dich beraten, was Dir für Dein Kind zusteht, er kann Einkommensnachweise von denem Ex anfordern, und nur er kann einen Unterhaltstitel erwirken.

    Lass Dich nicht schocken, schocke Deinen EX.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    Zitat Zitat von Opelius
    ich denke, im guten Einvernehmen wirst Du keine Unterhaltsleistung mehr von Deinem Ex bekommen.
    Er hat Dir einen Minibetrag von gelegentlich 60 € überwiesen. Jetzt hat er das Gefühl, dass er für seine neue Frau und sein neues Baby sorgen muss. Du bist ja bisher ganz gut klar gekommen, denkt er sich.
    Du brauchst Hilfe vom Anwalt. Er kann Dich beraten, was Dir für Dein Kind zusteht, er kann Einkommensnachweise von denem Ex anfordern, und nur er kann einen Unterhaltstitel erwirken.

    Lass Dich nicht schocken, schocke Deinen EX.
    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich habe es befürchtet das ich mich nun leider wieder um einen Anwalt bemühen muss. Weißt Du ob ich das denn kann, da mein Sohn ja jetzt bereits 18 ist?
    Einen Titel habe ich ja bereits. Laut dem müsste er 165 Euro für meinen Sohn bezahlen, das hat er allerdings nie getan. Bei der Verhandlung wurde er zu der Zahlung verurteilt, obwohl er zu wenig verdient, da die Richterin aufführte das er mehr verdienen könnte.
    Er sucht sich aber keinen anderen Job, weil er weiß das er dann nicht mehr vedient, weil er dann mehr Unterhalt leisten muss.
    Das ist alles ganz schön vertrackt..

    Liebe Grüße.
    VeWe
    Nicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca

  4. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    da deine söhne 18 und drüber sind, müssen sie selbst ihren vater verklagen.

    du kannst da nichts mehr tun.

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    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    selbstverständlich hat Dein volljähriger Sohn Anspruch auf Unterhalt, er ist ja noch Schüler. Nach dem Abitur wird er eine Ausbildung machen, auch da sind beide Eltern unterhaltspflichtig - zumindest für eine Erstausbildung.

    Da Du schon einen Titel hast, würde ich ein Pfändungsverfahren durch den Anwalt einleiten lassen. Der Vater kann sich doch nicht vor dem notwendigen Unterhalt drücken, indem er eine minderbezahlte Arbeit beibehält.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    interessiert mich jetzt aber auch, was der anwalt dazu sagt.

    vorallem durch die altersgrenze

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    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    da deine söhne 18 und drüber sind, müssen sie selbst ihren vater verklagen.

    du kannst da nichts mehr tun.

    Ich kann nichts tuen, aber meinen Sohn muss ich weiter unterhalten, denn er geht ja noch zur Schule und wird auch danach sicher noch nicht sofort selbstständig leben.. :-(

    Wie kann ich meinen Sohn aber davon überzeugen?
    Ich möchte keinen Keil in diese schon arg stapazierte Beziehung treiben und ich weiss nicht ob er seinen Vater wirklich verklagen würde, wenn dieser ihm sagt das er einfach nicht zahlen kann wegen seinem kleinem (Halb)bruder??

    Mich macht das wütend....und traurig.

    VeWe
    Nicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca

  8. Inaktiver User

    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    mache einen termin beim anwalt und gehe mit deinem sohn dahin.

    lasst euch beraten.

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    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    interessiert mich jetzt aber auch, was der anwalt dazu sagt.

    vorallem durch die altersgrenze
    Am 13.09.2006 war unsere Scheidung, seit dem hatte ich keinen Kontakt mehr zu meiner Anwältin, weil es nicht nötig war...
    Ich muss mich jetzt dann wohl wieder an sie wenden. Schweren Herzens.

    VeWe
    Nicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca

  10. User Info Menu

    AW: Unterhalt trotz neuem Kind??

    genau!
    Auch der erwachsene Sohn muss lernen, wie man seinen Lebensunterhalt bestreitet oder erstreitet.

    Und wenn Dein Sohn Unterhalt erhält, mach ihm klar, dass er davon für Kost und Logi etwas abzugeben hat.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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