wie gesagt, es gibt keinen rechtsanspruch auf führerschein.
lässt sich aus keinem paragraphen ableiten
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Thema: Unterhalt trotz neuem Kind??
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19.11.2008, 19:55Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
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19.11.2008, 20:48Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
@verwirrtes wesen,
deinem volljährigen Sohn als Schüler kann noch das JA helfen, da kostet es nix, sie kennen ebenfalls die Sätze und stellen Titel aus. Mach dort mal einen Termin aus und bewegt euch beide hin. Aber hier wurde schon mehrfach angesprochen, bei Volljährigkeit sind beide Eltern abhängig von ihrem Einkommen unterhaltspflichtig. Und aufpassen, wenn du im eigenen Haus wohnst wird dir u.U. ein Wohnvorteil angerechnet.
such mal nach dieser Seite 3xw
.123recht.net/article.asp?a=31103&ccheck=1, da gehts um Volljährigenunterhalt
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20.11.2008, 09:58
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
Danke, ich mache mich auf jeden Fall kundig.
Zitat von Inaktiver User
Zu den vorherigen Posts, natürlich hat er keinen Anspruch auf einen Führerschein, das erhebt er ja auch garnicht. Ich hatte es nur angesprochen um zu zeigen was alles an Kosten so auf einen zukommen KÖNNEN. Er muss nun warten bis er es selbst bezahlen kann.
Tja und Abiball..klar, auch hier muss ich nichts, aber welche Mutter macht das dann auch? Ich werde es wieder irgendwie drehen und hinbekommen, wie beim letzten Mal auch, wie bei den Konfirmationen meiner Söhne und so weiter..
Nichts muss ich, aber ich tue es.
Und dann sagt sich der Vater der Kinder... schön, schön, wie ich sehe geht es ja.. Soll ich also aus Prinzip nichts machen und meinen Sohn vom Abiball ausschliessen, weil ich weder die Eintrittskarte, noch die Klamotten für ihn bezahlen kann??
:-(
Mit JA meintest Du das Jugendamt, ja? Dann rufe ich dort einfach mal an und hoffe das die mir helfen können. Damals als mein Ex auszog und der Kleine 12 war konnten sie mir leider garnicht helfen. Ab 12 macht Vater Staat nichts, da muss man sich n Anwalt nehmen... Da war ich echt gefrustet, aber ich geb denen noch mal ne Chance. ;-)
Danke erstmal bis hierher..ich melde mich wieder, geh jetzt arbeiten..
VeWeNicht weil es schwer ist wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen ist es schwer. Seneca
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20.11.2008, 10:10
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
Genau das ist das Perfide Deines Ex. Da Du alles Mögliche möglich machst, denkt er, da kann ich das Geld ja sparen. Geht ja.
Zitat von VerwirrtesWesen
Das ist häufig das Argument der Zahlväter. Und wenn sie dann endlich mal zu einigermaßen regelmäßigen Zahlungen verpflichtet werden, denken sie, die Alte macht sich jetzt einen schönen Lenz.
Das ist oberfrustrierend.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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20.11.2008, 15:33Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
Nur rückständigen Unterhalt aus der Zeit vor dem 18. Lebensjahr des Kindes.
Zitat von Opelius
Wenn ich mich recht erinnere, verfällt der Titel nicht automatisch sondern der Anspruch geht nur an den 18jährigen über. Damit kann er den Titel nutzen.
Ansonsten muss der Anspruchsberechtigte, also das Kind selbst klagen.
V.G.
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20.11.2008, 15:40
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
Ich würde den Sohn nicht in rechtliche Schritte gegen seinen Vater hetzen. Ich finde es prinzipiell sehr unschön seine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Ich habe es für mich so gehalten, dass ich lieber neben dem Studium gearbeitet habe und mir mein Leben so verdient habe, als von meinen Eltern Unterhalt einzufordern.
Wenn dein Sohn jetzt rechtlich gegen seinen Vater vorgeht, besteht die Gefahr, dass das Verhältnis zwischen den beiden nachhaltig zerstört ist. Ich finde so weitreichende Schritte sollte dein Sohn ohne von dir unter Druck gesetzt zu werden entscheiden. Vielleicht ist ihm ja ein gutes Verhältnis zu seinem Vater mehr wert, als der eine oder andere Luxus (Maturaball, Führerschein,...)
LG Judith
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20.11.2008, 15:43Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
also von hetzen kann wohl keine rede sein, wenn sich junior informiert.
über "seine" rechte und pflichten. und verklagen kann er seinen vater eh nur er selbst, da er 18 ist.
aber informieren und zwar gründlich sollte er sich schon.
und manchmal reicht es durchaus wenn man/frau über seine rechte informiert ist, um da etwas zu bewegen.
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20.11.2008, 15:44Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
genau!
Zitat von Inaktiver User
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20.11.2008, 15:54
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
Um den Sohn über seine Rechte zu informieren, würde es schon reichen, wenn ihm seine Mutter sagt, dass ihm Unterhalt von seinem Vater zusteht, dieser ihn nicht zahlt und rechtliche Schritte möglich wären. Das wird der Sohn wahrscheinlich ohnehin wissen.
Mit dieser Information kann er sich entscheiden ob er gegen den Vater vorgehen will oder nicht. Dadurch, dass die TE die weiteren Schritte in die Hand nimmt (Termin mit Anwalt vereinbaren, dann mitgehen,...) drängt sie ihn schon in eine Richtung in die er vielleicht gar nicht will.
LG Judith
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20.11.2008, 16:04Inaktiver User
AW: Unterhalt trotz neuem Kind??
ich bin jemand, der sich lieber aus erster hand, in dem fall anwalt oder ja beraten lässt und sich nicht auf hören-sagen und evtl. und der kannte jemand, der eine kannte die..... verlässt.
termin beim anwalt und oder ja- verpflichtet zu garnichts- aber zeigt alle möglichkeiten auf.
wenn ich gesundheitliche probleme habe, gehe ich, ich halt, zum arzt und verlasse mich nicht aufs internet.
mit aufhetzen hat das meiner ansicht nach nichts aber auch garnichts zu tun. und wenn dann muss sie bzw. er das selbst entscheiden.


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