Hallo zusammen
Ich wusste nicht so recht, wohin mit meiner Frage, hoffe aber, hier bei den Ü60 Mitgliedern kann mir am ehesten jemand weiterhelfen.
Seit Ende letzten Jahres beziehe ich EMR und habe vor ein paar Tagen auch den Bescheid über meine Betriebliche Altersversorgung bekommen. Darin heißt es "Wir weisen darauf hin, dass eine Abführung von Steuern durch unsere Kasse nicht erfolgt".
Das nehme ich zur Kenntnis, weiß aber nicht, was das jetzt für mich bedeutet. Muss ich mich jetzt irgendwo melden, oder was soll das heißen? Ich bin durch meine ganze Situation im Moment gerade sowieso etwas überfordert und habe auch keinen, den ich da fragen könnte. Hat von Euch zufällig jemand Ahnung von solchen Dingen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 24
Thema: Rentenfrage
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22.01.2021, 09:32
Rentenfrage
Wenn man offline nichts kann, online einfach mal die Fresse halten
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22.01.2021, 09:40
AW: Rentenfrage
Du bekommst die volle Summe und musst eine "Einkommenssteuererklärung" machen, mit der Du dann eventuell Steuern nachzahlen musst.
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22.01.2021, 15:32
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22.01.2021, 17:50
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22.01.2021, 21:22
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22.01.2021, 22:52
AW: Rentenfrage
Ab dem Zeitpunkt wo du Rente bekommt, muss du eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Lassen Sie mich niemals in den gewöhnlichen Fehler verfallen, zu meinen, dass ich verfolgt werde, wann immer mir widersprochen wird. Ralph Waldo Emerson
Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
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23.01.2021, 08:32
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23.01.2021, 10:28Inaktiver User
AW: Rentenfrage
Die Aussage an sich ist nicht besonders schwer verständlich, die kann eigentlich nur dann zu Irritationen führen, wenn man bisher über seine Steuerpflicht (oder auch nicht) als Rentner nicht nachgedacht hat. Da ist aber der Versicherer nicht der richtige Ansprechpartner für eine Beratung.
Ich weiß nicht, ob es bei Erwerbsminderungsrente nochmal irgendwelche Besonderheiten gibt. Falls Du bei der Verrentung Unterstützung von einem Sozialverband o. ä. hattest, kann man da vielleicht auch weiterhelfen. Sonst halt ein Steuerberater.
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23.01.2021, 10:35
AW: Rentenfrage
Geändert von elli07 (23.01.2021 um 11:25 Uhr)
Auf der höchsten Stufe der Freundschaft offenbaren wir dem Freunde nicht unsere Fehler, sondern die seinen (F. de La Rouchefoucauld, 1613-1680)
Fürchte dich nicht vor einem großen Schritt. Mit zwei kleinen lässt sich keine Schlucht überwinden (David Lloyd George)
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23.01.2021, 10:40
AW: Rentenfrage
Woher weisst du das? Der Versicherer hat ihr die Auskunft schriftlich gegeben und ich bin mir sicher, dass der Versicherer ihr auch die Auskunft geben kann, dass sie sich bezüglich der Versteuerung ihrer betrieblichen Altersvorsorge von einem Fachmann, Steuerberater oder Lohnsteuerverein, beraten lassen muss.
Vielleicht kann ich auch das eigene Kind, oder ein anderes Familienglied eine Einkommenssteuererklärung für sie durch eins der div. Computer-Programme machen. Die rechnen schnell aus, ob überhaupt Steuern auf die Rente und die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge gezahlt werden müssen.Geändert von Wildeblume (23.01.2021 um 10:45 Uhr)