Hallo Forum,
ich hätte gerne Euren Input / Anregungen zum Thema Kostgeld!
Drehe mich zu diesem Thema im Kreis.
Hintergrund:
Wir haben 3 Kinder.
Kind 1 studiert in fremder Stadt und wir überweisen gleichbleibenden Betrag für WG-Zimmer und Taschengeld.
Kind 2 geht zur Schule und wohnt zuhause. Kind 2 wird 2017 wohl ebenfalls ein Studium beginnen.
Kind 3 beginnt im Sommer eine Ausbildung und wohnt zuhause.
Unsere Aussage: Jedes Kind erhält die bestmögliche Förderung.
Kind 3 wird eine sehr gute Ausbildungsvergütung erhalten und hätte wohl auch "0" Probleme damit, diese unter die Leute zu bringen.
Ich möchte meine Kinder gleich behandeln und es widerstrebt mir von Kind 3 "Kostgeld" zu verlangen und die anderen Beiden wohnen umsonst. Gleichzeitig hat sich Kind 3 ja gegen die Möglichkeit von Studium entschieden.
Wie handhabt ihr das? Vorschläge! Ideen!
Vielen Danke für Euren Input.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 133
Thema: Kostgeld ?
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10.12.2015, 16:18
Kostgeld ?
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10.12.2015, 16:20Inaktiver User
AW: Kostgeld ?
Kostgeld nehmen, aber auf ein Sparbuch legen. Wenn das Kind später mal auszieht, bekommt es das Geld zurück als Startkapital für die eigene Wohnung.
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10.12.2015, 16:24
AW: Kostgeld ?
Bei einer Ausbildungsvergütung bis 400 Euro würde ich kein Kostgeld verlangen, bei einer Summe darüber zwischen 25 und 33 Prozent als Kostgeld verlangen.
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10.12.2015, 16:28
AW: Kostgeld ?
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10.12.2015, 16:30
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10.12.2015, 16:31
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10.12.2015, 16:57
AW: Kostgeld ?
Ich würde das Kind während der Ausbildung nicht motivieren auszuziehen und für den "Kostgeldbetrag" dafür sorgen, dass einiges der Ausbildungsvergütung in die Altersvorsorge gesteckt wird, lasst euch da beraten.
Moderatorin im Forum
Trennung und Scheidung,
Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
Über das Kennenlernen
Reine Familiensache
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10.12.2015, 17:03
AW: Kostgeld ?
Eine weitere Variante, die ich im Bekanntenkreis erlebt habe in einer Familie, in der ein Kind studiert hat, während das andere nach dem 10. Schuljahr eine Ausbildung gemacht hat:
Die Eltern haben genau Buch geführt über sämtliche Kosten des Studiums. Im Testament wurde dann festgelegt, dass dieses Kind entsprechend weniger erbt.
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10.12.2015, 17:06
AW: Kostgeld ?
Jaaaaaaaaaaaa, wenn es was zu erben gibt, davon hat aber JETZT das Kind nix. Es wird verständlicherweise als Ungerechtigkeit empfunden, Kostgeld abzugeben, die anderen studieren und bekommen Unterstützung...
Vom Geld des Ausbildungskindes wohlmöglich ...
Moderatorin im Forum
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Reine Familiensache
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10.12.2015, 17:41
AW: Kostgeld ?
wenn man einem Kind von seinem Einkommen etwas abknöpft, wird es sich immer ungerecht behandelt fühlen.
Es erhält auch nur einen immer vollen Kühlschrank, umfassende Wäschepflege, warme Bude, sozusagen vollen Service. So etwas darf doch nichts kosten, wenn man im Hotel Mama lebt.
850 € ist schließlich eine so geringe Vergütung, das braucht man als Ausgleich dafür, dass man selbst nicht studiert.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel


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