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    Religionsunterricht in der Grundschule

    Mein Sohn geht in die erste Klasse.
    Glücklicherweise geht mein Sohn gern zur Schule und er hat viele Fragen.
    Er löst gern Aufgaben und stellt Fragen über Dinge, die er gelernt hat.

    Nun muss er allerdings am Religionsunterricht teilnehmen und auch dort kommen natürlich Fragen auf.

    So fragte er mich gerade kürzlich, ob denn die Römer wirklich ernsthaft Menschen ans Kreuz genagelt hätten.
    Natürlich bemühe ich mich, die Fragen meines Sohnes kindgerecht aber ehrlich zu beantworten. Also habe ich ihm erklärt, dass die Menschen im Laufe der Geschichte oft andere Menschen getötet hätten. Die Tötungsmethode der Römer war damals das Kreuzigen und es wurden tausende von Menschen gekreuzigt.
    Einer unter vielen war dann eben Jesus, von denen die Christen glauben, dass der irgendwie wieder lebendig wurde.

    Innerlich entwickelte ich eine ziemliche Wut auf den Religionslehrer, der Kinder mit Gewaltdarstellungen konfrontiert, nur um für seinen Glauben Werbung zu machen.

    Wir sind keine Christen, dennoch gibt es keine Alternative zum Religionsunterricht.
    Dort werden meinem Kind Bilder in den Kopf gesetzt, die für einen 6-Jährigen schwer zu verarbeiten sind und die ihn offensichtlich nachhaltig beschäftigen.

    Tötungen und Hinrichtungen haben meiner Meinung nach, nichts in Kinderköpfen zu suchen, erst recht nicht, wenn es nur dazu benutzt wird, ihnen den eigenen Glauben aufzudrücken.

    Ich versuche so tolerant wie möglich mit Religiösen zu sein, aber wenn es das eigene Kind betrifft, hört die Geduld ganz schnell auf.

    Bin ich der einzige mit diesem Konflikt? Habt ihr Erfahrungen?

  2. User Info Menu

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Warum muss euer Kind am Religionsunterricht teilnehmen?

  3. Inaktiver User

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    wird vielleicht in den bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

    hessen- tochter konnte in der grundschule in den religionsunterricht- musste aber nicht, da auf dem anmeldeformular bei religionszugehörigkeit ein freies feld blieb.

  4. Inaktiver User

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Wir hatten damals auch Pflicht-Religionskurse, ich weiß aber nicht, ob schon in der Grundschule. Eine Alternative war erst ab der 10. möglich.

    Ich kann dich verstehen, Nasenmann, ich finde/fand den Religionsunterricht auch unmöglich. Wenn denn über die großen und kleinen Weltreligionen gelehrt würde, hätte ich nix dagegen, aber wir hörten damals nur vom in unserer Region verbreiteten (protestantischen) Christentum. Nicht mal von Unterschieden zwischen Protestanten und Katholiken haben wir groß gehört.

    Ich finde, Religionsunterricht sollte Privatsache sein/werden.

  5. Moderation

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    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Zitat Zitat von Nasenmann Beitrag anzeigen
    […]Innerlich entwickelte ich eine ziemliche Wut auf den Religionslehrer, der Kinder mit Gewaltdarstellungen konfrontiert, nur um für seinen Glauben Werbung zu machen.
    […]
    Tötungen und Hinrichtungen haben meiner Meinung nach, nichts in Kinderköpfen zu suchen, erst recht nicht, wenn es nur dazu benutzt wird, ihnen den eigenen Glauben aufzudrücken.
    Erfahrungen habe ich nicht, ich weiß aber, dass das Hervorgehobene nicht das Ziel von Religionsunterricht ist.

    M.W. gibt es auch keine Pflicht, am Religionsunterricht teilzunehmen (außer es handelt sich um eine konfessionelle Schule bzw. das Kind gehört einer Konfession an), du solltest dein Kind problemlos freistellen lassen können.

  6. Moderation

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    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Naja, wenn das Kind freigestellt wird, dann erzählen ihm die anderen Kinder davon - ich würde mich entspannen und den Dingen ihren Lauf lassen. Du wirst es nicht schaffen, dass dein Kind in keiner Weise mit Tod und diversen Tötungsmethoden konfrontiert werden wird.

    Gut ist doch, dass er zu dir kommt und mit dir drüber spricht.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  7. Inaktiver User

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Zitat Zitat von lunete Beitrag anzeigen
    Erfahrungen habe ich nicht, ich weiß aber, dass das Hervorgehobene nicht das Ziel von Religionsunterricht ist.

    M.W. gibt es auch keine Pflicht, am Religionsunterricht teilzunehmen, du solltest dein Kind problemlos freistellen lassen können.
    Religionsunterricht in Deutschland

    Ich denke auch, dass Du Dich befreien lassen kannst, es gibt für Kinder die keiner Religion angehören nicht die Pflicht zur Teilnahme.

    Teilnahme am Religionsunterricht

    Schüler haben – ableitbar aus dem Grundgesetz – ein Recht auf Teilnahme am Religionsunterricht ihrer Konfession, wenn er angeboten wird und die Teilnahme nicht dem Willen der Religionsgemeinschaft widerspricht. In den Bundesländern, in denen Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach ist, besteht für bekenntnisangehörige schulpflichtige Schüler gemäß Art. 7 Abs. 3 GG grundsätzlich auch eine Teilnahmepflicht am Religionsunterricht, ohne dass eine Anmeldung erforderlich wäre. Nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Absatz 4 WRV darf aber niemand zur Teilnahme an religiösen Übungen gezwungen werden. Als Konsequenz der Religions- und Gewissensfreiheit können deshalb die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) über die Teilnahme des Kindes entscheiden, Art. 7 Abs. 2 GG, und das Kind vom Religionsunterricht abmelden. Ab dem zehnten Lebensjahr ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Vom zwölften Lebensjahr an bedarf diese Entscheidung der Zustimmung des Kindes. Ab der vollen Religionsmündigkeit mit 14 Jahren, wenn der Schüler also sein Grundrecht der Religionsfreiheit selbst ausüben kann, entscheidet er auch selbst über die Religionszugehörigkeit (Art. 4 GG) sowie seine Teilnahme am Religionsunterricht (§ 5 RKErzG). Bekenntnisangehörige Schüler können sich in Bayern und im Saarland erst nach dem 18. Lebensjahr selbst vom Religionsunterricht abmelden. Die Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht entfällt beim Kirchenaustritt oder beim Übertritt zu einer Konfession oder Religion, für die kein Religionsunterricht angeboten wird.

    Die Teilnahme am Religionsunterricht kann nur aus Gewissensgründen abgelehnt werden, eine Überprüfung dieser Gewissensgründe durch die Schule ist nicht zulässig. Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen und mit mangelhaft oder ungenügend bewertet werden, müssen es hinnehmen, aus diesen Gründen nicht versetzt zu werden. Eine rechtzeitige Abmeldung vor dem Zeugnis führt in einigen Bundesländern (z. B. NRW) dazu, dass die Note nicht versetzungsrelevant ist. Die genaueren Voraussetzungen der Abmeldung vom Religionsunterricht sind im jeweiligen Landes(schul)recht geregelt.

    Konfessionelle Schulen dürfen alle Schüler zur Teilnahme am Religionsunterricht verpflichten. Lehnt ein Schüler das ab, hat die Schule das Recht, ihn nicht zu beschulen.

    Schüler können grundsätzlich auch am Religionsunterricht einer Konfession teilnehmen, der sie nicht angehören, allerdings nicht gegen den Willen der hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft. Von Angehörigen der großen christlichen Konfessionen gibt es Bemühungen um einen gemeinsamen beziehungsweise ökumenisch-christlichen Religionsunterricht, der diese Unterscheidung aufhebt.

    Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet und noch nicht volljährig sind, unterliegen der schulischen Aufsichtspflicht. Schulen sind daher bemüht, einen Ersatzunterricht anzubieten.

  8. User Info Menu

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Ich würde auch sagen: meld das Kind vom Reli-Unterricht ab und gut is.

    Darüber hinaus frage ich mich aber auch, was genau Du vom christlichen Religionsunterricht erwartest? Tod (und damit die Kreuzigung) und Auferstehung sind zentrale Themen des Christentums, und dass darüber zu Ostern gesprochen wird, ist doch zu erwarten.

    Konfessioneller Religionsunterricht ist nicht wertneutral, sondern den Schülern soll der Zugang zu dieser Religion vermittelt werden. Wenn ich das nicht möchte, sondern will, dass mein Kind wertneutral mit den Inhalten der einzelnen Religionen bekannt gemacht wird, dann schick ich es nicht hin, sondern nehme das selbst in die Hand.

    Und ob man mit dem Thematisieren einer Kreuzigung nun unbedingt Werbung für die eigene Religion macht, sei mal dahingestellt .

    Gruß,

    Malina
    Du hast mein Klagen in Tanzen verwandelt. (Psalm 30)

  9. User Info Menu

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Ich finde es gut, dass das Kind mit dir darüber gesprochen hat, so konntet ihr den Sachverhalt nochmal durchgehen. So soll es sein.
    Es ist nun Osterzeit, da wird halt die Ostergeschichte besprochen.
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

  10. User Info Menu

    AW: Religionsunterricht in der Grundschule

    Zitat Zitat von Nasenmann Beitrag anzeigen
    Nun muss er allerdings am Religionsunterricht teilnehmen und auch dort kommen natürlich Fragen auf.

    So fragte er mich gerade kürzlich, ob denn die Römer wirklich ernsthaft Menschen ans Kreuz genagelt hätten.
    Natürlich bemühe ich mich, die Fragen meines Sohnes kindgerecht aber ehrlich zu beantworten. Also habe ich ihm erklärt, dass die Menschen im Laufe der Geschichte oft andere Menschen getötet hätten. Die Tötungsmethode der Römer war damals das Kreuzigen und es wurden tausende von Menschen gekreuzigt.
    Einer unter vielen war dann eben Jesus, von denen die Christen glauben, dass der irgendwie wieder lebendig wurde.
    Warum muss dein Sohn am Religionsunterricht teilnehmen? Und möchtest du deinen Sohn dann auch vom Geschichts-/Sachkundeunterricht befreien lassen?

    Zitat Zitat von Nasenmann Beitrag anzeigen
    Innerlich entwickelte ich eine ziemliche Wut auf den Religionslehrer, der Kinder mit Gewaltdarstellungen konfrontiert, nur um für seinen Glauben Werbung zu machen.

    Tötungen und Hinrichtungen haben meiner Meinung nach, nichts in Kinderköpfen zu suchen, erst recht nicht, wenn es nur dazu benutzt wird, ihnen den eigenen Glauben aufzudrücken.
    Das ist ja Unsinn.

    Zitat Zitat von lunete Beitrag anzeigen
    Erfahrungen habe ich nicht, ich weiß aber, dass das Hervorgehobene nicht das Ziel von Religionsunterricht ist.

    M.W. gibt es auch keine Pflicht, am Religionsunterricht teilzunehmen (außer es handelt sich um eine konfessionelle Schule bzw. das Kind gehört einer Konfession an), du solltest dein Kind problemlos freistellen lassen können.


    Zitat Zitat von Malina70 Beitrag anzeigen
    Ich würde auch sagen: meld das Kind vom Reli-Unterricht ab und gut is.

    Darüber hinaus frage ich mich aber auch, was genau Du vom christlichen Religionsunterricht erwartest? Tod (und damit die Kreuzigung) und Auferstehung sind zentrale Themen des Christentums, und dass darüber zu Ostern gesprochen wird, ist doch zu erwarten.
    Im Religionsunterricht wird z.B. vermittelt worin die kirchlichen Feiertage ihren Ursprung haben. Dazu muss man nicht daran glauben. Aber man sollte wissen wie sie entstanden sind.

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