Hallo,
meiner Tochter ist im September das (Vertrags-) Handy gestohlen worden. Das passierte in einer Privatwohnung.
Ich machte auch eine Anzeige bei der Polizei, es wurden daraufhin die anderen anwesenden Personen auch vorgeladen.
14 Tage später gab der Dieb das Handy zurück, die SIM Karte und die Microspeicherkarte warf er allerdings weg.
Das Sperren der Karte, die neue Sim Karte ( wegen Vertrag) und die kleine Speicherkarte kosteten mich 50 Euro.
Das Geld will ich jetzt von dem wiederhaben. Es handelt sich um einen 17 jährigen, der anscheinend kein eigenes Geld hat, teilweise zu Hause und teilweise im Heim mit Betreuer wohnt.
Zweimal habe ich bei ihm zuhause angerufen, jedesmal war er dran, er sagte, ich krieg das Geld, wenn er es hat.
Mit der Mutter habe ich noch nicht geredet, aber das habe ich noch vor.
Habe bei ebay schon ein neues Handy gekauft gehabt, konnte aber dann vom Kauf zurücktreten, weil er es genau an dem Tag zurückgab.
Soll ich jetzt auf die 50 Euro bestehen, oder froh sein, das ich mir die anderen 80 Euro für das neue Handy gespart habe ? Und Mitleid mit ihm haben, weil er kein Geld hat ?
Danke für eure Antworten
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Ergebnis 1 bis 10 von 15
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10.10.2013, 13:08
gestohlenes Handy zurückbekommen
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10.10.2013, 13:13
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
ich würde es ihn abarbeiten lassen, wenn er denn möchte.
lg
legrain
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10.10.2013, 15:05Inaktiver User
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Hat der junge Mann unter Zeugen bestätigt, dass er der Dieb des Handys war?
Möglicherweise wissen weder Mutter noch Betreuer von dem Vorfall - und wenn du sie darauf ansprichts, streitet der junge Mann plötzlich alles ab, weil er Ärger wittert.
Gut, wenn es Zeugen gibt.
Wenn nicht, wende dich an die Erziehungsberechtigten - Mutter oder Betreuer, je nachdem wie die Verhältnisse sind. Biete an, das ohne Strafanzeige zu regeln. Bei entsprechendem Entgegenkommen würde ich nicht kleinlich sein: Soll der junge Mann halt ein paarmal meinen Rasen mähen oder mein Auto waschen. Eine solche Absprache würde ich dann aber auch schriftlich festhalten.
Wenn's nicht funktioniert: Strafanzeige bei der Polizei. Keine Angst, du versaust dem Jungen damit nicht sein Leben. Mit 17 Jahren greift noch das Jugendstrafrecht. Hier steht in erster Linie die erzieherische Komponente im Vordergrund. Der Junge wird dazu verdonnert werden, das Geld zurückzuzahlen, notfalls in Raten, oder abzuarbeiten. Und er wird, sofern er Ersttäter ist, ein paar Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung ableisten müssen. Was, so ganz nebenbei, niemandem schadet.
Sollte er schon mehr auf dem Kerbholz haben, könnten die Folgen gravierender sein. ABer das ist dann nicht dein Problem.
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10.10.2013, 15:30
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10.10.2013, 16:49
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Ich hab weder Auto noch Rasen. Wobei Rasenmähen um diese Jahreszeit sowieso wegfällt.
Deshalb wird es schwierig mit dem Abarbeiten.
Er ist Ersttäter.
Ob er den Diebstahl unter Zeugen bestätigt hat, weiß ich nicht. Er wirds wohl gewesen sein, wenn er das Handy zurückgegeben hat. Sonst hätte er ja sagen können, woher er es hat.
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10.10.2013, 17:01
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Du kannst ihm anbieten, dass - sobald die 50 Ocken auch bezahlt sind - du bereit bist, dann natürlich auch der Polizei/ Staatsanwalt mitzuteilen, dass der entstandene Schaden nunmehr ausgeglichen wurde und aus deiner Sicht nunmehr kein Strafverfolgungsinteresse mehr bestehe...
Keine Ahnung, ob er selbst helle genug ist, das zu verstehen. Aber wenn nicht die Eltern, dann vielleicht der Betreuer?aufgewacht und umgezogen: befriendsonline.net

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10.10.2013, 17:30
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Ich finde die Idee mit dem abarbeiten lassen gut - Treppenhaus putzen, Keller ausmisten. Irgendwas wird sich doch finden lassen.
Kennt deine Tochter ihn näher ?Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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10.10.2013, 18:00
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Was heißt näher ? Nein, eher nicht. Warum?
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11.10.2013, 16:47Inaktiver User
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Das waren ja auch nur Beispiele, wie so ein "Abarbeiten" aussehen könnte...
Bist du dir da sicher? Ob ein Jugendlicher schon einmal wegen eines Delikts vor Gericht gestanden hat, wird üblicherweise nicht öffentlich. Jugendgerichtsverhandlungen sind in der Regel nicht öffentlich...
Die Frage war, ob er dir gegenüber unter Zeugen den Diebstahl zugegeben hat? Vermutungen helfen dir wenig, wenn er, sobald Mutter oder Betreuer ins Spiel kommen, alles abstreitet.
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11.10.2013, 16:57Inaktiver User
AW: gestohlenes Handy zurückbekommen
Hast Du die Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gemacht oder bereits den spätern "Zurückgeber" als möglichen Täter genannt/beschuldigt?
Bei ersterer Variante: Hast Du im Nachhinein seinen Namen bei der Polizei als Nachgang zur gemachten Anzeige zu Protokoll gegeben? Oder läuft die Anzeige dort immer noch gegen Unbekannt?
Falls ja, hast Du ja jetzt zwei Möglichkeiten:
a) Du ziehst die Anzeige zurück, Handy hat sich wieder angefunden, war ein Irrtum.
Sein Name bleibt ungenannt, für ihn hat die Sache keine offiziellen Folgen, es wird nichts aktenkundig.
b) Siehe oben: Du gehst hin und nennst seinen Namen als Täter.
Die Anzeige läuft nicht länger gegen Unbekannt, sondern gegen ihn und er hat somit auch einen Akteneintrag zu seinem Namen bei Gericht laufen.
Ich würde also das Gespräch mit ihm suchen, ihm das mal erklären und Deine Forderung aufmachen und schauen, ob er sich nicht lieber gegen Zahlung einigen möchte.
Wär für alle Beteiligten ja besser, sollte man meinen und wird wohl auch er kapieren.


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