Hallo,
Mal eine Frage an die Horteltern --> ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ausschliesslich zum 31. Januar oder zum 31. Juli des laufenden Schuljahres rechtens? Meine Tochter hat ja letztes Jahr die Schule und damit auch den Hort gewechselt, wo der Kita-Gutschein jetzt zum 30. September ausläuft. Nach mehreren Gesprächen mit meiner Tochter habe ich der Tagesmutter heute mitgeteilt, dass ich aus persönlichen Gründen keinen Folgeantrag stellen möchte und Klein-Tahnee anderweitig betreut wird.
Sie mukscht natürlich rum (wohlgemerkt sie hat 5 Wochen Zeit, ein "Ersatzkind" für den Platz zu finden) und meinte, dass es mitten im Schuljahr wäre. Sorry, aber das Schuljahr ist hier gerade mal 'ne gute Woche alt und ausserdem hat sie selber vor den Sommerferien beim Sommerfest noch was von 'ner Warteliste erzählt und dass sie nach Dringlichkeit entscheiden muss.Dazu kam dann noch der Kommentar, dass Klein-Tahnee ja auch sehr selbstständig ist und dadurch nicht sich an die Regeln hält, die halt für die Gruppe gelten (es sind viele kleinere da und sie ist die einzige Viertklässlerin, alle anderen sind kleiner, davon u.a. 9 Erstklässler), weil Klein-Tahnee sagt, sie kann das halt schon. Sorry, aber solche Kommentare kommen schon recht merkwürdig rüber, zumal die Lütte weder in der Klasse noch woanders derartige Probleme hat.
Meint Ihr, so eine Kündigungszeit ist rechtens?
LG Tahnee
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28.08.2006, 13:44
Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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28.08.2006, 18:51
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Hallo Tahnee,
ich habe sowas noch nie gehört. Dennoch: Habt ihr keinen Vertrag oder ähnliches? Wenn einer da ist: Dort erstmal nachlesen.
Dann würde ich bei der zuständigen Abteilung des Jugendamts anrufen und fragen.
Narnia
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28.08.2006, 20:09
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Hallo,
Eben weil ich so etwas auch noch nie gehört habe, frage ich hier nochmal nach, Narnia. Ich habe vorhin mal den Vertrag rausgekramt und da steht's doch echt so drin.
Da es damals schnell gehen musste, habe ich darauf nicht geachtet, eben weil in den Einrichtungen vorher solche Kündigungsfristen absolut nicht üblich waren (in der Regel 4 bzw. 6 Wochen zum nächsten Monatsende).
Allerdings frage ich mich trotzdem, ob das so okay ist. Wenn man jetzt umzieht und das aus welchen Gründen auch immer schnell geht, kann man ja auch nicht tgl. durch halb HH tigern, nur weil der Hort (man muss dazu sagen, dass es sich um einen Zusammenschluss von Tagesmüttern handelt) auf diese wirklich blöde Kündigungsfrist besteht.
Und im Vertrag sind auch keine Ausnahmen von dieser Kündigungsfrist aufgeführt.
Echt super!
Tahnee
PS: Ich werde auf jeden Fall erstmal keinen Folgeantrag auf Tagespflege stellen. Die Tagesmutter wird jetzt diese Woche rumtelefonieren wegen einem Kind, was dann auf Klein-Tahnees Platz könnte.Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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29.08.2006, 08:56
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Hallo,
im Betreuungsverein unserer Grundschule gelten ebenfalls diese Kündigungsfristen. Bei Umzug oder Schulwechsel werden aber nach Rücksprache Ausnahmen zugelassen.
Dieser Verein ist ein von Eltern ehrenamtlich geleiteter Verein mit Honorarkräften und mit diesen Kündigungsfristen haben sie eben mehr Planungssicherheit und weniger zusätzliche Arbeit.
Sprich doch einfach mit dem Vorstand oder unterstütze beim Versuch einen Nachfolger zu finden.
Gruß
hamni
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30.08.2006, 14:26
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Vielleicht sollte man die Hortunterbringung bei einem Schulwechsel ohne Umzug, also weil einem die andere Schule besser gefällt (und so war´s doch bei dir, wenn ich das richtig verfolgt habe), auch ganz einfach in die Überlegungen einbeziehen. Warum nur hast du dann nicht fristgerecht zum 31.7 gekündigt? Das Drama mit dem Schulwechsel zieht sich doch schon einige Wochen?
Wenn ich umziehe und meinen Mietvertrag nicht kündige (wahlweise auch mein Fitnessstudio, meine Gemüsekiste...) zahl ich auch doppelt. Wäre uns fast auch so gegangen, weil wir davon ausgegangen sind, dass die Kernzeitbetreuung automatisch endet, wenn das Kind nach der vierten Klasse die Grundschule verlässt. Ist aber nicht so, das muss man kündigen.
Zilpzalp
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30.08.2006, 15:23
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Hallo.Mir ist jetzt nicht ganz klar ob deine Tochter bei einer Tagesmutter oder in einem öffentlichen Hort ist? Wenn Sie bei einer tagesmutter ist kann ich Dir nur sagen wie ich es gehandhabt habe,normal ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen wenn nichts anderes ausgemacht wurde.Im ersten Monat sogar nur eine Woche .Was den öffentlichen Hort betrifft kann Ich Dir leider keine Auskunft geben
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30.08.2006, 15:25
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Hallo zilpzalp70,
Da hast Du wohl was verpasst. Der jetzige Hort griff erst auch mit dem Schulwechsel letztes Jahr im September, also vor genau einem Jahr. Nun läuft der Kita-Gutschein zum 30.09.06 aus und nach Gesprächen mit der Lütten und dem Bauspielplatz, wo sie ab 1. Oktober nach der Schule hingeht, haben ergeben, dass eine Verlängerung des Kita-Gutscheins nicht sinnvoll und erwünscht bzw. notwendig ist. Diese Entwicklung war Anfang/Mitte Juni, wo ich ja dann zum 31.07. diesen Jahres hätte kündigen müssen, noch nicht absehbar.
Aus diesem Grunde (worunter ja auch z.B. Umzug, Schulwechsel von verlässlicher Halbtags- zur Ganztagsschule und damit Wegfall des Kita-Gutscheins fallen) und der unqualifizierten Kommentare der Tagesmutter zum Schluss bin ich nun ehrlich gesagt schon etwas genervt.
TahneeGeändert von Tahnee (30.08.2006 um 21:23 Uhr)
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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30.08.2006, 15:27
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
wildrosej, es ist ein Zusammenschluss von Tagesmüttern, wobei jeder Tagesmutter rein offiziell 5 Tageskinder zugeteilt sind und sie für diese das Geld bekommt. Insgesamt sind es z.Zt. 5 Tagesmütter und 25 Tageskinder.
TahneeWer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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30.08.2006, 20:52
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
Sorry, Tahnee, dann hab ich dir unrecht getan.
Zilpzalp
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02.09.2006, 15:13
AW: Kündigungsfrist Hort --> ziemlich daneben?
und das nennen die dann hort?wildrosej, es ist ein Zusammenschluss von Tagesmüttern, wobei jeder Tagesmutter rein offiziell 5 Tageskinder zugeteilt sind und sie für diese das Geld bekommt. Insgesamt sind es z.Zt. 5 Tagesmütter und 25 Tageskinder
es gibt in jedem vertrag kündigungsklauseln, allerdings sind auch bei diesen verträgen ausnahmen möglich. der sinn des vertrages scheint wohl zu sein das man immer genug tagesmütter für die kinderzahl vorhalten kann und man nicht im laufe eines jahres zu hohe verluste hat, was ja auf kosten der beschäftigten gehen würde. wie gesagt, auch hier gibt es natürlich sonderkündigungsrechte, ob ein umzug, schulwechsel darunter fällt müßte im einzelfall geklärt werden. auch ob diese fristsetzungen rechtens sind müßte überprüft werden. wer ist denn der arbeitgeber dieser tagesmütter und mit wem schließt man diese verträge ab?
aber was ist ein kita-gutschein?


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